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Thema: Rabenschnabel - WaffG

  1. #16
    Finaljustice Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Opie_SOA Beitrag anzeigen
    Quelle?

    Edit: das mildeste zur Verfügung stehende Mittel ist in 99,99% aller Fälle die Stimme: "Halte ein, du Strolch!"
    Ich wollte es nicht schon wieder zu weit ausufern lassen, weil die Details für den Nichtjuristen ohnehin schwer zu durchschauen sind. Diese Überlegung ist Teil der "Erforderlichkeit" der Notwehr im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB. Eine Notwehrhandlung ist erforderlich, wenn sie geeignet ist den Angriff sofort sicher und endgültig zu beenden und dabei das relativ mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellt ( BGHSt 3, 217).

  2. #17
    Finaljustice Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Opie_SOA Beitrag anzeigen
    woher willst du wissen, dass dazu die Stimme nicht ausreicht, ohne es versucht zu haben?

    Die Frage nach der Quelle bleibt. Im §34 ist nur die Rede von einem angemessenen Mittel. Wenn ich außer Stimme und Rabenschnabel nix weiteres zur Hand habe, wird beides schon in Ordnung sein (Rabenschnabel auf Kopf natürlich nicht).

    Oder willste dem Einbrecher sagen: "Oh halt, Moment, ich hatte hier irgendwo noch Pfefferspray, ich such grad mal"
    Bei mir steht nichts von Angemessenheit.

    § 32
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

  3. #18
    Opie_SOA Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Finaljustice Beitrag anzeigen
    Ich wollte es nicht schon wieder zu weit ausufern lassen, weil die Details für den Nichtjuristen ohnehin schwer zu durchschauen sind. Diese Überlegung ist Teil der "Erforderlichkeit" der Notwehr im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB. Eine Notwehrhandlung ist erforderlich, wenn sie geeignet ist den Angriff sofort sicher und endgültig zu beenden und dabei das relativ mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellt ( BGHSt 3, 217).
    was dann ja wieder den Rabenschnabel annehmbar macht, wenn dieser gerade griffbereit ist und die Stimme aller Wahrscheinlichkeit nicht ausreicht (immer noch schlecht: Rabenshcnabel zum Kopf)

  4. #19
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Tausch halt "erfolderlich" und "Angemessenheit" aus. Es läuft auf das gleiche hinaus.

  5. #20
    Finaljustice Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Opie_SOA Beitrag anzeigen
    was dann ja wieder den Rabenschnabel annehmbar macht, wenn dieser gerade griffbereit ist und die Stimme aller Wahrscheinlichkeit nicht ausreicht (immer noch schlecht: Rabenshcnabel zum Kopf)
    Habe ich im Prinzip auch nicht anders gesagt. Auf ein weniger zuverlässiges Mittel muss sich der Verteidiger bei der Notwehr nicht verweisen lassen ( vgl. etwa BGH NStZ-RR 2007, 199). Du vermengst aber gerade Nostand und Notwehr. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuh. Die Frage lässt sich abstrakt nicht beantworten, weil es auf die konkrete Situation ankommt. Es lässt sich aber Abstrakt sagen: Direkter Tötungsvorsatz ist in der Notwehr nicht enthalten, da müssten wir dann in der Tat den Nostand bemühen.

  6. #21
    Opie_SOA Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Finaljustice Beitrag anzeigen
    Bei mir steht nichts von Angemessenheit.

    § 32
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    ich beziehe mich da mehr auf §34 Rechtfertigender Notstand. §32 bezieht sich mMn eher auf einen direkten Angriff und nicht unbedingt auf einen Einbruch, dem in erster Linie materielle Güter bedroht sind

  7. #22
    WolfRabeAxt Gast

    Standard

    Ein Rabenschnabel ist ein Deutsches Kriegswerkzeug aus dem 11.Jahrhundert welches aufkam, als man gegen die Ritter zur Felde zog. Den "Schnabel" deswegen, um die Panzerung zu perforieren und den Kontrahenten schwer zu verletzen oder zu töten.

