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Thema: SV: Messer gegen Waffenlos

  1. #736
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    Glaubst du echt das, was du hier schreibst?

  2. #737
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    Böses, böses Messer! Es wird stets von Geisterhand geführt! Der Träger hat nichts damit zu tun!

  3. #738
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    Es gibt aber noch den Geist eines Gesetzes, d.h. Entspricht die Auslegung der Intention die zu diesem Gesetz führte. An dem Punkt haben wir dann den Casus Knaxus.

  4. #739
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    Ich sage doch, es spukt.

  5. #740
    freakyboy Gast

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    Zitat Zitat von Krümel2 Beitrag anzeigen
    Böses, böses Messer! Es wird stets von Geisterhand geführt! Der Träger hat nichts damit zu tun!
    Das ist halt der Knackpunkt. Aber was willst du machen? Soll jeder erstmal einem psychologischen Gutachten unterzogen werden, ob derjenige fähig ist ein Messer zu tragen? Da bleibt halt nur noch es einfach zu verbieten

  6. #741
    GlaucaB1 Gast

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    Zitat Zitat von GlaucaB1 Beitrag anzeigen


    Frank, wenn der Richter hier googelt, will der auch ein ATR-Poloshirt haben. Und er wird von der pazifistischen Philosophie unseres Stils zweifelsfrei überzeugt sein.

    Dann kann doch nichts mehr schiefgehen.

  7. #742
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    Standard SV: Messer gegen Waffenlos

    Zitat Zitat von GlaucaB1 Beitrag anzeigen
    In der Tat, du verstehst den Gesetzestext einfach nicht.







    Eben.



    Dojos und Hinterhöfe sind kein öffentlicher Raum, dort wird nichts "geführt"!



    "Führen" ist das "Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Waffen ausserhalb umfriedeten Besitzes".



    Wenn also das "Führverbot" nicht den Umgang mit Messern in Trainingsräumlichkeiten meint, noch den "Transport" dorthin (der Transport ist explizit als eigene Ausnahme aufgeführt), was bleibt dann also übrig, was mit Sportausübung im Zusammenhang mit Messern steht??



    Richtig: Trainieren in der Öffentlichkeit. Ist das so schwer zu verstehen?

    Was sagt euer Rechtsbeistand (den ihr als aufstrebender SV Anbieter ja mit Sicherheit habt) zu Deinen Thesen?
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  8. #743
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    Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, ein Messer als Verteidigungsmittel mit sich zu führen.
    Quelle: Initiative Messer sind Werkzeuge - Rechtslage: Waffengesetz und Messer

    Haben wir hier nicht eine tiefschwarze Grauzone mit einem SV-System, das sich hauptsächlich damit beschäftigt sich mit einem Messer zu verteidigen?

    Wann genau ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, bleibt bisher uneinheitlich und offen. Klar ist nach Aussage aller bisher gefragten Politiker und Beamten in Ministerien und Behörden nur, dass das Führen eines Messers zur Selbstverteidigung kein anerkannter Zweck ist, und damit nicht unter die Ausnahmeregelung fällt.
    Quelle: Initiative Messer sind Werkzeuge - Rechtslage: Waffengesetz und Messer

    Wie erklärt man jetzt einem Richter, als Messer-SV-Experte, dass das Einhandmesser nicht zur SV gedacht ist?
    Geändert von Thjr (11-03-2015 um 06:14 Uhr)

  9. #744
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    Mit dem Üblichen, Apfelschälen oder man hätte sein Rettungsmesser dabei, Werkzeug in der Hosentasche vergessen.
    Wir Haben Messer im Büro zB zum Pizza aufteilen verwendet. Geht auch mit einem Kerambit schön.

