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Thema: Ist das Notwehr?

  1. #1
    Peddahlol Gast

    Standard Ist das Notwehr?

    Folgende Situation:

    Ein Typ will am Montag oder Dienstag in die Schule kommen und mich verprügeln weil ich einen Streit mit seiner Freundin hatte, die in meine Klasse geht.

    Er hats per Internet angekündigt, jedoch nicht eindeutig "du weißt ja was passieren wird, wir sehn uns montag usw"

    Wenn er dann kommt und sich mit mir schlagen will und ich ihm zuerst eine verpasse, wäre das Notwehr?

  2. #2
    Gewürzgurke Gast

    Standard

    Nein wäre es nicht. Damits Notwehr ist, muss er als erstes zuschlagen.

  3. #3
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    Standard

    Zitat Zitat von Gewürzgurke Beitrag anzeigen
    Nein wäre es nicht. Damits Notwehr ist, muss er als erstes zuschlagen.
    Unsinn.

    Zitat Zitat von http://bundesrecht.juris.de/bgb/__227.html
    (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    Dazu ist kein Schlag vonnöten. Sondern das unmittelbare Bedrohen reicht aus.

    Die Schweizer Gesetzgebund deckt hier die Präventivhandlung noch klarer:

    Zitat Zitat von http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a15.html
    Art. 15

    Rechtfertigende Notwehr

    Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.
    Darum merke:

    Dass der andere zuerst schlagen muss ist ein weitverbreiter Irrtum!

    Allerdings machts die Putativnotwehr weitaus schwieriger vor Gericht, da der andere sich dann natürlich als Opfer sehen wird, und die umstehenden Personen sowieso.

    Ich frage mich vielmehr:

    Wie krank ist eigentlich unsere Gesellschaft, dass sich ein 16jährigen Bub wegen einer kleinen Schulrangelei ans Internet wendet um zu erfahren, ob eventuelle Präventivmassnahmen durch den Notwehrparagrafen gedckt wären

  4. #4
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    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Dazu ist kein Schlag vonnöten. Sondern das unmittelbare Bedrohen reicht aus.
    Yep, der Angriff muss lediglich "gegenwärtig" sein
    But if they tell you that I've lost my mind
    Baby it's not gone just a little hard to find

  5. #5
    Gewürzgurke Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Dazu ist kein Schlag vonnöten. Sondern das unmittelbare Bedrohen reicht aus.
    Wenn der Typ ihn nur anpöbelt und er ihm sofort eine donnert, dann wird das den Lehrern nicht unbedingt gefallen. Er wird ja nicht mit einer Waffe bedroht oder so.

    Aber wer sich so vor ner Schlägerei fürchtet wird sowieso vermöbelt werden.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Peddahlol Beitrag anzeigen
    Er hats per Internet angekündigt, jedoch nicht eindeutig "du weißt ja was passieren wird, wir sehn uns montag usw"
    Ein bisschen dürftig, die Beweislage. Am Ende behauptet er dann, er wollte dich am Montag zu einem Eis einladen. Ich würde da per E-Mail noch mal nachhaken, z.B. "Darf ich das so verstehen, dass du mir am Montag wehtun möchtest?"
    But if they tell you that I've lost my mind
    Baby it's not gone just a little hard to find

  7. #7
    Sven K. Gast

    Standard

    OK. Wie so oft führen solche Fragen zu nichts.

    Willst Du dich körperlich wehren, geh trainieren.

    Willst Du dich anderweitig wehren, hole Dir professionelle Hilfe.

    - Kinder- und Jugendtelefon: 0800-111 0 333

    - Elterntelefon: 0800-111 0 550

    - Bundesweites Info-Telefon WEISSER RING e.V. Telefon: 01803/34 34 34 (09.00 – 17.00 Uhr)

    - Sorgentelefon (Evangelische Telefon-Seelsorge): 0800/1110111

    - Ruf und Rat (Katholische Telefon-Seelsorge): 0800/1110222

    - Kriminalpolizei-Dauerdienst: 0421-362-3888

    - Opfer-Notruf: 0800-2800110

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