Ich schreibe, weil ich gerade im Praktikum auf der psychiatrischen ambulanz war und dort folgendes geschehen ist:
Eine psychotische patientin in Behandlung hat dem beiwohnen einer Gruppe Studenten zu lernzwecken bei einem kontrolltermin zwecks medikationsanpassung zugestimmt. Dabei wurden generelle fragen zum befinden gestellt. Die behandelnde Ärztin hat von gewalttätigen episoden in der Vergangenheit der Patientin erzählt.
Auf eine frage bezüglich aggressiver gefühle zeigte die Patientin auf mich (der ich Protokollführer und daher eher stiller beobachter war), sie hätte gerade den intensiven drang mich zu erwürgen. Die Situation war an sich nicht bedrohlich, daher hielt sich meine anspannung in grenzen, allerdings gibt mir der borfall zu denken.
Klar, eigenschutz geht absolut vor, auch in der Klinik, aber die juristischen Rahmenbedingungen für selbstverteidung für medizinisches personal interessiert mich. Schließlich liegt eine besondere Beziehung zwischen Arz/pflege und patientIn vor (ich glaube der begriff heißt garantenstellung?)

Vielleicht ist da jemand juristisch bewandert.