Zitat von
Peter Angerer
Zur Klarstellung: Ihr verfügt über kein Kampfgericht, welches das Shooto Regelwerk beherrscht, geschweige denn offiziell darin geschult und hierfür ausgebildet wurde. Das "Shooto" Regelwerk von Euch ist nicht das offizielle Regelwerk, nach welchem beim Shooto gekämpft wird. Also könntet Ihr, so "verbandslos", wie Ihr gerne wärt, doch gleich auf die Bezeichnung "Shooto" verzichten, oder!? Ihr kocht eine eigene Suppe, gebt ihr aber einen gängigen Namen, damit das, was Ihr da macht, wenigstens hierduch aufgewertet wird. Naja....
Sportliche Regelwerke, Bezeichnungen und Labels sind urheberrechtlich geschützt. Nenn`doch mal eine Deiner Veranstaltungen "Ultimate Fighting Championship", mal schauen was passiert...