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Thema: Anfassen von Schülern im Karate-/KS-Unterricht (Auszug aus Gewalt & Karate)

  1. #1
    Cillura Gast

    Standard Anfassen von Schülern im Karate-/KS-Unterricht (Auszug aus Gewalt & Karate)

    Da das Thema in einem anderen Thread gerade aufkam, hab ich das mal herausgezogen, damit wir nicht ins Off-Topic rutschen. Falls es hier verkehrt ist, dann bitte verschieben, liebe Mods.

    Zitat Zitat von soto-deshi Beitrag anzeigen
    ...
    Da wird im DKV - Karate schon über das " Anfassen von Schülern im Karateunterricht " gesprochen, welche Berührungen sind erlaubt, wo werden Grenzen überschritten?
    Siehe Ausgabe Karate DKV 5/2013
    Der § 223 StGB Körperverletzung und der § 174 StGB die unsittliche Berührung von Schutzbefohlenen.

    ...
    Zitat Zitat von Cillura Beitrag anzeigen
    Echt? Ganz schön schräg. Was macht man denn wenn man einen Wurf oder Hebel zeigen will, oder bei Verteidigung in Bodenlage? Das geht nur mit anfassen. Ist schon bisl schräg, das ganze
    Zitat Zitat von Sensei-T Beitrag anzeigen
    Sorry Leute, aber das ist kein Thema des DKV, das ist ein Thema, welches sich die Sportverbände auf Landesebene (also LSB, LSV, etc) auf die Fahne geschrieben haben. Das hat mit dem DKV (allein) so rein gar nichts zu tun! Sucht mal nach "Gewalt im Sport - Schweigen schützt die falschen"
    ...
    Danke für die Info. Hätte mich auch gewundert, wenn (nur) vom DKV sowas ausgehen. Kampfsport funktioniert nicht ohne Kontakt und ich denke auch im DKV wissen das die Leute.

    Es ist auch nicht falsch das Thema generell aufzugreifen und den Leuten ins Gedächtnis zu bringen. Kindesmisshandlung gibt’s gewiss in allen/vielen Bereichen. Aber bei einigen Sachen, die hochkochen denke ich manchmal schon – „Auweia, was soll das denn werden? Wir machen doch nur Kampfsport.“ Demnächst darf der Trainer den kleinen Kids auch nicht mehr den Gürtel binden, weil er sie dabei mglw. berühren könnte?
    Wie wird denn das ganze Thema im Judo, BJJ oder Ringen gehandhabt?
    Hat jemand nähere Infos, wie das die entsprechenden Verbände aktuell handhaben? Oder ist es momentan nur in der Diskussion?

    Ich glaube das Thema war auch schon mal irgendwo in ähnlicher Form angerissen. Finde es aber grad nicht. Das könnte evtl. hier noch verlinkt werden.

  2. #2
    soto-deshi Gast

    Standard Anfassen von Schülern im Karate-

    Hallo Cillura,

    dazu noch diesen Hinweis für Dein Thema:

    www.kein-raum-fuer-missbrauch.de/ praevention-im-sport-kein-raum...


    Danke für die Info. Hätte mich auch gewundert, wenn (nur) vom DKV sowas ausgehen. Kampfsport funktioniert nicht ohne Kontakt und ich denke auch im DKV wissen das die Leute.

  3. #3
    Sensei-T Gast

    Standard

    Hallo Cill,

    vielen Dank für das Auslagern!

    Das Thema ist nicht erst seit gestern ein Thema - das gibt es schon seit zig Jahren. Ich kann mich noch an meinen ersten Gruppenhelfer/ÜL-Kurs erinnern. Das war 1993 und da kam das Ding von wegen "Darf ich dich anfassen?" (schon) zur Sprache.

    Damals (sch.., das hört sich so alt an) wurden diese "Probleme" erst gar nicht publik. Kaum jemand hat darüber gesprochen, alles wurde i-wie totgeschwiegen: "Es kann nicht sein, das nicht sein darf!"

    2012 wurde das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) neu verabschiedet. Hinsichtlich der immer häufiger bekannt gewordenen Fälle von Kindesmissbrauch ist den öffentlichen und freien Jugendhilfen auferlegt worden, von den Mitarbeitern das "Erweiterte Führungszeugnis" zu verlangen. In Zusammenarbeit der Jugendhilfen mit anderen ehrenamtlich geführten Organisationen (z. B. Vereinen) wird dies sogar für die dort tätigen Ehrenämtler verpflichtend. Sprich, wenn an unseren Verein das Jugendamt rantritt, wir sollen eine Freizeitveranstaltung mit Kindern und Jugendlichen ausrichten, sind alle aktiv daran Beteiligten dazu verpflichtet, das Führungszeugnis vorzulegen.

