Ein Bekannter von mir.....
SV ist eben nicht SV. Was SV ist beurteilt der Richter anhand der vorliegenden Informationen (Stichwort: wer hat mehr und glaubwürdigere Zeugenaussagen)
Bei SV vor Gericht gilt immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und natürlich liegt es auch im Ermessen des Richters zu beurteilen was im Rahmen des Gesetzes als verhältnismäßig gilt.
Ein Angriff mit einem Messer ist ein Angriff mit einer potentiell tödlichen Waffe. Es wurde mit einer potentiell tödlichen Waffe geantwortet. Und wenn das Urteil so wie du es beschrieben hast zustande kam, hat der Richter wohl geurteilt das die SV verhältnismäßig war. Muss aber nicht zwingend als Urteil dabei raus kommen. Ermessensspielraum...
Wenn dich jemand würgt ist das auch ein potentiell tödlicher Angriff aber ich bezweifle mal das es als verhältnismäßig anerkannt wird wenn man mit einer Waffe antwortet. Angreifer keine Waffe, Verteidiger keine Waffe. Von daher, ja verteidigen darfst du dich, aber nicht wie im wilden Westen.
SV fängt auch schon damit an das man überlegt wann man wohin geht und wohin vielleicht besser nicht.
Man kann sich auch rechtzeitig verpissen wenn es Ärger gibt. Das erspart dir a) eine Auseinandersetzung mit einer Situation die man vielleicht falsch eingeschätzt hat (ups, wo kommen denn die 9 anderen auf einmal her?)
b) muss man sich nach der Auseinandersetzung nicht auf Stichwunden u.ä. untersuchen bzw. wird im Zweifel nicht mit einer Bare abtransportiert c) kommt man nicht vor Gericht und damit nicht in die ermüdende Diskussion ob díe eigene Vorstellung von "außer Gefecht setzen" der Verhältnismäßigkeit entsprochen hat oder nicht d) ist es ein gutes Konditionstraining