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Thema: Schlag ins Koma

  1. #16
    BUJUN Gast

    Standard

    Zitat Zitat von concrete jungle Beitrag anzeigen
    Unglaubliches Urteil,

    die Signalwirkung auf ähnlich gewaltbereite Jugendliche\Heranwachsende ist fast schon als eine Aufforderung zu verstehen !

    Schwere Folge, Tatbegehung ähnelt einem hinterlistigen Überfall, was brauchen die Richter denn bloss noch?
    Das IST ein hinterlistiger Überfall !

    Für einige Juristen ist wohl das Opfer eines Überfalles ( Schlägerei war das
    ja gar keine ) mitschuldig weil anwesend gewesen ?

  2. #17
    brandenburger Gast

    Standard

    Wie werden solche Taten eigentlich in der Statistik erfasst?

    Straftatbestand?

  3. #18
    Onkel_Escobar Gast

    Standard

    War das nicht diese Russendisko oder die Disse wo die Türsteher eh immer die Leute vermoppt haben? Da gabs doch ein langes Video zu.

  4. #19
    Primo Gast

    Standard

    Zitat Zitat von concrete jungle Beitrag anzeigen
    Unglaubliches Urteil,

    die Signalwirkung auf ähnlich gewaltbereite Jugendliche\Heranwachsende ist fast schon als eine Aufforderung zu verstehen !

    Schwere Folge, Tatbegehung ähnelt einem hinterlistigen Überfall, was brauchen die Richter denn bloss noch?

    Der Täter hatte bestimmt ne schwere Kindheit/Jugend und war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert. Wäre ja nicht das erste Mal das sich sowas strafmildernd auswirkt.


    Gruss

  5. #20
    Finaljustice Gast

    Standard

    Zitat Zitat von brandenburger Beitrag anzeigen
    Wie werden solche Taten eigentlich in der Statistik erfasst?

    Straftatbestand?
    Schwere Körperverletzung. Ich kenne die Anklageschrift nicht, hätte aber an Stelle des Staatsanwaltes Tötungseventualvorsatz unterstellt und daher wegen versuchten Totschlags oder versuchten Mordes (Mordlust liegt nahe, Heimtücke ließe sich diskutieren, sonst niedrige Beweggründe ebenso) angeklagt, und ich finde es bedauerlich, dass die Straftat offensichtlich nicht danach verurteilt worden ist.

  6. #21
    brandenburger Gast

    Standard

    @Finaljustice,

    danke

  7. #22
    Registrierungsdatum
    27.07.2009
    Beiträge
    4.706

    Angry

    Hab ich das richtig in dem kurzen Ausschnitt über den Tathergang gesehen?: jemandem aufgefallen, das der Täter offenbar zwei ! Leute niedergeschlagen hat, erst einen anderen, der an der Wand steht und dann den Jungen ins Koma.... .

    Letzerer stand nur da, beide Händflächen ineinandergelegt und hat offenbar überhaupt nicht mit einem Angriff gerechnet und wollte auch selbst nicht angreifen: absolut hinterhältig der Niederschlag. "Heimtückisch" heißt das wohl in der Rechtssprache ... .

    Hat das Gericht nicht überprüft, ob der Täter eine - wie auch immer geartete KS/KK-Ausbildung hatte? Glaube nie und nimmer das das nicht der Fall war/ist.
    Das wäre aber auch beim Strafmaß zu berücksichtigen gewesen.

    Und wieso kriegt man den Täter nicht für das Hochladen und die quasi Schmähung/Herabwürdigung des Opfers dran....?

    Nicht zu fassen: wäre das mein Sohn/Kind, könnte ich angesichts der Entwicklung des ganzen Falles nicht garantieren, selbst gegen das Gesetz zu verstoßen, in welcher Weise auch immer... .

  8. #23
    Registrierungsdatum
    27.06.2008
    Beiträge
    403

    Standard

    Zitat Zitat von Onkel_Escobar Beitrag anzeigen
    War das nicht diese Russendisko oder die Disse wo die Türsteher eh immer die Leute vermoppt haben? Da gabs doch ein langes Video zu.

  9. #24
    netwolff Gast

    Standard

    Zitat Zitat von brandenburger Beitrag anzeigen
    ...früher oder später mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in solche Vorfälle involviert werden wird...
    Warum?

  10. #25
    brandenburger Gast

    Standard

    Hallo Netwolf,

    aus meiner Sicht passieren hier sone Gewaltakte regelmäßig.

    Muss ja nicht gleich so böse enden, aber ......

    brandenburger

  11. #26
    netwolff Gast

    Standard

    Zitat Zitat von brandenburger Beitrag anzeigen
    Hallo Netwolf,

    aus meiner Sicht passieren hier sone Gewaltakte regelmäßig.

    Muss ja nicht gleich so böse enden, aber ......

    brandenburger
    Ok, das ist natürlich ärgerlich und ich verstehe sogar die Sorge - meine Jungs sind 5 und 8 und ich wünsche ihnen, dass sie ebenso wie ich niemals in eine solche Situation geraten.

  12. #27
    Registrierungsdatum
    27.07.2009
    Beiträge
    4.706

    Standard

    Zitat Zitat von geetar Beitrag anzeigen

    Ja, das kenn ich auch. Ok, Danke für die Aufklärung, das Video zeigt nicht den vom Threadersteller angesprochenen Fall. Leider wurde das für mich aus dem verlinkten Eingangs-video nicht ersichtlich.

    Aber wenn der Täter das als Inspiration genommen hat, wundert mich auch nicht mehr viel.

    Zum Strafmaß, das möglich gewesen wäre:

    Jugendstrafe ? Wikipedia

    Bewährung
    Kann zum Zeitpunkt des Urteils nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, ob schädliche Neigungen vorliegen, so kann (!!) das Jugendgericht die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe nach §*27 JGG zur Bewährung aussetzen. Im Übrigen besteht – wie bei der Freiheitsstrafe – auch die Möglichkeit, bei günstiger Sozialprognose die Vollstreckung der Jugendstrafe ganz oder nach Verbüßung eines Teils zur Bewährung auszusetzen.
    Die Jugendstrafe dauert grundsätzlich mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre (§*18 Abs. 1 S. 1 JGG).


    § 17*Form und Voraussetzungen
    (1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung.
    (2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld (!!) Strafe erforderlich ist.

    Ausrufezeichen von mir.

    Auch Jugendarrest wäre möglich gewesen.

    Bewährung angesichts des Täterverhaltes auch nach der Tat und dieser Folgen... nicht nachvollziehbar (harmlos augedrückt).

  13. #28
    brandenburger Gast

    Standard

    Hallo Netwolff,

    bist einer der Ersten der meine Sorgen versteht.

    Der Kleine ist erst vier, aber so in zehn Jahren.

    Freibad, Kinderdisco (Pfarrheim), Stadteilfest, Schulweg, Kino usw.

    Bin jetzt auch nicht so ne "Papa-Glucke".

    Man kann sein Kind ja auch nicht zu Hause einsperren.

    brandenburger

  14. #29
    Registrierungsdatum
    27.07.2009
    Beiträge
    4.706

    Standard

    Ich erinnere mich, das es in Köln vor ein paar Jahren auch einen ähnlichen Vorfall gab, da starb ein junger - durchaus sportlicher Mann auch nach einem einzigen Schlag (es lag wohl eine Art Vorschädigung bzw. Aneurysma vor).

  15. #30
    Bury Gast

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