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Geändert von Jan_ (05-12-2011 um 16:42 Uhr)
Ich bin grundsätzlich auch der Meinung, dass jemand, wenn er für seine Taten strafrechtlich gebüßt hat, wieder in die Mitte der Gesellschaft aufgenommen werden sollte...ABER ebenso erwarte ich von so jemandem, dass er verstanden hat, dass sein Verhalten nicht in Ordnung war. Dazu gehört, dass man darauf verzichtet, Kinder zu unterrichten und sei es nur, um ein Zeichen zu setzen!!!
Es sollte ihm unbenommen bleiben , Erwachsene zu trainieren aber das Kindertraining hätte für mich auch einen üblen Beigeschmack...
Edit, weil ich nicht sicher bin, ob er überhaupt Kinder unterrichtet (hat)
Geändert von BullHurley (05-12-2011 um 18:06 Uhr)
Mein Bad Zwischenahn Aus der N@chbarschaft
Großmeister Jürgen Paterok, 8.DAN und Cheftrainer im VTB, ist mit den Leistungen seiner Schülerinnen Kim Wilken, Franziska Schwarz und Olesja Ditz sehr zufrieden.
Eigentlich geht es hier ja um eine weibliche Studentin, die noch nicht 20 Jahre alt war, und nicht um Kinderschänder.
Grüße
Die Grundfrage die sich jeder stellen sollte ist m.E. die Folgende:
Fühlt man sich primär dem Täterschutz verbunden oder dem Opferschutz?
Schon im Fall Polanski haben die Amerikaner gezeigt, dass es möglich ist, dass auch westliche Gerichte den Opferschutz höher werten als den Täterschutz.
Auch bei den Missbrauchsfällen durch katholische Geistlichen haben die Amerikaner im Gegensatz zu den deutschen Gerichten den Opferschutz betont.
Und auch im folgenden Beispiel haben die Amerikaner gezeigt, dass ein Arzt, der in Amerika sein Unwesen mit Minderjährigen treiben will die Strafe bekommt, der er nach den amerikanischen Gesetzen auch verdient: 18 Jahre in einem amerikanischen Gefängnis. In Deutschland wäre dieser Arzt bestimmt nicht verurteilt worden, denn er hatte ja eine schwere Kindheit und war bestimmt ein sehr beliebter Arzt und hatte als Akademiker auch keine weiteren Vorstrafen.
USA - Fast 18 Jahre Haft fr deutschen Kinderschnder - Panorama - sueddeutsche.de
Die Frage ist: Wer wird in Europa geschützt: Opfer oder Täter? Wen sollen die Gerichte schützen: Opfer oder Täter?
Beste Grüße
Da müsste man unterscheiden, ob der Täter gegenüber der Minderjährigen aus einer sexuellen Ersatzhandlung heraus gehandelt hat oder ob er pädophil ist. Letzteres ist angeblich nicht heilbar. Eine Integration in die Mitte der Gesellschaft und der freiwillige Verzicht auf Kindernähe wird da ein Problem sein.
In beiden Fällen sollte -oder besser- darf er keinerlei Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen haben, schon gar nicht in der Position des Trainers, die er ja schon einmal missbraucht hat.
Seh ich auch so. Ich hab mal eine Doku über einen Pädophilen gesehen (ich glaub, er hatte auch ein Kind getötet ). Im Interview hat er gesagt, dass er froh ist, dass er in der psychiatrischen Anstalt ohne Freigang ist, weit weg von Kindern. Weil er weiß, dass er sich bei Gelegenheit nicht beherrschen könnte.
dazu muss man sich eigentlich nur das urteil des europäischen gerichtshof zum thema nachträgliche sicherheitsverwahrung ansehen. der zwang zu toleranz und verständnis wird heutzutage soweit getrieben, dass auch die welches bekommen, die es nicht verdienen. wenn ich nur dran denke dass anders behring breivik eventuell für unzurechnungsfähig erklärt wird, kommt mir die galle hoch. am besten sie verleihen ihm noch nen orden. mehr ist zu dem thema nicht zu sagen.
Doch. Mal nachdenken, die Allgemeinplätze sein zu lassen und sich zu überlegen ob es vielleicht ganz gut ist das in den meisten westlichen Rechtssystemen zwischen unzurechnungsfähig und zurechnungsfähig unterschieden wird. Oder das ganz generell gesehen die umstände berüchtigt werden und nicht einfach nur nach einem festgelegten Strafenkatalog geurteilt wird.
Im Prinzip ist es mit ja egal. Hauptsache er ist weggesperrt und richtet nie wieder Schaden an.
Aber ich glaube nicht an seine Unzurechnungsfähigkeit. Ich habe mir die Mühe gemacht, sein Traktat querzulesen. Nicht jeder, der eine Macke hat ist so weit verwirrt, dass er zwischen richtig und falsch nicht unterscheiden kann. Der wusste IMO schon ganz genau, was er tut.
Eine lebenslange Haftstrafe wäre nur anders nich umsetzbar gewesen. Es ist, wenn man Insidern glauben darf, ohnehin gerade in Schweden, Norwegen und Finnland, nicht ganz so unüblich, besonders gefährliche Kriminelle einfach für verrückt zu erklären, damit man sie einsperren und den Schlüssel wegwerfen kann - was nicht möglich wäre, wenn man zugeben würde, dass sie gar nicht komplett irre, sondern einfach nur schwerstkriminell sind.
Und ich persönlich glaube (gut genug als um es bei der Annahme zu belassen kenne ich den Breivik freilich auch nicht und ich bin auch weder Psychiater noch Jurist) dass man bei dem Attentäter genauso verfahren hat.
Breivik ist hier definitiv nicht Thema, ich bitte, das zu unterlassen.
Theoretisch sehe ich das vorbehaltlos auch so. Nur scheint das nicht geltendes Recht zu sein. Hier gibt es also Nachhol- bzw. Änderungsbedarf.
Wenn jemand mit einem Auto eine Straftat beght, dann können Auto und Führerschein eingezogen werden. Muss also auch die Tätigkeit eines Straftäters, wenn er sie zur Begehung der Tat ausgenutzt hat, so zu behandeln sein?
Interessanterweise hatten wir im Verein einen ähnlichen Vorgang. Kurz nach unserem Umzug nahm ein Trainer mit uns Kontakt auf, der grade seine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener aus seiner Rolle als Trainer heraus eine langjährige Haftstrafe abgesessen hatte (ohne die Taten je einzugestehen) und wollte bei uns unterrichten. Wir haben seinen Antrag abgelehnt.
Grüsse
Es liegt in der Verantwortung des Vereins, einschlägig vorbelastete Leute nicht Kinder trainieren zu lassen. Er kann auch ein Führungszeugnis verlangen.
http://www.bsj.org/fileadmin/pdfs/Pr...2010-05-10.pdf
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