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Thema: Hättest du zugestochen ?

  1. #46
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    Hi Thuriel,
    ist dir aufgefallen dass der letzte Post in diesem Thread im Februar 2014 war?
    "Natürlich bewegen kannst du dich, wenn es egal ist." - ein Fechtlehrer
    Scuola d'Armi Tigre di Giada - Duellkunst italienischer Tradition in München

  2. #47
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    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    Ich gehe mal davon aus, dass es zur Art des Messers Detailregelungen gibt und keine Schweizer-Universalmesser gemeint sind.
    Carrying a Swiss Army knife could land in court | UK | News | Daily Express
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

  3. #48
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    Zitat Zitat von Jadetiger Beitrag anzeigen
    Hi Thuriel,
    ist dir aufgefallen dass der letzte Post in diesem Thread im Februar 2014 war?
    ... Da biste aber nicht ganz auf der Höhe der Ereignisse ...

    gruß hafis
    Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. (Descartes)
    Life is complex. It has real and imaginary components. (Rich Rosen)

  4. #49
    Thuriel Gast

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    Hi Jadetiger,

    nur so als Tipp :
    Rechts steht das Registrierungsdatum der Mitglieder, links das Datum der Posts
    Und schau jetzt mal genau, was beim Willi steht.

  5. #50
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von ChrisBO Beitrag anzeigen
    Wie spielt man das ab?


    ob man so einen Film auch in Deutschland veröffentlichen könnte?
    Geändert von Gast (03-11-2015 um 18:55 Uhr)

  6. #51
    Thuriel Gast

    Standard

    Schon extrem. Allerdings zum Glück selbst dort auf fixierbare Klingen beschränkt. Andernfalls könnten die wohl die halbe Insel einbuchten, wenn sie wollten.


    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen


    ob man so einen Film auch in Deutschland veröffentlichen könnte?
    Für so manchen Stadtteil hierzulande würde es m.E. Sinn machen.

  7. #52
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    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    Schon extrem. Allerdings zum Glück selbst dort auf fixierbare Klingen beschränkt. Andernfalls könnten die wohl die halbe Insel einbuchten, wenn sie wollten.
    Wobei man sich immer vor Augen halten muß, daß das Waffenrecht in UK nicht wirklich einheitlich ist.

    In Nordirland bekommt man z.Bsp. relativ unproblematisch einen Waffenschein wohingegen in Schottland demnächst auch Luftgewehre registriert werden müssen.

    Nunchakus sind übrigens legal ... genauso wie Panzer fahren im öffentlichen Straßenverkehr !

  8. #53
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    Für so manchen Stadtteil hierzulande würde es m.E. Sinn machen.
    ich meinte eher die Tatsache, dass sowohl der Protagonist, wie auch derjenige, der ihm ein Messer andrehen will, wie auch der, der ihn ersticht, wenn er ihm nicht zuvor kommt, dunkelhäutig ist. Blond sind nur einige Mädels.
    Überhaupt erscheint mir der Anteil dunkler Hautfarbe unter den männlichen Personen in dem Video sehr hoch, allerdings war ich schon lange nicht mehr in UK.

    interessant dieser Ausgang:

    ich hab kein Messer dabei und schaue nur von der Ferne zu, was die Gruppe, mit der ich mitfuhr, so treibt:



    o.k. hier hat ein Hellhäutigerer zugestochen....aber Ich (dunkelhäutig) muss es ausbaden

    Ich habe von der Belehrung am Ende Folgendes verstanden (ich bitte um Korrektur/Ergänzung):

    "You found in the Scene of a crime.
    You where in a Group, we identify as the Group who where the Aggressors, makes you a suspect.
    Because one of your Group stabbed the victim, your presence, knowledge and Actions makes you legally as ???? of ?????.
    You could serve a life sentence if you found guilty of murder in a joined Enterprise."


    Kann man in UK des Mordes (dort anders definiert, als bei uns) schuldig sein,
    wenn man nur einer Gruppe angehört, aus deren Reihe einer den Mord begangen hat, wenn man gemeinsam unterwegs war?
    Gilt das nur, wenn der tatsächliche Täter nicht identifiziert werden kann?
    Ich meine, in den USA kann man z.B. bei einem Raubüberfall wg. Mordes in den Knast wandern, wenn man nur im Fluchtauto saß oder Schmiere stand.
    Hierzulande kenne ich zwar

    § 231 StGB Beteiligung an einer Schlägerei

    (1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist.

    (2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist.

    allerdings werden darüberhinaus bei Gemeinschaftstaten mit Todesfolge die Leute durchaus unterschiedlich bestraft, und wenn derjenige, der die Tat ausgeführt hat, nicht exakt identifizierbar ist, dann ist wohl eher keiner der Mörder, als alle.

    Zwei Kommentare zu dem Video oben:

    "So what do we learn from this ... if you see a crime happening and you're black, RUN FOR YOUR LIFE."


