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Thema: Piper-System: Kennt jemand das eBook und die DVD?

  1. #436
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    Zitat Zitat von Oliver 101 Beitrag anzeigen
    Davon abgesehen gibt es meines Wissens nach weltweit nur zwei Guardians die beide Systeme repräsentieren.
    Jupp...

  2. #437
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    Geändert von Oliver 101 (11-01-2018 um 08:09 Uhr)

  3. #438
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    Trainiert ihr in Europa bzw Deutschland eigentlich nur die Libre Messer-Sachen, oder auch die waffenlosen Techniken, die man auf einigen Videos sieht (sprich diese Art des "Dirty Boxing)?

  4. #439
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    Sind Duelle in Deutschland verboten?
    Bei der Strafrechtsreform von 1969 wurden die das Duell betreffenden Paragraphen aufgehoben, so dass das Duell im heutigen deutschen Strafrecht nicht mehr gesondert behandelt wird, sondern den allgemeinen Strafvorschriften wie gefährliche oder schwere Körperverletzung und Totschlag unterliegt. Ein ausdrückliches Duellverbot gibt es m.E. nicht mehr. Strafbar kann das öffentliche Tragen der Duellwaffen sein, wenn man sich draußen duelliert (WaffG).
    In jedem Fall halte ich ein Duell für eine (versuche oder vollendete, je nachdem) Körperverletzung, und zwar für eine gefährliche oder schwere Körperverletzung. Beim Duell nimmt man die Körperverletzung des anderen doch wohl mindestens billigend in Kauf, das reicht als (bedingter) Vorsatz aus. Dass der Gegner "einwilligt", ändert an der Strafbarkeit nichts, denn diese Einwilligung könnte sittenwidrig und daher nach § 228 StGB unbeachtlich sein.
    Vor rund 70 Jahren hat aber der BGH beim Thema Mensur auch schon mal anders entschieden und die Sittenwidrigkeit verneint. Dazu:
    Im Göttinger Mensurenprozess (1951/1953) bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass durch die Mensur gefährliche Körperverletzungen im Sinne des Strafgesetzbuches entstehen können. Diese seien jedoch keine Straftaten, da sie mit Einwilligung des Verletzten zustande kämen. Sie müssten daher straflos bleiben, solange sie nicht im Rahmen von Ehrenhändeln vor sich gehen und bei ihrer Durchführung alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für die Beteiligten getroffen würden. Insbesondere setzt die Straffreiheit den Verzicht auf tödliche Waffen voraus. Die Mensur ist damit rechtlich dem Boxen z.B. gleichgestellt.
    Man kann davon ausgehen, dass sich in 70 Jahren diese Meinung umgebildet hat.

    Quellen: Wikipedia und www.recht.de
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  5. #440
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    Wenn ich mich recht erinnere, kann man einer Körperverletzung nur dann zustimmen, wenn sie nicht sittenwidrig ist und Duelle gelten als sittenwidrig. Der Körperverletzung kann daher nicht zugestimmt werden und es bleibt eine strafbare Handlung.

    Ist aber lange her und es ist durchaus möglich, dass ich hier Blödsinn schreibe
    Personal Training in Düsseldorf
    Neue Trainingszeiten: Mitwochs 20:15, Sonntags 17:00 Uhr, Sportzentrum im Medienhafen - bei Interesse PN

  6. #441
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    Zitat Zitat von Eskrima-Düsseldorf Beitrag anzeigen
    Wenn ich mich recht erinnere, kann man einer Körperverletzung nur dann zustimmen, wenn sie nicht sittenwidrig ist und Duelle gelten als sittenwidrig.
    ich dachte, bei Piper geht es explizit nicht um Duelle?

  7. #442
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    hinter den Bergen bei den ...
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    verstehe auch nicht was das mit duellieren zu tun haben soll?
    Ein Messer ist keine Duellwaffe (zum töten).

    gruss
    Andreas Rebers: Provinz ist da, wo der Lehrer zu den Intellektuellen zählt.

  8. #443
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ich dachte, bei Piper geht es explizit nicht um Duelle?
    Danke! Genauso sieht es aus.

