Wie werden solche Taten eigentlich in der Statistik erfasst?
Straftatbestand?
War das nicht diese Russendisko oder die Disse wo die Türsteher eh immer die Leute vermoppt haben? Da gabs doch ein langes Video zu.
Schwere Körperverletzung. Ich kenne die Anklageschrift nicht, hätte aber an Stelle des Staatsanwaltes Tötungseventualvorsatz unterstellt und daher wegen versuchten Totschlags oder versuchten Mordes (Mordlust liegt nahe, Heimtücke ließe sich diskutieren, sonst niedrige Beweggründe ebenso) angeklagt, und ich finde es bedauerlich, dass die Straftat offensichtlich nicht danach verurteilt worden ist.
@Finaljustice,
danke
Hab ich das richtig in dem kurzen Ausschnitt über den Tathergang gesehen?: jemandem aufgefallen, das der Täter offenbar zwei ! Leute niedergeschlagen hat, erst einen anderen, der an der Wand steht und dann den Jungen ins Koma.... .
Letzerer stand nur da, beide Händflächen ineinandergelegt und hat offenbar überhaupt nicht mit einem Angriff gerechnet und wollte auch selbst nicht angreifen: absolut hinterhältig der Niederschlag. "Heimtückisch" heißt das wohl in der Rechtssprache ... .
Hat das Gericht nicht überprüft, ob der Täter eine - wie auch immer geartete KS/KK-Ausbildung hatte? Glaube nie und nimmer das das nicht der Fall war/ist.
Das wäre aber auch beim Strafmaß zu berücksichtigen gewesen.
Und wieso kriegt man den Täter nicht für das Hochladen und die quasi Schmähung/Herabwürdigung des Opfers dran....?
Nicht zu fassen: wäre das mein Sohn/Kind, könnte ich angesichts der Entwicklung des ganzen Falles nicht garantieren, selbst gegen das Gesetz zu verstoßen, in welcher Weise auch immer... .
Hallo Netwolf,
aus meiner Sicht passieren hier sone Gewaltakte regelmäßig.
Muss ja nicht gleich so böse enden, aber ......
brandenburger
Ja, das kenn ich auch. Ok, Danke für die Aufklärung, das Video zeigt nicht den vom Threadersteller angesprochenen Fall. Leider wurde das für mich aus dem verlinkten Eingangs-video nicht ersichtlich.
Aber wenn der Täter das als Inspiration genommen hat, wundert mich auch nicht mehr viel.
Zum Strafmaß, das möglich gewesen wäre:
Jugendstrafe ? Wikipedia
Bewährung
Kann zum Zeitpunkt des Urteils nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, ob schädliche Neigungen vorliegen, so kann (!!) das Jugendgericht die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe nach §*27 JGG zur Bewährung aussetzen. Im Übrigen besteht – wie bei der Freiheitsstrafe – auch die Möglichkeit, bei günstiger Sozialprognose die Vollstreckung der Jugendstrafe ganz oder nach Verbüßung eines Teils zur Bewährung auszusetzen.
Die Jugendstrafe dauert grundsätzlich mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre (§*18 Abs. 1 S. 1 JGG).
§ 17*Form und Voraussetzungen
(1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung.
(2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld (!!) Strafe erforderlich ist.
Ausrufezeichen von mir.
Auch Jugendarrest wäre möglich gewesen.
Bewährung angesichts des Täterverhaltes auch nach der Tat und dieser Folgen... nicht nachvollziehbar (harmlos augedrückt).
Hallo Netwolff,
bist einer der Ersten der meine Sorgen versteht.
Der Kleine ist erst vier, aber so in zehn Jahren.
Freibad, Kinderdisco (Pfarrheim), Stadteilfest, Schulweg, Kino usw.
Bin jetzt auch nicht so ne "Papa-Glucke".
Man kann sein Kind ja auch nicht zu Hause einsperren.
brandenburger
Ich erinnere mich, das es in Köln vor ein paar Jahren auch einen ähnlichen Vorfall gab, da starb ein junger - durchaus sportlicher Mann auch nach einem einzigen Schlag (es lag wohl eine Art Vorschädigung bzw. Aneurysma vor).
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