Seite 5 von 20 ErsteErste ... 3456715 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 61 bis 75 von 286

Thema: Schlag ins Koma

  1. #61
    tornadokicker Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Zum Scharia-Prinzip: Ich denke ein Rechtsystem" , das die "Auge zm Auge Philosophie" praktiziert, kann nicht der Weg einer, unserer Gesellschaft, sein, die "human" sein will. Solche Urteile wie im Ausgangsfall (und vielen !! ähnlichen) allerdings ganz sicher auch nicht. Das spottet einfach jedem Rechts- bzw. Gerechtigskeitsempfinden. Was die entsprechende Richter dabei denken, ist mir völlig schleierhaft.
    Es scheint mir Absicht zu sein. Steuerstraftäter werden eingesperrt, Körperverletzung und Vergewaltigung lässt man laufen. Das gibt eine gute Presse, damit der Mob härtere Gesetze zulässt.

  2. #62
    gasts Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Vrooktar Beitrag anzeigen
    Da stimme ich dir ohne Vorbehalte zu.
    Wird nur eben nicht passieren.
    Es gibt ja auch das Konzept des Täter-Opfer-Ausgleichs.
    Das geht aufgrund des Zustands des Opfers hier etwas schlecht und die meisten würden aufgrund der IMO etwas dürftigen Informationen über den Täter diesem jegliche Einsichtsfähigkeit absprechen.

    Eventuell kann so etwas bei weniger fatalen "Ausrutschern" unter "normalen" Jugendlichen für alle Seiten besser sein:

    Dem deutschen Strafrecht liegen zwei Prinzipien zugrunde, die Vergeltung begangener Straftaten (absolute Straftheorie) und die Verhinderung zukünftiger Straftaten (relative Straftheorie). Darum stellen die einzelnen gesetzlichen Strafvorschriften bestimmte Handlungen, die der Staat für verwerflich hält, unter Strafe. Der angedrohte Strafrahmen dient einerseits zur Abschreckung und damit der Verhinderung von Straftaten, andererseits übt der Staat in Ausübung seines Gewaltmonopols durch entsprechende Bestrafung nach Regelung der Strafvorschriften Vergeltung.

    Auf diese Weise greift der Staat in das Verhältnis von Täter und Opfer ein. Auffällig ist jedoch, dass dies lediglich auf Täterseite geschieht. Er wird bestraft, während das Opfer davon aber relativ wenig hat und nach der Straftat weitestgehend sich selbst überlassen bleibt, denn auch wenn im Rahmen der Straftheorien potentielle Opfer durch die Verhinderung von Straftaten geschützt werden sollen, erhalten Personen, die bereits Opfer geworden sind, keinen Schutz vor eventuellen Nachwirkungen.

    Dem soll nun der Täter-Opfer-Ausgleich entgegenwirken, indem er auch das Opfer in den ausgleichenden Sühneprozess des Täters mit einbezieht und so dem Opferschutz innerhalb des Strafrechts zu Geltung verhilft. Dies kann wie angedeutet nicht im Rahmen des üblichen strafrechtlichen Ablaufs geschehen, in dem der Staat nur als vergeltende Instanz auftritt. Vielmehr soll das Opfer von der Strafe des Täters in irgendeiner Weise profitieren und dementsprechend eine gewisse Entschädigung erhalten.

    Zum besseren Verständnis kann dem Täter-Opfer-Ausgleich gewissermaßen der zivilrechtliche Ausgleichsgedanke des Schadensersatzes zugrunde gelegt werden. In diesem Fall hat der Täter für den Schaden, den er dem Opfer verursacht hat, aufzukommen. Darin stecken nun einerseits die Strafe des Täters für sein Handeln, nämlich die Geldzahlung, andererseits aber auch eine Entschädigung des Opfers, das von der Strafe effektiv etwas erhält. Auf dieses Prinzip baut der Täter-Opfer-Ausgleich ebenfalls auf: Täter und Opfer werden nach der Straftat in eine gewisse Wechselbeziehung gebracht, aus der ohne unmittelbare Einwirkung des Staates ein Ausgleich zwischen beiden Parteien erreicht werden soll, der gleichzeitig den Täter straft und das Opfer entschädigt. Dies kann in Einzelfällen schon erreicht sein, wenn der Täter sein Unrecht begreift und das Opfer ihm vergibt.

