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Thema: Notwehr !

  1. #31
    Phönix Gast

    Standard

    Ich mag das Gefühl einfach nicht mehr, diese Paranoia, ständiges umgucken wenn man mal in einer komische Disco/Gegend ist. Und da kam mir als höchstes noch legales Mittel die Gaspistole in den Sinn. Pfefferspray musste ich schon mal benutzen und mit den Handschuhen fühle ich mich auch wohl.
    Wenn Du Muay Thai trainierst, fühlst Du Dich einem Angreifer so unterlegen?

    ad "Rechtslage in SV-Situationen,/wenn ein Kampfkünstler vor Gericht steht..."
    http://www.kampfkunst-board.info/fo...ghlight=notwehr
    Naja, der Thread ist nicht wirklich aufschlußreich, deshalb würde ich es mich wirklich interessieren, weil ich das jedesmal (von nicht-KK) zu hören bekomme, wenn ich sage, dass ich KK mache:
    Kann ich mich tatsächlich auf mein Geschlecht und meine Statur "ausreden", wenn ich einen Angreifer zu heftig abwehre?
    Ich mein, angenommen jemand bedroht mich mit einem Messer und ich töte ihn (unbewaffnet, denn Waffen setze ich prinzipiell nie ein). Wie siehts da mit der juristischen Praxis aus?

    Ich höre immer, dass ich den Angreifer vorher warnen muß, weil KK als Waffe zählt, aber glauben kann ich das nicht.

  2. #32
    Jun Fan - PFS Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Jibaku
    So, Das tut Ihr? Dann können wir die Judikative ja auch gleich abschaffen, ist ja so auch viel kostengünstiger...
    Das es nicht darum geht hättest du bei etwas Überlegung mitbekommen können. Es wird gezeigt, wie z.B. zwei oder mehr Polizisten jemanden gewaltsam aus der Menge ziehen und wenn er sich bei der Festnahme wehrt, dann wird nunmal etwas rabiater vorgegangen - vor allem nachdem sie solche Aktionen gebracht haben - um die Person fesseln und abtransportieren zu können. Kannst ja b.G. mal versuchen jemanden zu fesseln, der nach dir schlägt und tritt - da beißt du dir die Zähne aus, wenn du nicht härter vor gehst, das kannst du mir glauben! Aber, wie schon gesagt, da fehlt dir der Einblick in die Sache... Wärst du derjenige Poli, der von Demonstranten - teilweise mit Springerstiefeln - auf dem Boden gestiefelt wird und die trotz deiner Schmerzensschreie nicht aufhören, dann möchte ich mal sehen, wie du vorgehen würdest gegen solche Straftäter! Du würdest wahrscheinlich unkontrolliert reinprügeln, unser Ziel ist die Beweissichere Festnahme - wohlgemerkt beweissicher!!!! Alles wird von UNSEREN LEUTEN (also auch Polizisten) auf Video gefilmt, von der 1. bis zu letzten Minute! Finde hier solche Kommentare, wie deine oben, ziemlich unpassend...

  3. #33
    BrandisX Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Jibaku
    Ich sehe, Du hast Dich unvoreingenommen mit den tiefen der Thematik beschäftigt!

    Nur ein par kleine Anmerkungen.

    Den (deutschen) Juristen der was von Rechtsgüteräbwägung im Rahmen des §32 erzählt musst Du mir einmal zeigen!
    Wenn Du sie aber dennoch beherzigen möchtest macht Dir das sicher keiner zum Vorwurf.
    Eigentlich ist die Notwehr weder besonders schwammig noch besonders umstritten und ohne in die tiefe einzusteigen lässt sich mit gesundem Menschenverstand ne ganze Menge richtig machen.
    Aber natürlich muss ein Richter Entscheidungsspielraum haben, denn es ist wenig praktikabel alle möglichen Tathergänge exemplarisch aufzählen.
    Die Schwierigkeit wird aber immer, egal wie präziese ein Gesetz formuliert ist, sein das behauptete Geschehen mit dem Tatsächlichen abzugleichen, egal welche Tat, welches Gesetz und wieviel Ahnung ein Richter auch immer von der Thematik und der Praxis haben mag (Da geschieht sicher auch einmal Unrecht).