  9. #444
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    Zitat Zitat von Bär-Knuckle Beitrag anzeigen
    Das klingt für mich eher fragwürdig ...
    nein..
    Zitat Kohleklopfer: "Ich will in dem Moment kämpfen, und keinen Workshop über Mundhygiene halten."

  10. #445
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    Es gibt noch einige wenige Plätze beim nächsten Piper Seminar:
    received_10155847415114145.jpeg

  11. #446
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    Man sieht sich

  12. #447
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    Mein ehemaliger Coach kommt aus Johannesburg hat mir des Öfteren geschildert wie Gewalt dort in SA aussieht. Die Qualität und Grausamkeit der Gewalt dort ist eine ganz andere wie es der normale Mitteleuropäer vielleicht kennt. Während Einbrecher z.B. hier dir nur die Bude leerräumen während du schläfst, vergewaltigen die Einbrecher in Südafrika vor den Augen des Vaters die Frau und Kinder und bringen anschliessend alle um und räumen danach die Bude leer..... er hat mir öfter solche Stories erzählt. Ist dort wohl an der Tagesordnung.......

    Zum Piper System und Gewalt in Südafrika hat mein ehemaliger Coach Rodney King aus Südafrika auch ein Interview mit Nigel February gerührt. Wer mal ne Stunde Zeit hat �� für den podcast. Ich bin zwar nicht so der Messermann aber ich fand es sehr interessant:
    https://youtu.be/L1EyTCL7g4c

  13. #448
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    Danke sehr für den Link, hab erst 10 min durch, finde es aber bereits interessant!
    mit sportlichenGrüßen Schubusch!

  14. #449
    PoThePanda Gast

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    Interview mit Thomas bei Ed von Eds Manifesto:

    http://edsmanifesto.com/index.php/20...omas-holtmann/

  15. #450
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Sind Duelle in Deutschland verboten?
    Bei der Strafrechtsreform von 1969 wurden die das Duell betreffenden Paragraphen aufgehoben, so dass das Duell im heutigen deutschen Strafrecht nicht mehr gesondert behandelt wird, sondern den allgemeinen Strafvorschriften wie gefährliche oder schwere Körperverletzung und Totschlag unterliegt. Ein ausdrückliches Duellverbot gibt es m.E. nicht mehr. Strafbar kann das öffentliche Tragen der Duellwaffen sein, wenn man sich draußen duelliert (WaffG).
    In jedem Fall halte ich ein Duell für eine (versuche oder vollendete, je nachdem) Körperverletzung, und zwar für eine gefährliche oder schwere Körperverletzung. Beim Duell nimmt man die Körperverletzung des anderen doch wohl mindestens billigend in Kauf, das reicht als (bedingter) Vorsatz aus. Dass der Gegner "einwilligt", ändert an der Strafbarkeit nichts, denn diese Einwilligung könnte sittenwidrig und daher nach § 228 StGB unbeachtlich sein.
    Vor rund 70 Jahren hat aber der BGH beim Thema Mensur auch schon mal anders entschieden und die Sittenwidrigkeit verneint. Dazu:
    Im Göttinger Mensurenprozess (1951/1953) bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass durch die Mensur gefährliche Körperverletzungen im Sinne des Strafgesetzbuches entstehen können. Diese seien jedoch keine Straftaten, da sie mit Einwilligung des Verletzten zustande kämen. Sie müssten daher straflos bleiben, solange sie nicht im Rahmen von Ehrenhändeln vor sich gehen und bei ihrer Durchführung alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für die Beteiligten getroffen würden. Insbesondere setzt die Straffreiheit den Verzicht auf tödliche Waffen voraus. Die Mensur ist damit rechtlich dem Boxen z.B. gleichgestellt.
    Man kann davon ausgehen, dass sich in 70 Jahren diese Meinung umgebildet hat.

    Quellen: Wikipedia und www.recht.de

    KANN sich umgebildet haben, aber dann müsste auch ein neuer Mensurenprozess her. Hat es zu meinem wissen nicht gegeben und die Mensuren finden ja immer noch lustig statt und bekannte Top-Politiker erzählen locker davon in Talkshows im öffentlich-rechtlichen Fernsehen - Peter-Harry Carstensen, CDU, z.B.

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