wenn das Betrug ist dann sind etliche DJJV-Gruppen aber auch dran, da höre ich auch desöfteren diese Japangeschichten und Samurai Lagerfeueranekdoten.
wenn das Betrug ist dann sind etliche DJJV-Gruppen aber auch dran, da höre ich auch desöfteren diese Japangeschichten und Samurai Lagerfeueranekdoten.
Dieses Thema hatten wir schon einigemale.
Kampfkunst Meister,Grossmeister etc. Titel sind in Teutschland nicht rechtlich geschützt, wie z.B. akademische Grade.
Jeder Sepp darf sich Grossmeister von der XXX Ryu nenen ohne konsequenzen befürchten zu müssen, ausser der Name der Kampfkunst ist Markenrechtlich geschützt ..
Geändert von Huangshan (22-09-2017 um 15:43 Uhr)
...und hier liegt der Hase im Pfeffer.
Ich nehme an du hast dir auch schon die italienische Seite dieser "Yoshin Ryu" angeschaut: Arti marziali Torino - Yoshin Ryu
Tja, und wie es scheint haben sich die fixen Herren den Namen schützen lassen und da Italien in der EU ist, gilt das wohl für den gesamten EU-Raum (obwohl ich da nicht zu 100% sicher bin, evtl. ist auch ein rein länderspezifischer Markenschutz in der EU möglich?).
Es wurde ja auch schon argumentiert, dass der Markenschutz für Schulnamen klassischer Koryû "too much" sei und wohl eher dem Ego der Schulverantwortlichen entspringt.
Hier haben wir nun ein typisches Beispiel, was passieren kann, wenn das Schulen auf die leichte Schulter nehmen.
Den geschützten (echten) Namen einer völligen Fake-Ryû juristisch wieder aberkennen zu lassen wird wohl ein extrem langwieriges Verfahren sein (falls überhaupt möglich).
Hokushin Ittô-ryû Hyôhô - Shibu Schweiz
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Lügen allein ist erstmal schlicht nur Lügen, richtig. Ich habe allerdings auch nichts anderweitiges behauptet.
Ich vermute, Du spielst hier in erster Linie auf den im Paragraphen genannten "Schweren Betrug" an?
Was "Das Gericht" als Schlagwort betrifft hast Du natürlich Recht, dieses ist ja eigentlich nicht einmal irgendeine Person, die überhaupt fähig wäre, irgendwie tätig zu werdern.
Ich hoffe aber wir müssen uns jetzt nicht ernsthaft erst einmal langwierig über die Definition jedes noch so banalen Fakts/Begriffs verständigen?
Ich denke, Betrugsvorwürfe wären zumindest überprüfungswürdig.
Ich biete eine angeblich alte jap. jap. vormittelalterliche KK an (Yoshin Ryu, inkl. angeblich altem Clanwappen) bzw. deren dt. Ableger Jutaijutsu, von der ich allerdings ganz genau weiß, dass sie eine recht neue europäische Erfindung ist. Will ich damit Leute ansprechen, die auf LARP und u.ä. stehen? Nein, ich spreche ganz bewusst (zumindest in erster Linie) Leute an, die mal etwas richtig traditionell Japanisches machen wollen. Ich täusche sie über mein Angebot, verkaufe ihnen mein no-name-Mofa als echten 300Kmh-Superflitzer von Suzuki (wie irgendwo schon mal gesagt, ist die Yôshin-ryû eine bekannte, ECHTE traditionelle jap. KK-Tradition und der Name Yoshin Ryu sicherlich nicht zufällig gewählt worden).
Ich nehme Geld für das Training angeblich echter alter jap. KK. Der Schüler entzieht somit seinem Vermögen einen gewissen Teil und ich selbst mehre mein Vermögen durch Annahme dieses besagten Teils (ein vermutlich derart kleiner Teil, dass kaum eine Krähe danach schreien wird). Einen reelllen Gegenwert - insbesondere echte vormittelalterlich jap. KK - erhält der Schüler jedoch logischerweise nicht.