    Und ganz ehrlich, was Du so erzählst klingt sehr nach populistischen Stammtischparolen.
    Ich bin im Gegensatz zu Dir häufig erstaunt, wie weit Richter bei der Rechtfertigung durch Notwehr gehen. Aber es gibt ganz sicher auch andere Urteile, geprägt durch das schlechte Bild der Kampfsportler in der Öffentlichkeit und die mangelnde Praxiskenntnis der Richter, die Überschätzung der Möglichkeiten etc., nur wo?
    So so, populistisch!?Na wenn du meinst. bitte schön.Trotzdem fehlt mir das Vertrauen in dieses von Dir hochgelobte Rechtssystem.Ich habe es leider selber erlebt wie vor deutschen Gerichten die Wahrheit verdreht wurde(in einem anderen hier nicht relevantem Zusammenhang), und daher fehlt mir dieses Vertrauen etwas.Meine Sicht der Dinge hat sich jedenfalls nicht geändert.
    Gruß
    BrandisX

  4. #34
    Jibaku Gast

    Standard

    Lieber Jun Fan PFS,

    Finde hier solche Kommentare, wie deine oben, ziemlich unpassend...
    Willst Du mir da den Schuh allgemeiner Polizeikritik anziehen?

    Also meine Schnürsenkel binde ich schon noch schön selber, lies noch mal was ich und vor allem was Du geschrieben hast!

    Das ist eine Ecke in der ich nun wirklich völlig falsch aufgehoben wäre, vielmehr habe ich den größten Respekt vor der Polizeiarbeit. Nicht nur weil es an sich ein schwierige Arbeit sein kann, sondern vor allem, weil sie in einem Bereich stattfindet der von Parteien im Wahlkampf, von der Presse und von den deutschen Stammtischen zum allgemeinen Profilierungsfeld ausgerufen worden ist.

    Was ich kritisiert habe, sind Deine Aussagen, nicht die Polizei, aber ich helfe Dir:

    Ich bin sicher nicht der Experte für polizeiliche Fachtermini, aber nach meinen rudimentären Kenntnissen (Die vielleicht nicht so rudimentär sind wie Du es gerne hättest) ist das:
    und denen dann saures geben!
    kein interner Ausdruck für das:
    unser Ziel ist die Beweissichere Festnahme
    Auf ersteres bezog sich aber meine, wohlgemerkt ironische, Anmerkung.

    Du windest Dich ein wenig! Zwischen "saures geben" und der auch gewaltsamen Durchsetzung von Maßnahmen/Festnahme ja sogar einer streßbedingten Überreaktion ist doch noch ein gewaltiger Unterschied.

    Ersteres hat nämlich sanktionierenden Charakter, daher die Anspielung auf die Judikative.

    Und selbst wenn Du das zweite meintest ist die Bezeichnung sprachlich doch sehr verunglückt.

    Und noch eine kleine Anmerkung:

    Alles wird von UNSEREN LEUTEN (also auch Polizisten) auf Video gefilmt, von der 1. bis zu letzten Minute!
    Glaubst Du das wirklich -ALLES-? Das funktioniert ja schon bei Festnahme und Beweissicherungseinheiten die dafür ausgerüstet sind nicht lückenlos, geschweige denn bei allen im Einsatz befindlichen Kräften.

  5. #35
    Jibaku Gast

    Standard

    Hallo BrandisX,


    Trotzdem fehlt mir das Vertrauen in dieses von Dir hochgelobte Rechtssystem.
    Habe ich es so hoch gelobt? Ich dachte ich hätte lediglich gesagt, daß die Notwehrrechte in Deutschland sehr weitreichend wären und das wir Kampfsportler nicht grundsätzlich wegen unserer Fähigkeiten vor Gericht benachteiligt würden.

