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Thema: Karambit legal (SV)

  1. #1
    smudo1980 Gast

    Standard Karambit legal (SV)

    Ist ein Karambit generell verboten??
    Oder sind bestimmte Karambits`s erlaubt?? Wenn ja welche?

  2. #2
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Für Karambits gelten die gleichen Regeln, wie für andere Messer auch.

    Feststehend und Klinge 12cm oder kleiner = erlaubt.

    Feststehend und Klinge 12cm und größer = nur bei Dir Zuhause oder im Wald beim Campen oder so.

    Feststellbares Einhandmesser mit Karambitklinge = Grauzone (gesellschaftlich anerkannter Grund, es dabei zu haben ,[nein, SV ist keiner, aber wenn der Cop Dir glaubt, dass Du damit Muscheln aufmachen willst, ist alles gut]).

  3. #3
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    Zitat Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
    Für Karambits gelten die gleichen Regeln, wie für andere Messer auch.

    Feststehend und Klinge 12cm oder kleiner = erlaubt.

    Feststehend und Klinge 12cm und größer = nur bei Dir Zuhause oder im Wald beim Campen oder so.

    Feststellbares Einhandmesser mit Karambitklinge = Grauzone (gesellschaftlich anerkannter Grund, es dabei zu haben ,[nein, SV ist keiner, aber wenn der Cop Dir glaubt, dass Du damit Muscheln aufmachen willst, ist alles gut]).
    fällt das teil nicht unters waffengesetz? dann wärs generell führverbot

  4. #4
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    Zitat Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
    Für Karambits gelten die gleichen Regeln, wie für andere Messer auch.

    Feststehend und Klinge 12cm oder kleiner = erlaubt.

    Feststehend und Klinge 12cm und größer = nur bei Dir Zuhause oder im Wald beim Campen oder so.

    Feststellbares Einhandmesser mit Karambitklinge = Grauzone (gesellschaftlich anerkannter Grund, es dabei zu haben ,[nein, SV ist keiner, aber wenn der Cop Dir glaubt, dass Du damit Muscheln aufmachen willst, ist alles gut]).

    moin,

    bis vor kurzem hattest du recht ...
    jetzt kannst du es in die Vitrine legen

    grüße, frank

  5. #5
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    Zitat Zitat von F. Büchner Beitrag anzeigen
    moin,

    bis vor kurzem hattest du recht ...
    jetzt kannst du es in die Vitrine legen

    grüße, frank
    Echt, ist an mir leider vorbeigegangen. Gibt es da jetzt einen Feststellungsbescheid?

  6. #6
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  7. #7
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    Naja, ich trag ja keinen, ist aber trotzdem doof!

    Muss man doch wieder auf die gute alte Sichel umsteigen um die Misteln im Stadtwald abzuschneiden!

  8. #8
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    wieso?
    zitat:
    "Die Verbotseigenschaft... wird verneint"
    verboten ist es also definitiv nicht. was das führen angeht, ist es halt als waffe eingestuft (was es ja eindeutig ist und was nicht thema des feststellungsbescheides ist).
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  9. #9
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    wieso?
    zitat:
    "Die Verbotseigenschaft... wird verneint"
    verboten ist es also definitiv nicht. was das führen angeht, ist es halt als waffe eingestuft (was es ja eindeutig ist und was nicht thema des feststellungsbescheides ist).
    ich sehe auch hier eher den nutzen als Werkzeug, denn als waffe ...aber gut
    aber als waffe deklariert, darf ich es besitzen, z.b. Vitrine , aber NICHT führen.
    verbotene gegenstände, bzw verbotene waffen, wie z.b. das Butterfly messer, da ist der besitz schon strafbar

    grüße, frank

  10. #10
    die Chisau Gast

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    Zitat Zitat von F. Büchner Beitrag anzeigen
    verbotene gegenstände, bzw verbotene waffen, wie z.b. das Butterfly messer, da ist der besitz schon strafbar

    grüße, frank
    In DE, noch nicht in AT.
    Was am butterfly Messer so gefährlich sein soll? Erhöhte Eigengefährdung beim Rumspielen?

    https://www.youtube.com/watch?v=UX_h4dUtZwY

  11. #11
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    Zitat Zitat von die Chisau Beitrag anzeigen
    Was am butterfly Messer so gefährlich sein soll? Erhöhte Eigengefährdung beim Rumspielen?
    nein. erhöhte gefahr von augenkrebs beim beobachten, wenn damit 14 jährige nachwuchs-jung-pseudo-streetfight-gangsta an der bushaltestelle den coolen messer-poser machen (und sich beim posenden rumspielen die finger einklemmen oder anschneiden).

