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Thema: 1. Dan im JJ = 1. Dan im Judo?

  1. #61
    Bero Gast

    Standard

    @der junge

    Eigentlich ist das recht einfach zu beantworten aber ganz schön kompliziert.
    Wenn du aus einem vom DJJV anerkannten, artverwandten System kommst das auch über Graduierungen verfügt (Jiu-Jitsu, Ninjutsu etc.) kannst du dich auf den nächst höheren Gurt im Ju-Jutsu prüfen lassen. (normale Gürtelprüfung)
    Dafür musst du allerdings auch aktiv Ju-Jutsu die entsprechende Vorbereitungszeit lang trainiert haben und über evtl. erforderliche Lehrgänge verfügen. Mal eben die Prüfung ablegen geht also nicht.
    Ob dich dein Trainer bis dahin mit dem Gurt der anderen Sportart mitmachen lässt ist seine Entscheidung.
    Du selbst kannst dich übrigens nie für eine Prüfung anmelden, das kann nur der Trainer.

    Dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit der Verleihung. Ein Trainer kann also z.B. den Antrag stellen das sein Schüler, weil er schon durch ein anderes System sehr weit ist und sich irgendwie um das Ju-Jutsu verdient gemacht hat etc. den x-ten Gurt verliehen bekommen sollte. Ob das aber angenommen wird, tja keine Ahnung, glaub ich eher nich.
    Geändert von Bero (29-08-2011 um 12:31 Uhr)

  2. #62
    Ayur Gast

    Standard

    Zitat Zitat von AndyLee Beitrag anzeigen
    Typisch für ein sehr eingefahrenes Denken ist, KÖNNEN von Gürtelgraden abhängig zu machen.
    Machen das aber nicht die meisten Verbände? "Mindestgraduierung für Lehrgang XY ist der z. Kyu."

    Zitat Zitat von AndyLee Beitrag anzeigen
    Es ist nunmal so: Von Nichts kommt Nichts. Möchte man einen schwarzen Gürtel in einer Sportart haben, hat man die betreffende Prüfung abzulegen.
    Das ist ja auch total in Ordnung - aber wenn man nicht zu sehr auf auf das Konzept "seiner" Kampfkunst fixiert ist lernt man meist deutlich schneller als Neueinsteiger. Da wäre halt zu überlegen ob man zumindest Wartefristen (in den unteren Kyu-Graden) etwas flexibler gestaltet.

  3. #63
    der junge Gast

    Standard

    @andylee
    Ich persönlich finde die Beschreibung deiner Motivation echt verwirrend. Ich habe - nach wie vor - nicht verstanden, worum es dir geht. Wenn du - so wie du schreibst - Ju-Jutsu überhaupt nicht kennst und - darüber hinaus - ganz klar die Aussage triffst, Ju-Jutsu nie trainieren zu wollen...ähm.... so what??
    mir geht es um folgendes: reine neugierde zum sachverhalt graduierung erhalten durch überprüfung bzw. direktes prüfen einer dan-graduierung möglich oder nicht und wenn ja wie, da ich mir darunter nicht wirklich was vorstellen kann und ich bis jetzt nur im jj davon gehört habe.

    Außerdem erwähnst du, du kennst Leute, die einen 1. DAN im Judo und einen 1. DAN im Ju-Jutsu haben. Bedeutet: Genau diese Leute können dir zu 100% deine Fragen beantworten, da sie in beiden Sportarten seperat ihre Prüfungen abgelegt haben.
    leider habe ich seit ca. 15 jahren keinen kontakt mehr zu diesen leuten, denn sonst hätte ich sie schon gefragt, ist mir lieber als in einem forum zu fragen, man sieht ja was dabei herauskommt, man redet zu oft aneinander vorbei.