    Auch ich möchte mich nicht für mein, auch gerechtfertigtes Handeln vor Gericht verantworten müssen.

    Wer weiß, ob ich es schlüssig darlegen kann.


    Ich habe es leider selber erlebt wie vor deutschen Gerichten die Wahrheit verdreht wurde
    Und ich sehe wir kommen einander näher, daß ist doch genau der Knackpunkt den ich weiter oben angesprochen habe. Hier geht es nämlich nicht darum, was ich laut Gesetz darf oder um die Mittelbeschneidung bei Kampfsportlern (Und nur dazu habe ich mich entsprechend geäußert) sondern darum, ein Gericht vom tatsächlichen oder auch subjektiven Tathergang zu überzeugen! (Oder eben darum eigene Wertvorstellungen als Maßstab heranzuziehen).

    Das ist etwas völlig anderes. Und wohl auch viel öfter der Grund für eine Verurteilung (Wie auch schlichte Überschreitung der Notwehrschranken) als das Unverständnis des Richters für die Fähigkeiten eines Kampfsportlers oder die Unzulänglichkeit der Gesetze.

    Oben haben wir ein schönes Beispiel, es ist genau dieses "dann habe ich ihm saures gegeben Herr Richter, das macht der bestimmt nicht wieder.."


    Populistisch nenne ich Deine Aussage deswegen weil Du nicht differenzierst und schreist: "Arme Kampfsportler, schlimme Gesetze"

    Das ist aber ein ganz anderes Schlachtfeld!

    Das Risiko einem Irrtum zu erliegen oder aber das Gericht nicht vom subjektiven Tatgeschehen überzeugen zu können, hat jeder in jedem Verfahren, das hat mit Kampfsport nun gar nichts zu tun.

  6. #36
    Jun Fan - PFS Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Jibaku
    Willst Du mir da den Schuh allgemeiner Polizeikritik anziehen?
    Also meine Schnürsenkel binde ich schon noch schön selber, lies noch mal was ich und vor allem was Du geschrieben hast!
    Das ist eine Ecke in der ich nun wirklich völlig falsch aufgehoben wäre, vielmehr habe ich den größten Respekt vor der Polizeiarbeit. Nicht nur weil es an sich ein schwierige Arbeit sein kann, sondern vor allem, weil sie in einem Bereich stattfindet der von Parteien im Wahlkampf, von der Presse und von den deutschen Stammtischen zum allgemeinen Profilierungsfeld ausgerufen worden ist.
    Ok, dann hab ich den Kommentar falsch verstanden UND mich vielleicht bei meiner 1.Aussage falsch ausgedrückt. Mir kam es so vor, als wäre das wieder einer von den üblichen Polizeikritischen Kommentaren gewesen, bezogen auf die überzogene Brutalität... no problem.

    Zitat Zitat von Jibaku
    Glaubst Du das wirklich -ALLES-? Das funktioniert ja schon bei Festnahme und Beweissicherungseinheiten die dafür ausgerüstet sind nicht lückenlos, geschweige denn bei allen im Einsatz befindlichen Kräften.
    Also, wie gesagt, ich bin in einer Spezialeinheit und solche Festnahmen werden bei uns IMMER auf Video beweissicher aufgenommen. Das glaub ich, weil ich es schon oft genug erlebt hab! Und vor allem: Unsere zuständigen Personen werden vor ziemich jedem Zugriff informiert, so dass sowohl zu unserer Sicherheit alles aufgenommen werden kann. Aber ausführlich brauch ich dir das wohl nicht zu erklären. Friede und Schluss mit der Diskussion, da es sonst zu sehr ins OT geht!

