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Thema: Ausgelagert aus "Die Aggression des Gegners spiegeln" - Familiäre Gewalt

  1. #31
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    Standard

    Danke Chris, sowas ähnliches wollte ich auch gerade schreiben.

    Einigen usern scheint hier nicht ganz klar zu sein, was unser Rechtsstaat von Selbstjustiz hält. Ihr könnt dann gerne mal posten, zu wievielen Jahren ihr verknackt wurdet, sollte der Fall der Fälle mal eingetreten sein, einen Vater, der seinen Sohn auf der Straße ohrfeigte, mit Ankündigung ins Krankenhaus geschickt zu haben. Ich bin gespannt.

    Sollte eine Person oder ein Tier vor meinen Augen geprügelt werden, gehe ich dazwischen um die "Handlung" zu beenden. Aus jeder erzieherischen Backpfeife aber eine Nothilfesituation zu konstruieren, samt Gewaltandrohung und Tätlichen Übergriffen, ist schon 'ne ganz schöne Nummer.

    Rechtlich sicherer und auch sinnvoller dürfte im Normalfall sein, Ansage machen, Ordnungsamt/Polizei verständigen, Handy zücken um mittels Aufnahme oder Fotos Beweise zu sichern sowie Zeugen für selbigen Zweck suchen.

    Alles andere ist Lynchjustiz und bringt einen schnell in Teufelsküche.

    Und bevor jetzt weiter irgendwelchen Gewaltfantasien gehuldigt wird, zunächst mal Amasbaals Rat beherzigen und sich vergegenwärtigen, von welcher Art von Gewalt gegen andere Menschen wir hier überhaupt reden.

    Alles mögliche in einen Topf werfen und dreimal umrühren, bringt solche Diskussion selten auf ein konstruktives Niveau.
    Geändert von Kensei (11-08-2015 um 11:03 Uhr)

  2. #32
    Gast Gast

    Standard

    @kensei:

    Aus jeder erzieherischen Backpfeife aber eine Nothilfesituation zu konstruieren, samt Gewaltandrohung und Tätlichen Übergriffen, ist schon 'ne ganz schöne Nummer.
    du bist doch lehrer ... richtig?
    und billigst backpfeifen (also schlägen ins gesicht!) einen "erzieherischen wert" zu ...?
    ah ja ... interessant ...


    backpfeifen SIND schläge.
    und zwar schläge ins gesicht.
    ob das einem kind nun große oder weniger große schmerzen zufügt, ist meiner meinung nach dabei nicht die frage. es geht meiner meinung nach darum, daß schläge ins gesicht entwürdigend, erniedrigend sind, denn sie sind eine geste der macht.
    zum physischen schmerz im gesicht kommt also auch noch eine seelische verletzung ...

    schläge ins gesicht eines kindes zeigen: ich muß dich nicht ernst nehmen, ich muß auch keine vergeltung befürchten, ich habe macht über dich und verdeutliche dir das durch die backpfeife, damit du tust, was ich will.
    DAS also wird mit einer "erziehrischen backpfeife" ausgedrückt, und das findest du in ordnung, ja?

    wie war das doch mit § 1631 BGB (Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung) ...?
    oder ist eine backpfeife "ja nicht so schlimm ..." ...?


    Rechtlich sicherer und auch sinnvoller dürfte im Normalfall sein, Ansage machen, Ordnungsamt/Polizei verständigen, Handy zücken um mittels Aufnahme oder Fotos Beweise zu sichern sowie Zeugen für selbigen Zweck suchen.
    sicher.
    hilft dem kind jedoch nicht unmittelbar.


    Alles andere ist Lynchjustiz und bringt einen schnell in Teufelsküche.
    sind uns da die metaphern ein wenig durcheinandergeraten, herr lehrer?

    selbstjustiz und lynchjustiz sollte man doch ab und zu ein wenig unterscheiden, denke ich ...
    Mit Lynchjustiz wird die eigenmächtige, illegale Exekution tatsächlicher oder vermeintlicher Verbrecher oder unliebsamer Personen ohne anerkanntes richterliches Verfahren bezeichnet.
    jemandem eine reinzusemmeln, der ein kind schlägt, mag ja selbstjustiz und in den augen des deutschen homo politicorrectus eine erschreckende straftat sein, aber es ist nun mal nicht dasselbe wie lynchjustiz.

