Würde ich auch - bin aber kein Jurist
. Ich würde sagen, es kommt - wie so oft - auf die Situation an.
Beispiel: Läufts Du mit 'ner offen am Gürtel getragenen Machete durch die Innenstadt oder sogar in ein Geschäft, wirst Du mit ziemlicher Sicherheit bei den Passanten/Umstehenden für große Aufmerksamkeit sorgen. Früher oder später wird die Polizei erscheinen und Dich befragen, was Du mit dem Teil in der City willst.
Anderes Beispiel: Du lebst auf dem Land und bist mit der Machete im Wald unterwegs. Das wird Leuten, die Dir begegnen zwar auffallen, aber die meisten werden sich dabei nicht viel denken - schließlich ist man im Wald und da muss man ja hin und wieder mal 'nen Ast abhacken. Wenn Du dann noch 'n Bündel Äste unter dem Arm hast, wirste höchstens Ärger mit dem Förster bekommen, der Dich fragen wird, wer Dir das Abholzen erlaubt hat
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Der langen Rede kurzer Sinn: Nutze deinen Verstand (und das soll keine Beleidigung sein!). Wenn Du in der Lage bist, Feststellungsbescheide zu entziffern und zu interpretieren, wirst Du sicherlich auch fähig sein, einzuschätzen, wann und unter welchen Umständen man mit 'ner Machete am Gürtel herumlaufen kann und wann das eher 'ne blöde Idee ist
. Generell würde ich sagen, dass man Ärger i. A. aus dem Weg geht, wenn man so ein Teil weggepackt mit sich herum trägt (Rucksack o. ä.). Aber auch so hat man ganz schlechte Karten, wenn man damit im Umfeld von 'ner Demo erwischt wird
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