Zitat von
Talisker
Zu Ziff. 4
"Der Verbraucher ist berechtigt..." ist falsch.
"Die Verbraucherin oder der Verbraucher ist berechtigt..." ist die beste Formulierung, da es für "Verbraucher" keinen geschlechtsneutralen Begriff gibt (anders wie oben bei Lehrkraft oder z.B. bei Kunde/Kundin -> Kundschaft).
Alles Sprachluschen. Natürlich hätte man es "Die Verbrauchenden sind berechtigt" formulieren können, bzw. kürzer "Verbrauchende sind ...".
Meiner Meinung nach ist das aber eher ein sozialwissenschaftliches Experiment, wie die Betroffenen mit stark in Sprachbereiche Einzelner einmischenden Initiativen umgehen. Es geht also vermutlich nicht darum das tatsächlich zu tun, sondern zu beobachten wie die Antwort der Gesellschaft im Einzelnen auf solchen Bullsh*t aussieht.
Und natürlich ist sowohl das -a als auch das -ix weiblich, wenn es sich nicht um den Plural eines Neutrums handelt. Vielleicht soll Mitarbeita ja der Plural von Mitarbeitum sein.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)