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Thema: Polizeiliches Führungszeugnis für Schwarzgurte

  1. #46
    Schlangenmensch Gast

    Standard

    Zitat Zitat von IYoh Beitrag anzeigen
    es geht eben nicht um Generalverdacht, sondern um Auschluss von Schwerstverbrechern. Einfach mal auf den Link von Franks erstem Post gehen und die Gründe für mögliche Disqualifikation ansehen. Wäre dumm, wenn jemand mit solchen Einträgen (dort steht u.A. Mord, schwere Körperverletzung und eben auch sexuelle Übergriffe), in irgendeinem Verein ein Amt als Trainer hätte.
    Aber wenn ich von allen meinen Mitgliedern ein efz verlange, unterstelle ich denen doch erstmal allen das sie da einen Eintrag haben und erst damit das Gegenteil beweisen sollen. Für mich klingt das stark nach Generalverdacht.

  2. #47
    Nuada Gast

    Standard

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    . Was haltet ihr davon?
    Würde ich nur machen, wenn ich mich dann auch als tödliche Waffe registrieren lassen darf.

  3. #48
    maluco Gast

    Standard

    Also ich wäre dafür statt dem Führungszeugnis die Artigen und Unartigenliste vom Weihnachtsmann zu benutzen

  4. #49
    Registrierungsdatum
    15.10.2009
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    Nähe Heidelberg
    Beiträge
    318

    Standard

    Zitat Zitat von IYoh Beitrag anzeigen
    es geht eben nicht um Generalverdacht, sondern um Auschluss von Schwerstverbrechern. Einfach mal auf den Link von Franks erstem Post gehen und die Gründe für mögliche Disqualifikation ansehen. Wäre dumm, wenn jemand mit solchen Einträgen (dort steht u.A. Mord, schwere Körperverletzung und eben auch sexuelle Übergriffe), in irgendeinem Verein ein Amt als Trainer hätte.
    Doch, gerade ein solches Verhalten irgendwelcher Obrigkeit im weitesten Sinne stellt alle, von denen die Vorlage dieses Dokumentes verlangt wird, erstmal unter Generalverdacht. Und per angeordneter Beweislastumkehr muß jeder beweisen, daß er oder sie eben keine solche Straftat begangen hat.
    Ist doch pervers, ich mache 10 Jahre Kindertraining und dann kommt ein Verband und will, daß ich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlege? Ich werde keins vorlegen und schmeiß alles hin, obwehl ich nichts zu verbergen habe und kein Eintrag vorliegt.

    Obwohl... ich bin doch auch Vvereinsvorstand und da krieg ich mein eigenes Führungszeugnis zu lesen und niemand anderes und was da drin steht, kommt dann auch nicht raus? wunderbar. Ziel erreicht. Sesselpoopster beruhigt und ich kann alles wie bisher weitermachen.......

  5. #50
    n1vo Gast

    Standard

    Schön, dass wenigstens einige hier ihren Kopf anscheinend nicht nur als Hutständer verwenden. tolle Beiträge rambat, du sprichst mir aus der Seele!

  6. #51
    Kigger Gast

    Standard

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Muss man nur, wenn man an IBJJF Wettkämpfen teilnehmen möchte...oder seine Schüler, bzw. die Mitglieder der eigenen Schule...und wenn man IBJJF anerkannte Graduierungen vergeben möchte.
    Sehe ich keinen Sinn drin.
    Dann lieber abchecken wenn einer mit ner KK anfängt,also wer da so in die Schule kommt falls man Zweifel hat ob der das nicht anders anwenden will als man es möchte.Muss ja nicht unbedingt ein polizeiliches Führungszeugnis sein denn viele Trainer kennen ja diesen und jenen,vielleicht auch nen Polizisten oder Juristen und sich da ne Info holen kann schon ne gute Idee sein.
    Aber nach jahrelangem Training und Prüfungen sowas für Wettkämpfe zu verlangen finde ich merkwürdig.

  7. #52
    gasts Gast

    Standard

    Zitat Zitat von oldtomtom Beitrag anzeigen
    Ist doch pervers, ich mache 10 Jahre Kindertraining und dann kommt ein Verband und will, daß ich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlege? Ich werde keins vorlegen und schmeiß alles hin, obwehl ich nichts zu verbergen habe und kein Eintrag vorliegt.

    Obwohl... ich bin doch auch Vvereinsvorstand und da krieg ich mein eigenes Führungszeugnis zu lesen und niemand anderes und was da drin steht, kommt dann auch nicht raus? wunderbar. Ziel erreicht. Sesselpoopster beruhigt und ich kann alles wie bisher weitermachen.......
    Da hast Du ja nochmal Glück gehabt

  8. #53
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    10.11.2004
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    46
    Beiträge
    7.519

    Standard

    Bei der ganzen Diskussion um das Führungszeugnis sollte man sich zunächst einmal angucken WAS, WIE LANGE da drin steht und was da vor allem alles nicht drin steht, bzw. wann gelöscht wird.

