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Thema: Widerstand gegen die Staatsgewalt, was darf man selbst, was darf die Polizei?

  1. #151
    SaschaB Gast

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    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Die besagt nur, dass du gemäß BewachV (Bewachungsverordnung) sowie GewO 34a geprüft wurdest und damit wissen solltest, was du tust.

    Das einzige was die für die Erlaubnis prüfen ist, ob du an so einem Lehrgang der IHK teilgenommen hast und ob dein Führungszeugnis sauber ist. Ist beides gegeben, so bekommst du die Erlaubnis.

    Ein Security (Kaufhausdetektiv, Doorman, Türsteher, etc) bekommt keinerlei erweiterte Rechte hinsichtlich seiner Aufgabe. Ihm stehen folgende Rechte zur Verfügung:
    • Jedermann-Rechte (Notwehr, Nothilfe, etc)
    • Hausrecht (sofern vom Auftraggeber übertragen)

    Ich würde die Liste gerne länger machen, aber das war es an Rechten für Sicherheitsdienste.

    Ich muss auch sagen, dass diese Rechte ausreichen und schon sehr weitreichend sind. Gerade die Selbsthilfe gibt einen schon viel Handlungsspielraum.
    Die Leute sollten nur wissen, wie diese "Ausnahmerechte" (bitte nicht Jedermannsrechte, auch wenn selbst die IHK-Fragen so aufgebaut sind...) funktionieren und sicher in der Anwendung sein.

    P.S.: Btw, nicht nur das Führungszeugnis wir zur Überprüfung der "Zuverlässigkeit" rangezogen. Ebenso könnte die Mitgliedschaft in einer verfassungfeindlichen Organisation zum Versagen der Erlaubnis führen *Kluckscheißermodus off

  2. #152
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    Zitat Zitat von qfunce Beitrag anzeigen
    Stimmt. Man muss nicht "blasen". So eine Blutentnahme unter Zwang ist was feines.
    Die wird nur bei Widerstand durchgeführt.

    Normaler Ablauf ist die Frage nach der freiwilligen Blutentnahme. Wird die Einwilligung nicht gegeben wird idR angeordnet. Das muss man über sich ergehen lassen, man muss aber nicht aktiv mithelfen.

    Zitat Zitat von qfunce Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon: § 36 StVO - Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten, Abs. 5.
    (5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
    Das schließt z.B. ein den Erste Hilfe Kasten unter den Koffern rauszukramen, auszusteigen um das Fahrzeug durchsuchen zu lassen...etc.

    § 36(5) bezieht sich nur auf verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen. Das kann das Einschalten diverse technischer Einrichtungen betreffen, das Vorzeigen des Verbandskastens (der unter den Koffern nix verloren hast), sowie das Vorzeigen der Papiere. Auch dazu gehören Anweisung, wo das Fahrzeug zu halten ist. Das war´s dann aber auch schon. Ist bei Zuwiderhandlung mit 20 Euro Verwarngeld bedroht.

    Und die Maßnahmen können natürlich auch zwangsweise durchgeführt werden.

    Nur um Vorurteilen vorzubeugen - das bedeutet nicht, dass man dann den Fahrer so lange boxt bis der macht was man will, sondern lediglich, dass der zugucken muss, wie der Beamte das eben gegen seinen Willen macht. Wobei das eher unüblich ist. N kluger Polizist würde bei einer solchen Weigerung eher die Weiterfahrt untersagen, da der Verdacht gegeben ist, dass das Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist oder aber der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist (Identität aber feststeht - ansonsten IDF-Maßnahme). Da werdens die meisten Probanden dann freiwillig machen.

    Durchsuchungen fallen nicht unter § 35(5). Die gehen nur verdachtsabhängig.
    Geändert von Raging Bull (12-01-2012 um 02:03 Uhr)

  3. #153
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    Zitat Zitat von Simplicius Beitrag anzeigen
    tatsächlich

    Krieg ich also die gleiche Strafe, egal ob ich einen Polizisten anspucke oder den Nachbarn?
    Du hast die gleiche Strafandrohung, ja.


