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Thema: Warnung zu Marke

  1. #16
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    PS: zum Streitwert : bei einem Verein liegt keine gewerbliche Nutzung vor, daher zu hoch.
    Dazu auch: OLG Düsseldorf kürzt Abmahnkosten von 750 ? auf 100 ? » shopbetreiber-blog.de

    ich würde das geforderte Geld nicht bezahlen.
    Frank Burczynski

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    http://www.jkdberlin.de

  2. #17
    Doc Norris Gast

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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    PS: zum Streitwert : bei einem Verein liegt keine gewerbliche Nutzung vor, daher zu hoch.
    Dazu auch: OLG Düsseldorf kürzt Abmahnkosten von 750 ? auf 100 ? » shopbetreiber-blog.de

    ich würde das geforderte Geld nicht bezahlen.
    100%

    wenn dein / euer mann dess vertauens was drauf hat boxt der euch da raus..

  3. #18
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    Stop, das lese ich jetzt erst...ihr habt Fotos und da sind Embleme drauf? Wie denn? An Gis, an der wand? Natürlich dürft ihr diese Fotos weiterhin veröffentlichen. Nur nicht, wenn da nur und ausschließlich das Emblem drauf ist, oder halt im Vordergrund.
    Außerdem: einen Brief am Freitag und eine Frist bis Montag...das ist nicht angemessen.
    Frank Burczynski

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  4. #19
    Doc Norris Gast

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    ahah ein paar anmerkungen noch.:

    wenn de mit den bildern eine lehr funktion ausübst biste auch raus aus der sache.

    oder...

    keinen gewinn damit betreibst... was bei ner e.V wohl nicht der fall ist....

    da gibt es so viele schlupflöcher......etc. siehe kino.to

    zu den fotos.: hat die gegenpartei eigentlich dieses emblem übernommen das auf deinen fotos war??? oder hat dies schon jemand vorher beansprucht??
    Geändert von Doc Norris (26-08-2011 um 16:14 Uhr)

  5. #20
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    PS: ist bei der Eintragung der Bildmarke die Widerspruchsfrist schon abgelaufen?
    Frank Burczynski

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  6. #21
    Doc Norris Gast

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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    PS: ist bei der Eintragung der Bildmarke die Widerspruchsfrist schon abgelaufen?
    100%



    jetz kommen aber kaliber...

  7. #22
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    schon nachgeguckt? Oder geraten?
    Frank Burczynski

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  8. #23
    Doc Norris Gast

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    also.: die frist läuft ab eintragung...


    wenn es deine BILDER sind kannste auch ein löschungsverfahren einleiten
    (§ 55 Markengesetz)..


    für den fall dass die frist schon abgelaufen ist, du aber eindeutig interesse an einer vermarktung des von dir aufgenommenen emblemes hast....

    (das war ne kunst es verständlich zu erklären.)


    danach wurde ich mal behaupten.: SCHACH.....
    Geändert von Doc Norris (26-08-2011 um 16:37 Uhr)

  9. #24
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    also geraten.
    Frank Burczynski

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    http://www.jkdberlin.de

  10. #25
    Doc Norris Gast

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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    also geraten.
    ???? erläuterung.... was war denn geraten???
    Geändert von Doc Norris (26-08-2011 um 16:48 Uhr)

  11. #26
    Doc Norris Gast

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    Ok hätte vieleicht

    Markengesetz § 55 im bezug auf § 13 angeben sollen...

    sorry...

  12. #27
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    ist schon gut - ich denke, Helmut hat erst einmal genug Munition.
    Frank Burczynski

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  13. #28
    Doc Norris Gast

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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    ist schon gut - ich denke, Helmut hat erst einmal genug Munition.
    jap...nur repetieren / nachladen muss er selbst..

  14. #29
    Loomit Gast

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    Zitat Zitat von Helmut Gensler Beitrag anzeigen
    Gestern bekam ich zwei Briefe vom Anwalt des BVSV Kitzingen. Darin wurde mir/uns untersagt, Bilder im Netz zu haben, auf denen das jetzt geschützte Emblem vom Wort Kae In Sog In und der Eiche zu sehen ist. Rechnungsbetrag 2x 775 Euro.
    Ich bitte alle beteiligten Kampfsportler eindringlich um Hilfe.