  10. #745
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    Zitat Zitat von Franz Beitrag anzeigen
    Mit dem Üblichen, Apfelschälen oder man hätte sein Rettungsmesser dabei, Werkzeug in der Hosentasche vergessen.
    Wir Haben Messer im Büro zB zum Pizza aufteilen verwendet. Geht auch mit einem Kerambit schön.
    Muss im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen ein verhängtes Bußgeld oder gegen das Einziehen eines Messers ein Gericht die Rechtmäßigkeit feststellen, ist der Richter im Rahmen der Gesetze in seiner Entscheidung frei. Konkret heißt das, was sozial adäquat ist und was nicht, was ein berechtigtes Interesse ist, oder nicht, wird letztlich vom Gericht entschieden.
    Quelle: Initiative Messer sind Werkzeuge - Rechtslage: Waffengesetz und Messer

    OK. Schlussendlich kommt es also darauf an WIE man sich dem Richter präsentiert und wie umfangreich der Richter nachforscht.

  11. #746
    Bero Gast

    Standard

    Es ist ja so das wahrscheinlich noch niemand auf die Idee gekommen ist, sein feststellbares Einahndmesser damit zu rechtfertigen, dass er sich ja quasi ständig zum "Sportausübenden" erklären könnte.

    Entsprechend gibt es da auch noch keine entsprechenden Urteile, zumindest hab ich noch keine gelesen.

    Allerdings gibt es in vielen anderen Bereichen wie z.B. Faustmessern bei Jägern, den besagten Tonfas, Rettungsmessern in Autos einschlägige Entscheidungen, die immer in eine eindeutige Richtung gehen.

    Wenn mich entsprechend ein Polizist des Abends in der Altstadt erwischt, wird er sich wohl kaum mit einem: "Aber ich wollte doch gleich anfangen meinen Sport auszuüben." abspeisen lassen.

    Ich selbst finde das Gesetz ja auch Banane und hab ebenfalls durchaus mal mein Leatherman Crater in der Tasche stecken aber ich bin mir bewusst, dass es Ärger machen kann.

    Entsprechend nehme ich es aus der Tasche, wenn ich z.B. Abends weg gehe, mit der Bahn fahre, etc.

    Meiner Meinung nach, sollte jemand der andere Leute im "Messerkampf" ausbildet über so etwas Bescheid wissen und nicht einfach seine eigene, laienhafte Interpretation einen Gesetzestextes als Belastbar erachten.

    Wenn GlaucaB1 das nur für sich selbst macht, habe ich damit kein Problem, wenn er es so an seine Schüler weitergibt finde ich es unverantwortlich, unprofessionell und moralisch falsch.
    Geändert von Bero (11-03-2015 um 06:45 Uhr)

  12. #747
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    Ihr seid ja immer noch dran
    Personal Training in Düsseldorf
    Neue Trainingszeiten: Mitwochs 20:15, Sonntags 17:00 Uhr, Sportzentrum im Medienhafen - bei Interesse PN

  13. #748
    GlaucaB1 Gast

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    Zitat Zitat von Bero Beitrag anzeigen
    Es ist ja so das wahrscheinlich noch niemand auf die Idee gekommen ist, sein feststellbares Einahndmesser damit zu rechtfertigen, dass er sich ja quasi ständig zum "Sportausübenden" erklären könnte.

    Entsprechend gibt es da auch noch keine entsprechenden Urteile, zumindest hab ich noch keine gelesen.
    So ist es.

    Allerdings gibt es in vielen anderen Bereichen wie z.B. Faustmessern bei Jägern, den besagten Tonfas, Rettungsmessern in Autos einschlägige Entscheidungen, die immer in eine eindeutige Richtung gehen.
    Faustmesser sind verbotene Gegenstände, somit komplett andere Baustelle.

    Nimmt man den Gesetzestext wörtlich und nimmt nur Bezug auf die konkret im Gesetz angeführten Ausnahmen, kommen "Rettung" und "Selbstverteidigung" nicht vor.

    Tonfas sind keine Messer und somit nicht Teil des hier diskutierten Abschnitts des § 42.

    Wenn mich entsprechend ein Polizist des Abends in der Altstadt erwischt, wird er sich wohl kaum mit einem: "Aber ich wollte doch gleich anfangen meinen Sport auszuüben." abspeisen lassen.
    Der wortwörtliche Gesetzestext gäbe das als Ausnahme aber ausdrücklich her. Auf das Gutdünken des einzelnen Beamten ist man immer ein Stück weit angewiesen.