    Als ÜL biste immer i-wie der Dumme, wenn jemand aus der Ecke springt und sagt: "Der hat mein Kind angefasst!".

    Mhm, wie schreib ich's jetzt: Auf der einen Seite verstehe ich das Misstrauen der Eltern gegenüber fremden. Und das sind die ÜL anfangs ja auch für die Neueinsteiger. Es kann sich ja auch auf Jahre hinziehen, bevor etwas passiert, was Kinder- oder Jugendgefährdung ist, und dann ist man ja "eigentlich" bekannt bei den Beteiligten. Andererseits frage ich mich, warum Eltern ihre Kids dann beim Judo oder sonstigen Kontaktsportarten austoben lassen. dann sollen sie lieber zum, äh, keine Ahnung, Schach gehen. Da muss man nicht die Stellungen der Hand, des Arms oder des Beines korrigieren. Also ist die Gefahr des Taktilen doch minimiert.

    ABER: Es geht bei den "Programmen" der Verbände ja nicht allein um die Problematik des Berührens (aslo Physis) sondern auch um das Thema der Psyche. 'ne Misshandlung findet eben nicht nur (zwangsläufig) auf körperlicher Ebene sondern auch auf pyschischer Eben statt.

    Und noch ein ABER: Grundsätzlich kann das nicht allein auf Kinder und Jugendliche reduziert werden. Es geht auch Erwachsene was an!

  4. #4
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  5. #5
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    Standard

    Bezieht sich der genannte Artikel nur auf den Umgang mit Kindern, oder auch auf Erwachsene? Link?

    Und beim Karate geht das ja noch... wenn ich ans Ringen, Judo, Sambo, BJJ denke... wie bringt man jemandem eine (BJJ-) Triangle bei? Diashow?
    "Eternity my friend is a long f'ing time!"

  6. #6
    Cillura Gast

    Standard

    @soto-deshi : Danke für den Link. Muss ich alles mal bei nächster Gelegenheit durchsehen. Gut dass es soetwas gibt.


    Dass dieses ganze Thema nicht neu ist, ist mir klar. Aber es ist in den letzten Jahren verstärkt in den Medien vorhanden und daher auch verstärkt im Gespräch. Was ich auch gut und richtig finde. Es muss generell ein öffentliches Bewusstsein dafür geschaffen werden.

    Auch bei uns gab es bereits eine Diskussion zu diesem Thema. Letztlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass ein einzelner Trainer nie allein Kindertraining gibt und der Übungsraum für die Eltern jeder Zeit offen steht. Wir hatten auch schon Kids bei uns, die auf die Idee kamen in der Umkleide aus dem Fenster zu klettern, weshalb dann grundsätzlich ein Trainer der Aufsichtspflicht wegen mit in die Umkleide gegangen ist. Lässt sich leider nicht vermeiden. Da wir aber ein Fitnessstudio mit dran haben, sind immer unabhängige Personen mit in den Kabinen.

    Viel mehr kann man leider nicht tun. Kampfsport ist eben mit anfassen und Bodenkampf sowieso. Ich finde es etwas schade, dass dieses Thema bei einigen Leuten so ein negatives Bild auf unseren Sport wirft. Kinder sollten sich wohlfühlen und Spaß am Sport haben und nicht allen gegenüber misstrauisch sein müssen. Wir sagen den Kids immer, dass sie es sagen sollen, wenn ihnen etwas unangenehm ist und sich der andere dann auch entsprechend zurücknehmen muss. Wenn er das nicht tut, dann sollen sie mit ihren Eltern darüber reden.

    Auch zu mir hat schon mal ein Kind gesagt „Sie müssen mich nicht anfassen“. Ich wollte eigentlich nur Abwehr gegen Revers-/Kragenfassen demonstrieren. Ich hab ihn dann auch in Ruhe gelassen und mit jemand anderem die Technik gezeigt. Aber irritierend ists schon. Leider. ← Übrigens war seine Abwehrmethode sehr gut Hab ich ihm dann auch gesagt. Am meisten hat mich daran irritiert, dass er mich mit Sie angesprochen hat – aber es war sehr effektiv in diesem Moment

    Haben aktuell Bodenkampf bei uns als Thema. In der Jugendgruppe ist das ganze eher witzig. Die sind nicht mehr im "Mädchen/Jungen sind doof"-Alter. Wenn die zusammen trainieren, werfen sie sich andauernd irgendwelche Anspielungen an den Kopf, so dass eigentlich keiner vernünftig trainieren kann, weil alle lachen müssen. Da muss man sich dann als Trainer auch bisl zurücknehmen und darf sich nicht auf das Niveau herunterreißen lassen und "professionell" bleiben. BJJ kannste mit denen eigentlich voll vergessen, selbst Judofesthalten bringen die schon aus der Fassung

