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Thema: Ito Ryu Ninjutsu -Eine Stellungnahme -

  1. #16
    Terao Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Mashita Beitrag anzeigen
    Allerdings klingt "ausgeschlachtet" hinsichtlich der damaligen "Diskussionsbeiträge" mit einem schalen Beigeschmack. Wir haben uns den Stand, den wir mittlerweile haben verdient, haben hart aber fair dafür gekämpft. Natürlich haben uns die Behörden zerpflückt, aber genau DAS war letztlich ja auch beabsichtigt! Denn nur dadurch hatten wir die Chance die damaligen Beiträge nun zu entkräften. Es ist einfach eine Frage der Ehre, mehr nicht. Allerdings auch nicht weniger :-)
    Gut, dann mal Klartext. Die deutschen Gerichte haben mitnichten festgestellt, dass das, was Ihr da tut, in direkter Linie aus dem jap. Mittelalter überliefert wurde, bzw. überhaupt irgendwie auf historischen Quellen basiert. Sie haben auch mitnichten festgestellt, ob Dein Lehrer ein alter Japaner war, der, lass mich raten, inzwischen tot ist. Geschweige denn, dass sie die Echtheit irgendwelcher japanischer Dokumente überprüft haben. Das liegt weder in deren Kompetenzbereich, noch haben sie daran das geringste Interesse, noch war das für die Frage der Sondergenehmigung in irgendeiner Form von Belang.

    Sind wir uns soweit einig?
    Wenn ja, ist doch alles prima, und ich wünsche Euch viel Spaß mit den Waffen.
    Wenn nein, das prophezeie ich Dir, kann das hier noch sehr lange und schmutzig werden. Die Wahrheitsliebe ist nämlich für mich "eine Frage der Ehre".
    Und nein, ein Jein kann es in dieser Frage nicht geben.

  2. #17
    Mashita Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Nagare Beitrag anzeigen
    Hallo Helmut,

    interessant was du da genehmigt bekommen hast.

    Mal eine ganz simple Frage von mir:

    Wozu das ganze?
    Hallo, Nagare.

    Einfach: sieh Dir hier mal alte Threads unseres Ninjutsu an.

    Nun standen wir damals vor einer einfachen Entscheidung: Das Makimoto hier posten mit der hohen Wahrscheinlichkeit das hier entsprechend kommentiert wird (und das wollten wir schon wegen der Stimmung nicht), oder einen anderen Weg der Dokumentation gehen: Eine Prüfung durch Behörden innerhalb von waffenrechtlichen Verfahren.

    Wer einmal irgendeine Sache waffenrechtlich beantragt hat weiß, dass alle Aspekte sogar vom Landesverfassungsschutz überprüft werden. Es gibt nichts strengeres als das deutsche Waffenrecht. Und letztlich "löst" genau diese umfangreiche (hier sogar internationale) Prüfung ein Kernproblem im Ninjutsu: Die Nachweisbarkeit eines authentischen Stils für Leute, die nicht über Labore, kriminalischtische Ausbildung und den Möglichkeiten von BKA und LKA verfügen...

  3. #18
    Naniwonai Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Mashita Beitrag anzeigen
    Seite 13, Absatz 2 der BKA Klage. Sorry, aber kopieren des Textes hier hinein ist nicht möglich.
    Ja, im dem von eurer Anwältin aufgesetzten Dokument steht da an der Stelle natürlich das ihr dagegen klagt und SIE schreibt das der Klage stattgegeben werden soll(Aufgrund eurer Zeugenaussagen).
    Da steht nicht das der Klage stattgegeben wird ... das kann sie als Anwältin auch garnicht.

    Ich wollte dementsprechend eine zitierte Antwort vom Gericht .... findet die man irgendwo ? Ganz unten steht nur wann euer Beratungstermin ist.

    Diese Kanji sind mir nicht bekannt, allerdings kenne ich ausserhalb des Makimoto nur noch das Menkyo Kaiden, welches von verschiedenen Soke noch heute verliehen wird. Halt unter dem von mir erwähnten Aspekt alle Aspekte einer Kunst verinnerlicht zu haben. ;-)
    Makimoto ahja, wieder was gelernt ....