  7. #37
    Alex! Gast

    Standard

    Hallo Phönix,

    Wenn Du Muay Thai trainierst, fühlst Du Dich einem Angreifer so unterlegen?
    Sicherlich, Überheblichkeit führt dabei zu nichts. Ich habe nicht Angst den Kampf zu verlieren, ich habe Angst z.B. durch den ersten Schlag eine Benachteiligung zu kriegen. Ein blaues Auge können die meisten verkraften, aber was wenn es mehr wird ? Wegen so einer unnötigen Situation, das ist es was ich nicht will und davor will ich mich schützen und das so kompromisslos wie es das Gesetz hergibt.

    so long,
    Alex

  8. #38
    OhhDreascher Gast

    Standard Frage

    Wie siehts aus wenn ich einen Schlagstock und eine Gaspistole mit mir führe?

    1. wer mich mit einem Messer bedroht würde somit eine CS gegasst bekommen.(gaspuistole)
    2. wenn 2 gegen mich vorgehen wollen, würden sie eine auf den deckel bekommen (schlagstock)
    3. und bei einem, da lässt sich überlegen ob hände und füße nicht ausreichen.

    jeder attacke meinerseits würde aber nur angewandt, bei gefahr im verzug also wenn, man mich schon bedroht(mit waffen) oder zum schlag ausholt.

    Ist das alles legal ??? (auch im betrachten, dass ich waffen bei mir trage.)

    das wenn man jemanden haut und ein messer dabei hat, es keine Körperverletzung ist sondern schwere körperverletzung weiß ich!

    (sorry für alle tipfehler ich muss jetzt los, und hab das nur so schnell hingetippt )

  9. #39
    Phönix Gast

    Standard

    Hi, Alex!
    Alles klar, wollte Dir auch nix unterstellen.
    (Also ich möcht mich nicht unbedingt mit einem MT anlegen.)


    Wie siehts aus wenn ich einen Schlagstock und eine Gaspistole mit mir führe?
    Soweit ich weiß, gilt das als Vorsatz und Du hast Probleme den Richter von Deinen harmlosen Absichten zu überzeugen.

    Als wenn Du etwas mitnimmst, dass dazu gemacht ist, Leute zu verletzen (Schlagstock), ist das auf jeden Fall illegal.
    Hab ich gehört.

  10. #40
    silent seeker Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Phönix
    Soweit ich weiß, gilt das als Vorsatz und Du hast Probleme den Richter von Deinen harmlosen Absichten zu überzeugen.
    Die Probleme die man bekommt, wenn man als Unbewaffneter von einer Überzahl eingekreist wird, könnten wesentlich größer sein. Die Entscheidung, Werkzeuge mit sich zu führen, die ein Entkommen aus solchen Situationen ermöglichen, wird in Europa als ungesetzlich eingestuft. In allen anderen Teilen der Welt ist es weitgehend legal. Im Zweifelfall sollte man seinem eigenen Hausverstand folgen.

    ~

  11. #41
    Jibaku Gast

    Standard

    das wenn man jemanden haut und ein messer dabei hat, es keine Körperverletzung ist sondern schwere körperverletzung weiß ich!
    Ich dachte immer da wird auf die Folgen abgestellt..?

    Zitat:
    Wie siehts aus wenn ich einen Schlagstock und eine Gaspistole mit mir führe?

    Soweit ich weiß, gilt das als Vorsatz
    Auf was?
    Die Entscheidung, Werkzeuge mit sich zu führen, die ein Entkommen aus solchen Situationen ermöglichen, wird in Europa als ungesetzlich eingestuft.
    Steht das nicht differenziert im Waffengesetz, was wann und wo erlaubt ist..?

    Ich les die falschen Publikationen, wo habt ihr das her...?

  12. #42
    Phönix Gast

    Standard

    Soweit ich weiß, gilt das als Vorsatz und Du hast Probleme den Richter von Deinen harmlosen Absichten zu überzeugen. -
    Die Probleme die man bekommt, wenn man als Unbewaffneter von einer Überzahl eingekreist wird, könnten wesentlich größer sein.
    Klar - Du mußt abwägen - aber ich finde, man sollte die Regeln (der Praxis) kennen.