    Die Überlegung, dass JJ ursprünglich auch aus dem Judo bestand, hast du spätestens mit dem "fma-touch" relativiert. Außerdem habe ich dir bereits beschrieben, dass - auch wenn das JJ immer noch zu 33% aus Judo bestehen würde - du mit 33% Wissen & Können keine Prüfung bestehen wirst...
    ähm, das liest man überall, jj wurde aus .... von judo, karate und aikido sowie dem jiu-jitsu zusammengestellt. dann habe ich noch mitbekommen das wt-kettenfauststöße in der prüfungsordnung zu finden sind und das ein ziemlicher fma-hype stattgefunden hat. wo bitte habe ich gefragt ob man mit 33% wissen und können die prüfung bestehen kann?

    und: ich habe gefragt, wenn jemand der 1. dan in judo, karate u aikido ist und sich noch mit fma beschäftigt hat (von mir aus auch einen leistungsstand vergleichbar mit nem 1.dan hat) sich einer überprüfung zum 1. dan jj stellen kann und wie sowas dann ablaufen könnte. es ging nie darum, das jemand mit halbwissen eine prüfung schafft, es ging darum, das ein hypothetischer jemand mit obigen graduierungen sich einer überprüfung/prüfung stellt und was er für vorraussetzungen hierfür erfüllen muß.

    Mein Fazit: Aus meiner Sicht ergeben sich aus deinen "Klarheiten" mehr Fragen, als Antworten und damit mehr Verwirrung, als Aufklärung.
    ja genau, weil ich eine frage gestellt habe (ob jemand mit obigen graduierungen unter welchen umständen sich einer prüfung stellen kann) und du mir irgendwas erzählst von "nur wenn er den stoff kann besteht er"
    irgendwie voll aneinander vorbeigeredet.

  4. #64
    AndyLee Gast

    Standard

    Naja, die Verwirrung ergibt sich ganz einfach daraus, dass dir die Antwort in diesem Thread längst gegeben wurde, du sie aber irgendwie nicht zu registrieren scheinst.

    Bezüglich deiner Frage, ob sich jemand mit dem 1. DAN Judo und guten FMA-Kenntnissen einer 1. DAN Ju-Jutsu Prüfung stellen kann: Natürlich kann er dass, wenn er die vorherigen Prüfungen bis zum 1. Kyu und die Vorbereitungszeit eingehalten hat.

    Nach einmal: Ein 1. DAN Judo reicht nicht (nein, non, njet) aus, um im JJ alle Schülergrade zu überspringen und sich gleich der Prüfung zum 1. DAN JJ zu stellen. Wie ICH (und nicht du) schon einmal erwähnte, hättest du hier eben nur Halbwissen und mit diesem Halbwissen kommst du eben nicht zum Ziel.

    Noch klarer: Willst du im Ju-Jutsu einen Meistergrad erreichen, reicht es nicht aus, nur einen 1. DAN im Judo zu haben und noch andere Kenntnisse in anderen Kampfkünsten. Du musst WISSEN IM JU-JUTSU haben, denn die Sporart, in der du einen Meistergrad erlangen willst, heißt JU-JUTSU. Mit allem anderen hast du eben nur Halbwissen, wenn überhaupt.

    @Ayur
    Ich bin ganz deiner Meinung. Das, was ich schrieb, spiegelt auch nicht meine Beweggründe, meine Motivation oder mein persönliches Denken wieder. Es spiegelt nur das, was ist. Ob das, was ist, gut ist, ist m. E. eine ganz andere Frage...

  5. #65
    Bero Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Ayur Beitrag anzeigen
    Machen das aber nicht die meisten Verbände? "Mindestgraduierung für Lehrgang XY ist der z. Kyu."
    Mindestgraduierungen werden allerdings meist nur gefordert wenn sie entsprechend Sinn machen. Bei einem Lehrgang zu Wurftechniken wird z.B. meist der Gelbgurt gefordert um Sicherzustellen das eine Fallschule vorhanden ist.(Unfallvorsorge) Sollte man aber schon z.B. einen 1.Dan im Judo haben wird sich wohl kaum ein Veranstalter quer stellen wenn du auch mit einem weißen Gurt mit machst.

    Eine andere Sache sind Vorbereitungskurse aus Kyu oder DAN Prüfungen. Hier macht es natürlich Sinn dass man nur mit entsprechenden Graduierungen teilnehmen darf, schon alleine und das Teilnehmerfeld zu begrenzen.

