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Thema: Mitgliedschaft in zwei Vereinen

  1. #1
    Jörg2a Gast

    Standard Mitgliedschaft in zwei Vereinen

    Wie ist das eigentlich, wenn ich Mitglied in zwei Vereinen eines Verbandes werden will?
    z.B:
    Ich lerne Shotokan in einem Verein des KDNW und möchte nun auch noch GojuRyu in einem anderen Verein des KDW lernen.
    Muss ich zwei mal Verbandsabgaben bezahen?
    Wie sieht es mit den Kyu-Prüfungen aus?
    Muss ich diese alle in beiden Stilrichtungen ablegen und bezahlen, wenn ich später einen DAN in beiden Stilrichtungen machen will?
    Oder reicht der 1.Kyu in einer Stirichtung, um in beiden Stilrichtungen den 1. DAN abzulegen?
    Wie sihet es auf Wettkämpfen aus?
    Kann ich mir aussuchen, für welchen Verein ich starte?
    Kann ich Kata´s aus unterschiedlichen Stilen, wärend eines Wettkampfes vortragen?

  2. #2
    domo77 Gast

    Standard

    kommt auf die verbände an. manche schließen sich sogar gegenseitig aus, glaub ich...
    andere erkennen die grade an ohne, dass du die prüfungen machen mußt..
    bei wieder anderen mußt du zumindest den letzten grad nachprüfen lassen...

    gibt keine pauschale antwort, denke ich...mußt einfach fragen...

    ich denke, zahlen mußt du aber in jedem fall doppelt.

  3. #3
    Registrierungsdatum
    02.03.2005
    Ort
    mitten im Pott
    Alter
    49
    Beiträge
    35.642

    Standard

    Du hattest schon gelesen, das es ein und der selbe Verband ist, in dem es mehrere Richtungen des Karate gibt?
    Von daher denke ich mal nur einmal zahlen.

    Was die Anerkennung angeht, kannst du dich nur an den Verbandsvorstand wenden, genauso wie verschiedene Kata bei den Wettkämpfen kann dir nur der Veranstalter sagen.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  4. #4
    Registrierungsdatum
    19.05.2006
    Beiträge
    1.524

    Standard

    Zitat Zitat von Jörg2a Beitrag anzeigen
    Wie ist das eigentlich, wenn ich Mitglied in zwei Vereinen eines Verbandes werden will?
    z.B:
    Ich lerne Shotokan in einem Verein des KDNW und möchte nun auch noch GojuRyu in einem anderen Verein des KDW lernen.
    Muss ich zwei mal Verbandsabgaben bezahen?
    nein - einmal zahlen
    Zitat Zitat von Jörg2a Beitrag anzeigen
    Wie sieht es mit den Kyu-Prüfungen aus?
    Muss ich diese alle in beiden Stilrichtungen ablegen und bezahlen, wenn ich später einen DAN in beiden Stilrichtungen machen will?
    Oder reicht der 1.Kyu in einer Stirichtung, um in beiden Stilrichtungen den 1. DAN abzulegen?
    Im DKV spielt der Stil keine Rolle. Du kanst z.B. im Shotokan den 1.Kyu machen und den 1. Dan im Goju Ryu und dann wieder 2.Dan Shotokan. In wie weit Du die Prüfungen jedoch bestehst ist eine andere Sache
    Zitat Zitat von Jörg2a Beitrag anzeigen
    Wie sihet es auf Wettkämpfen aus?
    Kann ich mir aussuchen, für welchen Verein ich starte?
    Ja, da mußt Du dann erst einmal bleiben. Wie das genau läuft kann ich aber nicht sagen
    Zitat Zitat von Jörg2a Beitrag anzeigen
    Kann ich Kata´s aus unterschiedlichen Stilen, wärend eines Wettkampfes vortragen?
    Ja
    Geändert von cross-over (23-01-2012 um 13:04 Uhr)
    Um das Mögliche zur erreichen, musst du das Unmögliche versuchen!