    Zitat Zitat von Simplicius Beitrag anzeigen
    Darf ich Polizisten duzen?
    Darf ich andere Nichtpolizisten duzen?
    Bei beiden gilt dasselbe - solange es nach des Gesamtschau des Einzelfalles durch das Duzen nicht ausschließlich um die Herabwürdigung des Gegenübers geht, ist Duzen kein Problem. Duzen per se ist keine Beleidigung.

    Niemand muss sich strafrechtlich Gedanken machen, weil ihm bei der VK durch nen netten Polizisten n "Danke Dir" rausrutscht.

    Und noch mal grundsätzlich - es gelten für alle dieselbe Strafvorschrift. Es gibt im Gegenteil eher Urteile die zB bei Justizvollzugsbeamten ein "härteres Fell" sprich eine höhere Schwelle annehmen.

  4. #154
    Simplicius Gast

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    Zitat Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
    Du hast die gleiche Strafandrohung, ja.
    und die tatsächlich verhängte Strafe?

  5. #155
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    Zitat Zitat von Simplicius Beitrag anzeigen
    und die tatsächlich verhängte Strafe?
    Liegt an den Umständen der Tat, des Täters und ob der Richter den Angeklagten nicht unsympatisch findet und ob er am Morgen gut auf Töpfchen konnte.

    Was erwartest Du, Beispiele aus der Realität?

  6. #156
    David30 Gast

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    Die Strafe kann aber im Ermessen des Richters auch höher ausfallen als beim Normalbürger, z.B. wenn es öffentlichkeitswirksam war.

    Was ich noch los werden wollte in Bezug auf Internetclips die bei solchen Aktionen mitgeschnitten werden. Wie alles, liegt die Entscheidung was und ob usw. da passiert ist bei dem der das Video dann sieht, aber stell Dir mal vor, dass die vorangegangenen Aktionen die bei solchen Kontrollen etc. stattgefunden haben gar nicht mit aufgezeichnet worden sind, sondern nur die Szene wo es dann "rund geht"? Du hast dann eine andere Sicht der Dinge, weil die gar nicht alle Informationen zu dem Vorfall hast. Nur bei Internetvideos so? Nein in der Presse leider auch gang und gebe, je nach Einstellung des Senders. Die wenigsten sind absolut neutral.
    Stell Dir folgende Situation vor, es kommt zu einer Demo (Grund erstmal egal), dort taucht dann die sogenannte "Clownsarmee" auf, also als Clown verkleidete Störer. Diese versuchen dem aussenstehenden Betrachter zu vermitteln dass sie harmlos sind und sich doch nur lustig machen wollen (Clowns eben) über die Polizei und deren Maßnahmen. Soweit so gut.
    Plötzlich wird einer dieser Clowns zu Boden gerissen und festgenommen. Was soll das? Völlig überzogen nicht wahr? Der hat doch nur Spaß gemacht und so einem Polizisten ist der Kragen geplatzt, das kann ja nicht sein!
    Was der weiter weg stehende Betrachter nicht mitbekommen hat, in der Ansteckblume des Clowns mit der er auf den Polizisten gesprüht hat, war kein Wasser sondern Buttersäure.... Meine Fantasie? Nein real und live erlebt im Einsatz. Und was würdest Du auf einem Video dieser Szenarie sehen, wenn sie von 20m Entfernung aufgenommen worden wäre? Einen Polizisten der gazn arme harmlose Clowns haut....toll!