    Ihr könnt dann gerne mal posten, zu wievielen Jahren ihr verknackt wurdet, sollte der Fall der Fälle mal eingetreten sein, einen Vater, der seinen Sohn auf der Straße ohrfeigte, mit Ankündigung ins Krankenhaus geschickt zu haben. Ich bin gespannt.
    ich find's ja schön, daß du dir um uns solche sorgen machst ...
    aber überlaß das doch einfach uns, ja?
    ich hatte schon zweimal einen fall, daß ich einem a*sch, der sein kind öffentlich verdroschen hat, eine (oder auch zwei, drei) reingedrückt habe, damit er aufhört, weil gutes zureden nichts bewirkte.
    dann kamen die genossen in grün bzw. schwarz, und die müssen dann doch irgendwie vergessen haben, mich als straftäter zu betrachten ...
    kam nie was, weder von der polizei noch von der staatsanwaltschaft.

    und nein, um das nochmal klarzustellen - im gegensatz zu dem, was du zu meinen scheinst, hat keiner von uns die absicht, einen solchen täter "an ort und stelle zu exekutieren".
    soweit ich mich mit klaus und alex und einigen anderen einig weiß, ging und geht es nur darum, an ort und stelle weitere schläge gegen das kind wirksam zu unterbinden. und dazu werde ich eben "körperlich aktiv", wenn's sein muß.
    Geändert von Gast (11-08-2015 um 13:03 Uhr)

  3. #33
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    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    soweit ich mich mit klaus und alex und einigen anderen einig weiß, ging und geht es nur darum, an ort und stelle weitere schläge gegen das kind wirksam zu unterbinden. und dazu werde ich eben "körperlich aktiv", wenn's sein muß.
    so sehe ich das auch.
    keine lynchjustiz und auch keine selbstjustiz, sondern angemessene nothilfe.
    dh. auch: kein verprügeln des vaters (oder der mutter. die können auch kinder prügeln...), wenn der "nur" ne watsche gibt, sondern dann, wenn er das kind grün und blau schlägt oder im begriff ist, das zu tun. ansonsten: 1. ansprache (kräftig), wenn's keine reaktion darauf gibt 2. körperlich "dazwischengehen", wenn's dann immer noch nicht reicht, 3. der situation entsprechende formen körperlicher gewalt. sollte der vater bei einer der "eskalationsstufen" zum angriff auf mich übergehen: bareknuckleboxing (und/oder "straßenjudo" )
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  4. #34
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    Möglichkeit a) Vater schlägt ein mal, reagiert auf Ansprache mit Wut und geht auf einen los -> Notwehr
    Möglichkeit b) Vater schlägt nicht nur einmal, sondern wieder und wieder auf das Kind ein, kombiniert mit Schimpftiraden, während er seine Wurst in der Imbissbude isst, wird gebeten damit aufzuhören, und macht demonstrativ weiter (der Fall den ich erwähnt habe) -> schwere Körperverletzung die akut fortgesetzt wird, Nothilfe

    Im Fall b) kann man als hochgradig korrekter Mensch, oder wenn man Angst vor der juristischen Auseinandersetzung hat, noch die Polizei rufen, den Fall schildern, und am Telefon erklären dass man zum Schutz des Kindes jetzt einschreiten wird. Der eine oder andere Lehrer würde zwar jetzt in einen Sitzstreik treten und eine Lichterkette vor dem Mahnmal des geschundenen Kindes in Berlin organisieren, 2 Jahre später, ich halte es für gerechtfertigt da sofort einzugreifen. Der eine oder andere emotional stark beteiligte Mensch würde da vielleicht etwas übertreiben, aber wenn man selbst genug Kampfspuren im Gesicht hat wird einem da niemand nachweisen können dass man da exzessiv gehandelt hat.

    Was ich von jemandem halte der daraus "nur eine erzieherische Backpfeife" und "Lynchjustiz" macht, behalte ich mal lieber für mich.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  5. #35
    F3NR1R Gast

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    Zitat Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
    Puh, da sind ja jetzt die Verfechter von Lynchjustiz und Faustrecht ganz ordentlich unterwegs mal wieder.

    Ich kann die Emotion durchaus verstehen - hatte auch schon mehrmals eine Begegnung mit Zeitgenossen die Schläge verdient hätten.

