Zum Verständnis/Vollständigkeit hier noch einmal die besagten Passagen:
BJV-Satzung, §1, 1.
Die Vereinigung bayerischer Sportvereine/-abteilungen, die Judo, Kendo, Kyudo oder artverwandte Sportarten bzw. -disziplinen betreiben, bildet unter dem Namen „Bayerischer Judo-Verband e.V.“ (BJV) einen Fachverband für Judo, Kendo, Kyudo, Breiten-, Freizeit- und Gesundheitsport auf judobezogener Basis im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV).
§5 Mitgliedschaft, 7.
Die dem Verband über den BLSV gemeldeten BUDOKA gelten dem Judo-Verband gegenüber als mittelbare Mitglieder.
Die Mitglieder und Funktionsträger des BJV sind verpflichtet, im Bereich Judo jede Betätigung in und Zusammenarbeit mit vom Verband und/oder dem DJB, der EJU, der IJF als Konkurrenzorganisation betrachteten Vereinen und Verbänden zu unterlassen sowie innerhalb ihres Vereins keine konkurrierenden Judo-Abteilungen zu unterhalten.
Eine konkurrierende Vereinigung ist eine solche, die Sportarten entsprechend § 1 (1) dieser Satzung betreibt. Ausgenommen sind der DJB und die ihm angeschlossenen Organisationen.