Mal angenommen ich nehme für das Training möglicherweise als EINER der Schwarzgurte das Geld gar nicht selbst an, sondern eine Schulleiterin, die noch über mir steht, nimmt es an sich (egal ob nun per Überweisung, Bankeinzug oder Barzahlung). Ändert das etwas für mich? Nein, denn es heißt:(Hervorhebung von mir)(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
Unaufgeklärt und/oder dumm zu sein alleine ist ja auch nichts Schlimmes - auch wenn es nicht schön ist.
Richtig aber davon war bis jetzt auch noch nicht die Rede (und ich schreibe oft genug, dass jeder sich ruhig Sôke nennen soll, wenn er insgesamt wenigstens ehrlich kommuniziert, was er treibt), den möglichen Betrug oder zumindest Konfliktpotential bei Fuujins täglichen Blick in den Spiegel sah ich woanders.
Nur lässt sich heute nicht mehr das Gegenteil beweisen.
Edit: Schreibfehler korrigiert
Geändert von shinken-shôbu (22-09-2017 um 18:42 Uhr)
Da kommt wohl nischt mehr, schade...
... obwohl:
Eigentlich nicht schade, denn keine Antwort ist Antwort genug.
Tja, und dann gibt´s die für die Fake-Ryuha unerfreulichen Fälle, in denen die wirklichen Yoshin Ryu-Vertreter (um im Beispiel zu bleiben) es sich nicht nehmen lassen, vorbeizuschauen und sich das Können im Kampf zeigen zu lassen.
Ziemlich zweischneidiges Schwert, sich mit fremden Federn zu schmücken.
Shinken hat recht.Es ist moralisch fragwürdig über so etwas Bescheid zu wissen,und trotzdem mitzumachen.Vieleicht riecht unser Fuujin ja auch eine Möglichkeit mitzukassieren ?
Nur rechtlich wird man hier wahrscheinlich nicht allzuviel machen können,denke ich.Aber vieleicht gibt es hier ja einen richtigen Rechtsanwalt der darüber Bescheid weiss.
ryoma:
Habe mich nicht so tiefgehend mit der Seite beschäftigt.Tja, und wie es scheint haben sich die fixen Herren den Namen schützen lassen
Das ist dreist und unverschämt, den Namen einer Koryu zu missbrauchen.
Deshalb wie in anderem Thread diskutiert, sollten Koryu zum japanischen Kulturerbe erklärt werden.
In Deutschland gibt es Hontai Yōshin ryū Koryu.
https://koryugermany.wordpress.com/c...ai-yoshin-ryu/
Offiziele Seite der Ryu-
http://www.hontaiyoshinryu.com/
Da scheint es noch mehr Blender zu geben die keinen respekt vor Traditionen haben.INTRODUCTION
Hontai Yoshin Ryu is a KOBUDO, built upon jujutsu with various weapons techniques, such as bojutsu and kodachi and so on.
Hontai Yoshin Ryu has been the member of Nihon Kobudo Kyokai which is owned by Nippon Budokan incorporated foundation since its establishment. Hontai Yoshin Ryu has been and will continue to be one of the active organization to introduce and preserve the tradition and the history of Kobudo, one of a oldest culture of Japan. It is our honor to establish several offices in overseas which enable us to introduce our traditions to the world.
However, despite the rising interest toward the Kobudo, there has been several web-site claiming they are the authentic Dojo of Hontai Yoshin Ryu and in some cases, selling tutorial videos whereas in actuality has nothing to do with us neither gave any permission nor recognition from our main office. The current situation brought us to create our own official web-site and notify the world the traditional and authentic facts of Hontai Yoshin Ryu to avoid further confusion and misunderstandings toward our dojo.