  4. #19
    Mashita Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Terao Beitrag anzeigen
    Gut, dann mal Klartext. Die deutschen Gerichte haben mitnichten festgestellt, dass das, was Ihr da tut, in direkter Linie aus dem jap. Mittelalter überliefert wurde, bzw. überhaupt irgendwie auf historischen Quellen basiert. Sie haben auch mitnichten festgestellt, ob Dein Lehrer ein alter Japaner war, der, lass mich raten, inzwischen tot ist. Geschweige denn, dass sie die Echtheit irgendwelcher japanischer Dokumente überprüft haben. Das liegt weder in deren Kompetenzbereich, noch haben sie daran das geringste Interesse, noch war das für die Frage der Sondergenehmigung in irgendeiner Form von Belang.

    Sind wir uns soweit einig?
    Wenn ja, ist doch alles prima, und ich wünsche Euch viel Spaß mit den Waffen.
    Wenn nein, das prophezeie ich Dir, kann das hier noch sehr lange und schmutzig werden. Die Wahrheitsliebe ist nämlich für mich "eine Frage der Ehre".
    Das ist falsch. Nachzulesen ist, das die Rechtsanwältin die entsprechenden Zertifikate angeboten hat, diese wurden auch angefordert. Den gesamten Ordner hier hochzuladen wäre
    1) sehr zeitaufwendig einzuscannen
    2) wahrscheinlich vom Speicherplatz schwierig zu bewerkstelligen

    Daher habe ich nur ein paar relevante Dokumente ausgesucht, die Argumentation, Klageumfang und (durch Artikel und Urkunden) den Erfolg aus den Verfahren dokumentieren.

    Allerdings steht der komplette (knapp 1.200 seitige) Ordner in Wuppertal zur Einsicht bereit, wer schonmal einen einfachen zivilen Rechtsstreit hatte weiß, wie schnell sich Kossespondenz ansammelt. Und hier ging es über das BKA, LKA, 2 regionalen Polizeibehörden, den Anwälten, dem Gericht in Wiesbaden....

  5. #20
    Registrierungsdatum
    13.06.2007
    Beiträge
    1.494

    Standard

    Danke für die Antwort. Ich verstehe zwar ein bisschen den Beweggrund, aber wozu sollte man mit scharfen Waffen und vermummt in der Öffentlichkeit trainieren wollen?
    Da erkenne ich den Sinn nicht wirklich.

    Ich nehme mal an, dass ihr für das Schusswaffentraining aber auf einen Stand müsst, oder?
    Man kann Energie investieren, darum zu kämpfen, dass alles so bleibt wie es ist oder um sich Neuem zuzuwenden. Ich jedenfalls werde keine Energie investieren, um dem Pferd von Buddha zu erzählen.

  6. #21
    Mashita Gast

    Standard

    Das recht umfangreiche Urteil hat hier vom Speicherplatz nicht gepasst, daher habe ich die wesentlich kleineren nachfolgenden Artikel und Erlaubnisse hochgeladen.

  7. #22
    Mashita Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Nagare Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort. Ich verstehe zwar ein bisschen den Beweggrund, aber wozu sollte man mit scharfen Waffen und vermummt in der Öffentlichkeit trainieren wollen?
    Da erkenne ich den Sinn nicht wirklich.

    Ich nehme mal an, dass ihr für das Schusswaffentraining aber auf einen Stand müsst, oder?
    Oh, Nagare. Da hab ich mich unglücklich ausgedrückt: "Scharfe Waffen" meint bei unserem Training in diesem Fall Klingenwaffen.

    Natürlich sind wir mit Schußwaffen auf dem Schießstand. Ab Grüngurt wird bei uns ausschließlich mit scharfen Metallwaffen (geschliffen) trainiert.
    Mit Ausnahme des Kenjutsu in der Ausbildung, die beim Training mit Bokken, in der Prüfung aber mit scharfen Katana abgehalten wird. Dies soll die Konzentration, aber auch das Bewusstsein der Verantwortung für das Leben und die Gesundheit des Partners stärken. Und tatsächlich: Verletzungen entstehen bei uns eher im unbewaffneten Vollkontaktkampf, nicht mit Waffen...

  8. #23
    Terao Gast

    Standard

    Gut, dann ist die Show eröffnet.
    Und sag hinterher nicht, ich sei nicht erstmal guten Willens gewesen.

    Kein Mensch will doch hier die 1.200 Seiten sehen. Natürlich interessieren nur die Auszüge (falls solche vorhanden), in denen es um die Nachweise der Historizität, der Authentizität, des Alters, der Verwurzelung in der japanischen Kultur und Geschichte der KK geht, die Ihr betreibt. Natürlich interessieren in diesem Zusammenhang auch die Namen der Gutachter, und, so vorhanden, der zu Rate gezogenen japanischen Experten, bzw. deren Institutionen.