    Nein, ich bereite mich nicht auf die Zombieapokalypse vor. Dieses Szenario ist real.

    Polaxe hin oder her. Denke der Hammer ist handlicher. Wer eins davon abbekommt, ist sowieso außer Gefecht. Bitte keine Fantasiespielchen hier.

    Welche Aussage du mit welchen Fakten belegen sollst? Ich habe doch extra auf den Inhalt der Schafen hingewiesen. Nochmals:

    FiJu 1."Selbst wenn Du illegal eine Schusswaffe besitzt, dürftest Du Dich gegebenenfalls damit "legal" verteidigen (auch mit tödlicher Folge)."
    (Was deinem letzten Post übrigens grob widerspricht! - Ich verstehe aber schon wie du das meinst. ultima Ratio - mittel der Wahl - geringstes Mittel um den Angriff zu stoppen etc. Ich brauche von dir übrigens keine Belehrung - ich bin Rechtskundig)

    FiJu 2."Dass man Dich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (§§ 51ff WaffG) bestrafen kann, ist ein anderer Sachverhalt."
    (Darauf antwortete ich - mit min. 1 Jahr Knast)

    FiJu 3. "Für den Besitz einer verbotenen Waffe wanderst Du sicherlich nicht "für ein Jahr ein".

    Diese Aussage will ich jetzt belegt haben.

    FiJu 4."Kommt denn der König von England demnächst mit seinen Schergen vorbei?"

    Ja, im Kern ist die Sachlage so. Nur nicht der Kö.v.England

  8. #23
    Finaljustice Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
    Tausch halt "erfolderlich" und "Angemessenheit" aus. Es läuft auf das gleiche hinaus.
    Finde ich nicht. Angemessenheit ist eine Zweck-Mittel-Relation. Die habe ich in der Notwehr gerade nicht, sondern eben nur beim Notstand (und zwar in aller Regel beim entschuldigenden Notstand, nicht mehr beim rechtfertigenden).

  9. #24
    WolfRabeAxt Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Suriage Beitrag anzeigen
    Das mildeste zur Verfügung stehende Mittel welches geeignet ist den Angriff abzuwehren/zu beenden.

    Das wird in der Regel nicht die Stimme sein wenn man überfallen wird.
    Komm hier nicht mit sowas, bitte. Das ist kein Kinderspiel.
    Wenn, dann geht's um alles oder nichts.

  10. #25
    Finaljustice Gast

    Standard

    Zitat Zitat von WolfRabeAxt Beitrag anzeigen
    Ein Rabenschnabel ist ein Deutsches Kriegswerkzeug aus dem 11.Jahrhundert welches aufkam, als man gegen die Ritter zur Felde zog. Den "Schnabel" deswegen, um die Panzerung zu perforieren und den Kontrahenten schwer zu verletzen oder zu töten.

    Nein, ich bereite mich nicht auf die Zombieapokalypse vor. Dieses Szenario ist real.

    Polaxe hin oder her. Denke der Hammer ist handlicher. Wer eins davon abbekommt, ist sowieso außer Gefecht. Bitte keine Fantasiespielchen hier.

    Welche Aussage du mit welchen Fakten belegen sollst? Ich habe doch extra auf den Inhalt der Schafen hingewiesen. Nochmals:

    FiJu 1."Selbst wenn Du illegal eine Schusswaffe besitzt, dürftest Du Dich gegebenenfalls damit "legal" verteidigen (auch mit tödlicher Folge)."
    (Was deinem letzten Post übrigens grob widerspricht! - Ich verstehe aber schon wie du das meinst. ultima Ratio - mittel der Wahl - geringstes Mittel um den Angriff zu stoppen etc. Ich brauche von dir übrigens keine Belehrung - ich bin Rechtskundig)

    FiJu 2."Dass man Dich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (§§ 51ff WaffG) bestrafen kann, ist ein anderer Sachverhalt."
    (Darauf antwortete ich - mit min. 1 Jahr Knast)

    FiJu 3. "Für den Besitz einer verbotenen Waffe wanderst Du sicherlich nicht "für ein Jahr ein".

