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Thema: Wartezeit 1. Dan

  1. #1
    snapdragon5090 Gast

    Question Wartezeit 1. Dan

    Hey,

    bei der Wartezeit zur Danprüfung finde ich eine Angabe widersprüchlich.

    Im Verband DKV steht in der Prüfungsordnung:

    "1 Jahr Wartezeit nach ablegen zum 1. Kyu, Mindestalter XY"

    Im Verband DJKB steht in der Prüfungsordnung:

    "1 Jahr Wartezeit nach ablegen zum 1. Kyu, Mindestalter XY, 8 JAHRE Karate"


    Das heißt, wenn ich im Verband DJKB nach 3 Jahren den 1. Kyu erworben habe, das ich noch weitere 5 Jahre aktiv Mitglied sein muss, bevor ich die Danprüfung ablegen darf?

    Gilt diese Regelung auch im DKV?

    Versteht mich nicht falsch. Ich bin zwar kein Gürteljäger, aber wenn ich diese Regelung so richtig deute, dann lohnt sich die Anerkennung von DJKB auf DKV um dort die Danprüfung abzulegen und danach einen Wechsel zurück.
    :/

    Kennt sich jemand mit der Prüfungsordnung zum DJKB aus? Müssen es wirklich 8 Jahre sein? :/

  2. #2
    Luaith Gast

    Standard

    Zitat Zitat von snapdragon5090 Beitrag anzeigen
    dann lohnt sich die Anerkennung von DJKB auf DKV um dort die Danprüfung abzulegen und danach einen Wechsel zurück.
    :/
    Ich kenne keinen Verband, der Dachgehopse duldet. Normalerweise sind Anerkennungen einmalig möglich, sofern man in demselben Verband noch keine Graduierung hatte oder eine gewisse Mindestzeit an Jahren seit der letzten Mitgliedschaft verstrichen ist.

    lG
    L.

  3. #3
    Cillura Gast

    Standard

    Also ich würd ja einfach trainieren und mir um so ein Zeug keinen Kopf machen. Und nen schwarzen Gürtel kannst schon ab 5 Euro erwerben

  4. #4
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    05.11.2007
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    Beiträge
    5.238

    Standard

    Zitat Zitat von snapdragon5090 Beitrag anzeigen
    ...

    Versteht mich nicht falsch. Ich bin zwar kein Gürteljäger, aber wenn ich diese Regelung so richtig deute, dann lohnt sich die Anerkennung von DJKB auf DKV um dort die Danprüfung abzulegen und danach einen Wechsel zurück.
    ...

    Das ist das dämlichste, was ich seit langem gehört habe.
    Und klar, ne, wär ja keine Gürteljägerei...

    Seufz... vergesst doch mal eure Bauchbinden und versucht einfach besser zu werden.
    "Eternity my friend is a long f'ing time!"

  5. #5
    Vanco Gast

    Standard

    Es lang doch wenn man alle 6Monate eine Prüfung ablegt..in 3Jahren zum ersten Schülergrad wow..das bekommt bei uns glaube keiner hin.Das Tempo

  6. #6
    DerLenny Gast

    Standard

    Wenn du nicht warten willst, dann greif zu!



    Wenn es Dir nur nach der Farbe deines Gürtels geht, dann solltest du evtl. wirklich einfach mal einen kaufen. Oder wenn du meinst, das schneller == besser, dann findest du mit nur wenig Aufwand Verbände, bei denen du ganz schnell nen Dan haben kannst.

    Oder du gründest dein eigenes System, und vergibst selbst Gürtel. Da kannst du dir auch schicke Namen überlegen, was die Kreativität fördert.

    Ansonsten: Trainiere und kümmere Dich nicht so sehr um die Farbe deiner Bauchbinde.

  7. #7
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    1.333

    Standard

    In gewisser Weise kann ich ich es verstehen wenn jemand endlich seinen 1.Dan will, aber ich kann es absolut nicht nachvollziehen wenn man bereit ist herumzutricksen um ihn schneller zu bekommen als möglich.

  8. #8
    freakyboy Gast

    Standard

    Lass das am Besten mit Kampfsport/-kunst. Du wirst nicht lange durchhalten, weil du den Sinn nicht mal ansatzweise Verstanden hast.

