Gut, dann mal Klartext. Die deutschen Gerichte haben mitnichten festgestellt, dass das, was Ihr da tut, in direkter Linie aus dem jap. Mittelalter überliefert wurde, bzw. überhaupt irgendwie auf historischen Quellen basiert. Sie haben auch mitnichten festgestellt, ob Dein Lehrer ein alter Japaner war, der, lass mich raten, inzwischen tot ist. Geschweige denn, dass sie die Echtheit irgendwelcher japanischer Dokumente überprüft haben. Das liegt weder in deren Kompetenzbereich, noch haben sie daran das geringste Interesse, noch war das für die Frage der Sondergenehmigung in irgendeiner Form von Belang.
Sind wir uns soweit einig?
Wenn ja, ist doch alles prima, und ich wünsche Euch viel Spaß mit den Waffen.
Wenn nein, das prophezeie ich Dir, kann das hier noch sehr lange und schmutzig werden. Die Wahrheitsliebe ist nämlich für mich "eine Frage der Ehre".
Und nein, ein Jein kann es in dieser Frage nicht geben.