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Thema: KK'ler zu 7 Jahren Knast verurteilt

  1. #1
    Sagat Gast

    Standard KK'ler zu 7 Jahren Knast verurteilt

    Das Landgericht Köln hat einen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Strafkammer hat das Tatgeschehen als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. Einen minder schweren Fall nach § 227 Abs. 2 StGB hat sie nicht angenommen.

    Nach den Feststellungen hatte das Tatopfer C. K. vom Angeklagten, auf die bereits mehrfach angemahnte Rückzahlung eines ihm gewährten Darlehens angesprochen, dieses als belanglos abgetan, den Angeklagten beleidigt und schließlich ein Messer gezogen. Bevor C. K. das Messer gegen den Angeklagten einsetzen konnte, entwaffnete dieser ihn mit einem Karategriff und versetzte ihm einen ungezielten Stich in den Oberbauch, der zum Tode des C. K. führte.
    Die Ausführungen der Strafkammer, der Angeklagte sei nicht ohne eigene Schuld durch eine Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem Opfer zum Zorn gereizt worden, lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer ausreichend bedacht hat, daß nach den Feststellungen das Tatopfer nicht nur die Zahlung seiner Schulden abgelehnt, sondern den Angeklagten auch beleidigt hat und es erst d a n n zu gegenseitigen Beschimpfungen kam. Ob unter diesen Umständen den im Rahmen der verbalen Auseinandersetzung auch vom Angeklagten ausgehenden Beschimpfungen und Beleidigungen das von der Strafkammer angenommene Gewicht zukommt oder sie nicht vielmehr als verständliche und angemessene Reaktionen des Angeklagten anzusehen sind, kann dahinstehen. Gar nicht gewürdigt hat die Strafkammer in diesem Zusammenhang, daß das Tatopfer ein Messer gezogen hat. Eine Auseinandersetzung mit diesem Umstand wäre hier aber schon deshalb geboten gewesen, weil die Strafkammer an anderer Stelle ausführt, daß das Tatopfer durch dieses Verhalten die Eskalation heraufbeschworen hat, obwohl C. K. "auf Grund des ähnlichen kulturellen Hintergrundes der beiden davon ausgehen mußte, daß der Angeklagte sich in seiner Ehre beleidigt fühlen würde".

  2. #2
    Lars´n Roll Gast

    Thumbs down Selbstverteidigung mit Todesfolge

    Um es mal zusammenzufassen :
    Der nun verstorbene Messerstecher schuldete dem Karateka Geld.
    Von diesem darauf angesprochen, zog er ein Messer und versuchte seinen Gläubiger abzustechen.
    Zum Glück konnte sich dieser dank seiner Kampfsporterfahrung retten, war aber leider zu sehr damit beschäftigt seine eigene Unversehrtheit zu schützen und konnte daher keine Rücksicht auf die Gesundheit seines Gegners nehmen, der seinen nicht vorhandenen Respekt vor dem menschlichen Leben durch seinen (ich werte es mal so) Mordversuch ausreichend demonstriert hat.

    Wenn das Geschehen nicht anders von Statten ging, als ich es verstanden habe, hält sich mein Mitleid mit dem Verstorbenen in Grenzen.
    Dass das Kölner Gericht nun einen Mann für 7 Jahre wegschließen will, der nichts anderes tat, als sein Leben zu verteidigen bestätigt meine Meinung bezüglich der deutschen Justiz...

  3. #3
    Shogun Gast

    Standard

    HI!
    bestätigt meine Meinung bezüglich der deutschen Justiz...
    Ich war nicht dabei, aber wenn es wirklich so war wie du schreibst, find ich es nur noch traurig.. Mir fehlen die Worte.

    Andererseits sind vielleicht 7 Jahre im Knast besser als ein Leben lang tot..

  4. #4
    Lars´n Roll Gast

    Lightbulb Selbstverteidigung/Selbstjustiz

    Sofern der tödliche Stich im Handgemenge erfolgte bzw. solange der Kampf zwischen den Männern noch im Gange war, war es nach meinem Rechtsverständis definitiv ein Fall von Selbstverteidigung, wenn auch mit tragischem Ausgang...war der Kampf aber schon nahezu entschieden und der bereits entwaffnete Angreifer "pfiff schon aus dem letzten Loch", als der Stich geführt wurde, können sie den Typ meinetwegen einsperren und den Schlüssel wegschmeißen.