  3. #63
    Registrierungsdatum
    10.11.2004
    Alter
    46
    Beiträge
    7.504

    Standard

    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Zum Scharia-Prinzip: Ich denke ein Rechtsystem" , das die "Auge zm Auge Philosophie" praktiziert, kann nicht der Weg einer, unserer Gesellschaft, sein, die "human" sein will. Solche Urteile wie im Ausgangsfall (und vielen !! ähnlichen) allerdings ganz sicher auch nicht. Das spottet einfach jedem Rechts- bzw. Gerechtigskeitsempfinden. Was die entsprechende Richter dabei denken, ist mir völlig schleierhaft.

    Wie oft werden tagtäglich Leute "umgeklatscht"? Das ist die Regel und nicht irgendeine Ausnahme. Leute wie in dem "Russenvideo" laufen in Massen rum, mich wundert nur, dass hier "Kampfkünstler", die es eigentlich besser wissen müßten, darüber schockiert sind. Leute, das ist tagtägliche Gewalt. Kommt mal aus Eurem Wolkenkuckucksheim raus und schaut auf die Realität.
    Der Täter wollte das Opfer mit Sicherheit nicht in diesen Zustand prügeln. Kevin ist dumm gefallen, hat einige Komplikationen mitgenommen (nun gut eigentlich ziemlich viele...), das war aber nicht Intention des Täters, denn das konnte er nicht voraussehen und genau das hat das Gericht berücksichtigt.
    Jemanden vorsätzlich die Nase brechen zu wollen (und das kann man hier ja wohl annehmen), auch mit Heimtücke, ist etwas anderes als einen Schädelbasisbruch zu verursachen. Die Art des Schlages war primär dafür nicht gedacht und das Ergebnis nicht absehbar. Das Opfer ist unglücklich gestürzt, fertig. Die Strafe misst sich strafrechtlich an dem, was für den Täter zu erwarten war und damit ist sie gerecht. Zivilrechtlich wird er Zeit seines Lebens nicht mehr froh, dann zivilrechtlich muss er sich für das verantworten, was passiert ist, egal ob er es erwarten konnte oder nicht.

    Wenn jeder, der jemandem etwas auf die Nase gibt (auch heimtückisch) für Jahre weggesperrt werden würde, müßte wohl ziemlich viele Gefängnisse gebaut werden.

    Wenn Kampfkünstler über das Maß an Gewalt auf dem "Russenvideo" erschrocken sind sollten sie sich mal fragen was sie bisher so trainiert haben. Die Jungs da sind doch noch harmlos. Stell dir die mal mit durchtrainierten 120 kg auf Speed, Koks oder Meth vor. Pack noch ne gepflegte Persönlichkeitsstörung oben drauf und dann hast du jemanden vor dem du Angst haben kannst (und die rennen da draußen auch rum und zwar nicht wenige...). Gegen diese Leute muss dich Dein Training bestehen lassen.

    Das Opfer tut mir sehr leid und meine Gedanken sind bei seinen Angehörigen, nicht das wir uns da falsch verstehen, aber der Täter wollte DAS mir Sicherheit nicht bewirken, und diese Folge konnte er mit Sicherheit auch nicht absehen.

    Grüße

    Kanken

  4. #64
    dirtrider4life Gast

    Standard

    Die Hinterbliebenen tun mir extremst leid.
    Für das Opfer ist das auch schrecklich nur das bekommt ja nicht wirklich mit wie die Hinterbliebenen leiden.