    Würde es diese geben, hättest Du die doch selbstverständlich hier als Erstes eingestellt.

  9. #24
    Registrierungsdatum
    13.06.2007
    Beiträge
    1.494

    Standard

    Ich glaube meine Frage kam wieder missverständlich an

    Wir sprechen über scharfe Klingenwaffen - d.h. damit kann man was zerschneiden, richtig?

    Meine Frage ist, wozu wollt ihr mit sowas in der Öffentlichkeit üben? Geht doch auch im Dojo/Halle/etc. ?

    Mir geht es um den Aspekt der Öffentlichkeit. Das ist doch der Kern des langwierigen Rechtsprozesses gewesen, auf den ihr auch hättet verzichten können, wenn ihr es in einem geschlossenen Raum üben/trainieren würdet.
    Man kann Energie investieren, darum zu kämpfen, dass alles so bleibt wie es ist oder um sich Neuem zuzuwenden. Ich jedenfalls werde keine Energie investieren, um dem Pferd von Buddha zu erzählen.

  10. #25
    Naniwonai Gast

    Standard

    ...
    Wir fassen zusammen.
    Ihr habt natürlich jetzt vom BKA die Erlaubnis eure sonst verbotenen Ninjawaffen zu führen, diese Erlaubnis ist aber mit den ganzen Zertifikaten zu Speicherplatzmächtig das die hier hochgeladen werden können. Auch Auszüge sind viel zu groß

    Und ihr habt jetzt natürlich vom BKA angeforderte Zertifikate die eindeutig und ganz klar beweisen das ihr echt original japanisch seit.
    ... die ihr aber natürlich auch hier nicht hochladen könnt weil das zu groß ist und zuviel Aufwand einnimmt.

    Als Ersatz ladet ihr aber eine Klageschrift hoch, die alleinstehend erstmal garnichts beweißt ausser das ihr geklagt habt, eine BKA Erlaubnis das ihr Seminare für Schußwaffenkunde und Munition abhalten dürft und eine Waffenbesitzkarte... für was nochmal Schußwaffen.

    Und das ist jetzt die Basis dafür das ihr echt Original japanisch mit Prüfsiegel seit.

    ...
    Na dann is ja alles Tutti oder nicht ?

  11. #26
    Daemonday Gast

    Standard

    Also ich weis nicht ob mir als Budôka oder doch eher als Schusswaffenausbilder und ehemaliger Soldat die Worte fehlen.

    Der Antrag von euch ist ja mal wohl das dümste was ich seit langem gehört habe.

    Für Bokken, Iaitô, Bô usw. brauch man weder Waffenbesitzkarte oder Waffensachkunde. Einen Waffenschein schon gleich 2x nicht.

    WBK und Waffenschein sind sowieso nur für meldepflichtige Schusswaffen.
    Ich stell mir gerade den armen hilflosen Beamten vor den ihr mit diese, hanebüchenden Blödsinn wahrscheinlich den Spass an seinem Job verdorben habt.
    Ihr wollt also eine Waffensachkunde, Besitzkarte usw. für Waffen die keine Brauchen.

    Das ist ein bischen so wie einen Autoführerschein machen um auf seinem eigenen Gründstück Rasenmähertraktor zu fahren.

    糸流忍術 schreibt man Ito Ryû Ninjutsu so? Habt ihr Hojutsu im Lehrplan? oder wozu die Sig? Der Satz mit man darf Waffensachkunde nicht mit traditionellen waffen machen ist doch wohl auch nen witz oder?
    Jo ne P228 ist einfach zu bedienen und eigentlich nurnoch von Glock und Clone (P99, Sigma usw.) zu übertreffen wenn es um Narrensicherheit geht.

    Also ich weis nicht ob ich lachen oder weinen soll... Wobei ihr habt etz Schusswaffen, Also werde ich wohl weinen.

    Lg
    Micha

  12. #27
    KAJIHEI Gast

    Standard

    Der einzige von D-Land anerkannte "authentische" Ninjutsu...
    Es ist immer schön von Kapazitäten annerkannt zu werden.

    Die Qualität der Annerkennung sowie Kenntnisstand werden bei den FAQ sichtbar...ich sage nur "daisho".........
    Keine weiteren Fragen euer Ehren.

  13. #28
    Mashita Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Daemonday Beitrag anzeigen
    Also ich weis nicht ob mir als Budôka oder doch eher als Schusswaffenausbilder und ehemaliger Soldat die Worte fehlen.

    Der Antrag von euch ist ja mal wohl das dümste was ich seit langem gehört habe.