  5. #5
    Sensei-T Gast

    Standard

    Hallo Jörg,

    Zitat Zitat von Jörg2a Beitrag anzeigen
    Wie ist das eigentlich, wenn ich Mitglied in zwei Vereinen eines Verbandes werden will?
    z.B:
    Ich lerne Shotokan in einem Verein des KDNW und möchte nun auch noch GojuRyu in einem anderen Verein des KDW lernen.
    Muss ich zwei mal Verbandsabgaben bezahen?
    Nein- lege Deinen DKV-Ausweis vor, mit einer gültigen Jahressichtmarke - gut ist... Anders bei, siehe weiter unten (Wettkampf)...

    Zitat Zitat von Jörg2a Beitrag anzeigen
    Wie sieht es mit den Kyu-Prüfungen aus?
    Muss ich diese alle in beiden Stilrichtungen ablegen und bezahlen, wenn ich später einen DAN in beiden Stilrichtungen machen will?
    Oder reicht der 1.Kyu in einer Stirichtung, um in beiden Stilrichtungen den 1. DAN abzulegen?
    Stichwort: "Stiloffenes Karate (SOK)"
    Frag mal bei Ludwig Binder vom KDNW nach, der kann Dir als Stirichtungsreferent mehr zu sagen... Die Dan-Prüfung legst Du ja im DKV ab (hat cross-over ja schon geschrieben) Daher ist die Anerkennung eher Nebensache (anders im Kyu-Bereich, da wirste meist eingestuft). Und in den neueren Ausweisen sind zwei Blätter zum Einkleben der Prüfungsmarken (z.B. einmal für Goju-Ryu und einmal Shototkan)

    Zitat Zitat von Jörg2a Beitrag anzeigen
    Wie sihet es auf Wettkämpfen aus?
    Kann ich mir aussuchen, für welchen Verein ich starte?
    Startberechtigung für zwei Vereine = 2 Jahressichtmarke = 2x Verbandsgebühr...
    für welches Dojo Du an den Start gehst, bleibt ja Dir überlassen... wobei: was sagt Dein Dojoleiter dazu, wenn Du... was auch immer tust


    Zitat Zitat von Jörg2a Beitrag anzeigen
    Kann ich Kata´s aus unterschiedlichen Stilen, wärend eines Wettkampfes vortragen?
    ... mal mit dieser, mal mit der Kata startest? Ist jedoch ne interessante Frage! Du musst so ziemlich in jeder Runde ne andere Kata wählen, als in der Runde davor... Alles weitere: vieleicht kennste jemanden, der Kampfrichter ist und Dir da mehr zu sagen kann.

    Gruß
    Geändert von Sensei-T (23-01-2012 um 21:02 Uhr)

  6. #6
    Brösel Gast

    Standard

    Solange es freie Wettkämpfe sind, die nicht vom DKV ausgetragen werden, benötigt man keine besondere Startberechtigung. Bei Bundeswettkämpfen innerhalb des DKV ist für den "fremden" Verein oder für ein fremdes Team meist eine Startberechtigung erforderlich.

    Welche Katas vorgetragen werden dürfen, steht im allgemeinen in den Ausschreibungen der Wettkämpfe.
    Die Abgrenzugen können einzelne Stilrichtungen, aber auch bestimmte Katas innerhalb einer Stilrichtung betreffen. So sind z.B. auf der Schüler-DM des DKV u.a die Gojushiho Sho, Gojushiho Dai und Unsu in der Stilrichtung Shotokan nicht zugelassen.

    Was den Start für einen anderen Verein angeht, sollte man sich vorher mit den jeweiligen Trainern verständigen.
    Es ist schon vorgekommen, dass jemand aus seinem Verein ausgeschlossen wurde, weil er für das Team eines anderen Vereins gestartet ist (und natürlich gewonnen hat).
    Dass man sich in seinem eigenen Verein Leute aus fremden Vereinen ins Team geholt hat, weil man sonst keine Chance gehabt hätte, unter die ersten 5 zu kommen, war dagegen kein Thema.

