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Thema: Ito Ryu Ninjutsu -Eine Stellungnahme -

  1. #1
    Mashita Gast

    Standard Ito Ryu Ninjutsu -Eine Stellungnahme -

    Hallo, KKB User.

    Seit den ersten Threads in 2011 ist eine Menge Zeit vergangen; letztlich aus einem recht guten Grunde:
    Es ging mir in den letzten Jahren um die Möglichkeit, auch die "Hardcore Zweifler" zu überzeugen von Ito Ryu Ninjutsu.
    Hätte ich hier Makimoto oder ähnliches gepostet, wäre wahrscheinlich die Zweifler Fraktion der Urkundenfälscher und "Kann man überall im Internet nachmachen" Fraktion auf den Plan getreten.

    Auch erschien es mir nach den wenig qualifizierten Äußerungen von einzelnen Verfassern ehrenrührig hier weiter in dieser Art und Weise darauf einzugehen.

    Nun lese ich allerdings hier im Forum auch recht viel über das Waffenrecht, daraus schließe ich einmal gewagt das ein Informationsstand hinsichtlich der Strenge des deutschen Waffenrechts besteht.

    Daher wende ich mich einem meiner Lieblingsautoren, Sun Tzu zu, wenn ich handele: "Unschlagbarkeit liegt in der Verteidigung - die Möglichkeit des Sieges liegt im Angriff.

    Wir haben uns die letzten zwei Jahre genau darauf vorbereitet und können nun Fakten präsentieren, die unwiderlegbar sind:

    In aufwändigen (und enorm teuren) Klageverfahren gegen das Bundeskriminalamt Wiesbaden und die Polizei Wuppertal haben wir als einziger Kampfkunstverein durchgesetzt eine Vereins Waffenbesitzkarte zu erhalten und abweichend vom WaffG in der Öffentlichkeit mit traditionellen asiatischen Waffen zu trainieren - auch Minderjährige -

    Wir hatten restlos alles haarklein zu belegen, man hat sich nirgens mit Erklärungen zufriedengegeben sondern unsere Unterlagen (auch die aus Japan) u.a. mit Hilfe des Generalkonsulats regelrecht "auseinandergenommen"...

    Diesen extrem schwierigen aber lohnenden Weg haben wir aus genau einem Grunde beschritten:
    Unsere Echtheit nicht anhand von "alten" japanischen Zertifikaten zu beweisen sondern uns einer Prüfung hier in Deutschland zu unterziehen; und natürlich zu gewinnen!

    Das haben wir, wie man an den erteilten Erlaubnissen durchaus erlesen kann: Unsere Waffenbesitzkarte wurde ausgestellt, mehr noch wir dürfen nun sogar die Waffensachkundeprüfung abnehmen. Für Vereine und für das Bewachungsgewerbe.

    Unser Verein wurde überprüft von:

    - Bundeskriminalamt Wiesbaden
    - Landeskriminalamt NRW in Düsseldorf als waffenrechtliche Aufsichtsbehörde
    - Polizei Düsseldorf als Sachkundebehörde für den Regierungsbezirk
    - Polizei Wuppertal nach dem waffenrechtlichen Bedürfnis nach dem
    erfolgreichen Rechtsstreit.

    Natürlich können auch hier wieder Zweifel entstehen. Doch wer will denn ernsthaft und mit vernünftigen Argumenten die Echtheit einer derartigen "Rechtsschlacht" mit den hier sogar dokumentierten Bewilligungen bezweifeln?

    Ich habe nach wie vor lediglich ein Ziel: Das Ito Ryu Ninjutsu, welches ich das Glück hatte über viele Jahre zu erlernen weiterzugeben, und zwar so authentisch wie möglich.

    Das ist uns (leider nicht friedlich sondern auf den höchsten Klagewegen) nun gelungen.

    Ich hoffe nun unser Ninjutsu in dem Licht dargestellt zu haben, in dem wir uns schon immer gesehen haben: Aufrecht, ehrlich aber stets kampfbereit.