    @frank: führen, besitzen, waffe, trainingsgerät, verbotener gegenstand, kulturelles artefakt, in geschlossenem behältnis, in der öffentlichkeit, auf veranstaltungen, im auto oder zu hause, vitrine, holster, hosenbund...
    gut, dass man solche sachen nicht wirklich dringend für den alltag braucht.

    plastikkarambits sind ein viel schöneres tool für die sv (wenn es denn unbedingt sein muss...)
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  12. #12
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ...


    @frank: führen, besitzen, waffe, trainingsgerät, verbotener gegenstand, kulturelles artefakt, in geschlossenem behältnis, in der öffentlichkeit, auf veranstaltungen, im auto oder zu hause, vitrine, holster, hosenbund...
    gut, dass man solche sachen nicht wirklich dringend für den alltag braucht.

    ...
    was auch immer du mir sagen möchtest

    btw
    ich habe nichts zum Thema sv gesagt

    desweiteren trainiere ich escrima und bin im Bereich 100+.
    kann mich somit gut waffenlos verteidigen
    trage dafür weder messer noch plastikspielzeug herum .

    trotzdem lasse ich mich ungern bevormunden.
    mal abgesehen davon, wer schon mal mit klammen oder glitschigen fingern gearbeitet hat,weiß "ringmesser" zu schätzen

    ich wollte nur ne frage wertungsfrei,"richtig" beantworten

    grüße, frank

  13. #13
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Ach, krass! Das jetzt auch noch?

    Ich finds ja immer noch krass, wie die mal einfach mal so nach Lust und Laune die Zweckbestimmung behaupten können. Oder orientieren die sich da rein an dem Cold Steel Produkt und wie es beworben wird?
    Unabhängig von der Popularität als Silat & FMA-Waffe ist doch schließlich nicht wegzudiskutieren, dass es ursprünglich als Arbeitsmesser erfunden wurde und in den ländlichen Gegenden der Herkunftsländer sicher immer noch gebräuchlich ist.

  14. #14
    Eskrimador Gast

    Standard

    Genau darum geht es, dies ist ein Feststellungsbescheid für EINEN Einzelfall (konkret das CS Karambit).
    Cold Steel bewirbt dieses Messer als Waffe, somit ist der Herstellergedanke und angestrebte Verwendungszweck dokumentiert.

    Ein anderes Messer mit ähnlichem Äusseren, aber vom dokumentierten Verwendungsgedanken des Herstellers als Hilfsmittel zur Getreideernte beworben, ist eine ganz andere Baustelle.
    Ein solcher am Einzelfall orientierter Feststellungsbescheid müsste dann genau anders rum ausgehen.

    Leider ist es noch nicht zu allen Herstellern durchgedrungen, dass es kontraproduktiv ist, in Deutschland ein Werkzeug auch als Waffe zu bewerben.

  15. #15
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    Zitat Zitat von F. Büchner Beitrag anzeigen
    was auch immer du mir sagen möchtest
    ...dass ich mit diesen "lagalitätsfragen" in details nicht viel anfangen kann, was u.a. damit zu tun hat, dass sie sich meist auf "gegenstände" beziehen, die ich eh nicht in der gegend rumtragen würde.

    Zitat Zitat von F. Büchner Beitrag anzeigen
    trotzdem lasse ich mich ungern bevormunden.
    ich nehme mal an, du meinst "durch den gesetzgeber", da dich hier ja sonst keiner bevormundet hat.

    grüße zurück.
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

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