    Für Bokken, Iaitô, Bô usw. brauch man weder Waffenbesitzkarte oder Waffensachkunde. Einen Waffenschein schon gleich 2x nicht.

    WBK und Waffenschein sind sowieso nur für meldepflichtige Schusswaffen.
    Ich stell mir gerade den armen hilflosen Beamten vor den ihr mit diese, hanebüchenden Blödsinn wahrscheinlich den Spass an seinem Job verdorben habt.
    Ihr wollt also eine Waffensachkunde, Besitzkarte usw. für Waffen die keine Brauchen.

    Das ist ein bischen so wie einen Autoführerschein machen um auf seinem eigenen Gründstück Rasenmähertraktor zu fahren.

    糸流忍術 schreibt man Ito Ryû Ninjutsu so? Habt ihr Hojutsu im Lehrplan? oder wozu die Sig? Der Satz mit man darf Waffensachkunde nicht mit traditionellen waffen machen ist doch wohl auch nen witz oder?
    Jo ne P228 ist einfach zu bedienen und eigentlich nurnoch von Glock und Clone (P99, Sigma usw.) zu übertreffen wenn es um Narrensicherheit geht.

    Also ich weis nicht ob ich lachen oder weinen soll... Wobei ihr habt etz Schusswaffen, Also werde ich wohl weinen.

    Lg
    Micha
    Hallo, Daemonday.

    Nun.... Deine Antwort lässt vermuten Du hast nicht richtig gelesen was wir genau eingeklagt haben:

    1) Mit Klingen über 12,5 cm (Handbreite als Anhalt) bzw. feststehenden Messern "draußen" angetroffen zu werden ist bekannterweise verboten; nicht für uns.

    2) Manriki Kusari bzw Kyoketsu Shogei dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden; wir dürfen das.

    3) Minderjährige dürfen mit o.a. Geräten keinen Umgang haben; unsere zu Trainingszweclen schon.

    Das könnte ich jetzt für jeden weiteren Gegenstand ausführen, aber ich denke diese Beispiele machen den Klagenutzen gerade für einen Bujinkan Ninja (in Deiner Signatur lese ich Du bist das) deutlich.

    Waffensachkunde benötigt der Ninja um z.B. die mehrschüssigen großkalibrigen Enfield Gewehre nutzen zu können, die die Amerikaner (u.a. die) in Japan eingeführt haben.

    Sollten Dir als Soldat und Experten da andere Informationen vorliegen, wäre ich unter Nennung der Rechtsquellen dankbar, denn damit könnte ein Beratungsfehler der Rechtsanwälte nachgewiesen werden.

    Und der der Polizei, denn demzufolge wären derlei Waffen den Perkussionswaffen gleichzusetzen für die man keine Waffensachkunde benötigt.

    Die Disziplin, die sich bei uns beschäftigt mit Feuerwaffen (den traditionellen, nicht den modernen!) heißt Ka Jutsu.

    Ich hoffe nun alles beantwortet zu haben danke aber für die Ausführungen.

    LG
    Helmut

  14. #29
    Registrierungsdatum
    23.09.2009
    Ort
    CH-Basel
    Beiträge
    2.728

    Standard

    Ich denke, Terao's Post #16 trifft den Nagel auf den Kopf.

    Ein DEUTSCHES Gericht soll bestätigen, dass euer "Ito Ryu" authentisch ist???

    Es wird immer besser....

    Was ich immer noch nicht begriffen habe und auch noch nicht klar beantwortet wurde: WARUM müsst ihr mit ansonsten verbotenen Waffen in der Öffentlichkeit trainieren???

    P.S. @Mashita: Das mit dem "Makimoto" versuchen wir nochmal, OK?
    Sprichst du japanisch?
    Hokushin Ittô-ryû Hyôhô - Shibu Schweiz
    schwert|gedanken, ein Blog zu jap. Geschichte, Kultur und den klassischen Kriegskünsten

  15. #30
    Toggy Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Mashita Beitrag anzeigen
    Hallo, Toggy.
    Jein.
    Ja, ich überzeuge dadurch, das Verein und Kampfkunst den strengen behördlichen Prüfungen von Gerichten und unterschiedlichen Polizeibehörden standgehalten haben....Quasi "staatlich geprüftes Ninjutsu". Das einzige in Deutschland!
    Danke mehr wollte ich nicht wissen. Eure Authentizität wurde von deutschen Behörden nachgewiesen denen dazu komplett die Kompetenz fehlt. Genau damit zeigst du uns doch offensichtlich woran wir sind .

    Gruß Toggy

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