    Was mir garnicht daran gefällt - es reduziert sich ja in jedem Fall wieder darauf, dass der Stärkere immer im Recht ist - Faustrecht par excellence.

    Heutzutage kann man doch wunderbar Handy-Videos machen und eine Anzeige vornehmen.
    Naja es ist doch eher "wo zieht man die Grenze für Nothilfe"
    und manche gehen dann halt die extra Meile für die Gerechtigkeit ala "Keine Gnade für Dad"

  6. #36
    BloodRage Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Möglichkeit a) Vater schlägt ein mal, reagiert auf Ansprache mit Wut und geht auf einen los -> Notwehr
    Möglichkeit b) Vater schlägt nicht nur einmal, sondern wieder und wieder auf das Kind ein, kombiniert mit Schimpftiraden, während er seine Wurst in der Imbissbude isst, wird gebeten damit aufzuhören, und macht demonstrativ weiter (der Fall den ich erwähnt habe) -> schwere Körperverletzung die akut fortgesetzt wird, Nothilfe

    Im Fall b) kann man als hochgradig korrekter Mensch, oder wenn man Angst vor der juristischen Auseinandersetzung hat, noch die Polizei rufen, den Fall schildern, und am Telefon erklären dass man zum Schutz des Kindes jetzt einschreiten wird. Der eine oder andere Lehrer würde zwar jetzt in einen Sitzstreik treten und eine Lichterkette vor dem Mahnmal des geschundenen Kindes in Berlin organisieren, 2 Jahre später, ich halte es für gerechtfertigt da sofort einzugreifen. Der eine oder andere emotional stark beteiligte Mensch würde da vielleicht etwas übertreiben, aber wenn man selbst genug Kampfspuren im Gesicht hat wird einem da niemand nachweisen können dass man da exzessiv gehandelt hat.

    Was ich von jemandem halte der daraus "nur eine erzieherische Backpfeife" und "Lynchjustiz" macht, behalte ich mal lieber für mich.
    +1

  7. #37
    Alex R. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
    Puh, da sind ja jetzt die Verfechter von Lynchjustiz und Faustrecht ganz ordentlich unterwegs mal wieder.

    Ich kann die Emotion durchaus verstehen - hatte auch schon mehrmals eine Begegnung mit Zeitgenossen die Schläge verdient hätten.

    Was mir garnicht daran gefällt - es reduziert sich ja in jedem Fall wieder darauf, dass der Stärkere immer im Recht ist - Faustrecht par excellence.

    Heutzutage kann man doch wunderbar Handy-Videos machen und eine Anzeige vornehmen.
    Und dabei zuschauen, wie das Kind weiter verdroschen wird? Nein danke. Solche Sprüche können nur von jemandem kommen, der kein eigenes Kind hat. Was nützt dem Kind die Anzeige, wenn es blutend am Boden liegt?
    Und vom Faustrecht hat niemand gesprochen. Nur von gerechtfertigter Nothilfe!
    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Einigen usern scheint hier nicht ganz klar zu sein, was unser Rechtsstaat von Selbstjustiz hält. Ihr könnt dann gerne mal posten, zu wievielen Jahren ihr verknackt wurdet, sollte der Fall der Fälle mal eingetreten sein, einen Vater, der seinen Sohn auf der Straße ohrfeigte, mit Ankündigung ins Krankenhaus geschickt zu haben. Ich bin gespannt.
    In meinem Fall kam exakt gar nichts. Die Polizei kam rein, sah mich auf dem sitzen (als Fixierung), sah das Kind und fertig.
    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Sollte eine Person oder ein Tier vor meinen Augen geprügelt werden, gehe ich dazwischen um die "Handlung" zu beenden. Aus jeder erzieherischen Backpfeife aber eine Nothilfesituation zu konstruieren, samt Gewaltandrohung und Tätlichen Übergriffen, ist schon 'ne ganz schöne Nummer.
    1. Sind Backpfeifen keineswegs erzieherisch wertvoll.
    2. Wenn diese schon in der Öffentlichkeit passiert, was passiert dann wohl Zuhause?