    Natürlich gibt es auch überzogene Maßnahmen, wie teilweise in der Presse zu sehen ist, keine Frage, aber auch hier muß der Polizist dann mit entsprechenden Konsequenzen rechnen und das zu recht. Auch wenn wir alle nur Menschen sind und Ausbildung hin und her, aber auch unsereins kennt Adrenalin, Angst, Wut. Und da kann einem dann schon mal nach 12 Stunden Einsatz in sengender Hitze, bei mäßiger Versorgung mit Wasser oder sonstigen tollen Umständen die Sicherung durchbrennen - was natürlich nicht der Fall sein sollte- und was auch keinen Einsatz von überzogener Gewalt rechtfertigt. Aber es war nunmal nur eine Polizeiausbildung und nicht die zum Superüberalleshero und es ist nur ein Mensch der in der Uniform steckt, vielleicht mit all diesen menschlichen Fehlern auch die ein "normaler" auch hat.

    Zu den polizeilichen Maßnahmen:
    Diese müssen einer betroffenen Person (und nur dieser, nicht deren Oma, oder sonst wem) erklärt werden. Auch muss man sich nicht vor einem Kumpel des Betroffenen rechtfertigen warum sein Freund nun mit zur Wache muss. Wird aber aus deeskalationsgründen auch diesen meist verständlich erklärt.

    Wenn nun der Betroffene einer Maßnahme meint diese sei rechtswidrig, kann er sich verteidigen (Anzeige Körperverletzung, Freiheitsentziehung etc. im Amt) und ja die werden auch verfolgt und können nicht von der Polizei einfach so ignoriert werden. So ein Polizist kann auch kein geltendes recht ignorieren, nur weil jemand hier ein bisschen tanzt und gar nix gemacht hat, oder weil ihm der Betroffene vielleicht symphatisch ist so als Beispiel.
    Dafür gibt es eine Strafverfolgungspflicht! Und ob das dann alles auch zu endgültigen Strafe gelangt darf der Polizist nicht entscheiden, er kümmert sich nur um die ersten Maßnahmen und überläßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.

    Was die Polizei nicht darf und darf, ist klar geregelt u.a. im Polizeigesetz unter Anwendung des unmittelbaren Zwangs und weiteren Gesetzen.
    Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte entsteht, wenn sich der Betroffene aktiv gegen eine rechtlich korrekte Maßnahme körperlich wehrt.
    Bis vor kurzem stand aber die Strafe für eine Widerstandshandlung aber noch in etwa gleich mit Fischwilderei, also einem quasi Kavaliersdelikt. Hier wurde der Strafrahmen erhöht, nach dem es zu viele Übergriffe und Vorfälle gab.
    Aber auch die Polizei muss zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen die geeigneten Mittel prüfen und davon das mildeste auswählen, Androhung von Zwangsgeld beispielsweise bringt mir nichts wenn das gegenüber bereits zum Schlag ausgeholt hat...
    Dafür gibt es dann den unmittelbaren Zwang (waffenlose Techniken) und wenn erforderlich die Hilfsmittel (Schlagstock, Pfeffer, Diensthund, etc.)

    Soviel mal von mir zu dem Thema
    Geändert von David30 (12-01-2012 um 09:21 Uhr)

  7. #157
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    @david30:

    Wenn nun der Betroffene einer Maßnahme meint diese sei rechtswidrig, kann er sich verteidigen (Anzeige Körperverletzung, Freiheitsentziehung etc. im Amt) und ja die werden auch verfolgt und können nicht von der Polizei einfach so ignoriert werden.
    die art der verfolgung ist entscheidend. hier habe ich zweifel an der gleichbehandlung von beamteten und zivilen klagen.
    zudem: vor gericht werden behördliche aussagen standardmässig ernster genommen/als seriöser betrachtet, als die von zivilisten.