    Was für den Täter in unserem System eine faire Strafe ist da werden die Meinungen weit auseinandergehen.
    Meine Devise: wer unmenschliches mit unmenschlichem vergellten will ist am Ende keinen Deut besser.

    Da finde ich eine Lösung besser die den Täter dazu zwingt zum Unterhalt des Opfers beizutragen um die Belastung der Allgemeinheit zu lindern am humansten. Den Täter auch meinetwegen ständig damit konfrontieren was er für ein Mistkerl ist. Da wird sich doch eine sinnvolle Aufgabe finden lassen die so einer erledigen kann. Je besser der seine Aufgaben erledigt je softer werden auch seine Sanktionen und umgekehrt.
    Er soll ja erfahren dass man durch guten Dienst bzw. Leistung seine Bedingungen verbessern kann. Nur nachtreten macht aus dem ja auch keinen besseren Menschen.
    Aber ihn von seiner Verantwortung entheben würde ich nicht der soll mal schön dafür leisten. Wer Sch.eiße baut muss dafür geradestehen.
    Unerledigte Arbeit gibt es genug im Lande und wenn der Müll sortiert oder Blüten bestäubt aber sich vor der Verantwortung drücken finde ich unangebracht.
    Wenn der seine Arbeit nicht erledigt gibts halt Kompottsperre und Fernsehverbot oder andere Disziplinarmaßnahmen soll lange bis der spurt.
    Und mir fallen da ein paar Dinge ein dass der irgendwann so läuft wie er soll zwar müsste man dafür den Rechtsrahmen etwas dehnen aber ohne dem körperlich Gewalt anzutun.

    Wenn ich den Hirni ebenfalls ins Koma spritze hat die Gesellschaft auch nichts davon.
    Todesstrafe und solche Schei.ß.e geht ebenfalls mal garnicht die Menschen sollten solchen Unsinn längst überwunden haben um zu erkennen dass sowas die Welt auch um keinen Deut verbessert.
    Ganz im Gegenteil ich will den Job des Vollstreckers um nichts in der Welt machen da sträubt sich mein Gewissen und jeder der halbwegs bei Verstand ist sollte das auch einsehen dass dies der falsche Weg ist.

  5. #65
    tornadokicker Gast

    Standard

    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Wie oft werden tagtäglich Leute "umgeklatscht"? Das ist die Regel und nicht irgendeine Ausnahme.
    Diese Bahuptung solltest du bitte, damit wir damit argumentoieren können, mit Zahlen unterlegen.

    Leute wie in dem "Russenvideo" laufen in Massen rum, mich wundert nur, dass hier "Kampfkünstler", die es eigentlich besser wissen müßten, darüber schockiert sind.
    Das sind geisteskranke Schläger, ich würde die erstmal 6 Monate in die Geschlossene einweisen ob Defizite an Mitgefühl vorliegen. Ich hoffe nicht, dass es die in Massen gibt.

    Leute, das ist tagtägliche Gewalt. Kommt mal aus Eurem Wolkenkuckucksheim raus und schaut auf die Realität.
    Zahlen für Deutschland bitte. Ich habe gefunden jährliche Tote:
    110 000 Nikotin
    70 000 Alkohol
    1 000 illegale Drogen
    4 000 Verkehrstote
    140 000 Krebs


    Der Täter wollte das Opfer mit Sicherheit nicht in diesen Zustand prügeln. Kevin ist dumm gefallen, hat einige Komplikationen mitgenommen (nun gut eigentlich ziemlich viele...), das war aber nicht Intention des Täters, denn das konnte er nicht voraussehen und genau das hat das Gericht berücksichtigt.
    Jemanden vorsätzlich die Nase brechen zu wollen (und das kann man hier ja wohl annehmen), auch mit Heimtücke, ist etwas anderes als einen Schädelbasisbruch zu verursachen. Die Art des Schlages war primär dafür nicht gedacht und das Ergebnis nicht absehbar. Das Opfer ist unglücklich gestürzt, fertig. Die Strafe misst sich strafrechtlich an dem, was für den Täter zu erwarten war und damit ist sie gerecht. Zivilrechtlich wird er Zeit seines Lebens nicht mehr froh, dann zivilrechtlich muss er sich für das verantworten, was passiert ist, egal ob er es erwarten konnte oder nicht.