    Gewalt gegen Kinder zu verharmlosen (erzieherisch wertvoll!?) ist 'ne ganz schön große Nummer. Wird ein Kind verdroschen, ist es Nothilfe. So steht es im Gesetzestext.
    • § 32 des Strafgesetzbuches (StGB)
    • § 227 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
    • § 15 (OWiG)

    Damit ist der rechtliche Rahmen gesteckt. Innerhalb von diesem kann eine Menge passieren.
    @Fenrir: Nicht ich ziehe die Grenze der Notwehr/Nothilfe, sondern der Gesetzgeber. Und wenn der Angreifer nach der ersten Schelle keine Ruhe gibt (= Unterbindung des rechtswidrigen Angriffs auf das rechtlich geschützte Interesse des Kindes), dann gibt es eben solange, bis eingesehen wird, dass weitere Angriffe auf mich oder das Kind höchstens zu noch mehr Schmerzen führen.

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Rechtlich sicherer und auch sinnvoller dürfte im Normalfall sein, Ansage machen, Ordnungsamt/Polizei verständigen, Handy zücken um mittels Aufnahme oder Fotos Beweise zu sichern sowie Zeugen für selbigen Zweck suchen.
    Siehe oben. Hochgradig wahrscheinlich dürfte eher sein, dass sich seine Aggression nach der Ansage gegen dich wendet und du dich schlagartig (und nicht gewollt!) in einer SV-Situation befindest. Ob du dann noch die Zeit für Fotos/Videos findest, sehen wir dann.
    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Und bevor jetzt weiter irgendwelchen Gewaltfantasien gehuldigt wird, zunächst mal Amasbaals Rat beherzigen und sich vergegenwärtigen, von welcher Art von Gewalt gegen andere Menschen wir hier überhaupt reden.
    Dito für dich. Anstelle gleich wutschnaubend was von Gewaltfantasien zu tippen, erstmal nachdenken und dir darüber klar werden, dass es hier nicht ums killen, sondern um das richtige Eingreifen geht. Ebenfalls solltest du dir klar darüber sein, dass es nicht deine Aufgabe ist, mein Leben zu leben und meine Entscheidungen zu treffen.
    Ansonsten hat amaasbaal das recht gut auf den Punkt gebracht.

  8. #38
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    Standard

    Klaus, Alter... spar dir die billige Polemik Marke "Lichterkette" und "Sitzstreik" und lies nochmal genau was ich schrieb.

    Du willst hier undifferenziert mit Kanonen auf Spatzen schießen, nur weil ein Elternteil dem Kind mal 'ne Ohrfeige verpasst. Sowas finde ich lächerlich und das meinte ich mit "in Teufelsküche bringen".

    Und damit es auch der letzte Moralapostel hier kapiert, JA, ich stehe zu einer wohl dosierten Ohrfeige, Backpfeife, Watschen oder wie auch sonst man das bezeichnen will als Erziehungsmittel. Kann im richtigen Moment mehr bewirken als der verständnisvolle erhobene Zeigefinger. Natürlich nicht in der Schule und nicht von mir als Lehrer, keine Frage. Dem Erziehungsberechtigten billige ich dieses Erziehungsmittel aber zu. Und NEIN, eine gelegentliche Backpfeife heißt nicht grün und blau prügeln, bevor sich jetzt wieder einige empören.

    Hab ich als Kind selber ab und an bekommen, wenn ich mal zu übermütig wurde. Etwaige körperliche, psychische oder seelische Schäden kann ich beim besten Willen keine feststellen. Und das waren auch wahrlich keine Vorstufen zur ausgiebigen Tracht Prügel, die dann zuhause gewartet hätte, meine Güte

    Und das was Amasbaal "auf den Punkt" brachte, schrieb ich haargenauso. Denken, Drücken, Sprechen Freunde...
    Geändert von Kensei (11-08-2015 um 14:34 Uhr)

  9. #39
    F3NR1R Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    @Fenrir: Nicht ich ziehe die Grenze der Notwehr/Nothilfe, sondern der Gesetzgeber. Und wenn der Angreifer nach der ersten Schelle keine Ruhe gibt (= Unterbindung des rechtswidrigen Angriffs auf das rechtlich geschützte Interesse des Kindes), dann gibt es eben solange, bis eingesehen wird, dass weitere Angriffe auf mich oder das Kind höchstens zu noch mehr Schmerzen führen.
    Womit du wieder selbst die Grenze gezogen hast,
    ich mein, deine Auffassung der Situation und der gesetzlichen Lage ist es, die entscheidet wann aller Wahrscheinlichkeit nach rechtmäßig freigegeben für Haueblau und wenn es ein extra böser Mensch ist, hält man sich eben weniger zurück
    (Ja ich weiß, im Zweifelsfall ist das alles nur Wortklauberei)