    90 Tagessätze oder drei Monate ohne Bewährung bekommt man nicht für ein wenig "dumme Jungenstreiche" und diese kleinen Vergehen sind nach drei Jahren ohne erneute Probleme wieder gelöscht (aus dem Führungszeugnis). Kann man im Paragraphen 38 BZRG nachlesen.

    Ein polizeiliches Führungszeugnis ist heutzutage bei sehr vielen Jobs Gang und Gäbe, im Umgang mit Kindern ist das erweiterte Führungszeugnis eh Pflicht bei den jeweiligen Berufen.

    Wie gesagt ein "nicht sauberes" Führungszeugnis sagt erst einmal etwas über die Vergangenheit dieses Menschen aus und ja, je nach Eintrag, disqualifiziert das evtl. auch, unabhängig von Kindesmißbrauch, für den Umgang mit Kindern, wie gesagt, schaut auch an was man getan haben muss um einen Eintrag zu bekommen (und ggf. zu behalten)...

    Grüße

    Kanken

  9. #54
    Registrierungsdatum
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    504

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    Ich kann daran nichts verwerfliches finden, dabei bin ich libertär
    "Alles Geschmackssache!" - sagte der Affe, und biss in die Kernseife

  10. #55
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    14.04.2013
    Alter
    39
    Beiträge
    152

    Standard

    Finde das auch richtig. Trainer haben wie Lehrer viel Verantwortung.

  11. #56
    Gast Gast

    Standard

    Zitat von IYoh
    es geht eben nicht um Generalverdacht, sondern um Auschluss von Schwerstverbrechern.
    ja, genau ... und die findet man ja nur, wenn ALLE erst einmal nachweisen müssen, daß sie eben keine schwerstverbrecher sind.


    gerade ein solches Verhalten irgendwelcher Obrigkeit im weitesten Sinne stellt alle, von denen die Vorlage dieses Dokumentes verlangt wird, erstmal unter Generalverdacht. Und per angeordneter Beweislastumkehr muß jeder beweisen, daß er oder sie eben keine solche Straftat begangen hat.
    eben.
    es scheint nur wenigen hier überhaupt aufgefallen zu sein, daß da munter eine BEWEISLASTUMKEHR stattfindet.
    es geht plötzlich nicht mehr darum, daß jemandem eine mögliche straftat nachgewiesen werden muß, es geht plötzlich darum, daß jeder seine unschuld beweisen soll.
    noch dazu gegenüber privatpersonen, die das einfach mal so verlangen ...

    das ist der eigentliche skandal.
    noch skandalöser ist, daß etliche einfach nur dazu nicken und diese beweislastumkehr auch noch ganz toll finden.
    "schadet ja nichts, und wer nichts zu verbergen hat ...!"
    oh sancta simplictas!

    klar, dient ja nur unser aller sicherheit, und wenn dadurch auch nur ein einziges kind ... blablabla ...

    und wenn man dadurch verhindern kann, daß all die zahlreichen mörder am training teilnehmen, die sich da so gern ins bjj drängen wollen ... mörder machen sowas nämlich gern.
    ich meine - wie sähe das denn aus, wenn ein mörder einen bjj-wettkampf gewinnt?
    sowas geht ja nun gar nicht ...
    mörder und kinderschänder haben im kampfsport nicht zu suchen, und da man ja nie wissen kann, wer da so alles schon mal gemordet und gekinderschändet hat, bleibt natürlich nur der weg über die vorlage des EFZ.
    ehrlich!
    anders geht es nicht!
    das ist die einzige möglichkeit!
    und da kinderschändende mörder sich im bjj gern mal schwarze gürtel umbinden, ist doch völlig klar, daß ALLE schwarzgurte ein EFZ vorlegen müssen.
    nein, nein, das hat mit generalverdacht natürlich üüüüüüberhaupt nichts zu tun ... weil ... weil ... also weil ...
    es ist eben unumgänglich, punkt!
    wir alle wissen ja von all den zahlreichen morden, die in letzter zeit von schwarzgurttragenden bjj-lern begangen wurden ...
    da muß man einfach etwas tun!
    völlig richtig!



    natürlich genügt das auf dauer so nicht, da ist ja klar.
    in einem jahr wird das dann auf braungurte ausgeweitet, und in drei jahren muß jeder, der bjj trainiert, ein EFZ vorlegen.
    jeder!
    und zwar erst seinem trainer, dann dem besitzer des gym, dann allen anderen trainingskameraden.
    so, und NUR so kann man sicher ein, daß die trainingkameraden unbescholtene menschen sind.
    denn wer will schon mit jemandem trainieren, der neulich erst wieder gemordet hat? wer bjj trainiert, hat ein recht darauf, genau zu wissen, mit wem er da die matte teilt!

