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Thema: Waffenrecht: Zeitungsartikel lässt Fragen offen

  1. #1
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    Standard Waffenrecht: Zeitungsartikel lässt Fragen offen

    Hallo, nach folgendem Zeitungsartikel:

    Auto voller Waffen: ?Alles zur Selbstverteidigung? - Grafschafter Nachrichten

    habe ich mich gefragt, wieso die zwei Männer angezeigt worden sind.
    Eine Machete, eine Gaspistole, so wie Messer und Schlagstöcke sind doch nicht verboten oder?
    Da die beiden Männer volljährig sind, sollte doch alles erlaubt sein oder sehe ich das falsch?
    Sie will Kopfhörer, ich frage welche, sie sagt bunt sollen sie sein, ich beende das Gespräch.

  2. #2
    defensiv Gast

    Standard

    So einfach ist das leider nicht, nein. Besitzen ist das eine ... aber Führen was ganz anderes!

  3. #3
    Exodus73 Gast

    Standard

    Vor allem in der Konzentration... wogegen wollten Die sich denn bis an die Zähne bewaffnet verteidigen?? Gegen den Motorradclub aus der Nachbarschaft oder was?
    Allgemein wird das Thema Waffen/Gegenstände und SV in Deutschland sehr kritisch gesehen! Bedenkt mal den ganzen Circus denn das Gesetz und die Sicherheitsbehörden bei einem pisseligen Taschenmesser macht! Geschweige denn bei nem Kofferraum voll Waffen!

  4. #4
    Interested_One Gast

    Standard

    Waffen im Kofferraum kann man doch nicht als Führen bezeichnen.
    Bei der Gaspistole ohne Waffenbesitzkarte bin ich überfragt, aber den Teleskopschlagstock darf man sicher nicht führen.

  5. #5
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    Macheten (Klingenlänge über 12cm), Einhandmesser sowie Teleskopschlagstöcke unterliegen in Deutschland einem Führverbot.
    In Bezug auf Messer macht der §42 hier zwar unter Umständen Ausnahmen, nur dürfte es schwer sein einen sozial anerkannten Zweck für eine Machete im Auto zu formulieren.

    Zitat Zitat von Interested_One Beitrag anzeigen
    Waffen im Kofferraum kann man doch nicht als Führen bezeichnen.
    Doch, die Waffe im Kofferraum fällt in Deutschland ebenfalls unter führen. Zum Transport (beispielsweise ein Sportschütze auf dem Weg zum Schießstand) muss sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befinden.

  6. #6
    darki1977 Gast

    Standard

    Nadie beiden haben ja richtig viel dabei gehabt zur Selbstverteidigung
    Was Sie nun wirklich or hatten bleibt wohl ein Geheimniss aber wie steht es im Text eine Sturmhaube, ein Taschenmessser und China Böller beanstandeten die Polizisten nicht.
    Na hätten sich die Böller malgenauer anschauen sollen wer weiß ob das nicht auch ein paar gute aus unseren Nachbarländern waren. Dann würde da ja glatt noch ne Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz hinzu kommen.

    Aber zu den Waffen die beschlagnahmt wurden,

    Einhandmesserwenn Klingenlänge über 12cm dann ist es OK. Eine Machete wird dann wohl auch eher unter ein Messer nach Waffengesetz fallen als unter Gartengeräte
    Gaspistole ohne kleinen Waffenschein ist die auch weg,vom führen ausserhalb befriedeten Besitztum ganz zu schweigen. Und der Teleskopschlagstock ist ja nun mitlerweile auch verboten somit finde ich alles korrekt soweit.

  7. #7
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    Zitat Zitat von darki1977 Beitrag anzeigen
    Einhandmesserwenn Klingenlänge über 12cm dann ist es OK.
    Bei Einhandmessern spielt die Klingenlänge keine Rolle, die 12cm im §42 beziehen sich auf alle anderen Arten von Messern.

  8. #8
    sbenji Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Nite Beitrag anzeigen
    Macheten (Klingenlänge über 12cm), Einhandmesser sowie Teleskopschlagstöcke unterliegen in Deutschland einem Führverbot.
    In Bezug auf Messer macht der §42 hier zwar unter Umständen Ausnahmen, nur dürfte es schwer sein einen sozial anerkannten Zweck für eine Machete im Auto zu formulieren.
    Ich brauch das Ding nur auf m Stückle?
    Dann macht es Sinn das auch im Auto aufzubewahren

    Doch, die Waffe im Kofferraum fällt in Deutschland ebenfalls unter führen. Zum Transport (beispielsweise ein Sportschütze auf dem Weg zum Schießstand) muss sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befinden.
    Ich schließ den Kofferaum ab und habe keine Zentralveriegelng und nun?