    Aber nochmal: Es geht hier nicht darum, was jemand für logisch hält. Ich sage nur, was konkret im Gesetz steht. Ich interpretiere nicht, sondern ich weise auf das hin, was im Gesetz steht. Wenn dich das aufregt, beschwere dich beim Gesetzgeber.

    Ich selbst finde das Gesetz ja auch Banane und hab ebenfalls durchaus mal mein Leatherman Crater in der Tasche stecken aber ich bin mir bewusst, dass es Ärger machen kann.
    Habe ich je bestritten, dass es Ärger geben kann? Ich sage das ständig.

    Meiner Meinung nach, sollte jemand der andere Leute im "Messerkampf" ausbildet über so etwas Bescheid wissen und nicht einfach seine eigene, laienhafte Interpretation einen Gesetzestextes als Belastbar erachten.
    Laienhafte Interpretation ist das, was hier ständig von anderen wiedergegeben wird. Wenn man nicht mal weiss, was Führen überhaupt bedeutet, sollte man vllt. davon absehen, andere belehren zu wollen.

    Wo bitte habe ich geschrieben, dass das belastbar wäre und vor Gericht im Zweifel nicht angreifbar wäre?

    Wenn GlaucaB1 das nur für sich selbst macht, habe ich damit kein Problem, wenn er es so an seine Schüler weitergibt finde ich es unverantwortlich, unprofessionell und moralisch falsch.
    Nun mach mal halblang. Was ich meinen Schülern erzähle, war in dem Zusammenhang überhaupt nicht Thema.

    Ich sage nur, was im Gesetz steht und zwar wörtlich. Und dort steht, dass das Führverbot nicht gilt, wenn das Messer im Zusammenhang mit Sport in der Öffentlichkeit zugriffsbereit getragen wird. Punkt.

    Interpretieren muss das im Zweifel ein Richter, aber mein Anwalt wird sich dann konkret auf den Gesetzestext beziehen und es wird nicht einfach werden, dem zu widersprechen, da genau der Fall als Ausnahme genannt ist.

    Moral: Wenn ich das schon höre...

    Es geht hier nicht um moralinsaure Budo-Romantik, sondern um den Einsatz eines Messers zur SV. Will mich jemand töten oder zum Krüppel machen, komme ich dem zuvor, in dem ich (als letztes Mittel) ein Messer einsetze und somit die gleichen schwerwiegenden Folgen für den Angreifer zwangsläufig in Kauf nehme. Moral? Wo hat die da Platz? Er oder ich, mehr gibt es da nicht...

    Wer sowas trainiert, der weiss, dass es im Zweifel immer Probleme geben kann, stellt das aber der gesteigerten Fähigkeit sich zu schützen, hintenan. Da ist eine eventuelle Owi wegen des Messertyps, im Ernstfall wirklich die geringste Sorge. Alles andere ist wirklichkeitsfremd.

  14. #749
    GlaucaB1 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Thjr Beitrag anzeigen
    Wie erklärt man jetzt einem Richter, als Messer-SV-Experte, dass das Einhandmesser nicht zur SV gedacht ist?
    Das muss ich gar nicht:

    Ein Messer zur SV zu tragen, schliesst ja das Tragen aus sportlichen Gründen nicht aus.

    Ich trage Messer tatsächlich aus beiden Gründen.

  15. #750
    Tega Gast

    Standard

    Zitat Zitat von GlaucaB1 Beitrag anzeigen
    Das muss ich gar nicht:

    Ein Messer zur SV zu tragen, schliesst ja das Tragen aus sportlichen Gründen nicht aus.

    Ich trage Messer tatsächlich aus beiden Gründen.
    Du hast es immer noch nicht verstanden.
    Das "Tragen" (Führen) aus sportlichen Gründen ist nur während der Ausübung des Sports erlaubt (Dojo/Übungsraum...).
    Das "dorthin tragen" ist das Transportieren in einem geschlossenen Behältnis (nein, nicht die Hose/Jacke mit Reisverschluss...).

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