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Thema: Selbstverteidigung mit EIGENEM Messern als notwehr?

  1. #31
    makoto Gast

    Standard

    mensch sollte sich noch ein paar andere optionen offenhalten, als lediglich messereinsatz. aber bei mir kommt auf der nach oben offenen eskalationsleiter auch der messereinsatz vor.

    manche sehen das aber anders. jeder nach seiner couleur .
    Seh ich ganz ähnlich.Mit nem Messer zeigt man auch,dass man es ernst meint.Egal ob es 3,5 oder 7 Leute sind.Einen davon (den ersten) wird man auf jedenfall erwischen und bekanntlich will ja keiner draufgehen und das Risiko eingehen derjenige welche zu sein.Mit der richtigen Ansage ala:"Ihr könnt mich ja gerne umbringen,aber einen von euch nehm ich vorher auf jedenfall mit in die Hölle"Ein auf irrer gewalttätiger Massenmörder.Wenn man es schafft dabei,ein Auftreten an den Tag zu legen,als ob man schon 20 Leute abgemurkst und deren Leichen im Garten verschart hat,dann werden es sich die Leute ganz schnell anders überlegen.In 90% der Fälle werdens sich diejenigen anders überlegen.In der Gruppe wollen sich die Leute immer wichtig machen,aber nicht so sehr,dass man riskiert später seinen Dünndarm aufwickeln zu müssen.

  2. #32
    Shotokan-Ryu-Raum-K Gast

    Standard

    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    -....sooo selten scheint es also nicht zu sein, dass staatsanwalt bzw. richter auch bei tödlichem waffeneinsatz gegen einen unbewaffneten täter angemessene notwehr erkennen. und wegen des unerlaubten führens eines speziellen messers scheint man auch nicht immer verurteilt zu werden.....


    umgekehrtwird ein Schuh daraus.

    Mn liest es immer, das weit verbreitete Vorurteil,in Deutschland dürfe man sich nicht zur Wehr setzen.
    Zeigt mir mal bitte all die Fälle, in denen der Einbrecher Schadensersatz, Schmerzensgeld oder vergleichbares bekam, weil ihm der Hausherr ordentlich die Leviten gelesen hbt. Zeigt mir all die Hauseigentümer, die strafrechtlich belangt wurden, weil sie in ihrem Haus einen Einbrecher körperlich angegangen haben.

    Und all die bewaffneten Opfer einer Straftat, welche sich erfolgreich zur Wehr setzten und einen Angreifer verletzten, wo wurden diese verurteilt?

    Und im Ernst, wenn jemand mit einer illegal geführten Waffe jemanden in Notweh verletzt oder gar tötet, so gehörtdie Notwehrhandlung an sich nicht bestraft und das wird sie regelmäßig auch nicht. Aber warum sollte er nicht wegen des Führens einer illegalen Waffe belangt werden?

    Pete

  3. #33
    Registrierungsdatum
    08.01.2010
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    Beiträge
    2.360

    Standard

    Zitat Zitat von Shotokan-Ryu-Raum-K Beitrag anzeigen
    ...Und im Ernst, wenn jemand mit einer illegal geführten Waffe jemanden in Notweh verletzt oder gar tötet, so gehörtdie Notwehrhandlung an sich nicht bestraft und das wird sie regelmäßig auch nicht. Aber warum sollte er nicht wegen des Führens einer illegalen Waffe belangt werden?

    Pete
    keine ahnung. im von mir verlinkten berliner fall scheint das verfahren wegen unerlaubtem führen des einhändig zu öffnenden messers (warum auch immer) eingestellt worden zu sein.
    trotz allem handelt es sich natürlich um 2 verschiedene tatbestände.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  4. #34
    parietalis Gast

    Standard

    dachte er könnte einen Mensch abziehen, ist dabei an einen Deutschrussen geraten, der hat ihn abgestochen. Berufsrisiko.