  7. #7
    Hubertus Gast

    Post

    Zitat Zitat von Sensei-T Beitrag anzeigen
    2012 wurde das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) neu verabschiedet. Hinsichtlich der immer häufiger bekannt gewordenen Fälle von Kindesmissbrauch ist den öffentlichen und freien Jugendhilfen auferlegt worden, von den Mitarbeitern das "Erweiterte Führungszeugnis" zu verlangen. In Zusammenarbeit der Jugendhilfen mit anderen ehrenamtlich geführten Organisationen (z. B. Vereinen) wird dies sogar für die dort tätigen Ehrenämtler verpflichtend.

    Sprich, wenn an unseren Verein das Jugendamt rantritt, wir sollen eine Freizeitveranstaltung mit Kindern und Jugendlichen ausrichten, sind alle aktiv daran Beteiligten dazu verpflichtet, das Führungszeugnis vorzulegen.
    Da Du offensichtlich schon praktische Erfahrung mit den neuen Regelungen machen konntest, würde mich interessieren, wie dies in der Praxis gehandhabt wurde.

    Ich nehme mal an, dass die Führungszeugnisse auch immer ganz aktuell sein müssen, da ja sonst ein neuer Eintrag drin sein könnte.
    Wie wird dies finanziert, wenn mehrere Übungsleiter regelmäßig neue Zeugnisse anfordern müssen.
    Ich hoffe doch nicht, dass sie für ihre ehrenamtliche Tätigkeit auch noch solche Nachweise privat bezahlen müssen.

    Zwar finde ich gut, dass man heutzutage in diesem Bereich sensibilisiert ist und dass man hie aufpasst, wenn aber alle Maßnahmen zu lasten der Übungsleiter gegen, dann werden sich da in Zukunft immer weniger freiwillige finden.

  8. #8
    Sensei-T Gast

    Standard

    Danke für den link!. Hatte ich wohl vergessen zu erwähnen und da es im Artikel angesprochen wurde: Wir, sprich unser Verein, sind im Umgang mit Zuschauern (eben meist Eltern) ganz offen: Jeder kann/darf zusehen. Zudem versuchen wir (lässt sich leider nicht immer einrichten) beim Kindertraining stets einen männlichen und weiblichen ÜL zu haben.

    @SKA-Student: Das ist ganz gewiss nicht allein Thema für/bei Kindern und Jugendlichen. Nur sind die Personen ab 18 schon nicht mehr Schutzbefohlene und fallen damit nicht mehr unters BKiSchG. Ausgenommen sind da allerdings auch wieder körperlich und geistig Behinderte Personen, die aber ja durchaus auch KK/KS machen können. Was das Ding angeht mit entsprechenden Übungen: Jungs nehmen sich Jungs, Mädels die Mädels (wohlgemerkt in der Gruppe); zeigen tust das natürlich mit einem entsprechendem ÜL (also Männchen/Männchen, Weibchen/Weibchen). Soviel zur Theorie...

    @Cill: Sämtliche unserer Mitglieder sind angehalten, sich eine andere Person als den ÜL zu suchen, um sich über das "Problem" zu unterhalten, sollte es mal was gegeben haben. Wir haben den ersten Vorstand im Verein, die als Anlaufstation für derartige Fälle als unabhängige Person erstmal "hinterfragt" und die weitere Anlaufstellen nennen kann, an die sich Betroffene wenden können.

  9. #9
    Sensei-T Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hubertus Beitrag anzeigen
    Da Du offensichtlich schon praktische Erfahrung mit den neuen Regelungen machen konntest, würde mich interessieren, wie dies in der Praxis gehandhabt wurde.
    Indirekt... Von einem befreundeten Verein habe ich die Info bekommen, dass die ÜL (auch Karateka), die eine Gruppe einer Jugendhilfe in SB/SV unterrichten sollten, der Jugendhilfe erstmal die ÜL nennen mussten (Abweichungen durfte es im Verlauf keine geben) sowie die Führungszeugnisse vorzulegen hatten. Sonst häte es den Kurs auf Grund der Vorgaben an die Jugendhilfe nicht gegeben.
    Daraufhin habe ich mich dann mal mit den anhängigen Verordnungen/Gesetzen beschäftigt.