  7. #7
    Raven_Blacksky Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Jörg2a Beitrag anzeigen
    Wie ist das eigentlich, wenn ich Mitglied in zwei Vereinen eines Verbandes werden will?
    z.B:
    Ich lerne Shotokan in einem Verein des KDNW und möchte nun auch noch GojuRyu in einem anderen Verein des KDW lernen.
    Muss ich zwei mal Verbandsabgaben bezahen?
    Wie sieht es mit den Kyu-Prüfungen aus?
    Muss ich diese alle in beiden Stilrichtungen ablegen und bezahlen, wenn ich später einen DAN in beiden Stilrichtungen machen will?
    Oder reicht der 1.Kyu in einer Stirichtung, um in beiden Stilrichtungen den 1. DAN abzulegen?
    Wie sihet es auf Wettkämpfen aus?
    Kann ich mir aussuchen, für welchen Verein ich starte?
    Kann ich Kata´s aus unterschiedlichen Stilen, wärend eines Wettkampfes vortragen?
    Soviel ich weiß, ist es in DKV-angeschlossenen Vereinen möglich. Wenn es zwei komplett verschiedene Verbände sind, die kein Landesverband des DKV sind, wirst du wahrscheinlich doppelt zahlen müssen. Ich tue es auch, denn ich bin nebenbei Mitglied im DJKB.

    Wenn du in einen DKV-Verein zB den 1.Kyu im Shotokan gemacht hast und zum Goju-Ryu wechseln oder es ergännzed betreiben möchtest, kannst du beim 1.Kyu weitermachen. Die nächste Prüfung ist dann aber nach dem Goju-Ryu-Eigenschaften abzulegen.

    Goju-Ryu und Shotokan haben meiner Einschätzungen nach bis auf einzelne Grundschultechniken (Mae Geri, Jaku Zuki, Mawashi Geri....) technisch nicht viel gemeinsam. Gut erkennen kann man das, wenn man sich zB mal die Kata der beiden Stilrichtungen anschaut. Und anders als beim Shotokan werden Wendungen im Goju-Ryu mit dem vorderen Fuß initiiert. Sowas sind Kleinigkeiten, die aber schwer umzusetzen sind, wenn man vorher Jahrelang ganz andere Bewegungen gelernt hat.

    Aber wieso willst du auf Wettkämpfe? -.-
    Ich bin froh dass mein Verein an keinen Wettkämpfen teilnimmt.

  8. #8
    Registrierungsdatum
    12.10.2011
    Beiträge
    950

    Standard

    Zitat Zitat von cross-over Beitrag anzeigen
    Im DKV spielt der Stil keine Rolle. Du kanst z.B. im Shotokan den 1.Kyu machen und den 1. Dan im Goju Ryu und dann wieder 2.Dan Shotokan. In wie weit Du die Prüfungen jedoch bestehst ist eine andere Sache
    Nö. Nicht umsonst sind in den aktuellen DKV-Pässen Prüfungsseiten für zwei Stilrichtungen vorhanden. Man kann sich zwar Grade anerkennen lassen und muss nicht alle niedrigen Stufen durchlaufen, aber wenn du 1. Kyu Shotokan hast, kannst du dir nicht automatisch 1. Kyu Goju-Ryu anerkennen lassen. Wie du eingestuft wirst (ggf niedriger), obliegt dem Prüfer, der die Anerkennung/Einstufung vornimmt. Und der wird das anhand der gezeigten Leistungen machen.

  9. #9
    Luaith Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Inumeg Beitrag anzeigen
    ...
    Nichts für ungut, aber das ist schlicht und ergreifend falsch! Im DKV kannst du zumindest in den Kyûgraden mit jeder Prüfung nach freiem Belieben die Stilrichtung wechseln. Natürlich kann sich ein Kyu x Shôtôkan nicht einfach Kyû x Gôjû nennen, er kann aber ohne jede Formalität, Anerkennung, Einstufung o.ä. zur Prüfung zum Kyu x-1 jedes anderen DKV-Stils antreten.

    lG
    L.

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