    1. Einige von uns waren auf Lehrgängen aktiv. Bitte nachzusehehen, ob auf einem euerer Lehrgangsinfos im Netz ein Bild mit diesem Muster zu sehen ist. Wenn JA, bitte umgehend löschen.
    2. Wenn ihr Sportler trefft, die noch -völlig unwissend- dieses Zeichen an der Kleidung tragen, dann informiert die. Sie mögen sofort dieses Aufnäher entfernen und nur nach schriftlicher Rückfrage beim BVSV dieses Zeichen weiter tragen......es könnte sonst sehr teuer werden.

    Wir haben größtes Interesse, dass keine Rechtsverletzung mehr vorkommt und dass auch keine durch Bildembleme begründete Verwechselbarkeit in den unterschiedlichen Auffassungen von Kae-In-Sog-In auftreten kann.
    Finde ich ziemlichen Quatsch.

    Sind ja eure Bilder, nicht welche die ihr im Internet "gestohlen" habt.

    Der Anwalt möchte dir nur Angst machen.

  15. #30
    Klausw176 Gast

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    Es ist ja immer nett solche Geschichten zu lesen. Wie schnell eine Empörung doch hochschlägt wenn man nur die Wahrheit einer Seite, so also die halbe Wahrheit kennt. Zuallererst sollte man sich doch überlegen warum ein Behinderten- und Versehrtensportverein zum Mittel der Abmahnung greift. Es ist wie in einer Diskussion hier im Board als einer aus einem Vertrag mit einer Sportschule raus wollte und viele hier erstmal gegen die Abzockersportschule die den Sportler nicht raus lies gewettert haben. Erst später hat mal einer nach Probetraining gefragt und auch mal nachgefragt warum er wieder TKD gemacht hat wenn er wusste dass dies nicht die beste SV – Art ist.
    Irgendwie glaube ich auch, einige halten hier alle Menschen die nicht im Board sind für Abzocker, Dämlich und Eiskalt. Helmut und seinem Verein wurde bereits im Oktober 2010 mitgeteilt dass der BVSV Kitzingen sich die Rechte an KAE IN SOG IN sichert. Der Verein glaubt nämlich, dass er der Urheber der Sportart ist. Diese wurde im BVSV gegründet und bis 2008 komplett von ihm finanziert. Übungsleiterausbildung, Übungsleitergelder, Fahrtkosten zu Vorführungen, die komplette Erstausstattung etc. Nach einer Buchhaltung die über den Steuerberater des Vereins an die Finanzbehörden ging, waren dies bis 2009 über 30 000 Euro. Dies wurde dem Patentamt natürlich nachgewiesen, da seitens von Helmut und seinen Partnern Einspruch gegen die Markenanmeldung erhoben wurde. Die Einsprüche erfolgten übrigens im Oktober/November 2010. Selbst als der BVSV Kitzingen die Markenrechte schon hatte, hat Helmut in Emails behauptet, der Vorsitzende des Vereins (übrigens ich) würde lügen wenn er sagt der Verein hätte die Rechte an der Sportart. Ein weiterer ganz lustiger Punkt ist die Entstehung des Emblems. Denn nur ich kenne die Zeichnerin, sie hat es auf meine Bitte angefertigt und ich habe sie dem damaligen ersten Vorsitzenden des Vereins für die Sportler des Vereins übergeben. In seiner ursprünglichen „Geschichte über die Entstehung unseres Sportemblems“ hat Helmut da auch noch ein wenig darauf hingewiesen, es aber später herausgenommen. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Wir hatten übrigens bereits die Markenrechte als in einer der Homepages der IG Kae In Sog In noch der Zusatz „Wir sind das Original“ stand. Da jegliche Widerspruchsfrist bereits seit einiger Zeit abgelaufen ist, und von der IG Kae In Sog In nach Auffassung unserer Anwälte kein vernünftiger Einwand mehr kommen kann sehen wir allen Punkten gelassen entgegen.
    Aber der Gedanke WARUM GEHT EIN VEREIN DIESEN WEG? sollte alle beschäftigen. Wenn wir das aus Gründen der Abzocke getan hätten wäre die sicher viel früher, nämlich nach erfolgter Markeneintragung geschehen.
    Nun bitte ich Euch nur um das was eigentlich jeder Kampfsportler tun sollte, Fairness. Mir braucht ihr sie nicht entgegenbringen, ich bin mittlerweile gewohnt aus dem Umfeld von Helmut als der an allem Schuldige dazustehen. Aber gegenüber unseren Sportlern wäre es ein netter Zug.

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