    und zum schluß wird das - jährlich auf eigene kosten zu aktualiierende - EFZ natürlich auch der zuständigen ordnungs- und moralpolizei der IBJJF vorgelegt.
    daran führt nun einmal kein weg vorbei, wenn man all die vielen schwerstverbrecher davon abhalten will, die bjj-gyms zu unterwandern!

    und schließlich und endlich können uns müssen sich dann sämtliche anderen kampfportarten daran ein beispiel nehmen.
    und dann alle anderen sportarten.
    ich rege an, daß auch sämtliche skatvereine, freiwillige feuerwehren, kirchenchöre und dackelzüchterverbände diese vorsichtsmaßnahmen übernehmen.
    man kann schließlich nie wissen ...

  12. #57
    Registrierungsdatum
    24.06.2005
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    37
    Beiträge
    518

    Standard

    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    es scheint nur wenigen hier überhaupt aufgefallen zu sein, daß da munter eine BEWEISLASTUMKEHR stattfindet.
    Genau wie wenn man Kinderarzt o.Ä. werden will.

    Verstehe deine Bedenken und die Kritik durchaus. Aber die "Beweislastumkehr" ist ja NICHT verpflichtend. Nur, wenn du dir deren Namen auf die Flagge schreiben willst. Und das finde ich absolut legitim. Hindert einen ja keiner als BB zu unterrichten OHNE Mitglied der IBJJF zu sein. Wie gesagt, mit dem Turnierantritt das sehe ich nochmal als ein anderes Problem...
    Ein Problem wird die Beweislastumkehr ja erst, wenn man als Privatperson zum Nachweis verpflichtet wird. Und das ist ja nicht so.
    The mind is like a parachute. It works best when it is open. - Rickson Gracie

  13. #58
    Gast Gast

    Standard

    es wird wohl kaum jemand lesen wollen, aber vielleicht schaut der eine oder andere dann doch mal hier rein:
    Karl Weiss - Journalismus: Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht, Teil 2

  14. #59
    gasts Gast

    Standard

    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    es scheint nur wenigen hier überhaupt aufgefallen zu sein, daß da munter eine BEWEISLASTUMKEHR stattfindet.
    es geht plötzlich nicht mehr darum, daß jemandem eine mögliche straftat nachgewiesen werden muß, es geht plötzlich darum, daß jeder seine unschuld beweisen soll.
    Die Straftaten die, bzw. deren Nichtvorhandensein die bei einem FZ nachgewiesen werden können, sind schon nachgewiesen, von Gerichten beurteilt und registriert.
    Die Last des "Beweisens" besteht also lediglich darin, bestimmten Leuten einen Zugriff auf vorhandene Informationen zu gewähren.
    Man könnte natürlich auch einfach das Bundeszentralregister online stellen, dann hätte der Betroffene gar keinen Aufwand und könnte sich auch nicht aufregen, wie man ausgerechnet ihm so etwas unterstellen kann, wenn er nicht weiß, ob man dort nach seinem Namen gesucht hat, oder nicht.

    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    es wird wohl kaum jemand lesen wollen, aber vielleicht schaut der eine oder andere dann doch mal hier rein:
    Die zunehmende Kriminalisierung von Sexualität bzw. Nacktheit ist auch meiner Meinung nach nicht unproblematisch.
    Der hier eigentlich diskutierte US-Backroundcheck berücksichtigt ja auch z.B. "Prostitution".

  15. #60
    n1vo Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Joe Cool Beitrag anzeigen
    Genau wie wenn man Kinderarzt o.Ä. werden will.

    Verstehe deine Bedenken und die Kritik durchaus. Aber die "Beweislastumkehr" ist ja NICHT verpflichtend. Nur, wenn du dir deren Namen auf die Flagge schreiben willst. Und das finde ich absolut legitim. Hindert einen ja keiner als BB zu unterrichten OHNE Mitglied der IBJJF zu sein. Wie gesagt, mit dem Turnierantritt das sehe ich nochmal als ein anderes Problem...
    Ein Problem wird die Beweislastumkehr ja erst, wenn man als Privatperson zum Nachweis verpflichtet wird. Und das ist ja nicht so.
    Und was wenn das Beispiel Schule macht? Wenn es soweit kommt, dass man sozial ausgegrenzt wird, wenn man nicht bereit ist, überall sein Führungszeugnis vorzulegen? Zudem ist dem Missbrauch der Information Tür und Tor geöffnet und ehemalige, geläuterte Straftäter bleiben für immer stigmatisiert - genau wie die, die aus Prinzip auch kein leeres Führungszeugnis vorzeigen möchten.

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