    Last but not least: "Wuppertaler Ninja greifen die Polizei an" So findet man bei Google u.a. einen Bericht der WZ zu den Vorgängen, falls jemand ernsthaft glaubt auch die hier veröffentlichten Dokumente sind ein Fake....

    Soweit ich weiss (Stand heute) sind wir nach wie vor das einzige Ninjutsu was jemals in Deutschland diesen Weg erfolgreich gegangen ist, oder ihn überhaupt erst beschritten hat....

    Helmut K.
    Soke
    Ito Ryu Ninjutsu
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
    Geändert von jkdberlin (13-01-2020 um 11:12 Uhr)

  2. #2
    Terao Gast

    Standard

    Öh... herzlichen Glückwunsch?


    Bin übrigens beim Googeln bloß auf den Artikel "Treffsicher beim Wurf mit Kamelle" gestoßen. Aber das passt ja auch irgendwie.

  3. #3
    Mashita Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Terao Beitrag anzeigen
    Öh... herzlichen Glückwunsch?


    Bin übrigens beim Googeln bloß auf den Artikel "Treffsicher beim Wurf mit Kamelle" gestoßen. Aber das passt ja auch irgendwie.
    Arigatou, Terao :-) Oh, da ist der wohl raus mittlerweile? Gut dafür poste ich noch andere Dokumente ;-)

  4. #4
    Mashita Gast

    Standard

    Hier noch zwei andere Dokumente....
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  5. #5
    Mashita Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Mashita Beitrag anzeigen
    Arigatou, Terao :-) Oh, da ist der wohl raus mittlerweile? Gut dafür poste ich noch andere Dokumente ;-)
    Terao: Da ist der Link zum Artikel, die haben "Ninja" falsch geschrieben, das hab ich nicht bedacht.... :-(

    Wuppertaler Ninjas zeigen die Polizei an - Wuppertal - Lokales - Westdeutsche Zeitung

  6. #6
    Toggy Gast

    Standard

    Glückwunsch, dass ihr jetzt Waffen benutzten dürft.


    Was ich allerdings nicht verstehe: Du willst Zweifler überzeugen vom Ito Ryu Ninjutsu indem du Waffen benutzen darfst? Hab ich das falsch verstanden? Mir erschließt sich da irgendwie kein Zusammenhang oder hab ich was überlesen?

    Gruß Toggy

  7. #7
    Mashita Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Toggy Beitrag anzeigen
    Glückwunsch, dass ihr jetzt Waffen benutzten dürft.


    Was ich allerdings nicht verstehe: Du willst Zweifler überzeugen vom Ito Ryu Ninjutsu indem du Waffen benutzen darfst? Hab ich das falsch verstanden? Mir erschließt sich da irgendwie kein Zusammenhang oder hab ich was überlesen?

    Gruß Toggy
    Hallo, Toggy.
    Jein. Nein, ich überzeuge nicht jemanden dadurch das ich Waffen benutzen darf.
    Ja, ich überzeuge dadurch, das Verein und Kampfkunst den strengen behördlichen Prüfungen von Gerichten und unterschiedlichen Polizeibehörden standgehalten haben. Durch den kompletten Sieg, das Zugeständnis des Staates an unser waffenrechtliches Bedürfnis aufgrund des gewonnenen Klageverfahrens in Verbindung mit den erteilten Genehmigungen soll die "alten" Zweifler nun "entzweifeln".
    Denn wie bereits geschrieben: Ein Makimoto hier veröffentlicht kann man fälschen, aber die Dokumente, die ich hier veröffentlicht habe sind knallharte nachprüfbare Fakten. Und damit Beweis. Quasi "staatlich geprüftes Ninjutsu". Das einzige in Deutschland!

  8. #8
    Naniwonai Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Mashita Beitrag anzeigen
    Hallo, Toggy.
    Denn wie bereits geschrieben: Ein Makimoto hier veröffentlicht kann man fälschen, aber die Dokumente, die ich hier veröffentlicht habe sind knallharte nachprüfbare Fakten. Und damit Beweis. Quasi "staatlich geprüftes Ninjutsu". Das einzige in Deutschland!
    Von Staatlich geprüftes Ninjutsu kann keine Rede sein.
    Die Knallharten Dokumente geben euch das Recht Waffensachkundelehrgänge für Schußwaffen zu geben und mit diesen zu trainieren. Nicht mehr und nicht weniger.

