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Thema: Mahnbescheid

  1. #1
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    Standard Mahnbescheid

    Ich habe einen Antrag für einen Mahnbescheid gestellt. Wenn der Schuldner in der zwischenzeit zahlt(hat er mir versprochen), wie kann man das am einfachsten handhaben, bzw. wie sollte der Schuldner sich verhalten um keinen Stress zu erzeugen?
    Ich nehm mal an da ich die durchführung des Verfahrens nach Widerspruch nicht beantragt, dass es eigentlich egal ist was er macht, ignorieren oder Widerspruch.
    Oder kommt da irgendwie noch das Gericht ins Spiel, automatisch Vollstreckungsbescheid?
    Ich nehme mal an dass der Bescheid erst in ca 2 Wochen rausgeht, das ist so ungefähr die bearbeitungszeit.
    Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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  2. #2
    *Azrael* Gast

    Standard

    Soweit ich weiß, ist das schreiben einfach hinfällig wenn bereits gezahlt wurde. Zumindest is das bei meinen Mahnungen immer so gewesen.

  3. #3
    Alex R. Gast

    Standard

    Der Schuldner kann, nach Erhalt des Bescheides, auch dem Bescheid widersprechen und dort ankreuzen, dass er bereits gezahlt hat. Damit wäre die Sache vom Tisch.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Der Schuldner kann, nach Erhalt des Bescheides, auch dem Bescheid widersprechen und dort ankreuzen, dass er bereits gezahlt hat. Damit wäre die Sache vom Tisch.
    das wäre der beste Weg.
    Respektive: das ist der sicherste Weg für den Schuldner.
    Frank Burczynski

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  5. #5
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    Standard

    Hallo Rechtsexperten.

    Folgender Fall:
    Ein Mitglied hat auf Zahlungsaufforderung und Mahnung nicht reagiert. Darum wurde ein Mahnbescheid erlassen.
    Nach angemessener Frist hab ich den Antrag auf Vollstreckungsbescheid gestellt.
    Jetzt wurde das Geld überwiesen, der VB ist aber raus, jedoch noch nicht zugestellt.

    Was nun um keinen weiteren Ärger damit zu haben?
    Wenn der Schuldner Einspruch erhebt geht es ja ans Gericht, das ruft Kosten hervor.
    Wenn er keinen Einspruch erhebt hätte ich einen Titel obwohl er schon bezahlt hat.
    Erfahrungen damit?

    ich werde am Montag mal beim Mahngericht anrufen, aber vielleicht kann mir ja schon mal jemand nen Tipp geben.
    Ich habe gedacht optimal wäre wenn der Schuldner keinen Einspruch einlegt und der Titel entwertet wird
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  6. #6
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    Standard

    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    Hallo Rechtsexperten.

    Folgender Fall:
    Ein Mitglied hat auf Zahlungsaufforderung und Mahnung nicht reagiert. Darum wurde ein Mahnbescheid erlassen.
    Nach angemessener Frist hab ich den Antrag auf Vollstreckungsbescheid gestellt.
    Jetzt wurde das Geld überwiesen, der VB ist aber raus, jedoch noch nicht zugestellt.

    Was nun um keinen weiteren Ärger damit zu haben?
    Wenn der Schuldner Einspruch erhebt geht es ja ans Gericht, das ruft Kosten hervor.
    Wenn er keinen Einspruch erhebt hätte ich einen Titel obwohl er schon bezahlt hat.
    Erfahrungen damit?

    ich werde am Montag mal beim Mahngericht anrufen, aber vielleicht kann mir ja schon mal jemand nen Tipp geben.
    Ich habe gedacht optimal wäre wenn der Schuldner keinen Einspruch einlegt und der Titel entwertet wird
    Verstehe gerade dein Problem nicht: Wenn du einen Titel gegen ihn hast und dieser bezahlt wurde, geht dieser an den Schuldner. Informier ihn, dass du das Geld hast und ihm den Titel zusendest - fertig. Damit wird der Titel sozusagen entwertet.

