Letzeres ist korrekt, weswegen ziviles T-Shirt und Tarnhose der "collen Typen" unzulässig sind:
Quelle: Ziffer der ZDv 37/10117. Uniform- und dienstliche Ausrüstungsteile dürfen nicht zur Zivilkleidung,
zivile Oberbekleidung darf nicht zur Uniform getragen werden,
Damit liegst Du nicht richtig, da von aktiven Soldaten, bis auf wenige Ausnahmen, der "Ausgehanzug" grundsätzlich getragen werden darf:
105. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Nrn. 238 - 249) oder bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) der Gesellschaftsanzug (Nrn. 261 - 264) zu tragen.Quellen: Ziffern der ZDv 37/10112. In Ausübung eines öffentlichen Ehrenamtes, einer ehrenamtlichen Tätigkeit, einer Nebentätigkeit oder einer hauptberuflichen Tätigkeit bei nicht zur Bundeswehr gehörenden Einrichtungen darf die Uniform nicht getragen werden.
113. Bei politischen Veranstaltungen darf die Uniform nicht getragen werden.
Wie es in A/CH aussieht, weiß ich nicht, die meisten der "coolen Typen" nehmen aber eh Tarnmuster aus Übersee.