  6. #66
    Jan_ Gast

    Standard

    Zitat Zitat von AndyLee Beitrag anzeigen
    Noch klarer: Willst du im Ju-Jutsu einen Meistergrad erreichen, reicht es nicht aus, nur einen 1. DAN im Judo zu haben und noch andere Kenntnisse in anderen Kampfkünsten. Du musst WISSEN IM JU-JUTSU haben, denn die Sporart, in der du einen Meistergrad erlangen willst, heißt JU-JUTSU. Mit allem anderen hast du eben nur Halbwissen, wenn überhaupt.
    Ich habe beim JJ mit vielen Schwarzgurten trainiert, allerdings eher selten bis gar nicht mit 'Meistern'.

  7. #67
    Jan_ Gast

    Standard

    Ansonsten hat AndyLee natürlich recht.
    Wer im DJJV Ju Jutsu oder in einem anderen Buero Kra Do mit der Anerkennung von Vorkenntnissen aus anderen KKs rechnet, wird oft enttäuscht werden.

    Wenn man im DJJV mitspielt, muss man sich an die Regeln halten. Oder man sucht sich halt eine andere Spielgruppe, deren Regeln einem besser zusagen.
    Geändert von Jan_ (04-09-2011 um 15:44 Uhr)

  8. #68
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    mitten im Pott
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    Beiträge
    35.642

    Standard

    Zitat Zitat von Jan_ Beitrag anzeigen
    Ansonsten hat AndyLee natürlich recht.
    Wer im DJJV Ju Jutsu oder in einem anderen Buero Kra Do mit der Anerkennung von Vorkenntnissen aus anderen KKs rechnet, wird oft enttäuscht werden.

    Wenn man im DJJV mitspielt, muss man sich an die Regeln halten. Oder man sucht sich halt eine andere Spielgruppe, deren Regeln einem besser zusagen.
    Wer die Kapelle bestellt, der bezahlt auch!
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  9. #69
    der junge Gast

    Standard

    @andylee

    wenn ein 1. dan judo zum jujutsu kommt und eine anerkennungsprüfung machen möchte, wie würde das dann ablaufen? müßte er in einer vorbereitungszeit das prüfungsprogramm durchlaufen oder würde er direkt überprüft?
    ja, das wurde beantwortet, aber deine letzte antwort läßt wieder interpretationsspielraum nämlich hast du so geantwortet, das er sich der ersten dan prüfung stellen kann, aber nur unter der vorraussetzung, das er wartezeiten beachtet hätte (die der kyu-grade) dann ist es aber keine überprüfung/annerkennungsprüfung oder wie auch immer.


    das war meine zweite frage:


    wie würde das ganze aussehen, wenn der judoka noch graduierungen in karate und aikido besäße? (und um noch einen rundumschlag zu machen, er hat grundkenntnisse in fma nur um mal grob alle einflüsse des jujutsu aufzuzählen)
    also er hätte fundierte kenntnisse in allen bereichen (werfen, schlagen etc) und würde nur den jujutsu-lehrplan nicht kennen.
    diese frage wurde noch nicht beantwortet, mehrmals gestellt (jemand der in 4 disziplinen - judo, karate, aikido, fma - jeweils den 1. Dan besitzt) aber nie konkret beantwortet. und es geht nicht um erwartungen oder ob so jemand gleich zum 1. dan geprüft werden kann, es geht nur darum, ob so jemand die möglichkeit hätte, gleich auf den 1. dan geprüft zu werden und wenn ja, was für formalitäten zu beachten sind.

  10. #70
    Bero Gast

    Standard

    Zitat Zitat von der junge Beitrag anzeigen
    diese frage wurde noch nicht beantwortet, mehrmals gestellt (jemand der in 4 disziplinen - judo, karate, aikido, fma - jeweils den 1. Dan besitzt) aber nie konkret beantwortet. und es geht nicht um erwartungen oder ob so jemand gleich zum 1. dan geprüft werden kann, es geht nur darum, ob so jemand die möglichkeit hätte, gleich auf den 1. dan geprüft zu werden und wenn ja, was für formalitäten zu beachten sind.
    Die Formulierung im 1&1 Regelwerk besagt: "In einer vom DJJV anerkannten, artverwandten Sportart..."
    Weder Judo, Aikido, Karate noch eine Kombination aus den dreien zählt als eine solche.
    Wenn jemand in allen 3 Sportarten schon einen Dan-Grad besitzt kann er sicherlich einen Antrag beim DJJV stellen das diese als gleichwertig anerkannt werden, so das er sich der Prüfung zum 1.Dan Ju-Jutsu stellen darf. Ob dieser Antrag aber angenommen wird, tja keine Ahnung.
    Geändert von Bero (05-09-2011 um 22:30 Uhr)