  7. #7
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    Standard

    Im Grunde kannst du die Sache laufen lassen und nach Zustellung ggf. noch die Verfahrenskosten vollstrecken. Wenn dein Mitglied Einspruch gegen den VB einlegt und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben wird, musst du dort den Rechtsstreit für erledigt erklären unter Hinweis auf die zwischenzeitlich erfolgte Zahlung und beantragen, dem Gegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Wenn du Kontakt zu dem Schuldner hast, kannst du ihn ja vielleicht darauf hinweisen, dass der VB schon beantragt war, als das Geld eingegangen ist und er keinen Einspruch einlegen soll, um nicht unnötig Kosten zu produzieren (die er am Ende tragen muss).

    Gruß

    Geist_Faust

  8. #8
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    Standard

    Zitat Zitat von Geist_Faust Beitrag anzeigen
    Im Grunde kannst du die Sache laufen lassen und nach Zustellung ggf. noch die Verfahrenskosten vollstrecken. Wenn dein Mitglied Einspruch gegen den VB einlegt und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben wird, musst du dort den Rechtsstreit für erledigt erklären unter Hinweis auf die zwischenzeitlich erfolgte Zahlung und beantragen, dem Gegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Wenn du Kontakt zu dem Schuldner hast, kannst du ihn ja vielleicht darauf hinweisen, dass der VB schon beantragt war, als das Geld eingegangen ist und er keinen Einspruch einlegen soll, um nicht unnötig Kosten zu produzieren (die er am Ende tragen muss).

    Gruß

    Geist_Faust
    Danke
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  9. #9
    zocker Gast

    Standard

    klingt m.e. insgesamt schon fast nach einer sog. abmahnwelle.


    gruss

  10. #10
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    Antrag auf Zwangsvollstreckung.
    Gottseidank war das bisher nicht notwendig.
    Aber jetzt sieht es so aus als müsste ich einen Auftrag zur ZV stellen.
    Mir ist bekannt man sollte lieber einem Rechtsanwalt usw.

    Aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.
    Beim Antrag
    http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downlo...ationFile&v=10

    bin ich mir unsicher bei Modul D-O.
    Ich kann ja gleichzeitig mehrere Anträge stellen, aber manche schließen sich gegenseitig aus.
    Was ich will ist:
    Gerichtsvollzieher geht hin und sagt, Herr Kannix will sein Geld. Wenn Du nicht zahlen kannst, dann pfände ich. Wenn nix da ist dann ist der Offenbarungseid fällig. Wenn Du Dich dem entziehst kriegst Du noch mehr auf den Sack.
    Was kreuze ich an damit ich das kriege und ohne dass der Antrag ungültig wird?
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  11. #11
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    Willst Du denn nur Geld oder soll der GV auch körperliche (Wert-)Sachen pfänden können? (Wobei der Erlös hieraus doch meist eher recht mau ist...)

    Und darf der GV ggf. Ratenzahlungen o.ä. mit dem Schuldner vereinbaren oder nicht?

    Ist halt ein wenig schwierig hier Tips zu geben, da es doch recht viele Optionen gibt.

    Ansonsten musst Du da jetzt gar nicht so viel Bedenken haben - sollte der Antrag an einer Stelle nicht ganz klar oder unplausibel sein gibt es notfalls eine Rückfrage und gut ist.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  12. #12
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    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    Antrag auf Zwangsvollstreckung.
    Gottseidank war das bisher nicht notwendig.
    Aber jetzt sieht es so aus als müsste ich einen Auftrag zur ZV stellen.
    Mir ist bekannt man sollte lieber einem Rechtsanwalt usw.

    Aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.
    Beim Antrag
    http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downlo...ationFile&v=10

    bin ich mir unsicher bei Modul D-O.
    Ich kann ja gleichzeitig mehrere Anträge stellen, aber manche schließen sich gegenseitig aus.
    Was ich will ist:
    Gerichtsvollzieher geht hin und sagt, Herr Kannix will sein Geld. Wenn Du nicht zahlen kannst, dann pfände ich. Wenn nix da ist dann ist der Offenbarungseid fällig. Wenn Du Dich dem entziehst kriegst Du noch mehr auf den Sack.
    Was kreuze ich an damit ich das kriege und ohne dass der Antrag ungültig wird?
    Brauchst einen Titel, sonst macht GV nix, kann nix machen.

    Am besten zum Anwalt. Sonst sieht es generell schlecht aus, da dies vor den Gerichten nicht gern gesehen wird.

    Unabhängigkeit, Eigeninitiative usw. ist nicht gern gesehen, da es die eingespielten Abläufe stört. Ein Richter will alles fertig vom Anwalt bekommen. Wenn er da von Laien was bekommt, hat ein Richter schon kein Bock mehr.

    Du kannst Mahnbescheid stellen. Bekommst in jedem Papierhandel.

    Wenn der Gläubiger Einspruch erhebt gehts vor Gericht.

    Wie gesagt, ohne Anwalt ist es nicht gut. Glaub mir. Mit Anwalt kommst besser weg!

  13. #13
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    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    Antrag auf Zwangsvollstreckung.
    Gottseidank war das bisher nicht notwendig.
    Aber jetzt sieht es so aus als müsste ich einen Auftrag zur ZV stellen.
    Mir ist bekannt man sollte lieber einem Rechtsanwalt usw.

    Aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.
    Beim Antrag
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    bin ich mir unsicher bei Modul D-O.
    Ich kann ja gleichzeitig mehrere Anträge stellen, aber manche schließen sich gegenseitig aus.
    Was ich will ist:
    Gerichtsvollzieher geht hin und sagt, Herr Kannix will sein Geld. Wenn Du nicht zahlen kannst, dann pfände ich. Wenn nix da ist dann ist der Offenbarungseid fällig. Wenn Du Dich dem entziehst kriegst Du noch mehr auf den Sack.
    Was kreuze ich an damit ich das kriege und ohne dass der Antrag ungültig wird?
    Wenn du einen Titel hast, dann brauchst nur zum GV zu gehen mit dem Wisch. Also zum Amtsgericht, Gerichtsvollzieher.

    Hier ist es aber interessant zu beobachten, wie GV bei privaten Geschichten kaum was machen. Bei staatlichen Forderungen ist sofort die Hölle los.

  14. #14
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    Standard

    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    Hallo Rechtsexperten.

    Folgender Fall:
    Ein Mitglied hat auf Zahlungsaufforderung und Mahnung nicht reagiert. Darum wurde ein Mahnbescheid erlassen.
    Nach angemessener Frist hab ich den Antrag auf Vollstreckungsbescheid gestellt.
    Jetzt wurde das Geld überwiesen, der VB ist aber raus, jedoch noch nicht zugestellt.

    Was nun um keinen weiteren Ärger damit zu haben?
    Wenn der Schuldner Einspruch erhebt geht es ja ans Gericht, das ruft Kosten hervor.
    Wenn er keinen Einspruch erhebt hätte ich einen Titel obwohl er schon bezahlt hat.
    Erfahrungen damit?

    ich werde am Montag mal beim Mahngericht anrufen, aber vielleicht kann mir ja schon mal jemand nen Tipp geben.
    Ich habe gedacht optimal wäre wenn der Schuldner keinen Einspruch einlegt und der Titel entwertet wird
    Ein bereits ausgestellter Titel wird dadurch "entwertet", indem du diesen nach Zahlung dem Schuldner zuschickst.
    Dafür musst du das Gericht nicht einschalten.

  15. #15
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    Standard

    Danke Lgd
    Kelte, der Beitrag auf den du dich beziehst ist über 2 Jahre alt
    Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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