Hallo zusammen !
Ich hätte eine Frage, bezüglich eurer Erfahrungen, bei der Einreichung ärztlicher Atteste, der vorübergehenden Sportunfähigkeit betreffend.
Ich habe meinen Trainer bereits vor der Anmeldung in der JKD-Akademie, über eine
bestehende Hüftfehlstellung und eine hieraus resultierende Umstellungsosteotomie der Hüfte in Kenntnis gesetzt.
Zudem habe ich ihn darüber unterrichtet, dass ich bereits im Dezember 2011 eine sogenannte Umstellungsosteotomie der rechten Hüfte hatte und im Dezember 2012 nun die linke Hüfte an der Reihe sei.
Der Instructor erläuterte mir, dass ich ein ärztliches Attest bei ihm einreichen solle, in welchem meine vorübergehende Sportunfähigkeit attestiert ist, damit für die Monate, in denen ich dem Training nicht beiwohnen kann, keinerlei Kosten anfallen und ich nach Wegfall des Hindernisses wieder routinemäßig in das JKD-Training einsteigen kann.
Nun war ich heute beim Arzt, welcher mir attestierte, dass ich aus medizinischer, beziehungsweise ärztlicher Sicht, vorübergehend nicht am Jeet Kune Do Training teilnehmen darf.
Reicht dieses Attest aus, oder muss noch mehr in dem Attest aufgeführt sein, wie z.B eine Diagnose.
Eigentlich unterliegt die Diagnose der ärztlichen Schweigepflicht und muss normalerweise nicht in einem Attest aufgeführt werden.
Ich weiß nur, dass Fitnessstudios immer eine Diagnose Seitens des Arztes vorliegen haben wollen, obwohl eben diese kein Recht dazu haben.
Außerdem weiß mein Trainer um mein Krankheitsbild bescheid !
Ich bedanke mich bereits im voraus, für die schnellen und hilfreichen Antworten eurerseits.
Mit freundlichem Gruß
JKD-Ostwestfalen1991