Er teilt dir mit, dass er wg. Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt. Wahrscheinlich wird er vorgeleistete Beitragszahlungen im Zuge der Rückabwicklung herausverlangen.
Nee, ist eine sehr praktische Angelegenheit. Kommt ja nicht ganz selten vor, dass man ein Dauerschuldverhältnis abschließt und mit den Leistungen nicht zufrieden ist, sehr oft z.B. bei Telefon- und Internetverträgen. Sofern die Kündigungsfristen dort ungünstig ausgestaltet bzw. gar keine vorhanden sind, ist der Rücktritt die einzige Möglichkeit, um da günstig rauszukommen. Ansonsten zahlste eben weiter.egal wie das in der Praxis aussehen sollte, ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Minderleistung stell ich mir sehr theoretisch vor
Mit Fitnessstudios oder Kampfsportschulen verhält es sich nicht anders.