    Ist natürlich auch nett, aber für japanische Budô Vereine relativ uninterressant da hier meistens mit Holzwaffen und stumpfen Stahlklingen hantiert wird die Allgemein unter "Sportgeräte" fallen.
    Aber auch wenn ein Iaidoka mit einem Shinken rumläuft braucht er dafür keine Waffenbesitzkarte.
    Er muss es nur Ordnungsgemäß sicher verpackt transportieren.

    Eine Frage hab ich aber noch, in welchem Jahrhundert wurde das Training mit der Sig Sauer P 228 eingeführt in eurer traditionellen japanischen Kampfkunst ? (siehe Artikel: Wuppertaler Ninjas zeigen die Polizei an - Wuppertal - Lokales - Westdeutsche Zeitung)

    Gruß Nani
    PS:
    Was ist ein Makimoto ? Ich kenne nur 巻物

  9. #9
    Mashita Gast

    Standard

    Das ist nur zum Teil gelesen, Nani.

    Insgesamt wurde nicht nur der Schusswaffenteil positiv beschieden sondern auch die erweiterte waffenrechtliche Erlaubnis und der Wegfall des Vermummungsverbots für den Verein.
    Wie gesagt: Wir dürfen mit scharfen Schwertern, Messern, Manriki Kusari, Kyoketsu Shogei etc. in der Öffentlichkeit trainieren.

    Auch das ist in Wiesbaden entschieden worden. Denn thematisch hatten wir die traditionellen Schusswaffen und unsere asiatischen Waffen.

    Die Benutzung der SIG SAUER ergibt sich aus einer besonderen rechtlichen Notwendigkeit:
    Für die Waffensachkundeprüfung, praktischer Teil nach §7 WaffG ist nicht zugelassen mit historischen Waffen zu schießen. Daher nutzen wir - allerdings nur für die Sachkunde und für moderne BDS Disziplinen - die SIG Sauer.
    Diese Schießdisziplinen sind ein Zugeständnis an die Forderung des schießsportlichen Verbands, dessen Mitglied zwingend ein deutscher Verein sein muss, der irgendeine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt; nachzulesen im WaffG.

    Makimoto ist das Schreiben welches ich von meinem Soke erhalten habe als ich den Titel erhalten habe. Das von Dir angesprochene Menkyo Kaiden ist im traditionellen Ninjutsu eigentlich nicht üblich, denn die Aussage alle Aspekte einer Kunst zu beherrschen widerspricht der Anpassung, der Entwicklung und der Offenheit des Ninjutsu (das "über den Tellerrand" schauen) denn jedes Ninjutsu unterliegt immer der Strömung und der Entwicklung neuer Materialien, Einflüssen und Techniken.

  10. #10
    Terao Gast

    Standard

    Also, ich bin ja noch nicht so lange dabei. Was haben denn die "Zweifler" damals bezweifelt?
    Sollten die bezweifelt haben, dass Ihr es schafft, eine Erlaubnis zum Waffenbenutzen zu bekommen, dann habt Ihr`s denen jedenfalls auf ganzer Linie gezeigt. Und, ehrlich gesagt, mit ner ollen Luntenschlosspistole würde ich ja auch gerne mal schießen.

    Habe aber den leisen Verdacht, dass dieser Sieg vor Gericht noch in eine andere Richtung ausgeschlachtet werden soll, die mit dem dort Festgestellten eigentlich gar nichts zu tun hat. Lieg ich da richtig?

  11. #11
    Mashita Gast

    Standard

    Gut festgestellt, Terao.

