Zitat von
jkdberlin
Komisch, ich ja. Auch bei einer schulmedizinischen Behandlung muss ein Arzt Medikamente auffinden. Das bekommt er nicht zusätzlich abgerechnet.
Ich persönlich hab noch nie erlebt, dass ein Arzt irgendwie groß nachdenken musste, oder gar in einem Buch nachschlagen, um
mir irgendwas zu verschreiben.
Wie aufwendig die homöopathische Medikamentenermittlungsmethode ist, weiß ich nicht, aber wenn die KK da 20 Euro abdrücken und die Verantwortlichen weder doof noch korrupt sind, dann wird das schon etwas schwieriger sein.
Zitat von
jkdberlin
Die Homöopathische Analyse gibt es ansonsten in der GOÄ nicht
logisch, Gesundbeten gibt es wohl auch nicht.
Was ja nicht heißen muss, dass es einen gewissen Zeitaufwand erfordert.
Zitat von
jkdberlin
und auch die Folgeanamese wird höher abgerechnet.
Dabei ist nur der Satz wichtig, nicht jedoch der tatsächliche Zeitaufwand.
Aus Deinem Zitat geht das IMO nicht hervor, nur dass Folgeanamnesen in der GOÄ unter 30min nicht abrechenbar sind.
Homöopathische Folgeanamnese: Bei einer mindestens 30-minütigen Dauer erhalten Kollegen 45 Euro, bei einer Mindestdauer von 15 Minuten 22,50 Euro und bei mindestens sieben Minuten zehn Euro. In der GOÄ lassen sich Folgeanamnesen nur bei einer Mindestdauer von 30 Minuten abrechnen.
Was bekommt denn ein Arzt nach GOÄ für eine mindestens dreißigminütige Folgeanamnese?