Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
Ich kann dem nicht entnehmen, dass für das reine Verschreiben eines Medikaments vom Arzt bei einem homöopathischen Medikament eine höhere Gebühr abgerechnet werden könnte als bei einem konventionellen Medikament oder eben Placebo.


Die "Behandlung" besteht nicht nur im Verschreiben, sondern eben auch in tatsächlich vorgenommenen Maßnahmen, während derer der Arzt persönlich gebunden ist und die mit maximal 90 Euro pro Stunde vergütet werden.

Komisch, ich ja. Auch bei einer schulmedizinischen Behandlung muss ein Arzt Medikamente auffinden. Das bekommt er nicht zusätzlich abgerechnet. Die Homöopathische Analyse gibt es ansonsten in der GOÄ nicht und auch die Folgeanamese wird höher abgerechnet. Dabei ist nur der Satz wichtig, nicht jedoch der tatsächliche Zeitaufwand.