    Wer Wind sät, wird Sturm ernten.
    Geändert von Alex R. (09-04-2014 um 17:23 Uhr) Grund: Unangemessene Ausdrucksweise

  5. #35
    Ousi Gast

    Standard

    Wenn man Leute überfallen will, und diese dabei zusammenschlagen bis sie "wehrlos" sind kann man halt hops gehn wenn man an den Falschen gerät.
    Immerhin heisst zusammenschlagen bis wehrlos in der Regel umhauen und treten bis sich die Person nimmer bewegt, und das kann im schlechtesten Falle zum wehrlos weil tot führen.

    Jetzt mal abgesehen von den Spekulationen ob/warum das jetzt recht war oder nicht (dass kann ich nicht beurteilen).
    Nach den Ausführungen hat das Opfer sein Messer gezogen als es am Boden war, und vorhin versucht die Täter vom Opfer wegzuziehen. Nun das ist alles schön und gut, es hatte imho 4 Möglichkeiten:
    1. Täter wegziehen und reden
    2. Auf Täter los gehen
    3. Mit Messer drohen
    4. Mit Messer auf Täter losgehen

    Nun was hättet Ihr gewählt?

    Ich meine hat ja alles seine Vor- und Nachteile.

  6. #36
    makoto Gast

    Standard

    dachte er könnte einen Mensch abziehen, ist dabei an einen Deutschrussen geraten, der hat ihn abgestochen. Berufsrisiko.

    Wer Wind sät, wird Sturm ernten.
    Das gleiche hab ich bei mir auch gedacht,wollts nur nicht so schreiben
    BTW würde mich mal interessieren wie viel % Russen hier sind...

    Jetzt mal abgesehen von den Spekulationen ob/warum das jetzt recht war oder nicht (dass kann ich nicht beurteilen).
    Nach den Ausführungen hat das Opfer sein Messer gezogen als es am Boden war, und vorhin versucht die Täter vom Opfer wegzuziehen. Nun das ist alles schön und gut, es hatte imho 4 Möglichkeiten:
    1. Täter wegziehen und reden
    2. Auf Täter los gehen
    3. Mit Messer drohen
    4. Mit Messer auf Täter losgehen
    Ich wär wahrscheinlich auch gleich mit dem Messer drauf,aber so lange die noch mit dem anderen beschäftigt wären.Einfach von hinten in eine weniger schlimme Zone z.B Oberschenkel

    1.Klappt nicht
    2.Die sind zu zweit du schlägst einmal und die hauen dich zu zweit tot
    3.Könnte funktionieren
    4.Einer ist schonmal außer Gefecht und der andere kann den dann ins Krankenhaus bugsieren.An so ner Oberschenkelwunde wird schon keiner verbluten.
    Geändert von Alex R. (09-04-2014 um 17:24 Uhr) Grund: Bezug

  7. #37
    Jin Rho Gast

    Standard

    Ist jetzt etwas Offtopic aber eins habe ich gelernt.
    Wenn jemand auf Gewalt aus ist, ob nu jemanden Verprügeln, Ausrauben und was es sonst noch so gibt, kann man mit denen nicht reden oder Deeskalieren.
    Da werden die eher noch bestättigt das die ein Opfer vor sich haben.
    Dann bleibt nur noch die Wahl zwischen Kampf, Flucht oder versuchen den Schaden niedrig zu halten.
    Also halt das Handy und Geld rausrücken und gesund davon kommen.
    Allerdings auch nur wenn sie einen auch unversehrt lassen wollen, was hier ja wohl nicht der Fall sein scheint.

    Bei allen andern Sachen wie Missverständisse oder ungewolltes Fehlverhalten kann man auch ohne Gewalt regeln.
    Z.B jemanden angerempelt und Drink verschüttet, aufm Parkplatz ausversehen geschnitten oder jemanden umgerannt weil man abgelenkt war usw.