  11. #71
    der junge Gast

    Standard

    Die Formulierung im 1&1 Regelwerk besagt: "In einer vom DJJV anerkannten, artverwandten Sportart..."
    Weder Judo, Aikido, Karate noch eine Kombination aus den dreien zählt als eine solche.
    Wenn jemand in allen 3 Sportarten schon einen Dan-Grad besitzt kann er sicherlich einen Antrag beim DJJV stellen das diese als gleichwertig anerkannt werden, so das er sich der Prüfung zum 1.Dan Ju-Jutsu stellen darf. Ob dieser Antrag aber angenommen wird, tja keine Ahnung.
    ich hab mir die prüfungsordnung runtergeladen von der verbands-site, hab diese aufmerksam durchgelesen, habe überlegt, wen ich fragen könnte und nachdem ich niemanden gefunden hatte, dachte ich einer der experten aus dem forum kann mit diese frage beantworten. leider war dem nicht so, denn außer wischi-waschi-antworten kam leider nix dabei raus (was meine persönliche meinung über foren jeglicher art erhärtet hat). tja, mittlererweile habe ich jemanden gefunden, der dementsprechend graduiert ist, das er prüfungen im jj abnehmen darf und der seit x jahren aktiver jj-ausübender ist. diesem jemand werde ich meine frage stellen.
    danke trotzdem an alle protagonisten, die versucht haben mir meine frage zu beantworten und 1000 x danke an diejenigen, die als antwort gaben, das man sich nicht mit graduierungen aus prestige-gründen schmücken sollte (bin einer meinung mit euch, aber leider war das nicht meine frage - setzen 6)
    ah ja, achtung! sarkasmus!!!

  12. #72
    AndyLee Gast

    Standard

    Zitat Zitat von der junge Beitrag anzeigen
    @andylee
    ja, das wurde beantwortet, aber deine letzte antwort läßt wieder interpretationsspielraum nämlich hast du so geantwortet, das er sich der ersten dan prüfung stellen kann, aber nur unter der vorraussetzung, das er wartezeiten beachtet hätte (die der kyu-grade) dann ist es aber keine überprüfung/annerkennungsprüfung oder wie auch immer.
    "...Noch klarer: Willst du im Ju-Jutsu einen Meistergrad erreichen, reicht es nicht aus, nur einen 1. DAN im Judo zu haben und noch andere Kenntnisse in anderen Kampfkünsten. Du musst WISSEN IM JU-JUTSU haben, denn die Sporart, in der du einen Meistergrad erlangen willst, heißt JU-JUTSU. Mit ALLEM anderen hast du eben nur Halbwissen, wenn überhaupt..." (04.09.2011)
    Dein Interpretationsspielraum wird auch nur dadurch größer, weil du immer wieder neue Dinge hinzu-konstruierst, nach dem Motto:"...irgendwann muss es doch mal passen..."


    Zitat Zitat von der junge Beitrag anzeigen
    diese frage wurde noch nicht beantwortet, mehrmals gestellt (jemand der in 4 disziplinen - judo, karate, aikido, fma - jeweils den 1. Dan besitzt) aber nie konkret beantwortet. und es geht nicht um erwartungen oder ob so jemand gleich zum 1. dan geprüft werden kann, es geht nur darum, ob so jemand die möglichkeit hätte, gleich auf den 1. dan geprüft zu werden und wenn ja, was für formalitäten zu beachten sind.
    Diese Frage wurde bereits schon beantwortet, nur nicht so, wie es dir gefällt... Es wurde hier bereits geschrieben, dass früher einmal Ju-Jutsu die besten Angriffe aus Karate, Judo und Aikido waren - nur: das hat sich geändert.

