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Thema: Warum so viele Bedingungen für ein K.M. Training ?

  1. #16
    Registrierungsdatum
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    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Jegliche Art von Vorstrafe?
    Für die IKMF-Instrutorenausbildung ist jegliche Vorstrafe die im Führungszeugnis steht ein Ausschlusskriterium von der Ausbildung.
    Für das Training in einem Center ist ein Gewaltdelikt ein Ausschlusskriterium. In anderen Fällen muss von Fall zu Fall entschieden werden, jedoch sollte dies auch mit mir kommuniziert werden.

    Gruß
    John

  2. #17
    ELporcoLOCO Gast

    Standard

    Ja da hast du recht, und das sind auch sehr gute Schulen.
    Leider hat so manch einer der nicht direkt in der City lebt es da schwerer etwas passendes zu finden und auf Alternativen zurückzugreifen

  3. #18
    sonn Gast

    Standard

    Zitat Zitat von ELporcoLOCO Beitrag anzeigen
    Finde man sollte ein "KOSTENLOSES" Probetraining absolvieren können und dan entscheiden ob es einem liegt und nicht erst einmal 90€ kosten.
    zudem sind die basic auch im regulärem Training schnell drinne.
    Ein kostenloses Probetraining ist doch eigentlich (fast?) überall die Regel, unabhängig davon, ob das Basisseminar Pflicht ist oder nicht. Anders wäre es ja nicht gerade förderlich für die eigene Schule; ich würde das als Interessent auch als etwas komisch empfinden.

    Es ist halt einfacher für den Trainer, die Gruppe und auch für den Anfänger, wenn die Grundlagen vorher schon erklärt werden. Dass es auch anders geht, stimmt natürlich auch. Ist halt geschmackssache.

    Vlt. kommt es auch drauf an, ob jemand schonmal KS/SV gemacht hat, da kann man sicher mit dem jeweiligen Trainer reden.

    Mir persönlich hat das Basisseminar damals viel gebracht und ich kann es nur empfehlen.
    Geändert von sonn (26-02-2012 um 16:23 Uhr)

  4. #19
    Joe-7 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von prof_kai Beitrag anzeigen
    Für andere Kampfsportarten brauche ich ja so was nicht, anscheinend nur hier.
    Aber warum ?
    Weil die angeblich mit nem kleinen Finger eine ganze Armee ausschalten können.

    Neulich haben die USA vom Iran und Nord Korea verlangt, daß die alle ihre Krav Maga Trainer nach USA ausliefern.
    Der Iran sagte, er würde eher seine drei Atombomben herausgeben, als die Trainer.
    Und Nordkorea drohte den USA, seine sieben Krav Maga Trainer in die USA zu schmuggeln, damit die dort Obama festnehmen und nach Nordkorea entführen.

    Morgen wird die Vollversammlung von UNO tagen.
    Das Thema: "Die Gefahr von Krav Maga für die Welt".
    Angela Merkel hat schon im voraus erklärt, alle deutsche Krav Maga Trainer nach den Haag vors internationale Gericht auszuliefern.
    China und Russland signalisieren, sie würden gleich nach der Vernichtung ihrer chemischen und biologischen Waffen alle ihre Krav Maga Trainer lebenslänglich in den Knast stecken.

    Ach ja...
    Noch ein Fall aus der Ukraine wird gemeldet.
    Dort befragt die ukrainische Spionage-Abwehr (sowas wie MAD) die drei Ex-Frauen von einem bekannten Krav Maga Trainer über seine politischen Ansichten, seine Vorlieben....pardon... im Bett, und ob er Absichten hatte, in die USA auszuwandern, und dadurch die nationale Sicherheit der Ukraine zu gefährden.
    Geändert von Joe-7 (26-02-2012 um 19:48 Uhr)

  5. #20
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    Zitat Zitat von prof_kai Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht, ob es überall so ist, aber bei uns ist es so, wenn man
    sich für Krav Maga Training anmelden möchte:

    - Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
    - Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
    - um in die reguläre Trainingsgruppe aufgenommen zu werden, muss man vorher
    ein 2- Tägiges Basisseminar absolviert haben


    Für andere Kampfsportarten brauche ich ja so was nicht, anscheinend nur hier.
    Aber warum ?
    Zu 1) Ist es bei uns ebenfalls so, das erst ab 18 Jahren mittrainiert werden darf, es gibt unterschiedliche Gründe hierfür.

    Zum einem verwenden wir im Szenariotraining (u.a. auch mal) Gossensprache und zum anderen, trainieren bei mir Leute, die das Krav Maga, durchaus berufsbedingt trainieren, denen möchte ich keine 15-16 jährige Jugendliche Trainingspartner anbieten.

    Zu 2) Ist das mehr Schein als Sein !
    Sicher schreckt es die Leute (in gewisser Weise) ab, die was im FZ stehen haben, dennoch ist es eher kontraproduktiv für den Instructor.

    Die Leute werden sich bestimmt nicht die Mühe machen, ein FZ zu beantragen, um es dann dem Trainer vorzulegen, dannn gehen sie lieber zu einem anderen Anbieter.

    Zu 3) War es in einigen Gruppen, vor Jahren noch gang und gäbe, solche langen Seminare, vor dem regulären Trainingseinstieg anzubieten.

    Im Krav Maga in Münster, haben wir ein Basic Combatives Seminar am 17.03., welches man nicht mit den Basisseminaren woanders vergleichen kann, da dieses Seminar "nur" 3 Stunden geht, jedoch die meisten waffenlosen Angriffe abdeckt.

    Der Grund hierfür, ist auch wieder recht simpel, da der Mensch nur eine gewisse Zeit Informationsaufnahmefähig ist, lohnen sich Seminare, die länger wie 3-4 Stunden gehen, nicht wirklich.

    Gruß Markus

  6. #21
    defensiv Gast

    Standard

    Zitat Zitat von krav maga münster
    Der Grund hierfür, ist auch wieder recht simpel, da der Mensch nur eine gewisse Zeit Informationsaufnahmefähig ist, lohnen sich Seminare, die länger wie 3-4 Stunden gehen, nicht wirklich.
    Das ist wohl leider richtig. Auch wenn man vielleicht körperlich noch nicht am Ende ist, macht aber der Kopf auch irgendwann Feierabend.

  7. #22
    sbenji Gast

    Standard

    Zitat Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
    Für die IKMF-Instrutorenausbildung ist jegliche Vorstrafe die im Führungszeugnis steht ein Ausschlusskriterium von der Ausbildung.
    Für das Training in einem Center ist ein Gewaltdelikt ein Ausschlusskriterium. In anderen Fällen muss von Fall zu Fall entschieden werden, jedoch sollte dies auch mit mir kommuniziert werden.

    Gruß
    John

    Notwehrüberschreitung?
    fahrlässige Körperverletzung (zB im Straßenverkehr nicht aufgepasst)?

  8. #23
    Tuborgjugend Gast

    Standard

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Notwehrüberschreitung?
    fahrlässige Körperverletzung (zB im Straßenverkehr nicht aufgepasst)?
    klingt nach Einzelfallentscheidungen und keinem generellen Freibrief.

    Abgesehen davon gehört schon einiges dazu, einen Eintrag im Führungszeugnis zu bekommen Führungszeugnis ? Wikipedia

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