PS: zum Streitwert : bei einem Verein liegt keine gewerbliche Nutzung vor, daher zu hoch.
Dazu auch: OLG Düsseldorf kürzt Abmahnkosten von 750 ? auf 100 ? » shopbetreiber-blog.de
ich würde das geforderte Geld nicht bezahlen.
PS: zum Streitwert : bei einem Verein liegt keine gewerbliche Nutzung vor, daher zu hoch.
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ich würde das geforderte Geld nicht bezahlen.
Stop, das lese ich jetzt erst...ihr habt Fotos und da sind Embleme drauf? Wie denn? An Gis, an der wand? Natürlich dürft ihr diese Fotos weiterhin veröffentlichen. Nur nicht, wenn da nur und ausschließlich das Emblem drauf ist, oder halt im Vordergrund.
Außerdem: einen Brief am Freitag und eine Frist bis Montag...das ist nicht angemessen.
ahah ein paar anmerkungen noch.:
wenn de mit den bildern eine lehr funktion ausübst biste auch raus aus der sache.
oder...
keinen gewinn damit betreibst... was bei ner e.V wohl nicht der fall ist....
da gibt es so viele schlupflöcher......etc. siehe kino.to
zu den fotos.: hat die gegenpartei eigentlich dieses emblem übernommen das auf deinen fotos war??? oder hat dies schon jemand vorher beansprucht??
Geändert von Doc Norris (26-08-2011 um 16:14 Uhr)
PS: ist bei der Eintragung der Bildmarke die Widerspruchsfrist schon abgelaufen?
schon nachgeguckt? Oder geraten?
also.: die frist läuft ab eintragung...
wenn es deine BILDER sind kannste auch ein löschungsverfahren einleiten
(§ 55 Markengesetz)..
für den fall dass die frist schon abgelaufen ist, du aber eindeutig interesse an einer vermarktung des von dir aufgenommenen emblemes hast....
(das war ne kunst es verständlich zu erklären.)
danach wurde ich mal behaupten.: SCHACH.....
Geändert von Doc Norris (26-08-2011 um 16:37 Uhr)
Ok hätte vieleicht
Markengesetz § 55 im bezug auf § 13 angeben sollen...
sorry...
ist schon gut - ich denke, Helmut hat erst einmal genug Munition.
Es ist ja immer nett solche Geschichten zu lesen. Wie schnell eine Empörung doch hochschlägt wenn man nur die Wahrheit einer Seite, so also die halbe Wahrheit kennt. Zuallererst sollte man sich doch überlegen warum ein Behinderten- und Versehrtensportverein zum Mittel der Abmahnung greift. Es ist wie in einer Diskussion hier im Board als einer aus einem Vertrag mit einer Sportschule raus wollte und viele hier erstmal gegen die Abzockersportschule die den Sportler nicht raus lies gewettert haben. Erst später hat mal einer nach Probetraining gefragt und auch mal nachgefragt warum er wieder TKD gemacht hat wenn er wusste dass dies nicht die beste SV – Art ist.
Irgendwie glaube ich auch, einige halten hier alle Menschen die nicht im Board sind für Abzocker, Dämlich und Eiskalt. Helmut und seinem Verein wurde bereits im Oktober 2010 mitgeteilt dass der BVSV Kitzingen sich die Rechte an KAE IN SOG IN sichert. Der Verein glaubt nämlich, dass er der Urheber der Sportart ist. Diese wurde im BVSV gegründet und bis 2008 komplett von ihm finanziert. Übungsleiterausbildung, Übungsleitergelder, Fahrtkosten zu Vorführungen, die komplette Erstausstattung etc. Nach einer Buchhaltung die über den Steuerberater des Vereins an die Finanzbehörden ging, waren dies bis 2009 über 30 000 Euro. Dies wurde dem Patentamt natürlich nachgewiesen, da seitens von Helmut und seinen Partnern Einspruch gegen die Markenanmeldung erhoben wurde. Die Einsprüche erfolgten übrigens im Oktober/November 2010. Selbst als der BVSV Kitzingen die Markenrechte schon hatte, hat Helmut in Emails behauptet, der Vorsitzende des Vereins (übrigens ich) würde lügen wenn er sagt der Verein hätte die Rechte an der Sportart. Ein weiterer ganz lustiger Punkt ist die Entstehung des Emblems. Denn nur ich kenne die Zeichnerin, sie hat es auf meine Bitte angefertigt und ich habe sie dem damaligen ersten Vorsitzenden des Vereins für die Sportler des Vereins übergeben. In seiner ursprünglichen „Geschichte über die Entstehung unseres Sportemblems“ hat Helmut da auch noch ein wenig darauf hingewiesen, es aber später herausgenommen. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Wir hatten übrigens bereits die Markenrechte als in einer der Homepages der IG Kae In Sog In noch der Zusatz „Wir sind das Original“ stand. Da jegliche Widerspruchsfrist bereits seit einiger Zeit abgelaufen ist, und von der IG Kae In Sog In nach Auffassung unserer Anwälte kein vernünftiger Einwand mehr kommen kann sehen wir allen Punkten gelassen entgegen.
Aber der Gedanke WARUM GEHT EIN VEREIN DIESEN WEG? sollte alle beschäftigen. Wenn wir das aus Gründen der Abzocke getan hätten wäre die sicher viel früher, nämlich nach erfolgter Markeneintragung geschehen.
Nun bitte ich Euch nur um das was eigentlich jeder Kampfsportler tun sollte, Fairness. Mir braucht ihr sie nicht entgegenbringen, ich bin mittlerweile gewohnt aus dem Umfeld von Helmut als der an allem Schuldige dazustehen. Aber gegenüber unseren Sportlern wäre es ein netter Zug.
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