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Thema: Rabenschnabel - WaffG

  1. #1
    WolfRabeAxt Gast

    Standard Rabenschnabel - WaffG

    Moin,

    ist es legal sich im Ernstfall, meint, 3 Mordlustige stürmen deine Wohnung und haben es auf dich abgesehen, mit einem Rabenschnabel mit Stoßklinge am Kopf selbst zu verteidigen?

    Der Kampf beschränkt sich auf die eigene Wohnung wie gesagt.
    Für die, die es nicht wissen, ein Rabenschnabel ist ein Kriegshammer.

    Selbst im Fall eines Angriffs mit Schusswaffen, halte ich ein solchen Gerät für die beste Wahl, da man eben "um Ecken" kämpft.

    Danke für die Auskunft. MfG

    (Bitte erstrangig Fakten, und kein Gequatsche)

  2. #2
    Finaljustice Gast

    Standard

    Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten und hat auch nichts mit dem Waffengesetz zu tun. Die Wahl des Verteidigungsmittels ist von der Frage, ob dessen Führen oder Besitz legal ist, vollkommen unabhängig. Selbst wenn Du illegal eine Schusswaffe besitzt, dürftest Du Dich gegebenenfalls damit "legal" verteidigen (auch mit tödlicher Folge). Dass man Dich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (§§ 51ff WaffG) bestrafen kann, ist ein anderer Sachverhalt.

  3. #3
    WolfRabeAxt Gast

    Standard

    Dessen bin ich mir bewusst. Ich fahr dann trotzdem min 1 Jahr ein. Darum orientiere ich mich um.

    Für geladene Armbrust wird zu wenig Zeit bleiben. Machete und Kriegshammer mit Speerspieß für Distanztöten sind momentan meine Versicherung. Zusätzlich Pfefferschaum für die dahinterstehenden bzw um die Ecke sprühen und dann Vollgas.

    Gasrevolver fällt aus, weil ich mich damit selbst vergase. Mich mit Klinge würde das auch nicht aufhalten, wenn ich im Bruchteil einer Sekunde gesehen habe wo mein Ziel stand und es nicht fliehen kann da es im Raum steht, und ich bin ungeschult in diesem Handwerk.

    Wie ist der rechtliche Rahmen bei Hiebwaffen dieser Art in der Wohnung?

  4. #4
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    25.12.2010
    Alter
    39
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    Standard

    Auf was bereitest du dich denn vor?

  5. #5
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    Beiträge
    1.480

    Standard

    Zitat Zitat von Nite Beitrag anzeigen
    Auf was bereitest du dich denn vor?
    ... das frage ich mich auch gerade ...

    aber wie dem auch immer sei,
    man sollte auch die Frage nach dem Grund der Vorbereitung auf den 'Ernstfall' nicht vergessen;

    also:
    worauf bereitest Du Dich warum vor?

    gruß hafis
    Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. (Descartes)
    Life is complex. It has real and imaginary components. (Rich Rosen)

  6. #6
    Finaljustice Gast

    Standard

    Zitat Zitat von WolfRabeAxt Beitrag anzeigen
    Dessen bin ich mir bewusst. Ich fahr dann trotzdem min 1 Jahr ein. Darum orientiere ich mich um.

    Für geladene Armbrust wird zu wenig Zeit bleiben. Machete und Kriegshammer mit Speerspieß für Distanztöten sind momentan meine Versicherung. Zusätzlich Pfefferschaum für die dahinterstehenden bzw um die Ecke sprühen und dann Vollgas.

    Gasrevolver fällt aus, weil ich mich damit selbst vergase. Mich mit Klinge würde das auch nicht aufhalten, wenn ich im Bruchteil einer Sekunde gesehen habe wo mein Ziel stand und es nicht fliehen kann da es im Raum steht, und ich bin ungeschult in diesem Handwerk.

    Wie ist der rechtliche Rahmen bei Hiebwaffen dieser Art in der Wohnung?
    Ich verstehe zwar nicht so gaaanz, was Du meinst, aber an sich kann man sagen: Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Für den Besitz einer verbotenen Waffe wanderst Du sicherlich nicht "für ein Jahr ein". Die von Dir geschilderte Waffe dürfte keine verbotene Waffe sein, also nur eine "Hieb- oder Stoßwaffe". Die darf zwar in aller Regel nicht "geführt" werden, aber in der eigenen Wohnung darfst Du sowas natürlich auch zur Hand nehmen. Ich kann natürlich nur ausdrücklich davon abraten, solcherlei Gerät zur "Selbstverteidigung" zu nützen, insbesondere ohne jegliches Training. Und wenn du wirklich "töten" willst, fängt es mit der Notwehr eben an schwierig zu werden, ganz gleich, was Du nimmst. Kommt denn der König von England demnächst mit seinen Schergen vorbei?

  7. #7
    WolfRabeAxt Gast

    Standard

    Den Grund werde ich hier nicht veröffentlichen. Ich wäre gezwungen Seiten zu schreiben, um den Komplex Oberflächlich zu beschreiben. Wie jetzt jeder weiß, habe ich keinen Nutzen davon - also, Pardon.

    Finaljustive: Dann belege deine Aussage bitte mit Fakten - als Erinnerung ging es hier um den Erwerb einer Scharfen. Ich bin anders Informiert.

