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Thema: "Eiertritt", Fingerjab, Knietritt...

  1. #31
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    Zitat Zitat von Leejou Beitrag anzeigen
    Dazu erzähle ich dir was:
    Selbstverteidigung ist Selbstverteidigung.
    Ich kenn einen Kerl der hat in einem Club eine Lady angesprochen, sie war eine Freundin von einem Hellsangel Clubmitglied. Als dieser das mitbekamm, ging er er mit einem Messer auf Ihn los. Der Kerl zog darauf eine Pistole und schoss auf den Hellsangel. Er wurde anschliessend wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt, aber nicht wegen der Benutzung dieser, weil es in dem Moment Selbstverteidigung war.
    Wenn dich jemand angreift ist es SV und du darst dich Verteidigen. Ausserdem, werde ich lieber verurteilt, als körperlich geschädigt, weill ich in 2 zentelsekunden überlegt hab, soll ich ihn jetz nur "so bischen" ausser gefecht setzen, vielleicht ist es doch gefährlicher wie es aussieht.
    Alles zu theoretisch. In der Sv ist man schon bedroht, wenn die person einem zu nahe kommt obwohl man zurückweicht.
    Ein Bekannter von mir.....

    SV ist eben nicht SV. Was SV ist beurteilt der Richter anhand der vorliegenden Informationen (Stichwort: wer hat mehr und glaubwürdigere Zeugenaussagen)
    Bei SV vor Gericht gilt immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und natürlich liegt es auch im Ermessen des Richters zu beurteilen was im Rahmen des Gesetzes als verhältnismäßig gilt.
    Ein Angriff mit einem Messer ist ein Angriff mit einer potentiell tödlichen Waffe. Es wurde mit einer potentiell tödlichen Waffe geantwortet. Und wenn das Urteil so wie du es beschrieben hast zustande kam, hat der Richter wohl geurteilt das die SV verhältnismäßig war. Muss aber nicht zwingend als Urteil dabei raus kommen. Ermessensspielraum...
    Wenn dich jemand würgt ist das auch ein potentiell tödlicher Angriff aber ich bezweifle mal das es als verhältnismäßig anerkannt wird wenn man mit einer Waffe antwortet. Angreifer keine Waffe, Verteidiger keine Waffe. Von daher, ja verteidigen darfst du dich, aber nicht wie im wilden Westen.
    SV fängt auch schon damit an das man überlegt wann man wohin geht und wohin vielleicht besser nicht.

    Man kann sich auch rechtzeitig verpissen wenn es Ärger gibt. Das erspart dir a) eine Auseinandersetzung mit einer Situation die man vielleicht falsch eingeschätzt hat (ups, wo kommen denn die 9 anderen auf einmal her?)
    b) muss man sich nach der Auseinandersetzung nicht auf Stichwunden u.ä. untersuchen bzw. wird im Zweifel nicht mit einer Bare abtransportiert c) kommt man nicht vor Gericht und damit nicht in die ermüdende Diskussion ob díe eigene Vorstellung von "außer Gefecht setzen" der Verhältnismäßigkeit entsprochen hat oder nicht d) ist es ein gutes Konditionstraining
    Der Magen einer Sau, die Gedanken einer Frau und der Inhalt einer Worscht, bleiben auf ewig unerforscht.

  2. #32
    Leejou Gast

    Standard

    Zitat Zitat von salurian Beitrag anzeigen
    Ein Bekannter von mir.....

    SV ist eben nicht SV. Was SV ist beurteilt der Richter anhand der vorliegenden Informationen (Stichwort: wer hat mehr und glaubwürdigere Zeugenaussagen)
    Bei SV vor Gericht gilt immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und natürlich liegt es auch im Ermessen des Richters zu beurteilen was im Rahmen des Gesetzes als verhältnismäßig gilt.
    Ein Angriff mit einem Messer ist ein Angriff mit einer potentiell tödlichen Waffe. Es wurde mit einer potentiell tödlichen Waffe geantwortet. Und wenn das Urteil so wie du es beschrieben hast zustande kam, hat der Richter wohl geurteilt das die SV verhältnismäßig war. Muss aber nicht zwingend als Urteil dabei raus kommen. Ermessensspielraum...
    Wenn dich jemand würgt ist das auch ein potentiell tödlicher Angriff aber ich bezweifle mal das es als verhältnismäßig anerkannt wird wenn man mit einer Waffe antwortet. Angreifer keine Waffe, Verteidiger keine Waffe. Von daher, ja verteidigen darfst du dich, aber nicht wie im wilden Westen.
    SV fängt auch schon damit an das man überlegt wann man wohin geht und wohin vielleicht besser nicht.