    Wenn jeder, der jemandem etwas auf die Nase gibt (auch heimtückisch) für Jahre weggesperrt werden würde, müßte wohl ziemlich viele Gefängnisse gebaut werden.

    Wenn Kampfkünstler über das Maß an Gewalt auf dem "Russenvideo" erschrocken sind sollten sie sich mal fragen was sie bisher so trainiert haben. Die Jungs da sind doch noch harmlos. Stell dir die mal mit durchtrainierten 120 kg auf Speed, Koks oder Meth vor.


    Pack noch ne gepflegte Persönlichkeitsstörung oben drauf und dann hast du jemanden vor dem du Angst haben kannst (und die rennen da draußen auch rum und zwar nicht wenige...). Gegen diese Leute muss dich Dein Training bestehen lassen.
    Soll, das implizieren, ein Kampfsportler hätte sich in dieser Situation, von der wir hier reden, leicht retten können, da die Gegner ja keine 120-KG-Muskelmänner auf Speed mit Schizophrenie waren? Und welche Kampfkunst hätte ihm dann wann und wie geholfen? Das musst du ebenfalls begründen.



    Das Opfer tut mir sehr leid und meine Gedanken sind bei seinen Angehörigen, nicht das wir uns da falsch verstehen, aber der Täter wollte DAS mir Sicherheit nicht bewirken, und diese Folge konnte er mit Sicherheit auch nicht absehen.

    Grüße

    Kanken
    ..........................................


    Da finde ich eine Lösung besser die den Täter dazu zwingt zum Unterhalt des Opfers beizutragen um die Belastung der Allgemeinheit zu lindern am humansten.
    Das wird hier wohl getan. Der Täter muss ca 200 000 € Schmerzensgeld zahlen, Anwalt, Gericht Krankenhaus nochmal 100 000 €, dazu 4 000 € im Monat Pflegekosten. Also mit Zinsen ca 7 000 € im Monat.

    Nur wem nutzt das, wenn er das Geld nicht hat? Funktional ist das nur eine Variante der Querschnittslähmung: Nämlich die Unfähigkeit des Täters, jemals wieder ein normales Leben zu führen.

  6. #66
    Registrierungsdatum
    01.11.2012
    Alter
    40
    Beiträge
    2.517

    Standard

    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Ich hab grade in der Panorama-Sendung den Bericht über Schweizer-Jugendstrafvollzug gesehen. Stichwort Arxhof: keine Mauern und Zäune, wer abhauen will, kann abhauen... . Ich glaube in DE würde das keine 4 Wochen gutgehen... .
    Ich meinte damit das die ein neues Gesetz haben wo straffällige Ausländer viel schneller ausgewiesen werden.
    Ist natürlich kein Allheilmittel aber ewig kann man sich von solchen Leuten nicht auf der Nase rumtanzen lassen.
    Gibt es in der Form wie in Deutschland auch fast nirgends so arg.
    Wer sich nicht an die Regeln hält und sich nicht integrieren will soll einfach gehen,Punkt.
    Und ich sage das obwohl ich selber nicht ganz deutsch bin.

