Juristisch hat der Mann seine Strafe verbüßt. Sollte er deshalb wieder mit Kindern arbeiten dürfen? Aus meiner Sicht ein klares NEIN, der Schutz von Kollektivinteressen - körperliche Unversertheit Heranwachsender, recht auf sexuelle Selbstbestimmung etc. - ist m. E. höher zu bewerten, als das Individualinteresse auf freies Berufsausübungsrecht bzw. Ausübung eines Hobbies eines Triebtäters.
Im Endergebnis würde ich einen Kriminellen dieser Art nicht mal in die Nähe von Kindern lassen.
Glück auf
der herbie
PS: Einseitiges Statement, dessen bin ich mir bewußt.
Das ist nicht einseitig, das ist völlig normal. Wenn ein Sozialpädagoge sich bewirbt, fügt er ein Führungszeugnis bei,
wenn ein Betrüger (verurteilt und abgesessen) eine Finanzberatung eröffnet, kann das untersagt werden
und wenn man sich bei der Bundesbank als Notendrucker bewirbt, dann schaut man dort ins Führungszeugnis und wird einen verurteilten Geldfälscher vielleicht nicht unbedingt anstellen.
Das ist völlig normal und OK, selbst wenn die Strafe abgesessen ist und derjenige ein rehabilitiertesd Mitglied der Gesellaschaft wieder ist. Er soll ja sich integrieren, aber man muss DAS auch nicht übertreiben. Hier hat der Verein in skandalöser Weise völlig versagt. Traurig und bedenklich, finde ich.
Mein Krav Maga Podcast (alle Plattformen) https://anchor.fm/andr-drnemann
http://www.kravmaga-trainerausbildung.de
Nicht nur der Verein. Ich bin der Meinung, das es auch Ativitäten im Verband gibt (KARATE VERBAND NIEDERSACHSEN e.V.)
Zumindest hat sich der Verband meiner Meinung nach nie klar genug distanziert
Um das Mögliche zur erreichen, musst du das Unmögliche versuchen!
@simplicius: Bis ins welche Alter (ungefähr reicht) ist ein Kind für dich noch ein Kind?
Gruß
KeineRegeln
Zitat: Das Urteil wegen sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen gegen den ehemaligen Budo-Trainer Jürgen Paterok ist jetzt durch den Bundesgerichtshof bestätigt worden
Quelle: http://www.ostfriesische-nachrichten...t.asp?ID=18104
Ob man das nun noch an dem Begriff "Phädophil" festmachen möchte ist doch gar nicht relevant.
Geändert von cross-over (06-12-2011 um 11:55 Uhr) Grund: Quelle hinzu
Um das Mögliche zur erreichen, musst du das Unmögliche versuchen!
Ein alter Sack, der sich an jungen Mädchen zwischen 13 und 17 vergeht, ist nicht gleich phädophil und daher nicht unbedingt eine Gefahr für Kinder vor der Geschlechtsreife oder männliche Kinder und Jugendliche.
Vielmehr hätte ich Bedenken, wenn der junge Mädchen und Frauen trainiert, wie er es offensichtlich heute auch noch tut.
O.K. recht hast Du.
Nachdem ich mir die Definition des Begriffs durchgelesen habe
Zitat:
Der Begriff Pädophilie (von griechisch παῖς pais „Knabe, Kind“ und φιλία philia „Freundschaft“) bezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Personen, die noch nicht die Pubertät erreicht haben Quelle: Pädophilie ? Wikipedia
Um das Mögliche zur erreichen, musst du das Unmögliche versuchen!
@simplicus: jo. Perdophil ist er nicht. Meiner Meinung nach kann ein Mädschen mit 14 Jahre auch durchaus sexuelle Reize entwickelt haben, auf die Männer rein optisch/genetisch bereits reagieren.
Das ändert aber für mich nichts daran, dass ein Mädel in dem Alter für mich noch ein Kind ist (auch mit 15 oder 16). Ein Kind zeichenet vorallem aus, dass es die Tragweite seines tuens noch nicht bzw. falsch einschätz.
Ich habe kein Problem, wenn z. B. eine 14. und ein 16. jähriger Sex haben. Sie sind beide noch Kinder in meinen Augen und man sollte Sie auf Gefahren (Krankheiten, Schwangerschaft etc.) hinweisen.
Ein erwachsener Menssch sollte seine Handlungen einschätzen können und i. d. R. weiß er was es bedeutet ein Kind zu f*****. Oder gar zu schändet. Konsequenzen hat der Sex mit einem Erwachsenen immer für das Kind, egal ob der Sex im einvernehmen war oder nicht. Und wenns nur ist, dass der Erwaschsene nur "Schluss" macht....
Nur weil der Körper bereits gebährfähig ist, heißt das nicht, dass der Geist auch schon soweit ist.... Und meiner Meinung nach findet Sex nicht zwischen "Körpern" sondern zwischen "Menschen" statt.
UND ja, ich weiß: gibt genug Erwachsene die sich der Tragweite ihrer Handlungen nicht bewußt sind
Gruß
KeineRegeln
und was willst Du mir damit jetzt sagen?
Denkst Du, ich finde es gut, was der Typ da gemacht hat?
in Deutschland darf ein Erwachsener mit Menschen ab 16 Jahren ohne Konsequenzen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben, solange keine Zwangslage ausgenutzt wird und er nicht dafür bezahlt.
Zwischen 14 und 16 Jahren wird es auf Antrag eines gesetzlichen Vertreters verfolgt, falls bei dem Jugendlichen die "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht entwickelt ist."
wieso ist es für eine 15-Jährige schlimmer, wenn ein 19-Jähriger mit Ihr eine Beziehung beendet, als wenn das ein 16-Jähriger tut?
Na wenn der Geist noch nicht so weit ist, dann dürften die auch mit anderen Jugendlichen keinen Sex haben?
@ Simplicius: Mir ist nicht ganz klar, worauf Du hinaus willst...
Grüße
der herbie
Interessanter Thread.
Ich akzeptiere die rechtliche Freiheit, da muss er nicht mehr belangt werden.
Allerdings, als Vater mit 2 Kindern, wohnhaft in Ostfriesland, habe ich die Information sehr gerne aufgenommen und werde sie bei Bedarf auch weiter geben.
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