    "something this thing that this teaches you about the UK laws. say you went to the party instead, or with your little mate, and he stabbed someone, or the girl stabbed someone, you were with them, time for jail.

    life is totally unpredictable, unfair, and terrifying. act accordingly."
    Geändert von Gast (04-11-2015 um 06:35 Uhr)

  9. #54
    Thuriel Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    Ich habe von der Belehrung am Ende Folgendes verstanden (ich bitte um Korrektur/Ergänzung):

    "You found in the Scene of a crime.
    You where in a Group, we identify as the Group who where the Aggressors, makes you a suspect.
    Because one of your Group stabbed the victim, your presence, knowledge and Actions makes you legally as ???? of ?????.
    You could serve a life sentence if you found guilty of murder in a joined Enterprise."

    You were found at the scene of a crime. The fact that you were in the group that we identified as the group that were the aggressors makes you a suspect.
    Because it was one of your group who stabbed the victim, your presence, knowledge and actions make you legally as liable as the assailant. You could serve a life sentence if found guilty of murder in a joint enterprise.

    "legally as liable as the assailant" = rechtmäßig genauso verantwortlich/haftbar wie der Angreifer

    Der Rest ist wohl klar denke ich.

  10. #55
    Thuriel Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    ich meinte eher die Tatsache, dass sowohl der Protagonist, wie auch derjenige, der ihm ein Messer andrehen will, wie auch der, der ihn ersticht, wenn er ihm nicht zuvor kommt, dunkelhäutig ist. Blond sind nur einige Mädels.
    Überhaupt erscheint mir der Anteil dunkler Hautfarbe unter den männlichen Personen in dem Video sehr hoch, allerdings war ich schon lange nicht mehr in UK.
    Ach so, der lieben politischen Korrektheit wegen. Darauf habe ich gar nicht so sehr geachtet, da die Gruppe insgesamt gemischt war. Vermutlich würde dies aber tatsächlich in Deutschland für einen Aufschrei der Empörung sorgen.

    Kann man in UK des Mordes (dort anders definiert, als bei uns) schuldig sein,
    wenn man nur einer Gruppe angehört, aus deren Reihe einer den Mord begangen hat, wenn man gemeinsam unterwegs war?
    Gilt das nur, wenn der tatsächliche Täter nicht identifiziert werden kann?
    Ich meine, in den USA kann man z.B. bei einem Raubüberfall wg. Mordes in den Knast wandern, wenn man nur im Fluchtauto saß oder Schmiere stand.
    Hierzulande kenne ich zwar

    § 231 StGB Beteiligung an einer Schlägerei

    allerdings werden darüberhinaus bei Gemeinschaftstaten mit Todesfolge die Leute durchaus unterschiedlich bestraft, und wenn derjenige, der die Tat ausgeführt hat, nicht exakt identifizierbar ist, dann ist wohl eher keiner der Mörder, als alle.

    Zwei Kommentare zu dem Video oben:

    "So what do we learn from this ... if you see a crime happening and you're black, RUN FOR YOUR LIFE."


    "something this thing that this teaches you about the UK laws. say you went to the party instead, or with your little mate, and he stabbed someone, or the girl stabbed someone, you were with them, time for jail.

    life is totally unpredictable, unfair, and terrifying. act accordingly."
    "murder in a joint enterprise" bedeutet wahrscheinlich soviel wie bei uns "gemeinschaftlicher Mord".
    Der Agent weist ja lediglich auf die Möglichkeit hin, dass Deinem Alter Ego eine Strafe dafür bevorstehen könnte. So wie Du Dich da aber tatsächlich verhalten hast, wäre es meiner Meinung nach schon ein ziemliches Unding, wenn dieser Anklagepunkt standhielte.
    Geändert von Thuriel (04-11-2015 um 07:43 Uhr)

  11. #56
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    Ich würde ja schon mal nicht mit little mates unterwegs sein und mir ansehen wie die irgendwen abstechen, um dann weiter auf ne Party zu gehen. Irgendwie muss man schon ein Psychopath sein um das zu können. Das Gruppenstrafrecht bezieht sich vermutlich aber auch nur auf Taten die im Vorfeld geplant wurden. Ich kann mir nicht vorstellen dass ich wegen Mordes drankomme, wenn ich mir mit ein paar Studenten ein Taxi teile und einer davon sticht irgendwen am Zielort einfach mal ab. Auch wenn ich in der Gruppe mitgegangen bin mit dem Zielort Fussballspiel. Ich denke mal es handelt sich hier um eine plakative Übertreibung.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  12. #57
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    You were found at the scene of a crime. The fact that you were in the group that we identified as the group that were the aggressors makes you a suspect.
    Because it was one of your group who stabbed the victim, your presence, knowledge and actions make you legally as liable as the assailant. You could serve a life sentence if found guilty of murder in a joint enterprise.

    "legally as liable as the assailant" = rechtmäßig genauso verantwortlich/haftbar wie der Angreifer

    Der Rest ist wohl klar denke ich.
    Danke für die Korrektur und Ergänzung.