    Gesendet von meinem GT-S6500 mit Tapatalk 2

  7. #67
    dirtrider4life Gast

    Standard

    Das wird hier wohl getan. Der Täter muss ca 200 000 € Schmerzensgeld zahlen, Anwalt, Gericht Krankenhaus nochmal 100 000 €, dazu 4 000 € im Monat Pflegekosten. Also mit Zinsen ca 7 000 € im Monat.
    Dass der Verlierer niemals ein 7000 Euro Gehalt einfährt ist in der Natur der Sache, deswegen sage ich ja auch er soll durch seine Tätigkeit die die Kosten lindern. Dass der sein ganzes Leben für den Fehler geradesteht dürfte Strafe genug sein. Nur er muss halt unnachgiebig dazu angehalten werden zu leisten ohne wenn und aber!

  8. #68
    gasts Gast

    Standard

    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Die Art des Schlages war primär dafür nicht gedacht und das Ergebnis nicht absehbar.
    nicht?
    Ist es so unwahrscheinlich, dass sich jemand bei einem Sturz auf der Straße den Schädel bricht?
    Selbst ich habe schon gesehen, wie so ein Besoffener nach einer links/rechts-Kombi umfällt wie ein Stock, ungebremst mit dem Hinterkopf auf den Bürgersteig aufschlägt und dann erstmal regungslos liegenbleibt.
    (Der Junge, der das verursacht hat, war allerdings ordentlich geknickt und besorgt.)


    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Jemanden vorsätzlich die Nase brechen zu wollen (und das kann man hier ja wohl annehmen), auch mit Heimtücke, ist etwas anderes als einen Schädelbasisbruch zu verursachen. Die Art des Schlages war primär dafür nicht gedacht und das Ergebnis nicht absehbar. Das Opfer ist unglücklich gestürzt, fertig.

    Allerdings kommt noch unterlassene Hilfeleistung dazu und falls der wirklich in Bewusstsein der schweren Folgen seiner Tat auf FB mit "Todesschlägen" geprahlt haben sollte, dann würde ich als Richter da genauer hinschauen.

    Grundsätzlich wäre ich dafür, allen Erwachsenen, die mit Berufung auf mangelnde Reife nach Jugendstrafrecht verurteilt werden wollen, den Führerschein abzunehmen.

  9. #69
    tornadokicker Gast

    Standard

    Nur er muss halt unnachgiebig dazu angehalten werden zu leisten ohne wenn und aber!

    Und wie soll das gehen? Wenn alles über Hartz-IV gepfändet wird, warum sollte er dann arbeiten?

    Kein normaler Mensch würde an seiner Stelle arbeiten. Das meine ich mit Sinnlosigkeit der Strafe.

  10. #70
    dirtrider4life Gast

    Standard

    Deswegen hab ich ja geschrieben dass wir den Rechtsrahmen da etwas dehnen müssten. Der wird halt je nach Schwere seiner Unlust eingesperrt und seine Zelle im Stundentakt einmal mit dem C-Schlauch durchgewaschen / Eimer Wasser aufs Bett also ohne ihn da raus zu lassen. Wenn er nach X-Stunden/Tagen/Wochen darauf keinen Bock mehr hat macht der die Arbeit schon aus freien Stücken. Bisschen knackige Musik hat er auch während seines Zellenaufenthalts auch verdient so rund um die Uhr. Er kann ja seine Strafe jederzeit beenden in dem er zur Arbeit antritt. Er darf dann 8 Stunden abreißen und guten Willen zeigen und wirtschaften. Es muss aber auch Anreize geben wenn man die Regeln befolgt.


    Wer schonmal unter Schlafmangel/entzug gelitten hat wird die Behandlung nach kurzer Zeit satt haben.
    Da geh ich lieber Arbeiten als mir ein nasses Bett zu geben.
    Alternativ gibts da noch viele andere Methoden das Unbehagen zu steigern ohne die Gesundheit in hohem Maße zu gefährden.

    Wieso von Hartz4 war hier doch nicht die Rede.

    Der derzeitige Gesetzesrahmen lässt das halt nicht zu dass man die Gefangenen so behandelt oder ermutigt.

    Ich bin jedoch dagegen den Gefangenen körperliche Gewalt anzutun oder mit dem Tod zu drohen.

