Zitat von
WolfRabeAxt
Ein Rabenschnabel ist ein Deutsches Kriegswerkzeug aus dem 11.Jahrhundert welches aufkam, als man gegen die Ritter zur Felde zog. Den "Schnabel" deswegen, um die Panzerung zu perforieren und den Kontrahenten schwer zu verletzen oder zu töten.
Nein, ich bereite mich nicht auf die Zombieapokalypse vor. Dieses Szenario ist real.
Polaxe hin oder her. Denke der Hammer ist handlicher. Wer eins davon abbekommt, ist sowieso außer Gefecht. Bitte keine Fantasiespielchen hier.
Welche Aussage du mit welchen Fakten belegen sollst? Ich habe doch extra auf den Inhalt der Schafen hingewiesen. Nochmals:
FiJu 1."Selbst wenn Du illegal eine Schusswaffe besitzt, dürftest Du Dich gegebenenfalls damit "legal" verteidigen (auch mit tödlicher Folge)."
(Was deinem letzten Post übrigens grob widerspricht! - Ich verstehe aber schon wie du das meinst. ultima Ratio - mittel der Wahl - geringstes Mittel um den Angriff zu stoppen etc. Ich brauche von dir übrigens keine Belehrung - ich bin Rechtskundig)
FiJu 2."Dass man Dich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (§§ 51ff WaffG) bestrafen kann, ist ein anderer Sachverhalt."
(Darauf antwortete ich - mit min. 1 Jahr Knast)
FiJu 3. "Für den Besitz einer verbotenen Waffe wanderst Du sicherlich nicht "für ein Jahr ein".
Diese Aussage will ich jetzt belegt haben.
FiJu 4."Kommt denn der König von England demnächst mit seinen Schergen vorbei?"
Ja, im Kern ist die Sachlage so. Nur nicht der Kö.v.England