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Thema: Testament

  1. #31
    carstenm Gast

    Standard

    §§ 2231 u. 2247 BGB

    Eben auch schon sehr häufig selber erlebt.

  2. #32
    KAJIHEI Gast

    Standard

    Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
    §§ 2231 u. 2247 BGB

    Eben auch schon sehr häufig selber erlebt.
    Ja. und ich das um die Ohren gewickelt bekommen....
    ich rate halt immer lieber zur sicheren Variante.

  3. #33
    Registrierungsdatum
    13.06.2007
    Beiträge
    1.494

    Standard

    Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
    §§ 2231 u. 2247 BGB
    Super, danke.
    Habe da ein wenig den Überblick verloren gehabt.
    Man kann Energie investieren, darum zu kämpfen, dass alles so bleibt wie es ist oder um sich Neuem zuzuwenden. Ich jedenfalls werde keine Energie investieren, um dem Pferd von Buddha zu erzählen.

  4. #34
    douwa Gast

    Standard

    Zitat Zitat von KAJIHEI Beitrag anzeigen
    Und nein, man kann sehr genau spezifizieren wer etwas bekommt.
    Ob man damit den Wertanteil aushebeln kann weis ich allerdings auch nicht.
    Da es mir aber egal sein kann, der Letzte macht das Liicht aus..verteil ich halt wie mir es passt.
    Alles hat manchmal einen kleinen Vorteil.
    Ich würde davon ausgehen, dass soetwas wie ein pflichtteil natürlich einklagbar wäre wenn jemand vergessen wird und man dazu dann ggf. schätzungen anstellen könnte über den wert der nihontobüchersammlung (v.a. wenn jemandem bekannt ist, was da an werten drinstecken könnte) oder der vorhandenen nihonto. Zu früh geht eigentlich nicht bzw. dann wenn man ein bisschen was an wert (und mag es nur ein sammlerwert sein, der nicht einmal finanziell hoch zu beziffern sein muss) beisammen hat sollte man m.A.n. sicherheitshalber vorsorgen und in einigermaßen regelmäßigen abständen prüfen, inwieweit das testament zu überarbeiten ist. meine eltern machen es jedenfalls so und schon allein wegen immer neuer gesetzesänderungen haben sie ihr testament, ohne ihre entscheidungen etwa ändern zu wollen, bereits mehrmals ändern MÜSSEN, soll am ende nicht alles anders laufen als sie es geplant haben. Hängt sicherlich auch vom einzelfall ab aber meine mutter klagte schon mehrmals darüber, wie nervig das ändern ist und dass es immer wieder wegen den notwendigen beratungen auch ganz schön kostet.

  5. #35
    KAJIHEI Gast

    Standard

    Ein Pflichtteil bezieht sich grundsätzlich auf den Verkaufswert, resp Marktwert.
    D.h. solange ich das Ganze so ausbalanciere das der Finanzteil locker durch den Rest gedeckt ist, kann ich problemlos Teile als solches vererben.

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