    Man kann sich auch rechtzeitig verpissen wenn es Ärger gibt. Das erspart dir a) eine Auseinandersetzung mit einer Situation die man vielleicht falsch eingeschätzt hat (ups, wo kommen denn die 9 anderen auf einmal her?)
    b) muss man sich nach der Auseinandersetzung nicht auf Stichwunden u.ä. untersuchen bzw. wird im Zweifel nicht mit einer Bare abtransportiert c) kommt man nicht vor Gericht und damit nicht in die ermüdende Diskussion ob díe eigene Vorstellung von "außer Gefecht setzen" der Verhältnismäßigkeit entsprochen hat oder nicht d) ist es ein gutes Konditionstraining
    Nun, wenn die SV gerechtfertigt war und Zeugen trotzdem gegen dich aussagen, hast du pech gehabt, alles theorie, die in den zwei zehntel sekunden. JKD ist für den absoluten notfall, was das nun ist, ob man beim überlegen einen auf die glocke bekommt, ist einem selbst überlassen. Auch junge teenager können in der U-bahn einen koma reif schlagen, treten...Wenn man sich lieber aus angst vor einem Richter zusammenschlagen lassen möchte, bitte sehr...

  3. #33
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    Zitat Zitat von Leejou Beitrag anzeigen
    Wenn man sich lieber aus angst vor einem Richter zusammenschlagen lassen möchte, bitte sehr...
    Ich habe nichts dergleichen geschrieben. Meine Antwort auf deine Anekdote war dazu gedacht eine andere Sichtweise auf die Aussage SV ist SV aufzuzeigen. Denn wie du so schön schreibst hast du event. nur 2 Zehntelsekunden, deshalb sollte man sich mit dem Thema SV-Situation und deren möglicher Konsequenzen vorher auseinander setzen und diese auch von mehreren Seiten betrachten. Aber das bleibt jedem selbst überlassen.
    Der Magen einer Sau, die Gedanken einer Frau und der Inhalt einer Worscht, bleiben auf ewig unerforscht.

  4. #34
    Dr.Satan Gast

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    Es gibt keine Verhältnismäßigkeit der Mittel in der Notwehr/SV.

  5. #35
    Doc Norris Gast

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    Zitat Zitat von salurian Beitrag anzeigen
    Bei SV vor Gericht gilt immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und natürlich liegt es auch im Ermessen des Richters zu beurteilen was im Rahmen des Gesetzes als verhältnismäßig gilt.
    Ein Angriff mit einem Messer ist ein Angriff mit einer potentiell tödlichen Waffe. Es wurde mit einer potentiell tödlichen Waffe geantwortet. Und wenn das Urteil so wie du es beschrieben hast zustande kam, hat der Richter wohl geurteilt das die SV verhältnismäßig war. Muss aber nicht zwingend als Urteil dabei raus kommen. Ermessensspielraum...
    Wenn dich jemand würgt ist das auch ein potentiell tödlicher Angriff aber ich bezweifle mal das es als verhältnismäßig anerkannt wird wenn man mit einer Waffe antwortet. Angreifer keine Waffe, Verteidiger keine Waffe. Von daher, ja verteidigen darfst du dich, aber nicht wie im wilden Westen.
    hmm, get kill or be killed.

    weiterhin das "mildeste" zur verfügung stehende mittel, welches ausreicht um den bespaßer zu befrieden...

    also.:

    raketenwerfer oder pistole...?
    Geändert von Doc Norris (08-05-2012 um 11:29 Uhr) Grund: patsch-pad ^^

  6. #36
    Leejou Gast

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    Zitat Zitat von Dr.Satan Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Verhältnismäßigkeit der Mittel in der Notwehr/SV.
    Richtig. Man wird angegriffen, punkt.

  7. #37
    Dr.Satan Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Leejou Beitrag anzeigen
    Richtig. Man wird angegriffen, punkt.
    Ganz so einfach ist es dann auch nicht.