  11. #71
    fujikomma Gast

    Standard

    Für die Freunde drakonischer Massnahmen:
    1. dem Schläger ist beigebracht worden sich so zuverhalten von seinen"liebevollen Eltern" von seinen "sozialkompetenten Kumpels"-Das man es nur weiterbringt und kein Loser ist wenn man härter und schneller zu schlägt als andere....
    2. die Wasserkur und andere Nettigkeiten machen manche dann noch härter,gnadenloser als zuvor (Leider treffen die Erfolgstypen seltens die Freunde harter Gangart)
    und jetzt werden die Freunde der Harten Tour mich für einen Liberalen Weichkäse halten.
    Vor ein paar Jahren hatte man die Idee durch die Bombardierung der Zivilbevölkerung den Willen derselben zubrechen,hat nicht funktioniert.dasselbe ist das Brechen der Persönlichkeit durch Harte Massnahmen,funktioniert auch nicht bei jedem...Solange einem Täter nicht klar ist was er angerichtet hat nützen noch so harte Strafen nicht aber harte Strafen bringen dem Täter keine Empathie bei. und in Abwandlung von Michael Mittermaier:"Wer glaubt das harte Strafen Verbrechen verhindern glaubt auch das Babys nur kacken wenn sie Windeln anhaben."

  12. #72
    dirtrider4life Gast

    Standard

    Gut dann Reden wir ihm mit psychologisch geschultem Personal während der Kneipkur noch gut zu. Das mit der Wasserkur sehe ich ja nicht als sanften Einstieg sondern eher als letzten Notnagel.
    Narürlich kann man vorher die Weichspülernummer fahren wenn man da auf Granit beißt dann halt langsam anziehen.
    Als erstes würde ich mal einen Besuch beim Opfer ansetzen um die Folgen des eigenen Handelns zu verdeutlichen.

  13. #73
    Registrierungsdatum
    10.11.2004
    Alter
    46
    Beiträge
    7.504

    Standard

    @tornadokicker
    Mit "umklatschen" meinte ich jemanden einen auf die Nase geben, nicht ihn ins Koma prügeln. Diese Straftaten findest du dann unter "Körperverletzung" unterschiedlicher Schwere, wobei die meisten, die ich kenne, so etwas noch nicht einmal anzeigen. Ist für die "Lebensrisiko"...

    Die Leute aus dem Video sind eben keine geisteskranken Schläger, für die bekommst du kein PsychKG und 6 Monate bekommst du erst Recht nicht, erst einmal maximal 6 Wochen, selbst für die Jungs auf Speed oder anderen Drogen. In der Regel sind sie nach 7-14 Tagen wieder draußen. Oft sogar nach 24 Stunden und die Polizei meldet sich bei denen dann im Laufe der nächsten 6 Monate, wenn sie "nur" eine leichte Körperverletzung begangen haben (und die tatsächlich angezeigt wurde).

    Und ja, die Leute, die ich als "Kampfkünstler" bezeichnen würde, die wären aus dieser Situation anders raus gegangen (bzw. gar nicht reingekommen). Allerdings hatten wir dieses Thema hier schon zu Rambats Zeiten einmal zu oft und Schafen Wolfverhalten beibringen zu wollen ist eh aussichtslos. Von daher werde ich mich auf so eine Diskussion nicht mehr einlassen. Die Reaktionen auf das "Russenvideo" sagt mir schon alles.

