Wie eingangs berichtet siehe dazu den 4. Abschnitt des Waffengesetzes, §§51 ff WaffG, dort stehen die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften. Bei Erstbegehung ist mit einer Freiheitsstrafe nicht zu rechnen.
Das macht dann bitte 190,-€ zzgl. 19% Umsatzsteuer gemäß § 34 Abs. 1 RVG.