    Die Entscheidung, Werkzeuge mit sich zu führen, die ein Entkommen aus solchen Situationen ermöglichen, wird in Europa als ungesetzlich eingestuft.
    In Okinawa haben sie aus diesem Grund Karate erfunden
    -Nach dem Motto, was du drauf hast, kann man Dir nicht wegnehmen-

    Steht das nicht differenziert im Waffengesetz, was wann und wo erlaubt ist..?
    Eben genau das, alles, was man als Waffe betrachten kann (ich glaube, ein Schlagstock gehört dazu) ist für Normalbürger verboten - deshalb werden die meisten Verbrechen auch mit illegalen Waffen begangen. Was Dich als gesetzestreuen Bürger in Bedrängnis bringt, wenn Du angegriffen wirst.

    Ich les die falschen Publikationen, wo habt ihr das her...?
    Allgemeinwissen und lass mich gerne von Leuten, dies besser wissen korrigieren.

  13. #43
    Bloodhound Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Phönix
    Eben genau das, alles, was man als Waffe betrachten kann (ich glaube, ein Schlagstock gehört dazu) ist für Normalbürger verboten - deshalb werden die meisten Verbrechen auch mit illegalen Waffen begangen. Was Dich als gesetzestreuen Bürger in Bedrängnis bringt, wenn Du angegriffen wirst.
    Nein, du darfst ab 18 einen Teleskopschlagstock, Elektroschocker, Schreckschuss- bzw. Gaspistole, Pfefferspray, CS-Gas etc. erwerben und mit dir führen, ohne das dich jemand dafür belangen könnte(gilt natürlich nicht in Discotheken, Konzerte oder sonstigen Veranstaltungen oder Gebäude für die gesonderte Sicherheitsrichtlinien gelten!) !

    Verboten sind u.a. Spring- und Butterflymesser, Nunchakus und Schlagringe.

    Messer mit einer Klingenlänge über 10cm fallen auch unter das Waffengesetz, jedoch weiß ich nicht, wie die Rechtslage bei Dekowaffen, Sportgeräten oder Küchenmessern ist.
    Geändert von Bloodhound (14-04-2004 um 16:30 Uhr)

  14. #44
    Jibaku Gast

    Standard

    Eben genau das, alles, was man als Waffe betrachten kann (ich glaube, ein Schlagstock gehört dazu) ist für Normalbürger verboten
    Tatsächlich? Nun dann ist meine Version des Waffengesetzes wohl veraltet (WaffG vom 11. Oktober 2002 in Kraft seit 1.4.2003, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts)



    deshalb werden die meisten Verbrechen auch mit illegalen Waffen begangen.
    Und das hast Du mit gesundem Menschenverstand herausbekommen? Ich dachte das Gegenteil sei der Fall? Ist natürlich etwas schwierig, weil zumindest die PKS nicht nach den legalen oder illegalen Tatwaffen unterscheidet. Bei Schußwaffen könnte man noch auf den "Waffen- und Sprengstoff-Jahresbericht" zurückgreifen, da übersteigen die illegalen zwar die legalen erlaubnispflichtigen Waffen, die größte Gruppe sind aber die erlaubnisfreien Waffen (Die es ja eigentlich gar nicht gibt...?)

    Insgesamt ist nach eigentlich allen Statistiken das Messer die präferierte Waffe bei schweren Gewaltdelikten mit allein so vielen Taten wie alle anderen Waffen zusammen (Schusswaffen, Knüppel, Steine, Werkzeuge etc.) und glaubt man hier den meisten Publikationen und den Erfahrungen von Ärzten in der chirurgischen Notaufnahme ist der beliebteste Klassiker das legale Küchenmesser...?

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