Die Hontai Yōshin ryū lies sich z.B. registieren :"Hontai Yoshin Ryu" trademark registration # 4646645
Geändert von Huangshan (22-09-2017 um 23:01 Uhr)
@Huangshan: Auf der offiziellen Webseite der Hontai Yôshin-Ryû findet sich auch der folgende Satz: "Hontai Yoshin Ryu" trademark registration # 4646645".
Blöd nur, dass dies lediglich den Markenschutz in Japan abdeckt. Da hat wohl jemand gepennt.
Im übrigen bringt Nick_Nick einen interessanten Aspekt ins Spiel:
Aber leider wird es ein Taryû-jiai wohl kaum geben (im vorliegenden Fall wäre auch durchaus die herbere Variante in Form eines Dôjô-Yaburi möglich).Tja, und dann gibt´s die für die Fake-Ryuha unerfreulichen Fälle, in denen die wirklichen Yoshin Ryu-Vertreter (um im Beispiel zu bleiben) es sich nicht nehmen lassen, vorbeizuschauen und sich das Können im Kampf zeigen zu lassen. Ziemlich zweischneidiges Schwert, sich mit fremden Federn zu schmücken.
Hokushin Ittô-ryû Hyôhô - Shibu Schweiz
schwert|gedanken, ein Blog zu jap. Geschichte, Kultur und den klassischen Kriegskünsten
Ich stimme Dir zu, aber bevor ein Gericht den Fall wegen Banalität zu den Akten legen kann, müßte, wie erwähnt, erstmal die Staasanwaltschaft tätig werden, die den Fall wahrscheinlich einstellen würde, bevor es überhaupt vor Gericht kommt. Aber, bevor die Staatsanwaltschaft tätig würde, müßte erstmal jemand Anzeige erstatten. Ich bin im Bereich Jura nicht ganz sattelfest, aber mWn ist Betrug ein anzeigepflichtiges Delikt und keines, bei dem die Staatsanwaltschaft von selbst tätig würde. Solange also kein enttäuschter Schüler Anzeige erstattet, werden wir uns wohl noch ein bißchen am Kadeshi e.V. erfreuen dürfen
Weißt Du zufällig, ob es KK gibt, die markenrechtlich geschützt sind?
Mach mal
Und noch viel schöner, beweise mal, daß es nicht so war.
Btw, ein Tengu ( den meintest Du ja vermutlich), ist nicht unbedingt ein Waldgeist
Mein lieber Schwan, daß ist ein Ding. Da kommen diese A...rmleuchter daher und lassen sich den Namen "Yoshin Ryu" schützen. Theoretisch könnten die jetzt von allen Zweigen der originalen Yoshin Ryu Lizenzgebühren oder Namensänderung fordern. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen
Hattest Du ernsthaft eine Antwort erwartet?
Gibts Du da jetzt Deiner Hoffnung Ausdruck, daß etwas in der Art passieren möge oder hat es sowas wirklich schion gegeben bei den Berliener "Freunden"?Zitat von Nick_Nick
Falls dem so ist, ich bin ganz Ohr und gespannt wie ein Flitzebogen
bugei:
Ein anderer Fall:
Siehe ---Shaolin Kloster:
Shaolin-Kloster ? Handelmarke oder Kulturträger - Radio China International
Kommerzialiesierung und ihre Folgen?
Geändert von Huangshan (23-09-2017 um 00:10 Uhr)
Ich weiß nur von einer anderen Koryu (in einem anderen Fall), dass der Soke vorbeigeschaut hat und die wohl sehr ordentlich im Kampf eingenordet hat.
Ob das den Ju Tai Jutsu-Leuten hier zu wünschen ist, keine Ahnung. Vielleicht machen sie auch nur harmlos ihren Sport und sind etwas planlos, was sie so dar- und anstellen.
Aber wenn man eben weiß, dass da einige auch mal keinen Spaß verstehen und das Kämpfen sehr harsch über die Bühne geht, überdenkt man eventuell derartige Provokationen ala Schützenlassen des Namens. Bzw. sollte es.
Grüße
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