    Ich für meinen Teil musste mich jedenfalls auch schon auf der Straße verteidigen - Glücklicherweise nicht gegen ein Messer, aber trotzdem:

    Wenn man sich zurückhält, beschränkt man seine Möglichkeiten und reduziert seine Chancen, heil aus der Sache rauszukommen. Die Hemmschwelle bei den Menschen, die gewaltbereit auf die Straße gehen, ist so niedrig, dass sie dich austreten wie eine Zigarette, wenn du zu Boden gehst.
    Deshalb: Solange mein Gegner auf den Füssen steht, stellt er eine akute Bedrohung für meine Gesundheit dar und da nehm ich mich erst dann zurück, wenn er vor mir am Boden liegt. Und im Gegensatz zu mir hätte er dann noch Glück, denn ich bin nicht so skrupellos, dass ich ihn dann zusammentreten würde...

    PS:
    Manchmal kann man so was viel eleganter lösen: Als mich vor einigen Monaten
    so ein überaggressiver Depp in der Disco zu einem Stelldichein vor der berühmten Tür aufforderte, sagte ich okay, ging mit ihm zum Ausgang und sagte dem Türsteher (den ich aus dem Training kenne), dass der Vogel Streit sucht.
    Der Spinner flog raus und ich ging wieder zu meinen Freunden...
    Geändert von Lars´n Roll (13-06-2004 um 05:54 Uhr)

  5. #5
    sumbrada Gast

    Standard

    Er musste damit rechnen, dass er sich in seiner Ehre verletzt gefühlt hat...?!?

    Ich muss echt auswandern.

  6. #6
    Wurzel des Lichts Gast

    Standard

    also ich finde dass auch sehr traurig und bin enttäuscht von der deutschen justiz......ich finds einfach nicht o.k. wenn in deutschland eigentlich immer nur der der am schluß noch steht verurteilt wird und im obrigen fall war es ja wirklich selbsverteidigung......gut er hat ihn auch beleidigt und hat dann die esjakation hervorgerufen. aber dann stellt sich mir die frage.....wieso hatte der angreifer überhaupt ein messer dabei.....wollte er den kk'ler wirklich von vornerein angreifen? also da hätte das gericht abstriche machen können und ihn freisprechen.

    Grüßle Benny

  7. #7
    Michael1 Gast

    Standard

    Quelle ?

  8. #8
    Sven K. Gast

    Standard

    Moin

    Ich weiss ich bin ein Ketzer aber stellt Euch doch mal die Frage...

    ..Wenn Gegner A Gegner B mit einem Messer angreift und Gegner B dem
    Gegner A das Messer mit einer "Karatetechnik" abnimmt ist es dann
    "gerechtfertigt" das Gegner B das Messer Gegner A in die Brust rammt ?

  9. #9
    Wurzel des Lichts Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Sven K.
    Moin

    ..Wenn Gegner A Gegner B mit einem Messer angreift und Gegner B dem
    Gegner A das Messer mit einer "Karatetechnik" abnimmt ist es dann
    "gerechtfertigt" das Gegner B das Messer Gegner A in die Brust rammt ?
    verdammt gute frage......aus dieser sicht hab ich das noch gar nicht betrachtet gut ich denke dass ist nun mal sch.... gelaufen. aber trotzdem finde ich es in "gewisser" weiße berechtigt weil der andre 1. dass messer mit sich geführt hat und 2. es auch noch einsetzen wollte.....also nimmt er in kauf dass das "opfer" dabei draufgeht. und nach dem gesetz darf ein angriff mit den gleichen mitteln abgewendet werden......also vom rechtlichen denke ich her hätte man ihne freisprechen MÜSSEN. wenn dem nicht so ist klärt mich bitte auf.....weil ich kenn mich da mit den rechtlichen sachen nur so halb aus

    Grüßle Benny

  10. #10
    Registrierungsdatum
    28.04.2004
    Alter
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    Beiträge
    1.060

    Standard

    Hi Leute, Sven K hat das erstemal die andere Seite beleuchtet. Grundsätzlich kurz mal zu der ganzen Geschichte finde ich es auch nicht ok, das das Gericht eine solch drastische Strafe verhängt hat. Jeder kleine Kinderschänder und Vergewaltiger bekommt hier weniger Strafe. Aber das hier zu beleuchten wäre zu langatmig.

    Da kommen wir dann aber auch schon zu den Einschränkungen; Ich habe diesbzgl mal die Beck'schen Gesetzestexte gewälzt(einer der besten Wälzer im Rechtsdschungel )

    Der § 32 wird in den Beck'schen Ausgaben ziemlich auseinander genommen und sagt hier ein paar Dinge aus, aber leider nix genau auf einen Fall mit einem KK'ler und einem Messerangriff(Will hier auch nicht mit langweiligen Gesetztestextes und Gerichtsurteilen nerven). Alles in allem kann man aber wirklich zu dem Schluß kommen das, wenn du §§ 32, 33, und 227 StGB zusammen liest und interpretierst, der Kamerad schlichtweg eine Notwehrüberschreitung begangen hat.

    Mehr zu den Texten gibt es glaube ich auch online, weiß leider nicht die Adresse (Beck'sche Kurzkommentare v. Tröndle/Fischer)

    Grüße

  11. #11
    holyshit Gast

    Standard

    Ich habe die Vermutung, daß der "Täter" nicht sehr helle ist und einenbeschissenen Anwalt hat, oder gab es Zeugen?
    @helmchen
    Das Gericht konnte auch befinden, daß die unmittelbare Gefahr mit der Entwaffnung nicht mehr gegeben war, also keine Verhältnismäßigkeit

  12. #12
    neutral Gast

    Standard

    jemand leiht einem bekannten Geld. Es gibt nichts schriftliches, keine Bürgen, Ehrensache, Männersache... Der Schuldner zahlt nicht, Kavaliersdelikt, ist in Mode... der Gläubiger hat die Schnauze voll, fühlt sich verarscht, fordert endgültig den Zaster zurück... der Schuldner weiß dass es brenzlig wird, bereitet sich evtl. drauf vor (Messer), hat ein schlechtes Gewissen, kann aber nicht zahlen, will es nicht zugeben, Stolz, Ehre... irgendwie ist das doch der normale Stoff für Gewaltszenen in einem bestimmten Milieu. Postiv würde ich bewerten, dass der Gläubiger keine Waffe zum Rendezvous mitgenommen hat, negativ dagegen, dass der Schuldner sich bewaffnet hatte. Allerdings könnte man die KK-Erfahrung des Gläubigers auch als "Waffe" einstufen.
    Dumm für die Bewertung ist, dass es soviele unbekannte Größen gibt: War der Täter physisch überlegen (was die Selbstbewaffnung des Opfers in ein anderes Licht rücken würde) ? Hat das Opfer noch eine Aussage gemacht bevor es starb ? Oder auf welcher Basis wurde der Tathergang zweifelsfrei rekonstruiert ?

    Generell finde ich 7 Jahre für eine Körperverletzung mit Todesfolge in etwa angemessen, man muss ja auch die psychologische und soziale Dimension eines solchen Geschehens betrachten:
    Wie lebt der Täter im Alltag weiter, nachdem er im Streit einen Menschen getötet hat ? Auch oder gerade wenn es nicht mit Vorsatz war ?! Wie wird er das Gewissen los, wenn er nur eine leichte Strafe absitzen muss ? Wie würden die Angehörigen und Freunde des Opfers reagieren, wenn der Täter nach wenigen Jahren wieder frei rumläuft, vielleicht wieder in der gleichen Szene auftaucht ? Außerdem könnte bei der Strafbemessung auch der Abschreckungsgedanke eine Rolle gespielt haben. Schon irgendwie Kagge dass es immer wieder die Loser trifft, aber ich finde das Strafmaß trotz seiner Härte ansatzweise nachvollziehbar.

  13. #13
    sumbrada Gast

    Standard

    Wenn er ihn entwaffnet und danach getötet hat, finde ich das Urteil okay.
    Das er KK macht sollte dabei keine Rolle spielen, wir müssen uns den Sieg bzw. unsere Gesundheit genauso "erarbeiten", wie Nichtkampfkünstler.
    Genauso, wie sich Bayern München seinen Sieg gegen Alemania Aachen erarbeiten muss.

  14. #14
    fusel Gast

    Standard

    Er hat ihn zuerst entwaffnet und dann selber zugestochen .
    In diesem Fall ist ein Stich mit dem Messer keine Notwehr mehr .

  15. #15
    neutral Gast

    Standard

    hab zwar keine wirkliche Ahnung, wie immer, aber ich sag jetzt mal:

    -nach der Entwaffnung lag kein gegenwärtiger Angriff durch den Schuldner mehr vor, daher ist der Notwehrparagraph außer Kraft gewesen. Folglich verstieß der Messerstich gegen das Prinzip der Güterabwägung, denn die Ehre und das Geld des Gläubigers sind geringere Güter als die leibliche Unversehrtheit des Schuldners.
    -selbst wenn sich der Gläubiger berechtigterweise noch bedroht gefühlt hätte, hätte der Messerstich gegen die Prinzipien der Wahl des geringsten geeigneten Mittels (zur Selbstverteidigung und zur legitimen Verteidigung der eigenen Ehre) verstoßen.

    -7 Jahre sind eine lange Zeit.

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