    So ein Polizist kann auch kein geltendes recht ignorieren, nur weil jemand hier ein bisschen tanzt und gar nix gemacht hat, oder weil ihm der Betroffene vielleicht symphatisch ist so als Beispiel.
    natürlich kann er das.
    selber erlebt:
    demo war ein wenig unruhig. ein paar, nennen wir sie typische intellele abiturienten trauen sich zu gucken, wo die wagen des BGS stehen. kommen zurück. ihnen begegnet ein USKler (ungefähr doppelt so gross, bewaffnet entweder mit einem teli-tonfa oder mit einem abgesägten tonfa (konnte ihn leider nicht fragen, was es genau war ). der abiturient völlig verdatter, weil er hat ja was "falsches" getan und sich der "staatsmacht widersetzt", erhält von dem polizisten (ca doppelt so gross bzw so massig) einen stoss vor die brust, die den abiturienten ins näxte gebüsch schleudert.
    da kam nix nach trotz körperverletzung im amt.
    in meinen augen lediglich eine aktion, um die stimmung in der demo noch mehr anzuheizen (was auch gelang), damit eine begründung zur auflösung der demo entsteht (was auch geschah).

    bitte erzähl mir nicht es wär so nicht. in meinem beruf erlebe ich oft genug, wie vertuscht wird - da wird das bei der polizei nicht anders sein. so von wegen: wir sind alle nur menschen .

    Aber auch die Polizei muss zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen die geeigneten Mittel prüfen und davon das mildeste auswählen, Androhung von Zwangsgeld beispielsweise bringt mir nichts wenn das gegenüber bereits zum Schlag ausgeholt hat...
    Dafür gibt es dann den unmittelbaren Zwang (waffenlose Techniken) und wenn erforderlich die Hilfsmittel (Schlagstock, Pfeffer, Diensthund, etc.)
    theorie & praxis weichen manchmal voneinander ab.
    der knüppel kommt viel schneller aus dem sack, als es nötig wäre. (jetzt der übliche anhang: natürlich nicht immer und bei jedem)

  8. #158
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    Zitat Zitat von big X Beitrag anzeigen
    natürlich kann er das.
    selber erlebt:
    demo war ein wenig unruhig. ein paar, nennen wir sie typische intellele abiturienten trauen sich zu gucken, wo die wagen des BGS stehen. kommen zurück. ihnen begegnet ein USKler (ungefähr doppelt so gross, bewaffnet entweder mit einem teli-tonfa oder mit einem abgesägten tonfa (konnte ihn leider nicht fragen, was es genau war ). der abiturient völlig verdatter, weil er hat ja was "falsches" getan und sich der "staatsmacht widersetzt", erhält von dem polizisten (ca doppelt so gross bzw so massig) einen stoss vor die brust, die den abiturienten ins näxte gebüsch schleudert.
    da kam nix nach trotz körperverletzung im amt.
    in meinen augen lediglich eine aktion, um die stimmung in der demo noch mehr anzuheizen (was auch gelang), damit eine begründung zur auflösung der demo entsteht (was auch geschah).
    Kennst du die ganze Vorgeschichte?
    Waren die Abiturienten in einer Sperrzone?
    Und wer sägt denn bitte schön sein Tonfa ab???
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  9. #159
    Bamboo Gast

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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Und wer sägt denn bitte schön sein Tonfa ab???
    War bestimmt ein Tele-Tonfa

  10. #160
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    Kennst du die ganze Vorgeschichte?
    Waren die Abiturienten in einer Sperrzone?
    Und wer sägt denn bitte schön sein Tonfa ab???
    ich denke, dass ich die ganze angelegenheit beobachtet habe. sperrzonen gabs nicht bzw waren nicht gekennzeichnet oder gesichert. die situation war etwas verworren. die aktion des USKler war aber so unnötig wie ein kropf, ausser jemensch darf seine machtgelüste ausleben oder es ging wirklich darum die situation zu eskalieren.

    ähnliche taktik konnte ich auch bei anderen veranstaltungen von seiten der polizei beobachten. (und nein - ich habe nichts grundsätzliches gegen polizisten/polizei. ich erlaube mir nur kritisch zu sein, zu bewerten was ich sehe und eine eigene meinung dazu)

    ausschliessen kann ich natürlich nicht, dass der "abiturient" was mit der tochter/der frau/etc des polizisten hatte und deshalb das ganze einen persönlichen hintergrund hat .

    ich würde es ja auch nicht absägen.
    ich denke, es war ein teli. nur wirkte der in der faust dieses beamten, eher wie eine "loaded fist" .