  10. #40
    Gast Gast

    Standard

    es ist doch erstaunlich ...
    user, die - soweit ich mich erinnnere - gern mal anderen "gewaltfantasien" unterstellen, äußern, wenn's um KINDER geht, sowas:

    Und damit es auch der letzte Moralapostel hier kapiert, JA, ich stehe zu einer wohl dosierten Ohrfeige, Backpfeife, Watschen oder wie auch sonst man das bezeichnen will als Erziehungsmittel. Kann im richtigen Moment mehr bewirken als der verständnisvolle erhobene Zeigefinger. Natürlich nicht in der Schule und nicht von mir als Lehrer, keine Frage. Dem Erziehungsberechtigten billige ich dieses Erziehungsmittel aber zu.
    soweit ich den gesetzgeber verstanden habe, ist auch die ohrfeige, backpfeife, watschen ein schlag.
    mithin eine "körperliche bestrafung", die - wie ich bereits auführte - durchaus auch als entwürdigend gelten darf.
    und die damit eindeutig unter § 1631 BGB (Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung) fällt!

    da unser herr lehrer das offenbar anders sieht, hier nochmal die grundlegende formulierung des entsprechenden gesetzes:
    Kinder haben das ausdrückliche „Recht auf gewaltfreie Erziehung“: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“.
    ich bin doch eingermaßen entsetzt, daß ein lehrer hier zu körperlicher züchtigung regelrecht aufruft und das "recht" der eltern verteidigt, ihren nachwuchs zu schlagen ...
    Und damit es auch der letzte Moralapostel hier kapiert, JA, ich stehe zu einer wohl dosierten Ohrfeige, Backpfeife, Watschen oder wie auch sonst man das bezeichnen will als Erziehungsmittel. Kann im richtigen Moment mehr bewirken als der verständnisvolle erhobene Zeigefinger. Natürlich nicht in der Schule und nicht von mir als Lehrer, keine Frage. Dem Erziehungsberechtigten billige ich dieses Erziehungsmittel aber zu. Und NEIN, eine gelegentliche Backpfeife heißt nicht grün und blau prügeln, bevor sich jetzt wieder einige empören.
    wer also dagegen ist, daß kinder geschlagen werden - und auch ohrfeigen SIND schläge! - der ist also ein "moralapostel" ...?
    junge, junge, da bekennt aber jemand farbe ...
    widerlich.


    und das hier ist absolut indiskutabel:
    Hab ich als Kind selber ab und an bekommen, wenn ich mal zu übermütig wurde. Etwaige körperliche, psychische oder seelische Schäden kann ich beim besten Willen keine feststellen.
    ist ja ekelhaft ... das übliche täter-argument: "MIR hat's ja schließlich auch nicht geschadet ...!"
    klar.
    und genau deshalb schließt man messerscharf, daß es einem kind grundsätzlich nicht schadet, wenn es ins gesicht geschlagen wird.
    dient ja schließlich nur der "erziehung" ...

    vielleicht darf ich extra für den herrn lehrer nochmal alice miller zitieren ...
    Wenn von Misshandlungen an Kindern wie Schläge und Ohrfeigen berichtet wird, lässt sich im allgemeinen eine auffallende Gleichgültigkeit feststellen, weil die meisten Menschen nach wie vor überzeugt sind, das Schlagen der Kinder sei notwendig und auch harmlos.

