Zitat von
Chris_B
Zurück vom Landgericht Köln. Nachdem mein Verlag mein englischsprachiges Buch "Grappling" bei der Neuauflage (ohne meine Zustimmung) "Mixed Martial Arts" genannt hat und ich dagegen Klage eingereicht habe, werden jetzt die nicht verkauften Exemplare vernichtet und bei künftigen Büchern muss ich die Titel explizit freigeben. Also, es geht doch! :-)
Der Titel eines Buches ist Urheberrecht und darf nicht ohne Zustimmung des Autors geändert werden.
Ein Tipp für alle Autoren, schaut im Vertrag am Besten VORHER genau nach ob ihr auf dieses Recht verzichten müsst/sollt! ;-)
Danke an meinen Anwalt A. Vetter für die gute Beratung und Betreuung!
Trotz dem Vorfall habe ich mit dem Verlag weiterhin ein gutes Verhältnis. Ich sehe die Sache sportlich und ich denke der Verlag hat soweit gelernt, dass es für alle Seiten besser ist, wenn man sich im Vorfeld abstimmt. ;-)