    Diese Aussage will ich jetzt belegt haben.

    FiJu 4."Kommt denn der König von England demnächst mit seinen Schergen vorbei?"

    Ja, im Kern ist die Sachlage so. Nur nicht der Kö.v.England
    Deine Rechtskunde ist dann allerdings fehlerhaft. Meine Aussagen sind keine Belehrungen, sondern Richtigstellungen zu Deinen irrigen Annahmen. Wenn Du allerdings ohnehin alles weißt, dann ist meine Expertise an dieser Stelle verschwendet und bedarf keiner weiteren Bemühungen.

  11. #26
    WolfRabeAxt Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Opie_SOA Beitrag anzeigen

    Oder willste dem Einbrecher sagen: "Oh halt, Moment, ich hatte hier irgendwo noch Pfefferspray, ich such grad mal"

    Seid ihr begriffsstutzig ? Ich rede hier nicht von Einbrechern.
    Ich bereite mich hier nicht auf Eventualitäten des täglichen Lebens oder Schwachsinn wie ner Zombieapokalipse vor....

  12. #27
    WolfRabeAxt Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Finaljustice Beitrag anzeigen
    Deine Rechtskunde ist dann allerdings fehlerhaft. Meine Aussagen sind keine Belehrungen, sondern Richtigstellungen zu Deinen irrigen Annahmen. Wenn Du allerdings ohnehin alles weißt, dann ist meine Expertise an dieser Stelle verschwendet und bedarf keiner weiteren Bemühungen.
    Du behauptest wieder, ich darf zwar keine Scharfe erwerben und besitzen, aber ich darf sie Einsetzen wenn es um mein Leben geht und das Straffrei.

    Das möchte ich bitte mit Fakten belegt haben. Mundreden und Behauptungen schenke ich ohne Belege keine Bedeutung.

  13. #28
    Finaljustice Gast

    Standard

    Zitat Zitat von WolfRabeAxt Beitrag anzeigen
    Du behauptest wieder, ich darf zwar keine Scharfe erwerben und besitzen, aber ich darf sie Einsetzen wenn es um mein Leben geht und das Straffrei.

    Das möchte ich bitte mit Fakten belegt haben. Mundreden und Behauptungen schenke ich ohne Belege keine Bedeutung.
    BGH 2 StR 375/11 - Urteil vom 2. November 2011; Für ausführlichen Beleg die Besprechung

    van Rienen, ZIS 2012, S. 377ff

    sowie

    Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, Kommentar, 59. Aufl. 2012, § 32 Rn. 33 m.w.N

  14. #29
    WolfRabeAxt Gast

    Standard

    Jetzt bin ich schon selbst durcheinander gekommen...
    Die Notwehr in der Sache ist schon Klar.
    Was mich natürlich interessierte, ist das was ich schon im Anfangspost behauptete, nämlich das man dann trotzdem in den Knast wandert. Nicht weil man sich in Notwehr verteidigt hat, sondern weil man eben ne schwarze Scharfe besitzt.

  15. #30
    Lars´n Roll Gast

    Standard

    Zitat Zitat von WolfRabeAxt Beitrag anzeigen
    FiJu 3. "Für den Besitz einer verbotenen Waffe wanderst Du sicherlich nicht "für ein Jahr ein".
    Diese Aussage will ich jetzt belegt haben.
    Was Du nicht alles willst, Schnucki. Kriegshämmer sind keine verbotenen Gegenstände. Punkt, aus, Ende. Such mal nen Feststellungsbescheid, der was anderes sagt. Ob Du damit, mit nem Schürhaken, oder Deiner Hauskatze jemanden totschlägst ist bumslade.

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