    Wenn es aber um die (wiederum konstruierte) Frage nach der theoretische Möglichkeit geht, muss man diese mit JA beantworten. Genauso hat eben jeder die Möglichkeit ein Filmstar, Millionär, der Papst oder ein Spezialagent zu werden. Umgekehrt geht es allerdings auch: Ebenso besteht bei jedem allerdings auch die Möglichkeit, Obdachlos, Hartz-IV-Empfänger oder Alkoholiker zu werden.

    Theoretisch besteht für jeden die Möglichkeit alles und nichts zu erreichen. Praktisch stößt man dann aber schnell mit seinen Fähig- und Fertigkeiten an Grenzen.

    Worum geht es also: Um eine Spinnerei oder um die Realität?

  13. #73
    DerLenny Gast

    Standard

    Das ist eine Einzellfallentscheidung.

    Wenn du einen nten Dan in Judo, Aikido, Karate und Modern Arnis hast, dann beim JJ Landesverband anklopfst kann es durchaus sein, dass sie es dir anerkennen.

    Die eigentliche Frage ist: Wenn du diese Graduierungen hats, warum solltest du noch Wert auf eine Graduierung im JJ legen? Offensichtlich kannst du das alles schon, hast wirklich viel Zeit und Schweiss in dein Training investiert - was bringt dir dann noch so ne Bauchbinde?

    Gürtelsammeln gewöhnt man sich meist schon bei den mittleren Farbrängen ab

  14. #74
    der junge Gast

    Standard

    @andylee
    Worum geht es also: Um eine Spinnerei oder um die Realität?
    nichts für ungut aber irgendwie hab ich das gefühl, du hast nicht alle meine posts gelesen und falls doch nicht richtig.
    aber egal, hab meinen ansprechpartner gefunden, daher werde ich in diesem topic ab jetzt nichts mehr sagen.

    nochmal zu diesem punkt: das war eine "was-wäre-wenn-frage", hab jemanden kompetenten gefunden, der das beantworten kann und wird, daher braucht keiner mehr zu antworten (hat auch keiner getan, nebenbei bemerkt)

    @derlenny
    Die eigentliche Frage ist: Wenn du diese Graduierungen hats, warum solltest du noch Wert auf eine Graduierung im JJ legen? Offensichtlich kannst du das alles schon, hast wirklich viel Zeit und Schweiss in dein Training investiert - was bringt dir dann noch so ne Bauchbinde?
    nein das ist nicht die eigentliche frage, da wie schon wiederholt geschrieben, das ein hypothetisches beispiel gewesen ist. ansonsten lies weiter oben in diesem topic.

    der junge over & out in diesem topic - danke nochmal an alle mißversteher und fragenverdreher - ihr wart kompetente berater - applaus

  15. #75
    DerLenny Gast

    Standard

    Zitat Zitat von der junge Beitrag anzeigen
    aber egal, hab meinen ansprechpartner gefunden, daher werde ich in diesem topic ab jetzt nichts mehr sagen.

    nochmal zu diesem punkt: das war eine "was-wäre-wenn-frage", hab jemanden kompetenten gefunden, der das beantworten kann und wird, daher braucht keiner mehr zu antworten (hat auch keiner getan, nebenbei bemerkt)
    Doch.
    Das ist eine Einzellfallentscheidung.

    Wenn du einen nten Dan in Judo, Aikido, Karate und Modern Arnis hast, dann beim JJ Landesverband anklopfst kann es durchaus sein, dass sie es dir anerkennen.
    Neben dem JJ Landesverband kannst du natürlich auch beim DJJV direkt anklopfen. Aber auch hier wird dann wohl die Frage gestellt werden, warum denn der JJ Grad angestrebt wird, denn die Motivation ist durchaus mit ein Entscheidungsgrund.

    Anerkennungen können nur von Bundes- bzw. Landesverband durchgeführt werden.
    Geändert von DerLenny (12-09-2011 um 16:26 Uhr)

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