    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    "murder in a joint enterprise" bedeutet wahrscheinlich soviel wie bei uns "gemeinschaftlicher Mord".
    Der Agent weist ja lediglich auf die Möglichkeit hin, dass Deinem Alter Ego eine Strafe dafür bevorstehen könnte. So wie Du Dich da aber tatsächlich verhalten hast, wäre es meiner Meinung nach schon ein ziemliches Unding, wenn dieser Anklagepunkt standhielte.
    nach ein wenig Googeln:

    die (englische) Rechtsdoktrin Joint enterprise, die einen an einer gemeinsamen Straftat Beteiligten für alle (in Kauf genommenen, bzw. vorhersehbaren) Folgen der Straftat (unabhängig von der Rollenverteilung) verantwortlich sieht, scheint in letzter Zeit vor allem auch bei jugendlicher Bandenkriminalität in UK zur Anwendung zu kommen.
    Und dort auch bei den nicht seltenen Messerstechereien mit tödlichem Ausgang.

    Joint enterprise can apply to all crimes, but recently it has been used as a highly effective way to prosecute homicide - especially in cases involving gangs of young men.
    'Joint enterprise' prosecution figures released - BBC News

    Es scheint diesbezüglich eine kontroverse Diskussion zu geben.
    Einerseits erlaubt das Gesetz, dass bei einer Gruppentat, bei der der tatsächlich Ausführende nicht auszumachen ist, alle wissentlich Beteiligten zu bestrafen, andererseits kann es zu Anklagen oder eventuell gar Verurteilungen bei Beiteiligungen ähnlich wie im Film, führen.

    Bob Sullivan, professor of criminal law at Sussex University, told the BIJ that if a group fight broke out and one young man "doesn't get involved in the fight but he stays there in support of his mates" then he could end up being convicted of murder - "if the prosecution can prove that he foresaw the slight risk of someone being seriously harmed".
    Die in diesem Fall möglichen hohen Strafen sind IMO ein guter Grund, in UK kein Messer zur SV dabei zu haben, bzw. nicht mit Leuten abzuhängen, die wahrscheinlich eines mitführen.

    "That means an automatic life sentence, and if a knife is used, a minimum term of 25 years," he said.
    in Teilen der Staatsanwaltschaft (Director of Public Prosecutions Alison Saunders) sieht man diese Gefahr allerdings weniger:

    If you're just standing there, we won't prosecute you
    Geändert von Gast (06-11-2015 um 02:29 Uhr)

  13. #58
    Thuriel Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    Bob Sullivan, professor of criminal law at Sussex University, told the BIJ that if a group fight broke out and one young man "doesn't get involved in the fight but he stays there in support of his mates" then he could end up being convicted of murder - "if the prosecution can prove that he foresaw the slight risk of someone being seriously harmed".
    Er würde demnach also wegen Mordes und nicht mal nur z.B. wegen Beihilfe verurteilt werden. Und das schon, wenn er als permanent Anwesender einfach nur voraussah, dass jemand hätte ernsthaft verletzt werden können.

    Es würde mich sehr wundern, wenn sich irgendein Gesetz oder eine Verordnung in dieser Hinsicht mit der Britischen Verfassung vereinbaren ließe. Wie kann man rechtlich auf der sicheren Seite sein, wenn jemand wegen Mordes verurteilt werden kann, bei dem feststeht, dass er ihn nicht begangen hat?

    In Deutschland würde dies vermutlich vor dem Verfassungsgericht landen.

  14. #59
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    Ich denke auch dass das eher ein wichtigtuerischer Beitrag vom Bob ist, den er dadurch entschärft dass da von "could" die Rede ist. "Kann sein, kann aber auch nicht sein". Vermutlich sind dabei die klassischen vorsätzlichen Tatbeteiligungen bei Verbrechen mit Vorsatz abgedeckt, Schmiere stehen, Sachen besorgen, mitgehen und helfen. Aber nicht Fälle wo man mit blöden Kumpels in ne Bar fährt, und ein Idiot davon von dem man "weiss dass der früher mal ein Messer hatte" sucht Streit mit dem Barmann und sticht auf ihn ein während man nur fassungslos am Tisch sitzt. Das sollte dann wirklich vor einem Verfassungsgericht landen. Wobei ich persönlich die Gegenwart solcher "Kumpels" meiden würde.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  15. #60
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    Wink Messerhelden

    Glaube das es auf der Insel schon härter zugeht,
    Die Psycho-Gangkultur und Messertragen=Verboten cool, Maaan!
    In Kombination mit der dortigen Suffkultur und
    Schnellmacher/ Pferdeberuhiger/Tilli
    kann dann zum zustechen führen...

    Um dem gerichtlich irgendwie beizukommen wird dann
    Halt Recht gedehnt...im Angelsächsischen
    System hat der Richter auch mehr
    Ermessensspielraum.
    Und wenn wir hier schon keine Messerkasper
    Mögen dann der englische höher sitzende Perrückenträger
    Erst Recht nicht!

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