  8. #38
    makoto Gast

    Standard

    Ist jetzt etwas Offtopic aber eins habe ich gelernt.
    Wenn jemand auf Gewalt aus ist, ob nu jemanden Verprügeln, Ausrauben und was es sonst noch so gibt, kann man mit denen nicht reden oder Deeskalieren.
    Da werden die eher noch bestättigt das die ein Opfer vor sich haben.
    Dann bleibt nur noch die Wahl zwischen Kampf, Flucht oder versuchen den Schaden niedrig zu halten.
    Also halt das Handy und Geld rausrücken und gesund davon kommen.
    Allerdings auch nur wenn sie einen auch unversehrt lassen wollen, was hier ja wohl nicht der Fall sein scheint.

    Bei allen andern Sachen wie Missverständisse oder ungewolltes Fehlverhalten kann man auch ohne Gewalt regeln.
    Z.B jemanden angerempelt und Drink verschüttet, aufm Parkplatz ausversehen geschnitten oder jemanden umgerannt weil man abgelenkt war usw.
    Absolut.Deswegen hab ich ja auch geschrieben,dass reden bei sowas gar nix bringt.Wenn die Leute auf Ärger aus sind ,dann hat das gar keinen Sinn.

  9. #39
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    Standard

    ist doch optimal gelaufen.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  10. #40
    Jin Rho Gast

    Standard

    Kommt wohl drauf an aus wessen Sicht .
    Wäre ich der Räuber gewesen würde ich mich jetzt schwarz ärgern das ich tot bin.
    Wäre für mich halt ein Suboptimaler ausgang.

  11. #41
    makoto Gast

    Standard

    Wäre ich der Räuber gewesen würde ich mich jetzt schwarz ärgern das ich tot bin.
    Dann müsste man sich ja bewusst sein,dass man tot ist und da hab ich iwie zweifel dran.Wahrscheinlicher ist,dass man sich über gar nix mehr ärgert oder überhaupt was tut

  12. #42
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    zu den punkten 1-4: sie können alle funktionieren oder schief gehen. hängt wie immer von der situation ab.

    @makoto:
    der oberschenkel ist nicht völlig ungefährlich. hier verläuft eine arterie, die zb von den FMAs als trefferzone angesteuert wird. ein treffer an der arterie und du hast gute chancen, dass dein gegenüber verblutet.

  13. #43
    Ousi Gast

    Standard

    Zitat Zitat von makoto Beitrag anzeigen
    1.Klappt nicht
    2.Die sind zu zweit du schlägst einmal und die hauen dich zu zweit tot
    3.Könnte funktionieren
    4.Einer ist schonmal außer Gefecht und der andere kann den dann ins Krankenhaus bugsieren.An so ner Oberschenkelwunde wird schon keiner verbluten.
    Ich bin auch der Meinung das alles funktionieren kann.

    Meine Gedanken zu 3. und 4.:
    Beim drohen ist die Gefahr dass dein Gegenüber auch aufrüstet. Das kann aus blosser Angst passieren und führt zu einer sehr gefährlichen Situation.

    4. Den Oberschenkel zu erreichen ist nicht ganz einfach, zudem hats da wie schon erwähnt eine Atterie.
    Natürlich kann man mit einem improvisierten Tourniquet den Oberschenkel nachher wieder abklemmen, aber...

    Ich bin übrigens auch der Meinung, dass für das Opfer so ziemlich alles perfekt gelaufen ist (nunja abgesehen dass es Überfallen wurde, jemanden getötet hat und nun damit leben muss).

    edit:/ besser?

  14. #44
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    3.561

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    kleine Anmerkung meinerseits - man sollte nicht alles im öffentlichen Teil des Forums schreiben. Man weiß ja nie, wer so alles mitliest und sich inspirieren läßt ...

  15. #45
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    @willi:

    auf welchen hier dargestellten sachverhalt bezieht sich das ?

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