  9. #9
    Yen_Li Gast

    Standard

    Zitat Zitat von snapdragon5090 Beitrag anzeigen
    Hey,

    bei der Wartezeit zur Danprüfung finde ich eine Angabe widersprüchlich.

    Im Verband DKV steht in der Prüfungsordnung:

    "1 Jahr Wartezeit nach ablegen zum 1. Kyu, Mindestalter XY"

    Im Verband DJKB steht in der Prüfungsordnung:

    "1 Jahr Wartezeit nach ablegen zum 1. Kyu, Mindestalter XY, 8 JAHRE Karate"


    Das heißt, wenn ich im Verband DJKB nach 3 Jahren den 1. Kyu erworben habe, das ich noch weitere 5 Jahre aktiv Mitglied sein muss, bevor ich die Danprüfung ablegen darf?

    Gilt diese Regelung auch im DKV?

    Versteht mich nicht falsch. Ich bin zwar kein Gürteljäger, aber wenn ich diese Regelung so richtig deute, dann lohnt sich die Anerkennung von DJKB auf DKV um dort die Danprüfung abzulegen und danach einen Wechsel zurück.
    :/

    Kennt sich jemand mit der Prüfungsordnung zum DJKB aus? Müssen es wirklich 8 Jahre sein? :/
    Um deine Frage zum DJKB zu beantworten.
    Ich habe sie im zitierten Beitrag von dir FETT markiert.
    Ist wohl untergegangen.
    DKV bitte selber mal suchmaschinen.

    8 Jahre gilt im DJKB nur, wenn du gerade 16 Jahre alt geworden bist.
    Bist du über 18 Jahre alt - gilt es nicht mehr.

    zum 1. Dan (Shodan)
    a) Mindestalter beträgt 16 Jahre, 8 Jahre Karatetraining,
    1 Jahr Wartezeit seit der Prüfung zum 1.Kyu
    b) Bei Prüfungen von Karateka ab 18 Jahren,
    1 Jahr Wartezeit nach der Prüfung zum 1. Kyu
    Quelle:http://www.djkb.com/fileadmin/_temp_...Punkt_14.1.pdf


    Gruß

    Yen Li

  10. #10
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    Standard

    Versteht mich nicht falsch. Ich bin zwar kein Gürteljäger, aber wenn ich diese Regelung so richtig deute, dann lohnt sich die Anerkennung von DJKB auf DKV um dort die Danprüfung abzulegen und danach einen Wechsel zurück.


    Das funtioniert so nicht !!!
    Ein Verbandswechsel egal in welche Richtung ist nur 1x möglich. Da gibt es kein hin und her

    Gruß
    Hans-Jürgen

  11. #11
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    Standard

    Warum muß man eigentlich nach dem 1 Kyu warten? Darf man in der zwischenzeit nicht weitertrainieren?
    Gesendet mittels Unterhaltungselektronik ohne Tapatalk.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Warum muß man eigentlich nach dem 1 Kyu warten? Darf man in der zwischenzeit nicht weitertrainieren?
    Mindestens 1 Jahr Wartezeit, bei regelmäßigem Training !!!!!!!!!!

    Gruß
    Hans-Jürgen

  13. #13
    Cillura Gast

    Standard

    Ich hab noch nie verstanden, warum man das Wartezeit und nicht Vorbereitungszeit nennt. Ich find sowas total dämlich.

  14. #14
    Registrierungsdatum
    19.05.2006
    Beiträge
    1.524

    Standard

    Man sagt ja immer es gibt keine dummen Fragen............
    Kopfschüttelnde Grüße
    Cross-over

    PS. Ich weiß, das Ochi auf diese 8 Jahre (-1/2 Jahre) auch bei Leuten über 17 Wert legt.
    Um das Mögliche zur erreichen, musst du das Unmögliche versuchen!

  15. #15
    Registrierungsdatum
    12.10.2011
    Beiträge
    950

    Standard

    Zitat Zitat von wankan Beitrag anzeigen
    Das funtioniert so nicht !!!
    Ein Verbandswechsel egal in welche Richtung ist nur 1x möglich. Da gibt es kein hin und her

    Gruß
    Hans-Jürgen
    Zumindest auf der Seite des DKV gibt es keine solche Einschränkungen. Denen ist es egal, ob du schonmal im DKV warst oder öfters oder nicht. Hauptsache, du bezahlst deine Beiträge.

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