Italien, ja. Aber fassungslos bin ich nichtsdestotrotz.
https://www.tagesschau.de/ausland/eu...griff-100.html
Italien, ja. Aber fassungslos bin ich nichtsdestotrotz.
https://www.tagesschau.de/ausland/eu...griff-100.html
In der Tat unfassbar und das 2023 in Europa. Man kann also minderjährige Italienerinnen begrapschen, wenn es weniger als 10 Sekunden dauert. WTF?
Meine Gedanken gingen eher in Richtung Gegenwehr durch die Betroffene selbst. Ist es Körperverletzung, wenn ich dafür weniger als 10 Sekunden brauche?
Vllt. täusche ich mich, bin aber der Meinung, dass das bis wenigen Jahren auch in Deutschland nicht strafbar gewesen wäre. "Sexuelle Belästigung" ist hier ein recht neuer Straftatbestand und noch vor zehn Jahren lief das reine Betatschen von Frauen (also ohne Einsatz oder Androhung von Gewalt z.B.) unter "gar nichts".
Müsste jemand mit entsprechenden Kenntnissen mal genau erklären.
Geändert von Pflöte (14-07-2023 um 10:02 Uhr)
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
Wenn der Tatscher mir nichts dir nichts loslegt, bei verbalem oder körperlichem Widerstand aber sofort ablässt und keine weiteren Versuche unternimmt, sehe ich erstmal nur die Ehre der Frau verletzt, aber nicht ihre Freiheit, körperliche Unversehrtheit usw. ... bis vor kurzem auch nicht die Sexuelle Selbstbestimmung, da das Betatschen schlicht nicht als sexuelle Handlung angesehen wurde.*
Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung wurde nicht umsonst neu eingeführt (oder verschärft?). Es gab vorher eine Lücke, die mit dem allgemeinen Rechtsempfinden nicht mehr kompatibel war.
*missverständlich formuliert ... ich sah die Sexuelle Selbstbestimmung schon vorher durch Betatschen verletzt, es wurde rechtlich aber nicht so ausgelegt
Geändert von Pflöte (14-07-2023 um 10:33 Uhr)
Wie gesagt, kann ich mich nicht fundiert dazu äußern, habe aber definitiv Fälle mitbekommen in denen Grapscher keine Straftat nachgewiesen werden konnte, obwohl das Grapschen an sich zweifelsfrei feststand.
Das denkst DU.
Mal ab davon, dass in D, wenn du jemandem eine reinzimmerst, du m.W. IMMER erst mal ein Verfahren wg. Körperverletzung am Backen hast, diese allenfalls wegen erwiesener (letztlich: zu beweisender!) Notwehr straffrei bleibt...
... sehen deutsche Gerichte das mit der Notwehr gegen sexuelle Gewalt ... äh ... differenziert.
Einmal Spiegel - leider hinter Bezahlschranke:
https://www.spiegel.de/politik/sexis...0-000144654349
"Das Opfer auf der Anklagebank: Eine Frau, die sich im Bierzelt mit dem Maßkrug wehrte, kam wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht."
Wenn ich das (den Spiegel habe ich damals gelesen) richtig erinnere, hatte der Mann die Frau auf dem Tisch langgelegt, wo sie dann unterkörperfrei (bis wohl auf Unterhose) lag und weiter von ihm be... dingst wurde. DANN erst hat sie überhaupt den Maßkrug gegriffen bzw. zu greifen bekommen und zugeschlagen.
Die Süddeutsche stellt das minimal anders dar. Gut, da schreibt auch ein Mann ...
https://www.sueddeutsche.de/muenchen...ellt-1.2973655
"Gericht konnte sexuelle Belästigung nicht ausschließen."
Ja, nee, das war alles nur Spaß! Wer kann denn damit rechnen, dass die humorlose Alte so überreagiert?
tja, so was geht dann ziemlich unter, vor lauter rammstein-spektakel und dergleichen.
10 sekunden... krass
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Es ging mir aber nicht darum, ob es sich um eine Straftat handelt und man den Grapscher rechtklich belangen kann, sondern darum, ob Notwehr gerechtfertigt ist. In dem Fall wird die Frau ggfs. wegen Notwehr angeklagt, was wiederum nicht bedeutet, dass sie auch verurteilt wird. Weiter dazu unten.
Anderes Beispiel für gerechtfertigte Notwehr:
https://www.focus.de/finanzen/recht/...d_3261918.html
Nach Durchführung der Beweisaufnahme beantragte die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Das Anblasen mit dem Rauch sei herabwürdigend gewesen. Die 24-jährige habe in Notwehr gehandelt. Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung sogar noch einen Schritt weiter (Az.: 910 Js 1195/13). Es wertete das Anpusten mit Zigarettenqualm als Körperverletzung, weil das Passivrauchen gesundheitsschädlich sei.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft genügt also bereits ein herabwürdigendes Verhalten.
Wie ich schrub: auf Gericht und hoher See. Allerdings sehen das auch einige Juristen (darunter eine Richterin) so, die sich mit dem Thema beschäftigen. Die Erläuterungen zu den ggfs. verletzten Rechtsgütern wurde bspw. so in meiner SV-Lehrer-Ausbildung und weiteren Seminaren gelehrt. Da waren immer Fachleute in der einen oder anderen Form dran beteiligt (Richter, RA, Polizisten, usw. als Referenten oder Teilnehmer). In einigen Büchern (z.B. der Combatives-Reihe von Stefan Reinisch et al.) wird das ebenfalls so dargelegt.
Ist die zu beweisen? Wäre das nicht eine Beweislastumkehr?Mal ab davon, dass in D, wenn du jemandem eine reinzimmerst, du m.W. IMMER erst mal ein Verfahren wg. Körperverletzung am Backen hast, diese allenfalls wegen erwiesener (letztlich: zu beweisender!) Notwehr straffrei bleibt...
In jedem Fall ist hier (ähnlich wie bei Verkehrsunfällen) wichtig, jede Form von möglicher Hilfe zu organisieren. Etwa Verletzungen vom Arzt dokumentieren lassen (ok, schwierig beim Grapschen aber hey, vielleicht findet sich ja noch ein frischer Kratzer von woanders her ), keine Aussagen dazu ohne Rechtsberatung treffen und sich möglichst sofort Zeugen organisieren.
Nun ja, das Verfahren wurde eingestellt. Ist sicher blöd für das eigentliche Opfer aber so tickt der Rechtsstaat nun einmal. Als mir ein komplett Besoffener in das parkende Auto reingefallen ist, wurde auch ermittelt, weil ich noch am Steuer saß (Motor aus!). Solche Sachen passieren andauernd. Damit muss man rechnen und daher (s.o.): erstmal nix sagen, Anwalt einschalten.... sehen deutsche Gerichte das mit der Notwehr gegen sexuelle Gewalt ... äh ... differenziert.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
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