    Zitat Zitat von Hubertus Beitrag anzeigen
    Ich nehme mal an, dass die Führungszeugnisse auch immer ganz aktuell sein müssen, da ja sonst ein neuer Eintrag drin sein könnte.
    Wie wird dies finanziert, wenn mehrere Übungsleiter regelmäßig neue Zeugnisse anfordern müssen.
    Ich hoffe doch nicht, dass sie für ihre ehrenamtliche Tätigkeit auch noch solche Nachweise privat bezahlen müssen.
    Aktuell auf jeden Fall. Aber was ist "aktuell"? Zum Tage der Beantragung bei der Meldebehörde ist es aktuell, einen Tag nach Ausstellung nicht mehr.

    Sofern du belegen kannst, dass das Zeugnis für eien ehrenamtliche Tätigkeit benötigst (Vorgabe des Vereins z. B.) ist es kostenfrei, siehe: Merkblatt Merkblatt zur Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis gemäß § 12 JVKostO

    Zitat Zitat von Hubertus Beitrag anzeigen
    Zwar finde ich gut, dass man heutzutage in diesem Bereich sensibilisiert ist und dass man hie aufpasst, wenn aber alle Maßnahmen zu lasten der Übungsleiter gegen, dann werden sich da in Zukunft immer weniger freiwillige finden.
    Ja, das hats du Recht.

    Übrigens muss der Vorstand alle Führungszeugnisse "verwalten". Er darf sie nicht kopieren, das Original verlangen oder ähnliches, aber vermerken, welcher ÜL wann und mit welchem Datum das FZ vorgelegt hat. Also zusätzlicher Verwaltungsaufwand beim Vorstand. Du legst auch quasi, sofern nicht eh schon vorhanden, 'ne Art Personalakte der ÜL an!

  10. #10
    Dagmar Gast

    Standard

    Das ist echt ein komplexes Thema. Karate ohne Anfassen geht nicht, aber es ist ja die Frage, wo ich anfasse.
    Wir sind als ÜL jeweils allein, aber ich habe auch nur Trainer/ÜL, die ich gut kenne. Wenn ich einen Fremden einstellen würde, dann mit Führungszeugnis und unterschriebenem Ehrenkodex. Außerdem würde ich den erstmal beobachten.
    Der Landessportbund bietet dazu eine Weiterbildung an: Kinderschutz im Verein und die ist sehr gut. Auch rechtliche Aspekte werden behandelt.
    Ich habe eher das Problem, dass die Kinder mich umarmen, weil sie mich gern haben. Dann kann ich sie nicht wegschubsen.
    Ich habe aber auch mal mit einer 12jährigen gesprochen, dass sie mir sagen soll, wenn ein männl. Trainer sie berührt. Das ist zwar aus Versehen, aber Pubertierende sehen das vielleicht anders. Auch habe ich mit den Trainern geredet, dass sie da aufpassen, dass sowas eben nicht vorkommt.
    Letztendlich sind bei uns alle zufrieden. Ich darf Gürtel zubinden, Umarmen, bei Übungen auch per Berührung zeigen, wie es richtig ist.
    Ich finde aber, dass man da sensibel und aufmerksam sein muss, denn es gibt tatsächlich widerliche Dinge mit Schutzbefohlenen in anderen Vereinen.
    Aber bei Kontaktsportarten kann man auf Berührung nicht verzichten. Nur sie muss sittlich sein.

  11. #11
    Macabre Gast

    Standard

    Also im boxen schlagen wir Kinder sogar. Mitten ins Gesicht.

    Ich versteht aber schon warum boxen ein bisschen verpönt ist.

    gruss

  12. #12
    Registrierungsdatum
    10.07.2002
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    46
    Beiträge
    2.138

    Standard

    Zitat Zitat von Dagmar Beitrag anzeigen
    Ich darf Gürtel zubinden, Umarmen, bei Übungen auch per Berührung zeigen, wie es richtig ist.
    Naja, Frauen habens da einfacher.
    Gesendet mittels Unterhaltungselektronik ohne Tapatalk.

  13. #13
    Sensei-T Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Naja, Frauen habens da einfacher.
    Jain, man unterstellt ihnen einfach weniger bis gar keinen "anders gearteten" Gedanken! Ich sach nur "Enthüllung" (Demi Moore/Michael Douglas). Der Mann ist einfach eher der "Schröder".

  14. #14
    Hubertus Gast

    Post

    @ Sensei-T:

    Danke für Deine Ausführlichen Infos!

    Zitat Zitat von Sensei-T Beitrag anzeigen
    Sofern du belegen kannst, dass das Zeugnis für eien ehrenamtliche Tätigkeit benötigst (Vorgabe des Vereins z. B.) ist es kostenfrei
    Dies ist ja wenigstens gut geregelt, denn es hätte ja noch gefehlt, dass der Staat hier seine Hand aufhält!

  15. #15
    Sensei-T Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hubertus Beitrag anzeigen
    @ Sensei-T:

    Danke für Deine Ausführlichen Infos!
    Wo ich kann, immer gerne!

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