    In der Hauptsache wurden wir unter "traditionell: Ito Ryu Ninjutsu in Wuppertal" in diesem Forum angefeindet, und das wenn man so nachliest auf einer sehr tiefen menschlichen Ebene.
    Es liegt nicht in der Philosophie des Ito Ryu Ninjutsu, einer Kriegskunst, sich auf das Niveau herunterzulassen.
    Daher habe ich entschieden am damaligen Punkt den kontakt abzubrechen und eine Ausgangssituation zu schaffen, die den (damaligen) Kritikern und den heutigen eine vernünftige Basis bietet.

  12. #12
    Naniwonai Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Mashita Beitrag anzeigen
    Das ist nur zum Teil gelesen, Nani.
    Das kann natürlich gut sein, könntest du so lieb sein und aus dem Dokument die entsprechende Stelle zitieren ?
    Ich habe heute Prüfungsvorbereitende Nachhilfe für jemanden gegeben und bin etwas erschöpft.

    Das von Dir angesprochene Menkyo Kaiden [...]
    Die Kanji stehen nicht für Menkyo Kaiden.

  13. #13
    Mashita Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Terao Beitrag anzeigen
    Also, ich bin ja noch nicht so lange dabei. Was haben denn die "Zweifler" damals bezweifelt?
    Sollten die bezweifelt haben, dass Ihr es schafft, eine Erlaubnis zum Waffenbenutzen zu bekommen, dann habt Ihr`s denen jedenfalls auf ganzer Linie gezeigt. Und, ehrlich gesagt, mit ner ollen Luntenschlosspistole würde ich ja auch gerne mal schießen.

    Habe aber den leisen Verdacht, dass dieser Sieg vor Gericht noch in eine andere Richtung ausgeschlachtet werden soll, die mit dem dort Festgestellten eigentlich gar nichts zu tun hat. Lieg ich da richtig?
    Allerdings klingt "ausgeschlachtet" hinsichtlich der damaligen "Diskussionsbeiträge" mit einem schalen Beigeschmack. Wir haben uns den Stand, den wir mittlerweile haben verdient, haben hart aber fair dafür gekämpft. Natürlich haben uns die Behörden zerpflückt, aber genau DAS war letztlich ja auch beabsichtigt! Denn nur dadurch hatten wir die Chance die damaligen Beiträge nun zu entkräften. Es ist einfach eine Frage der Ehre, mehr nicht. Allerdings auch nicht weniger :-)

  14. #14
    Registrierungsdatum
    13.06.2007
    Beiträge
    1.494

    Standard

    Zitat Zitat von Mashita Beitrag anzeigen
    Insgesamt wurde nicht nur der Schusswaffenteil positiv beschieden sondern auch die erweiterte waffenrechtliche Erlaubnis und der Wegfall des Vermummungsverbots für den Verein.
    Wie gesagt: Wir dürfen mit scharfen Schwertern, Messern, Manriki Kusari, Kyoketsu Shogei etc. in der Öffentlichkeit trainieren.
    Hallo Helmut,

    interessant was du da genehmigt bekommen hast.

    Mal eine ganz simple Frage von mir:

    Wozu das ganze?
    Man kann Energie investieren, darum zu kämpfen, dass alles so bleibt wie es ist oder um sich Neuem zuzuwenden. Ich jedenfalls werde keine Energie investieren, um dem Pferd von Buddha zu erzählen.

  15. #15
    Mashita Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Naniwonai Beitrag anzeigen
    Das kann natürlich gut sein, könntest du so lieb sein und aus dem Dokument die entsprechende Stelle zitieren ?
    Ich habe heute Prüfungsvorbereitende Nachhilfe für jemanden gegeben und bin etwas erschöpft.


    Die Kanji stehen nicht für Menkyo Kaiden.
    Seite 13, Absatz 2 der BKA Klage. Sorry, aber kopieren des Textes hier hinein ist nicht möglich.

    Diese Kanji sind mir nicht bekannt, allerdings kenne ich ausserhalb des Makimoto nur noch das Menkyo Kaiden, welches von verschiedenen Soke noch heute verliehen wird. Halt unter dem von mir erwähnten Aspekt alle Aspekte einer Kunst verinnerlicht zu haben. ;-)

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