§23 STGB
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er gerade stattfindet oder unmittelbar bevorsteht.
Art und Maß der Verteidigung muss sich nach Art und Maß des Angriffs richten. Unter mehreren Verteidigungsarten muss die gewählt werden, die dem Angreifer den geringsten Schaden zufügt.
Doch ist der Angegriffene berechtigt, das jenige Mittel zu wählen, das eine sofortige Beendigung des Angriffs mit Sicherheit erwarten lässt.