  8. #38
    Gin Lai Gast

    Standard

    § 32 Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Der fettgedruckte ist jener Satzteil, den Richter gerne genauer beleuchten und dabei durchaus die "Verhältnismässigkeit der Mittel" für die Urteilsfindung berücksichtigen. Ist halt alles Ermessensspielraum.
    Wir kennen alle die Urteile, wo der Angegriffene am Ende als Täter verurteilt wurde.
    Also merke:
    Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand (sofern wer an den glaubt).

  9. #39
    Bearcat44 Gast

    Standard

    ...jo, und dann gilt, was Doc Norris sagte: die Wahl des mildesten Mittel, um den gegnerischen Angriff zu unterbinden/abzubrechen.

    Ist halt wieder abhängig von sehr viel "wenn" und "aber", die man in einer Diskussion nicht völlig abdecken kann. Kommt da immer ganz auf den Einzelfall an.

  10. #40
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    Zitat Zitat von Gin Lai Beitrag anzeigen
    § 32 Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Der fettgedruckte ist jener Satzteil, den Richter gerne genauer beleuchten und dabei durchaus die "Verhältnismässigkeit der Mittel" für die Urteilsfindung berücksichtigen. Ist halt alles Ermessensspielraum.
    Wir kennen alle die Urteile, wo der Angegriffene am Ende als Täter verurteilt wurde.
    Also merke:
    Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand (sofern wer an den glaubt).
    Der Magen einer Sau, die Gedanken einer Frau und der Inhalt einer Worscht, bleiben auf ewig unerforscht.

  11. #41
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Leejou Beitrag anzeigen
    Ich würde dich mal gerne in Person kennenlernen, kommst du zum Tommy C. Seminar im Septmeber.
    Nö. Tommy ist zwar fit wie´n Turnschuh und immer schön anzusehen, aber ich finde seine JKD Interpretation für die Anwendung zu limitiert und aus der "Verbrauchersicht" zu langweilig.
    Da kann ich auch gleich zum Pointfight-Kickboxen gehen oder sowas... tut nicht not.

  12. #42
    Leejou Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
    Nö. Tommy ist zwar fit wie´n Turnschuh und immer schön anzusehen, aber ich finde seine JKD Interpretation für die Anwendung zu limitiert und aus der "Verbrauchersicht" zu langweilig.
    Da kann ich auch gleich zum Pointfight-Kickboxen gehen oder sowas... tut nicht not.
    Haha, "limitert", Point-Kickboxing, sorry da muss ich lachen, zeigt wie wenig du darüber weißt,aber woher denn auch..., genau das gegenteil von limitiert ist es, aber gut ich verstehe schon. Ich hätte dich halt gern gesehen, weil vom gerede halte ich nix, hinter einem bildschirm sind wir alle unsichtbar.

  13. #43
    Asahibier Gast

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    Deinen Ansatz ja in allen Ehren aber Lars gehört zu den wenigen Usern die sich nie hinter ihrer Anonymität versteckt haben, es gibt Bilder von ihm auf dem Board und sogar ein Video (im FSK 18 Bereich ), also mach doch keine so negativen Wellen...

  14. #44
    Leejou Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Asahibier Beitrag anzeigen
    Deinen Ansatz ja in allen Ehren aber Lars gehört zu den wenigen Usern die sich nie hinter ihrer Anonymität versteckt haben, es gibt Bilder von ihm auf dem Board und sogar ein Video (im FSK 18 Bereich ), also mach doch keine so negativen Wellen...
    Um gottes willen, war nicht meine absicht, hätte aber lieber seine kämpferischen Fähigkeiten gesehen, als Fotos. Darum gings, denn er klingt wie ein verdammt guter fighter. Und ich sehe mir gerne gute Fighter an in Bewegung, Fotos nutzen da nicht viel. Man will auch manchmal sehen ob und was(!) hinter den Sprüchen steckt. Das Angebot steht immer noch.
    Geändert von Leejou (08-05-2012 um 15:18 Uhr)

  15. #45
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    Hi
    Wenn jemand behauptet das Tommy = Pointkickboxing ist, hat er erstens keine Ahnung was Tommy macht und beurteilt nur nach Videos, zweitens schnallt er nicht das man in der SV und (JKD ist SV)wenige Sachen brauchen kann und diese umso mehr eindrillen sollte.
    LG BLADE

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