  11. #161
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Klingt für mich nicht unglaubwürdig und ich glaube auch nicht an eine "Vorgeschichte" die die Sache relativiert.

    Dass harmlose Demonstranten die nicht gewalttätig handeln, nur weil sie gerade in Reichweite stehen oder vielleicht nicht schnell genug wegkommen oder am Ende glauben, man wäre in einer Situation, die man besprechen könnte, pb der Platz zu räumen ist oder nicht, eine drauf kriegen ist Usus, hab ich auch schon oft genug gesehen.

    Ist halt diese Naivität. Meinen nur weil sie niemandem einen Stein gegen den Kopf geworfen oder ein Auto angezündet haben, hätten sie von der Polizei nichts zu befürchten - sind ja Freund und Helfer.

    Nein, liebe Traumtänzer: Wenn ihr an einer Demo teilnehmt sind die Polizisten nicht Eure Freunde und ihr seid gut beraten zu allen Zeiten mehr als eine Schlagstocklänge Abstand zu halten.
    Klingt doof, ist aber nunmal so.

  12. #162
    Simplicius Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
    Nein, liebe Traumtänzer: Wenn ihr an einer Demo teilnehmt sind die Polizisten nicht Eure Freunde und ihr seid gut beraten zu allen Zeiten mehr als eine Schlagstocklänge Abstand zu halten.
    Klingt doof, ist aber nunmal so.
    Hängt wohl von der Demo und eventuell der Stadt ab.

  13. #163
    Oogway Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
    Klingt für mich nicht unglaubwürdig und ich glaube auch nicht an eine "Vorgeschichte" die die Sache relativiert.
    Ja, der Glaube kann Berge versetzen...

  14. #164
    Registrierungsdatum
    13.03.2010
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    4.470

    Standard

    David hats doch ganz gut beschrieben.

    Gerade Abiturienten/Studenten stehen da oft auf´m Schlauch. Auf der einen Seite glauben sie hervorragend über ihre "Rechte" die Polizisten bis auf´s Blut reizen zu dürfen Bescheid zu wissen auf der anderen Seite meinen sie ihre Gesetzesübertretungen seien nicht so schlimm.

    Tjo...und dann wundern sie sich, dass die BePo halt net antiautoritär agiert.

    Die BePoen sind übrigens mittlerweile deutlich weichgespülter, als noch vor 30 Jahren.

    Dennoch...auch auf der Demo ist die Polizei "dein Freund und Helfer". Dann nämlich, wenn Du für XY demonstrierst und die gewalttätigen Gegendemonstranten Dir die Kauleiste deswegen richten wollen. Der "doofe Bulle" darf sich dann dazwischen schmeißen und hinterher hört er an Dankes statt sich vom Demonstranten noch an, was für ein faschistoides A***loch er doch sei.

    Da wunderts echt noch wen, dass die keinen Bock mehr auf Demonstranten haben, obwohl die meistens vor 4 Jahren noch mit den Studis im selben Klassenzimmer gesessen haben?


    Als Polizist bist Du heute die Hure der Nation
    - wenns kracht, sollst Du für andere die Birne hinhalten
    - haust Du zu, bist Du n faschistoider, machtgeiler Prügelexstatiker
    - Beschimpfungen musst Du Dir gefallen lassen, weils Bürgerrecht ist
    - etc etc


    Ich kenne etliche Polizisten, die in dem Beruf absolut nichts mehr verloren haben. Dennoch verstehe ich nicht, warum ewig die Leute, die gern irgendwelche A.C.A.B.-Utensilien dabei haben wundern, dass die Uniformierten net total nett und höflich die vom Gegenteil überzeugen wollen.

    Wie´s in Wald rein...kennt ihr ja

    Gilt für beide Parteien

  15. #165
    Oogway Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
    David hats doch ganz gut beschrieben.
    Stimmt, dessen Beitrag wäre ein gutes Schlusswort für diesen Thread gewesen.

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