Der DOSB hat in seinem
Beschluss vom 03.11.2009 im Hinblick auf das allgemeine Sportethos und sein Sportverständnis u. a.
wegen der „Pervertierung der sportimmanenten Werte“ den MMA die Einordnung als Sportart
abgesp
rochen. Auch die SMK sieht mit Blick auf die Gewaltdarstellungen die MMA
-
Kampfveranstaltungen selbst dann mit Besorgnis, wenn ein konsequenter Jugendschutz sichergestellt
wird. Die SMK ist der Auffassung, dass die MMA
-
Kampfveranstaltungen wegen der extreme
n
Gewaltdarstellungen gesellschaftlich falsche Signale setzen.
Beschluss
1.
Die SMK stellt fest, dass MMA trotz des dortigen Regelwerks die gesellschaftlichen
Wertvorstellungen von Fair
-
Play, der Achtung des Gegenübers und der Unverletzlichkeit der
Person m
issachtet.
2.
Die SMK begrüßt die Erklärung vom 03,11.2009 und die geplante Aufklärungskampagne des
DOSB, mit dem Ziel Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer sportlichen Ausbildung im
Hinblick auf die Gewaltverherrlichung zu sensibilisieren.
3.
Die SMK fordert
die zuständigen Behörden auf, bei allen Veranstaltungen, die auf übermäßige
Gewaltausübung gerichtet sind, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Schutz
von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
4.
Die SMK beauftragt ihren Vorsitzenden, d
ie Kommission für Jugendmedienschutz um
Überprüfung der MMA
-
Sendeformate im Deutschen Sportfernsehen (DSF) und möglicher
weiterer Sender zu bitten und dies dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder
zur Kenntnis zu geben.