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Thema: Trainierter Verkäufer

  1. #1
    Max13 Gast

    Standard Trainierter Verkäufer

    Finde er übertreibt´s ein bisschen:


  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von Max13 Beitrag anzeigen
    Finde er übertreibt´s ein bisschen:
    Finde ich überhaupt nicht...
    Zitat Kohleklopfer: "Ich will in dem Moment kämpfen, und keinen Workshop über Mundhygiene halten."

  3. #3
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    hinter den Bergen bei den ...
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    das passt schon so wie im Vid gezeigt. Wann hätte er den aufhören sollen? Es ist erst zu Ende, wenn der Gegner Kampfunfähig gemacht wurde und das war der dicke erst ganz am Ende des Vids, also alles richtig gemacht.

    gruss
    Andreas Rebers: Provinz ist da, wo der Lehrer zu den Intellektuellen zählt.

  4. #4
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Esse quam videri Beitrag anzeigen
    Es ist erst zu Ende, wenn der Gegner Kampfunfähig gemacht wurde und das war der dicke erst ganz am Ende des Vids, also alles richtig gemacht.
    Sehe ich genau so.
    Mir gefällt das Video.

  5. #5
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    Kampfunfähig heißt nicht bewusstlos!

    Kampfunfähig ist der Typ schon lange vorher, alle viere von sich flach auf dem Boden liegend und gerade mal in der Lage den Kopf zu heben - in der Tat wirklich eine echt echte Bedrohung...

    Zumal der Verkäufer ja bereits locker weggegangen war sich also nicht mehr in Gefahr befunden hat.

    Erst als er sieht, dass die Homies in dem weißen Wagen ihrem Kumpel nicht helfen werden schlendert er in die "Gefahrenzone" um nachzutreten - und genau da ist die Grenze zwischen Nothilfe und Körperverletzung deutlich überschritten und so ein Vehalten ist absoluter BS und überflüssig (auch wenn sonst viel richtig gemacht hat).
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  6. #6
    brandenburger Gast

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    ordentliche Leistungen.

  7. #7
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    5.WE Todeszelle links
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    ...
    Erst als er sieht, dass die Homies in dem weißen Wagen ihrem Kumpel nicht helfen werden schlendert er in die "Gefahrenzone" um nachzutreten - und genau da ist die Grenze zwischen Nothilfe und Körperverletzung deutlich überschritten und so ein Vehalten ist absoluter BS und überflüssig (auch wenn sonst viel richtig gemacht hat).
    Seh' ich auch so.

    Gruß
    Nohands
    .
    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“

  8. #8
    AlphaFight Gast

    Standard

    Schon klasse, dass er da so entschlossen eingegriffen hat.

    Allerdings bin ich mir sicher, dass die Typen wiederkommen werden. Diesmal vorbereitet. Er sollte seinen Arbeitsplatz wechseln.

  9. #9
    Steff70 Gast

    Standard

    Man stelle sich vor in einem gleichgelagerten Überfallszenario in Deutschland so zu handeln

    Meine persönliche Meinung dazu: Die Kicks gegen den Kopf des am Boden liegenden Fettsacks gegen Ende des Vids hätten nicht sein müssen!

    Verdient hat es der Typ aber auf jeden Fall

    Wer gewaltätig gegen andere vorgeht um diese auszurauben, muss sich nicht wundern ordentlich den A.... vollzukriegen!

  10. #10
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    Das ist ein Unterschied zu unserem Recht und den in den USA....

    In den USA, darfst im Selbstverteidigungsfall mehr als in D.
    Da gibt es weniger Täterschutz als bei uns
    (ob zu wenig und/oder bei uns zu viel ist ein ganz anderes Thema)

    Somit hat er konform nach den dortigen Recht gehandelt und das müssen wir rechtlich auch so akzeptieren.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Ju-Jutsu-Ka Beitrag anzeigen
    Das ist ein Unterschied zu unserem Recht und den in den USA....

    In den USA, darfst im Selbstverteidigungsfall mehr als in D.
    ...
    ist das so? mein stand ist eigentlich, dass die notwehrbefugnis in deutschland weitreichender ist (z. b. keine "duty to retreat"). volle notwehrbefugnis auch bei angriff "nur" auf eigentum etc.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  12. #12
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    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    ist das so? mein stand ist eigentlich, dass die notwehrbefugnis in deutschland weitreichender ist (z. b. keine "duty to retreat"). volle notwehrbefugnis auch bei angriff "nur" auf eigentum etc.
    So ist mir das auch bekannt. Zumal das Notwehrrecht meines Wissens nach in den Händen der Bundesstaaten liegt, sich also auch durchaus unterscheiden kann.
    "Alles Geschmackssache!" - sagte der Affe, und biss in die Kernseife

  13. #13
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    Zitat Zitat von Ju-Jutsu-Ka Beitrag anzeigen
    Das ist ein Unterschied zu unserem Recht und den in den USA....
    Sorry aber das gesamte Posting ist inhaltlicher Unfug.

    Wie schon korrekterweise angemerkt wurde, gibt es "das Recht" in den USA nicht, sondern die jeweiligen Bundesstaaten haben ihr eigenes (Straf-)Recht.

    (Und bevor einer meckert: Ja es gibt zwar auch bestimmte Straftaten "federal crime" die nicht nach "state law" verfolgt und sanktioniert werden, Körperverletzung bzw. Notwehr gehört da aber nicht zu.)

    Sieht man sehr eindrucksvoll ja u.a. auch daran, dass nicht in allen Bundesstaaten die Todesstrafe verhängt wird.

    Müsste man also hier schauen was denn die Gesetze von Texas so zu dem Thema sagen, und auch wenn man gemeinhin glaubt, dass in Texas noch der gute alte Wilde Westen herrscht wird man hier enttäuscht. Hier (wie in vielen anderen Bundesstaaten auch) wird "self defence" oder auch "defence of a third Party" eingeschränkt:

    "The most important limit to self-defense is that the level of response must not exceed the threat."

    Frei übersetzt: Die Wahl der Mittel muss der Bedrohung gegenüber angemessen sein und darf diese nicht übersteigen. Insofern ist auch in good old TX nichts mit "da darf man das eben...".

    In dem Bericht wird auch davon gesprochen, dass er ihn danach "in submission" genommen hat bis die Polizei eingetroffen ist. Was hätte ihn also davon abgehalten das zu tun bevor er ihm noch mehrfach gegen Kopf und Oberkörper tritt?

    Im Ergebnis bleibt ihm zu wünschen, dass er für sein Eingreifen jetzt nicht nachträglich noch eins drauf bekommt - überflüssig und rechtlich auch nicht wirklich gedeckt waren die letzten Kicks deswegen aber trotzdem.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  14. #14
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    bis 1.39 alles in ordnung. danach nicht mehr - und zwar unabhängig von der rechtlichen lage. ab dann gab es keinerlei gegenwehr mehr, nicht mal mehr ne "schutzhaltung" oder so.
    die rippenprellungen und die gehirnerschütterung, die cuts, die evtl. schäden an nase und kiefer und den rest, bis zu diesem punkt, hat er sich allerdings selbst zuzuschreiben.
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  15. #15
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    das ist halt der unterschied zwischen mma und sv...
    der andere hat nicht getappt, kein ringrichter hat den kampf beendet und keine glocke hat geläutet.
    wie sollte er also wissen wann schluss ist?

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