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Thema: Warnung zu Marke

  1. #1
    Helmut Gensler Gast

    Standard Warnung zu Marke

    Gestern bekam ich zwei Briefe vom Anwalt des BVSV Kitzingen. Darin wurde mir/uns untersagt, Bilder im Netz zu haben, auf denen das jetzt geschützte Emblem vom Wort Kae In Sog In und der Eiche zu sehen ist. Rechnungsbetrag 2x 775 Euro.
    Ich bitte alle beteiligten Kampfsportler eindringlich um Hilfe.

    1. Einige von uns waren auf Lehrgängen aktiv. Bitte nachzusehehen, ob auf einem euerer Lehrgangsinfos im Netz ein Bild mit diesem Muster zu sehen ist. Wenn JA, bitte umgehend löschen.
    2. Wenn ihr Sportler trefft, die noch -völlig unwissend- dieses Zeichen an der Kleidung tragen, dann informiert die. Sie mögen sofort dieses Aufnäher entfernen und nur nach schriftlicher Rückfrage beim BVSV dieses Zeichen weiter tragen......es könnte sonst sehr teuer werden.

    Wir haben größtes Interesse, dass keine Rechtsverletzung mehr vorkommt und dass auch keine durch Bildembleme begründete Verwechselbarkeit in den unterschiedlichen Auffassungen von Kae-In-Sog-In auftreten kann.

  2. #2
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    Standard

    Sorry, aber das ist Quatsch. Wenn du Bilder im Netz hast, ie ausschließlich das Emblem zeigen, dann kann man das untersagen. Wenn du Bilder von lehrgängen hast, bei denen das Emblem im Hintergrund irgendwo an der Wand hängt, dann kann man das nicht untersagen. 2 Briefe wegen dem gleichen Sachverhalt? Das hört sich eher nach Abzocke an...
    Frank Burczynski

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  3. #3
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    Standard

    Zitat Zitat von Helmut Gensler Beitrag anzeigen
    Gestern bekam ich zwei Briefe vom Anwalt des BVSV Kitzingen. Darin wurde mir/uns untersagt, Bilder im Netz zu haben, auf denen das jetzt geschützte Emblem vom Wort Kae In Sog In und der Eiche zu sehen ist. Rechnungsbetrag 2x 775 Euro.
    Ich bitte alle beteiligten Kampfsportler eindringlich um Hilfe.

    1. Einige von uns waren auf Lehrgängen aktiv. Bitte nachzusehehen, ob auf einem euerer Lehrgangsinfos im Netz ein Bild mit diesem Muster zu sehen ist. Wenn JA, bitte umgehend löschen.
    2. Wenn ihr Sportler trefft, die noch -völlig unwissend- dieses Zeichen an der Kleidung tragen, dann informiert die. Sie mögen sofort dieses Aufnäher entfernen und nur nach schriftlicher Rückfrage beim BVSV dieses Zeichen weiter tragen......es könnte sonst sehr teuer werden.

    Wir haben größtes Interesse, dass keine Rechtsverletzung mehr vorkommt und dass auch keine durch Bildembleme begründete Verwechselbarkeit in den unterschiedlichen Auffassungen von Kae-In-Sog-In auftreten kann.
    Das Emblem ist seit August (?) 2011 erst geschützt. Warum dann eine Rechnung über 2x 775€? Ich würde damit mal zum Anwalt meines geringstem Misstrauens gehen und nach den rechtlichen Grundlagen fragen. Es kann ja nicht sein, daß für eine einfache Mitteilung gleich Kosten entstehen.
    Grüße vom Ewigen Weissgurt!
    Weltmeister 2010 im VF, Verband: EWVFV

  4. #4
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    Standard

    Zumal es keine Rückwirkung geben dürfte, d.h. es gilt erst ab jetzt.
    Frank Burczynski

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  5. #5
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    Standard

    ist wohl nicht 1 zu 1 übertragbar, aber es zeigt daß die Richter langsam die Nase voll haben vom Geschäftsmodell Abmahnung :
    heise online - Gericht begrenzt Abmahn-Entgelt für eBay-Fotoklau auf 100 Euro
    Volenti non fit iniuria

  6. #6
    Helmut Gensler Gast

    Standard

    Die Schreiben sind schon bei einem echten Fachanwalt.
    In der Unterlassungsforderung sind Bilder von mir/uns aus alten Lehrgängen, die dem jetzt geschützten Markenbild sehr ähnlich sind... logisch, wir waren ja zusammen.
    Die sind zu löschen, bei Nichtbefolgung droht der Anwalt pro Tag 5.100 Euro an Schaden an.
    Für diese Schreiben will der Anwalt den rechtlich vorgesehenen Teil der 10.000 Euro an angenommenem Streitwert.... 776 Euro, einmal von mir privat und 1x von unserem gemeinnützigen Verein kisi eV

  7. #7
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    das ist echt unglaublich, dass ein Verein so eine Schice abzieht. Ich hoffe, dass viele auf den Thread stossen, wenn sie BVSV Kitzingen google´n.
    I Love Schiuschitsu

  8. #8
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    Wahrscheinlich schon, das KKB hat zimlich hohe Suchtreffer in der Regel, und wo wird der BVSV Kitzingen oder Kae-in-sog-in Kitzingen sonst schon groß auftauchen.