    War Führen nicht mit < 3 sec Zugriffszeit?

    Bei Einhandmessern spielt die Klingenlänge keine Rolle, die 12cm im §42 beziehen sich auf alle anderen Arten von Messern.
    Nö nur Feststehende Klingen.
    Ein auf 2 händige Bedienung ausgelegtes Messer (Die meisten kann man trotzdem einhändig Öffnen, wenn man keine Gicht in den Fingern hat) mit 30cm Klingenlänge darfst du führen.

  9. #9
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    Standard

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Ich brauch das Ding nur auf m Stückle?
    Dann macht es Sinn das auch im Auto aufzubewahren
    Wilkommen im Irrsinn des deutschen Waffenrechts.
    Fakt ist, sozial anerkannter Zweck liegt erst einmal im ermessen des Kontrollierenden.

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Ich schließ den Kofferaum ab und habe keine Zentralveriegelng und nun?
    Ist der Kofferraum immer noch kein Behältnis. Ist einfach so.
    Man kann hier gerne über Sinn und Unsinn diskutieren, ändert aber nichts an der Tatsache.

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    War Führen nicht mit < 3 sec Zugriffszeit?
    Nein.

    Zitat Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
    Nö nur Feststehende Klingen.
    Ein auf 2 händige Bedienung ausgelegtes Messer (Die meisten kann man trotzdem einhändig Öffnen, wenn man keine Gicht in den Fingern hat) mit 30cm Klingenlänge darfst du führen.
    Stimmt.

  10. #10
    Hundertzehn Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Nite Beitrag anzeigen
    In Bezug auf Messer macht der §42 hier zwar unter Umständen Ausnahmen, nur dürfte es schwer sein einen sozial anerkannten Zweck für eine Machete im Auto zu formulieren.
    Stadtkinder...

    Auf dem Land ist das ganz einfach: "Ich bin unterwegs zu meinem Wald." Und neben der Machete liegen dann noch Axt, Beil, Spalthammer und Motorsäge.

    Was weiß der Gesetzgeber eigentlich zum Führen von Sensen zu sagen?

  11. #11
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    Standard

    Ich zitiere mich gerne noch einmal selber:
    Fakt ist, sozial anerkannter Zweck liegt erst einmal im ermessen des Kontrollierenden.
    Ja, damit sieht die Sache grundlegend anders aus wenn die Machete zusammen mit Beil und Kettensäge im Auto liegt oder in Kombination mit Teleskopschlagstöcken, Böllern und einer Schreckschusspistole.

  12. #12
    qfunce Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Nite Beitrag anzeigen
    Ich zitiere mich gerne noch einmal selber:

    Ja, damit sieht die Sache grundlegend anders aus wenn die Machete zusammen mit Beil und Kettensäge im Auto liegt oder in Kombination mit Teleskopschlagstöcken, Böllern und einer Schreckschusspistole.
    Aber wehe da liegt noch eine Eishockeymaske ala Halloween dabei...

  13. #13
    SaschaB Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Nite Beitrag anzeigen
    Bei Einhandmessern spielt die Klingenlänge keine Rolle, die 12cm im §42 beziehen sich auf alle anderen Arten von Messern.
    *Klugscheißermodus on:

    §42a WaffG :P

    *Klugscheißermodus off

  14. #14
    baston Gast

    Standard

    Ich kann mich irren, aber ich meine mich zu erinnern, dass der Kofferraum eines Kraftfahrzeuges deswegen kein verschlossenes Behältnis ist, weil ein PKW ein umschlossener Raum ist, der dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Da gehört der Kofferraum eben dazu, zumal man in vielen Autos von der eigentlichen Fahrgastzelle in den Kofferraum durchgreifen kann. Ein Behältnis ist eben ein umschlossener Raum, der nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.

  15. #15
    defensiv Gast

    Standard

    Details sind ja auch egal. Meiner Meinung nach fahren nur Psychos so durch die Gegend!

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