    Wie kann man glauben, dass es für irgendeinen Menschen gut sei, geschlagen zu werden, und dies noch zur Zeit seines Wachstums, der Ausformung seines Gehirns?
    und JA - auch ohrfeigen SIND schläge, und damit erstens mißhandlungen und zweitens verboten.
    vielleicht einfach mal drüber nachdenken, herr lehrer?
    JA, ich stehe zu einer wohl dosierten Ohrfeige, Backpfeife, Watschen oder wie auch sonst man das bezeichnen will als Erziehungsmittel. Kann im richtigen Moment mehr bewirken als der verständnisvolle erhobene Zeigefinger. Natürlich nicht in der Schule und nicht von mir als Lehrer, keine Frage.
    na so ein glück ...

    ich glaube nicht, daß du geeignet bist, mit kindern umzugehen.
    hast dir hier ein gewaltiges armutszeugnis ausgestellt.
    nochmal: widerlich.
    Geändert von Gast (11-08-2015 um 14:58 Uhr)

  11. #41
    Gast Gast

    Standard

    nochmal alice miller (2005):
    Ich frage mich immer wieder, weshalb es so schwer ist, dieses Wissen zu vermitteln und weshalb die normale Reaktion der Empörung nur dann ausbleibt, wenn es sich um das Schlagen der kleinen Kinder handelt? Eigentlich kenne ich die Antwort auf diese Frage, aber ich hoffe immer wieder, dass ich mich täusche. Die Antwort, die ich gefunden habe, lautet: Die meisten von uns waren misshandelte Kinder und haben sehr früh lernen müssen, dies zu verleugnen, um zu überleben.
    Wir waren gezwungen zu glauben,

    dass wir "zu unserem Besten" gedemütigt und gequält wurden,
    dass die Schläge nicht weh taten und harmlos seien,
    dass sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen
    (sonst wären wir angeblich zu gefährlichen Monstern heran gewachsen).

    Wenn unser Gehirn diese irreführenden Informationen sehr früh gespeichert hat, dann bleiben sie gewöhnlich ein Leben lang wirksam, d. h. sie bilden dauerhafte Denkblockaden. Es sei denn, diese würden - eventuell in einer Therapie - aufgelöst werden. Doch gewöhnlich lassen sich die meisten Menschen nicht darauf ein, ihre Denkblockaden aufzugeben. Sie wiederholen immer wieder wie im Chor: "Meine Eltern taten das Beste, um mich gut zu erziehen, ich war ein schwieriges Kind und brauchte strenge Disziplin."
    Wie soll es diesen Menschen möglich sein, sich angesichts der Kindesmisshandlung zu empören? Sie sind ja seit ihrer Kindheit von ihren wahren Gefühlen, von ihren Schmerzen der Demütigung und Qual getrennt. Um ihre Empörung zu spüren, müssten sie an diese alten Schmerzen herankommen. Doch wer will das schon?
    können wir hier im thread sehen ...

  12. #42
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Sollte eine Person oder ein Tier vor meinen Augen geprügelt werden, gehe ich dazwischen um die "Handlung" zu beenden. Aus jeder erzieherischen Backpfeife aber eine Nothilfesituation zu konstruieren, samt Gewaltandrohung und Tätlichen Übergriffen, ist schon 'ne ganz schöne Nummer.

    Rechtlich sicherer und auch sinnvoller dürfte im Normalfall sein, Ansage machen, Ordnungsamt/Polizei verständigen, Handy zücken um mittels Aufnahme oder Fotos Beweise zu sichern sowie Zeugen für selbigen Zweck suchen.
    Na klar wenn du die Situation beendest kannst aber keine Aufnahme mehr von machen
    Geändert von Antikörper (11-08-2015 um 16:07 Uhr)

  13. #43
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    Zitat Zitat von Antikörper Beitrag anzeigen
    Na klar wenn du die Situation beendest kannst aber keine Aufnahme mehr von machen
    vll. eine vorher - nachher aufnahme ^^ (ich mach manchmal auch gern videoanalyse von mir)

  14. #44
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    außerdem: ich will keine beweise sichern, sondern dazu beitragen, dass es da nichts zu sichern gibt. die situation muss gestoppt werden, nicht dokumentiert.
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  15. #45
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Hab ich als Kind selber ab und an bekommen, wenn ich mal zu übermütig wurde. Etwaige körperliche, psychische oder seelische Schäden kann ich beim besten Willen keine feststellen.
    Hast Du wirklich vergessen, wie verletzt, wütend und tieftraurig man sich als Kind dabei fühlt? Das kann zu nichts Gutem führen.

    Außerdem kann "die Dosierung" einer Ohrfeige auch mal daneben gehen. Der Schläger ist ja meist wütend. Ich kenne persönlich einen Fall bei dem Ohrfeigen ( bei einer Erwachsenen ) zu Netzhautablösungen und Sehfehlern geführt haben.

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