Zum aktuellen Fall bei Team Lloyd Irvin:
Tschüß
Björn Friedrich
Zum aktuellen Fall bei Team Lloyd Irvin:
Tschüß
Björn Friedrich
Interessantes Video & gutes Statement, allerdings etwas lang finde ich.
Zum Hintergrund:
Life vs Jiu Jitsu: Team Lloyd Irvin Rape Allegations
Court document details:
http://www.fightopinion.com/2013/01/...students-rape/
Vermutungen/Gerücht aus dem Netz (scheinbar gab's vor über 20 Jahren einen Fall, bei dem der Trainer auch involviert gewesen sein könnte):
Case involving students revives interest in old rape case possibly involving Lloyd Irvin - Bloody Elbow
Verdict Delayed In Gang-rape Trial - Daily Press
Sehr uncoole Sache auf jeden Fall
super aussagen zur philosopie des BJJ / GJJ und des miteinanders innerhalb der Gracie Acadamy. gefällt mir sehr.
Inhaltlich gut, wenngleich die Beiden sich subtile Promo-Einwürfe nicht verkneifen können (was vielleicht angemessener wäre).
Es gibt aktuell wieder zwei Fälle:
Yakima Herald Republic | Yakima martial arts instructor accused of child rape
Den zweiten Fall möchte ich nicht verlinken, einfach mal nach "Daryell Dickson Xavier Menezes" googeln aber ACHTUNG, es tauchen unschöne Bilder in den Links auf.Yakima martial arts instructor accused of child rape
Posted on April 25, 2014
...
Cristiano Renato Oliveira, 34, the head instructor at Gracie Barra Brazilian Jiu-Jitsu of Yakima, is being held on suspicion of two counts of third-degree rape of a child, two counts of first-degree sexual misconduct with a minor, and a single count of third-degree child molestation...
Die alte in der ersten Geschichte war 14-16, ist mMn nicht ganz so wild.
Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern grundsätzlich verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen.
Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[1] Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Wäre es hier im konkreten Fall nicht auch § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen?
Die "alte"?!Zitat von Flibb
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