    Die Frage ob ich einen Kriegshammer "halten" darf, sehe ich als beantwortet. Danke dafür

    Soweit ich weiß, darf ich denjenigen Töten, der in Tötungsabsicht in meine Wohnung eindringt aus dieser ich nicht fliehen kann. Sollten die Eingreifer ohne Bewaffnung eindringen, wird es schwieriger. Das Regel ich dann Fallabhängig. Ich bin im Stande zu differenzieren, ob da ein übermütiger Prolet steht, welcher sich ohne Gewaltanwendung vertreiben lässt, oder ob Sekunden zählen. Fallabhängig lassen sich Proleten pauschal ausschließen. Wenn, dann kommen schwere Jungs und keine Amateure.
    Es geht hier nicht um nen Straßenzwist, Rockerpolitik oder sonstigen Kindergarten.
    In Deutschland gibt es Sachen, die gibt's garnicht.

  8. #8
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Zitat Zitat von WolfRabeAxt Beitrag anzeigen
    Für die, die es nicht wissen, ein Rabenschnabel ist ein Kriegshammer.
    Auch außerhalb Aventuriens? Ich lese viel über mittelalterliche Waffen, aber abseits von DSA hab ich diesen Begriff in deutschen Quellen wirklich noch nie gesehen.

    Kurzes Googlen brachte den Wiki-Artikel hier: Rabenschnabel ? Wikipedia zu Tage, aber den hat offensichtlich auch ein ahnungsloser RPG-Nerd geschrieben.

    die Waffe galt jedoch als unritterlich
    B*tch, please. Kriegshämmer aller Art und vor allem die abgebildete Polaxe waren verbreitete Waffen bei Rittern.

  9. #9
    loki93 Gast

    Standard

    Ist doch völlig offensichtlich, dass er sich auf die nächste Zombieapokalypse vorbeireitet

  10. #10
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Zitat Zitat von loki93 Beitrag anzeigen
    Ist doch völlig offensichtlich, dass er sich auf die nächste Zombieapokalypse vorbeireitet
    Da wäre ne Polaxe echt ne gute Wahl, finde ich.

  11. #11
    Finaljustice Gast

    Standard

    Zitat Zitat von WolfRabeAxt Beitrag anzeigen
    Finaljustive: Dann belege deine Aussage bitte mit Fakten - als Erinnerung ging es hier um den Erwerb einer Scharfen. Ich bin anders Informiert.

    Soweit ich weiß, darf ich denjenigen Töten, der in Tötungsabsicht in meine Wohnung eindringt aus dieser ich nicht fliehen kann. Sollten die Eingreifer ohne Bewaffnung eindringen, wird es schwieriger. Das Regel ich dann Fallabhängig. Ich bin im Stande zu differenzieren, ob da ein übermütiger Prolet steht, welcher sich ohne Gewaltanwendung vertreiben lässt, oder ob Sekunden zählen. Fallabhängig lassen sich Proleten pauschal ausschließen. Wenn, dann kommen schwere Jungs und keine Amateure. .
    1. Welche Aussage soll ich mit welchen Fakten belegen?

    2. Du liegst falsch. Die Tötung eines anderen Menschen ist immer ultima ratio hat nichts mit der Wohnung und nur wenig mit der Absicht des Angreifers zu tun. Notwehr und Notstand sind keine Freifahrtscheine für die Tötung eines Menschen. Grundsätzlich gilt, dass Du das mildeste zur Verfügung stehende Mittel wählen musst, um den Angriff abzuwehren. Die gezielte Tötung des Angreifers dürfte das nur in den wirklich absolut seltensten Fällen sein. In Deutschland gibt es keine Castle-Doctrine.

  12. #12
    Finaljustice Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
    Da wäre ne Polaxe echt ne gute Wahl, finde ich.
    Der Zombie Survival Guide sagt: Machete, Brechstange und Getsugasan Aber Poleaxe ist ja sowas ähnliches ^^. Ich hatte keine Ahnung, was es mit "Rabenschnabel" auf sich hatte und ging jetzt von einem Kriegshammer aus ^^.

  13. #13
    Opie_SOA Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Finaljustice Beitrag anzeigen
    1. Welche Aussage soll ich mit welchen Fakten belegen?

    2. Du liegst falsch. Die Tötung eines anderen Menschen ist immer ultima ratio hat nichts mit der Wohnung und nur wenig mit der Absicht des Angreifers zu tun. Notwehr und Notstand sind keine Freifahrtscheine für die Tötung eines Menschen. Grundsätzlich gilt, dass Du das mildeste zur Verfügung stehende Mittel wählen musst, um den Angriff abzuwehren. Die gezielte Tötung des Angreifers dürfte das nur in den wirklich absolut seltensten Fällen sein. In Deutschland gibt es keine Castle-Doctrine.
    Quelle?

    Edit: das mildeste zur Verfügung stehende Mittel ist in 99,99% aller Fälle die Stimme: "Halte ein, du Strolch!"

  14. #14
    Suriage Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Opie_SOA Beitrag anzeigen
    Quelle?

    Edit: das mildeste zur Verfügung stehende Mittel ist in 99,99% aller Fälle die Stimme: "Halte ein, du Strolch!"
    Das mildeste zur Verfügung stehende Mittel welches geeignet ist den Angriff abzuwehren/zu beenden.

    Das wird in der Regel nicht die Stimme sein wenn man überfallen wird.

  15. #15
    Opie_SOA Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Suriage Beitrag anzeigen
    Das mildeste zur Verfügung stehende Mittel welches geeignet ist den Angriff abzuwehren/zu beenden.
    woher willst du wissen, dass dazu die Stimme nicht ausreicht, ohne es versucht zu haben?

    Die Frage nach der Quelle bleibt. Im §34 ist nur die Rede von einem angemessenen Mittel. Wenn ich außer Stimme und Rabenschnabel nix weiteres zur Hand habe, wird beides schon in Ordnung sein (Rabenschnabel auf Kopf natürlich nicht).

    Oder willste dem Einbrecher sagen: "Oh halt, Moment, ich hatte hier irgendwo noch Pfefferspray, ich such grad mal"

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