Zitat von
Jibaku
Ich sehe, Du hast Dich unvoreingenommen mit den tiefen der Thematik beschäftigt!
Nur ein par kleine Anmerkungen.
Den (deutschen) Juristen der was von Rechtsgüteräbwägung im Rahmen des §32 erzählt musst Du mir einmal zeigen!
Wenn Du sie aber dennoch beherzigen möchtest macht Dir das sicher keiner zum Vorwurf.
Eigentlich ist die Notwehr weder besonders schwammig noch besonders umstritten und ohne in die tiefe einzusteigen lässt sich mit gesundem Menschenverstand ne ganze Menge richtig machen.
Aber natürlich muss ein Richter Entscheidungsspielraum haben, denn es ist wenig praktikabel alle möglichen Tathergänge exemplarisch aufzählen.
Die Schwierigkeit wird aber immer, egal wie präziese ein Gesetz formuliert ist, sein das behauptete Geschehen mit dem Tatsächlichen abzugleichen, egal welche Tat, welches Gesetz und wieviel Ahnung ein Richter auch immer von der Thematik und der Praxis haben mag (Da geschieht sicher auch einmal Unrecht).
Und ganz ehrlich, was Du so erzählst klingt sehr nach populistischen Stammtischparolen.
Ich bin im Gegensatz zu Dir häufig erstaunt, wie weit Richter bei der Rechtfertigung durch Notwehr gehen. Aber es gibt ganz sicher auch andere Urteile, geprägt durch das schlechte Bild der Kampfsportler in der Öffentlichkeit und die mangelnde Praxiskenntnis der Richter, die Überschätzung der Möglichkeiten etc., nur wo?