    Das ist aber wirklich ein ziemlich hoch angenommener Streitwert; ich hoffe Euer Anwalt macht was draus..

    *gibt es eigentlich unnützere Schmeißfliegen als Abmahnanwälte?

  9. #9
    Helmut Gensler Gast

    Standard

    Bitte nehmt das auf keinen Fall als Angriff auf die Sportler des BVSV auf. Dort sind sehr viele, sehr ehrenhafte Menschen für ihren Sport da. Die möchte ich aus voller Überzeugung mit schützen. Nehmt bitte jeden nach seinen Fähigkeiten und seiner Persönlichkeit auf, wenn sie bei euren Lehrgängen auftauchen.
    Ich will nur Schaden von uns und unseren Sportlern abwenden/ minimieren.

    Das Schreiben kam vom beteiligten Patentanwalt, nicht von einem Abmahnungsanwalt. Solche Scheiben sind bei Marken- /Patentstreitereien ganz üblich. Da sind teilweise sogar nur 6 Stunden Reaktionsfrist zu finden. Wir haben da schon bis Montag Zeit, wie entgegenkommend.
    Geändert von Helmut Gensler (26-08-2011 um 12:17 Uhr)

  10. #10
    Doc Norris Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Helmut Gensler Beitrag anzeigen
    Die Schreiben sind schon bei einem echten Fachanwalt.
    In der Unterlassungsforderung sind Bilder von mir/uns aus alten Lehrgängen, die dem jetzt geschützten Markenbild sehr ähnlich sind... logisch, wir waren ja zusammen.
    Die sind zu löschen, bei Nichtbefolgung droht der Anwalt pro Tag 5.100 Euro an Schaden an.
    Für diese Schreiben will der Anwalt den rechtlich vorgesehenen Teil der 10.000 Euro an angenommenem Streitwert.... 776 Euro, einmal von mir privat und 1x von unserem gemeinnützigen Verein kisi eV




    hab mal ne frage.: hat der type euch ne FRIST gesetzt?! ( von weniger als 1 KW??)

    wirkt sehr unseriös......


    Zumal es keine Rückwirkung geben dürfte, d.h. es gilt erst ab jetzt.
    100%

    haha...
    kannst ja mal darauf hinweißen wenn es deine FOTOS sind mit dem embleme, dass die dein urheberrecht verletzen...

    (ernst gemeint)
    Geändert von Doc Norris (26-08-2011 um 13:20 Uhr)

  11. #11
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    Gut, dass es die Hölle gibt...

  12. #12
    Asahibier Gast

    Standard

    Dumm nur das man nicht sehen kann wie manche Anwälte, Manager, Politiker und Schlimmeres da runter stürzen...

  13. #13
    Helmut Gensler Gast

    Standard

    FOTOS mit dem embleme, dass die dein urheberrecht verletzen...
    leider absolut nebensächlich, was auch immer das "gesunde Rechtsempfinden" so denkt.

    Ich habe mit dem Sachbearbeiter für Marken gesprochen. Das war für uns alle höchst interessant.
    Demnach kann jeder (!!) einfach eine Marke anmelden und dann daraus entsprechende Forderungen ableiten. Seine Fähigkeiten stehen nicht zur Debatte.
    Also funktioniert es auch, wenn jemand die gute Arbeit eines Dojos für sich übernehmen will. Er meldet das Emblem an, falls es klappt, kann er entweder durch Anwaltsforderungen den Laden bankrott machen oder entsprechende Gebühren verlangen. Was ist es wert: Embleme, Flyer, Werbeeffekte der Vergangenheit... usw. ??
    Wie ich gerüchtemäßig so höre, gibt es ja bei einigen *ing *ung -Leuten genau dieses Problem.

  14. #14
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    Standard

    so stimmt das aber nicht.
    Über die Ähnlichkeit entscheidet nicht er, sondern letztendlich ein Richter. Wenn die Fotos alt sind und schon eine Weile drauf sind, dann ist die erste Aufforderung kostenlos, da die Marke zu dem Zeitpunkt deiner Veröffentlichung noch nicht eingetragen war. Wenn du nachweisen kannst, dass ihr dieses Emblem schon vor dem jetzigen Inhaber im Geschäftsverkehr geführt habt, dann kann er dir gar nichts, auch wenn er die oder eine ähnliche Marke, jetzt eingetragen hat.
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
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    http://www.jkdberlin.de

  15. #15
    Doc Norris Gast

    Standard

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    [B]so stimmt das aber nicht.
    Über die Ähnlichkeit entscheidet nicht er, sondern letztendlich ein Richter.
    [/B]Wenn die Fotos alt sind und schon eine Weile drauf sind, dann ist die erste Aufforderung kostenlos, da die Marke zu dem Zeitpunkt deiner Veröffentlichung noch nicht eingetragen war. Wenn du nachweisen kannst, dass ihr dieses Emblem schon vor dem jetzigen Inhaber im Geschäftsverkehr geführt habt, dann kann er dir gar nichts, auch wenn er die oder eine ähnliche Marke, jetzt eingetragen hat.
    100% die verjährungsfrist bei lichtbildlich aufgenommenen werken sind 50 jahre..
    (sind deine fotos so alt, oder älter??)

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