    Grüße

    Kanken

  14. #74
    Finaljustice Gast

    Standard

    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Wie oft werden tagtäglich Leute "umgeklatscht"? Das ist die Regel und nicht irgendeine Ausnahme. Leute wie in dem "Russenvideo" laufen in Massen rum, mich wundert nur, dass hier "Kampfkünstler", die es eigentlich besser wissen müßten, darüber schockiert sind. Leute, das ist tagtägliche Gewalt. Kommt mal aus Eurem Wolkenkuckucksheim raus und schaut auf die Realität.
    Der Täter wollte das Opfer mit Sicherheit nicht in diesen Zustand prügeln. Kevin ist dumm gefallen, hat einige Komplikationen mitgenommen (nun gut eigentlich ziemlich viele...), das war aber nicht Intention des Täters, denn das konnte er nicht voraussehen und genau das hat das Gericht berücksichtigt.
    Jemanden vorsätzlich die Nase brechen zu wollen (und das kann man hier ja wohl annehmen), auch mit Heimtücke, ist etwas anderes als einen Schädelbasisbruch zu verursachen. Die Art des Schlages war primär dafür nicht gedacht und das Ergebnis nicht absehbar. Das Opfer ist unglücklich gestürzt, fertig. Die Strafe misst sich strafrechtlich an dem, was für den Täter zu erwarten war und damit ist sie gerecht.

    Wenn jeder, der jemandem etwas auf die Nase gibt (auch heimtückisch) für Jahre weggesperrt werden würde, müßte wohl ziemlich viele Gefängnisse gebaut werden.
    Da möchte ich doch einigermaßen stark widersprechen. Diese Folge ist eine typische und vollkommen vorhersehbare Folge einer Körperverletzung. Es geht bei der schweren Körpverlertzung einzig und allein darum, ob sich eine typische Gefahr konkret realisiert hat. Und so nebenbei: Es ist allgemein anerkannt, dass eine versuchte(!) Körperverletzung mit Todesfolge darin besteht, dass jemand von einer Gruppe Schlägern verfolgt wird, aus Angst durch eine Glasscheibe springt und an diesen Verletzungen stirbt, weil in der Flucht aus Angst vor Verletzung eine typische Gefahr gesehen wird, die schon im Versuch begründet ist.
    Die Strafe der schweren Körperverletzung ist nur dann noch weiter geschärft, wenn die Folge absichtlich oder wissentlich verursacht wird. Das dem Täter im vorliegenden Fall nachzuweisen, das wird sicherlich schwierig. Ich würde allerdings im diesem Fall in meiner offensichtlich als eher extrem aufzufassenden Ansicht druchaus von, wie dargelegt, von bedingtem Tötungsvorsatz ausgehen, weil sich der Täter eben mit diesen Schlägen auseinandergesetzt hat und offensichtlich ausprobieren wollte, wie hart er zuschlagen kann. Dass man bei einer solchen Brutalität und absolut niedrigen Gesinnung den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt, halte ich für offensichtlich.

  15. #75
    Registrierungsdatum
    10.11.2004
    Alter
    46
    Beiträge
    7.504

    Standard

    Nur das die offizielle Rechtssprechung das wohl anders als Du sieht (siehe Urteil), komisch...

Seite 5 von 20 ErsteErste ... 3456715 ... LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Ein Schlag ins Gesicht wird mit Gefängnis geahndet
    Von Wörterbuch im Forum Selbstverteidigung & Anwendung
    Antworten: 26
    Letzter Beitrag: 10-06-2011, 07:48
  2. Mythos: Schlag ins Gesicht!
    Von tekkentsuki im Forum Offenes Kampfsportarten Forum
    Antworten: 105
    Letzter Beitrag: 29-12-2009, 18:05
  3. Fotos - Schlag ins Gesicht
    Von ivo c. im Forum MMA - Mixed Martial Arts
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 11-09-2009, 09:47
  4. Schlag ins Gesicht
    Von Ray-Sefo im Forum Offenes Kampfsportarten Forum
    Antworten: 42
    Letzter Beitrag: 28-03-2009, 17:42
  5. Was tun bei einem Schlag ins Gesicht???
    Von Schitzo im Forum Selbstverteidigung & Anwendung
    Antworten: 93
    Letzter Beitrag: 13-05-2006, 22:35

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •