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Thema: wing tsun schule eröffnen

  1. #1
    Puddingkuchen Gast

    Standard wing tsun schule eröffnen

    wenn man nebenberuflich selbstständig ohne eigenes Gewerbe eine wing tsun schule eröffnen möchte .. was muss man mit dem Schulleiter alles besprechen? fällt das nicht unter Franchising? und was ist wenn der leiter selbst kein Geld verlangt & dennoch sein logo dafür hergibt? erzählt mir mal bitte was dazu.

  2. #2
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    Standard

    Hä? Bist du nicht der Schulleiter, wenn du selbständig eine Schule eröffnest? Sprichst du dann mit dir selber oder wie?

  3. #3
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    Standard

    Na, erzähl Du lieber erstmal in welchem Verband das stattfinden
    soll oder noch viel einfacher: sprich das mit Deinem Lehrer ab.

    @Kaybee mit Schulleiter meint er vermutlich seinen eigenen
    Lehrer, aber ein bissl verwirrend hört sich das schon alles an.
    Kämpfe nicht gegen jemanden oder etwas -
    kämpfe für jemanden oder etwas.

  4. #4
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    also im wt früher, ich war ja schulleiter, gab es schon mal bundesweit (damals) keine gebiete, die "frei" sind, also musstest du notgedrungen irgendeinem Meister a) Kohle abdrücken und dieser hat dann die Prüfungen abgenommen (nochmal Kohle) und ohne diesen kannst du nix !

    Egal was, mit diesem Meister musstest du dich dann absprechen !

    Da rühren auch die Massenaustritte auch her damals ! Da haben sich diverse Meister gedacht, ich werde meinen eigenen Verband gründen, dann habe ich nicht nur Anspruch auf mein Gebiet, sondern kann Leute für mich überall arbeiten lassen usw. !

    Also, zu deiner Frage, Du hast es richtig erkannt, Du kannst nicht mal furzen, wenn Du in einem Verband bist !

    Und da bspw. war es auch so geregelt, dass auch der Oberguru des Vebandes (also nicht dein Gebietsleiter/meister) auch Kohle wollte, so konnte dein Gebietsleister/Meister, für den Du im Grunde gearbeitet gearbeitet hast, auchnicht ALLE Prüfungen abnehmen ! Das hat man schlau eingerichtet ! Nur gerade bzw. ungerade Prüfungen usw. So musste dann der Oberguru die geraden bzw. die ungeraden Zahlen prüfen und hat auch noch mit abgesahnt !

    Ach da gibt es viel zu erzählen und zu kritisieren ! (bspw. später Pflichprüfungen, Pflichlehrgänge, Rundzettel oder wie das hieß uvm.)

    Aber das gehört glaube ich alles langsam der Vergangenheit an !

    LG

    Mario

    Hä? Bist du nicht der Schulleiter, wenn du selbständig eine Schule eröffnest? Sprichst du dann mit dir selber oder wie?
    wie war/ist das eigentlich im Ving tsun nach PHB ? Wie habt ihr das dort geregelt ? Habt ihr oder drückt ihr was an PHB ab ? Nimmt er Prüfungen ab ?

    und was ist wenn der leiter selbst kein Geld verlangt & dennoch sein logo dafür hergibt? erzählt mir mal bitte was dazu.
    Dann hast halt ein Logo kostenlos ! Verstehe deine Frage nicht ! So machst mindestens kostenlos Werbund für Jemanden dessen Logo und dazu gehört ja auch Philosophie usw. dazu, Du vertrittst ! Wenn Du es mit Dir vereinbaren kannst, ist das super !
    Geändert von Mario Mikulic (14-10-2015 um 02:04 Uhr)

  5. #5
    Jim Gast

    Standard

    Hallo puddingkuchen,

    nun wenn du ohne eigens Gewerbe eine Schule eröffnen möchtest (du meinst dann wohl eher als Lehrer arbeiten willst), dann brauchst du erstmal jemanden, der ein Gewerbe führt. (Geschäftsführer, Inhaber der Schule) Denn eine Schule ist in den meisten Fällen ein Gewerbe! Da Du schreibst, dass du nebenberuflich die Schule leiten willst, damit also suggerierst, dass du Geld verdienen willst, müsstest Du dich vom Inhaber der Schule anstellen lassen. Du wärst also Arbeitnehmer.

    Du wärst also vermutlich nicht Schulleiter oder Inahber der Schule, denn das ist derjenige, der das Gewerbe anmeldet, sondern ein Lehrer der Schule, der Geld dafür bekommt, dass er unterrichtet. Und wenn du Geld haben willst, braucht der Inhaber Schüler (und zwar viele!), um erstmal eigene Kosten und Risiken zu decken und erst dann kann er dich bezahlen. Das würde aber erst wirtschaftlich Sinn machen, wenn die Schule eine Menge Geld abwirft.

    Du würdest dann als Angestellter die Schule leiten, der Chef würde hoffen and bangen und das Risiko würde auf Seiten des Inhabers liegen.

    Alles im allem: Sehr unwahrscheinlich!

    Und was den Verbandskram angeht, der hier angesprochen wurde: Alles halb so wild. Du generierst deinen Umsatz (oder eben der Inhaber) über die Verträge, also über die monatliche Gebühr. Prüfungsgebühren und Co sind eh zu unsicher als "normaler" Schulleiter. Sicher ganz nett, aber einkalkulieren sollte man die nicht!

    LG

  6. #6
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    Standard

    Check mal unter Freiberufler nach. Ich kenne eine Tanzlehrerin, die eine Schule hat. Das fällt unter künstlerische Tätigkeit und ist deswegen kein Gewerbe. So muss man keine Gewerbesteuer bezahlen, sondern eine Umsatzsteuer. Und Gewerbe wird auch nicht angemeldet.
    www.ifo-jeetkunedo-frankfurt.de
    "I have no confidence in classical martial arts any more. Now I'm fencing with hands and feet." -Bruce Lee

  7. #7
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    Standard

    Zitat Zitat von Mario Mikulic Beitrag anzeigen
    Nur gerade bzw. ungerade Prüfungen usw. ...

    Ach da gibt es viel zu erzählen und zu kritisieren ! (bspw. später Pflichprüfungen, Pflichlehrgänge, Rundzettel oder wie das hieß uvm.)

    Aber das gehört glaube ich alles langsam der Vergangenheit an !
    Allerdings; was Du da beschreibst war schon vor etlichen Jahren nicht mehr ganz richtig. Anfangs durften normale Lehrer nur die ungeraden(?) Prüfungen abnehmen. Je höher der Lehrer selbst graduiert war, desto mehr von den niedrigen, geraden Prüfungen durfte er auch selbst abnehmen. Und datt Dingens heisst/hieß Laufzettel.

    Schöne Grüße

    Glückskind

    PS: mit plenkenden Leuten sollte man sich ja an sich gar nichtunterhalten. Fefes Blog
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  8. #8
    BUJUN Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Abstauber Beitrag anzeigen
    Check mal unter Freiberufler nach. Ich kenne eine Tanzlehrerin, die eine Schule hat. Das fällt unter künstlerische Tätigkeit und ist deswegen kein Gewerbe. So muss man keine Gewerbesteuer bezahlen, sondern eine Umsatzsteuer. Und Gewerbe wird auch nicht angemeldet.
    Oh Mann ! falscher geht's kaum

    Selbstständige Tätigkeit = Gewerbe.

    Muß beim Ordnungsamt angemeldet werden.

    Dann kommt das Finanzamt und will wissen was voraussichtlich verdient wird
    ( und danach Steuer-Vorauszahlungnen fest setzen ).

    Umsatz-Steuer für die Einnahmen fällt IMMER an ( ggfls. abzüglich selbst
    gezahlten Vor-Steuern ) und muß in der Anfangszeit MONATLICH ans FA
    gemeldet ( gezahlt ) werden.

    Für die eigenen Verdienste ( Einnahmen - Ausgaben ) wird Einkommen-Steuer
    fällig ( ist wie Lohnsteuer - die ist "vereinfacht" und wird vom Arbeitgeber
    direkt an's FA abgeführt - daher die Steuer-Erklärungen jährlich um ev. zu
    viel gezahlte Lohnsteuer zurück zu bekommen - kann aber auch in eine
    Nachzahlung ausarten ! ).

    Gewerbesteuer gibt's "extra" - der "Anteil am Gewinn" der Gemeinde/Stadt.

    Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer ( "Frei" = Gewerbesteuerfrei ) - die
    haben reichlich Belastung durch Zahlungen an ihre Berufs-Verbände.

    Die IHK will von dir als Gewerbebetreibenden auch Beiträge haben ...

    Na - immer noch Lust einfach mal so ein Gewerbe anzumelden ( sonst wäre
    es Schwarzarbeit und da kennen die keinen Spaß ! ) ?

    Ich kenne die Idee mit "Pauschalausbildung bis zur Ausbilderbefähigung" nur
    zu gut - dann Gebiets-Lizenz erwerben und erst mal ordentlich investieren ...
    die Chancen damit Geld SELBST ZU VERDIENEN sind heutzutage .... NULL !!!

    Warum überschlagen sich denn Gruppen und Verbände damit immer tollere
    ( haltlose ) Versprechungen zu verbreiten - egal ob eine oder zwanzig Schulen
    am Ort sind - die Anzahl der möglichen Schüler bleibt gleich hoch.

    Wer so was wirklich "nebenberuflich" machen will - der möge bitte einen VEREIN
    gründen - hat viele Vorteile - auch Zugang zu Sporthallen - und man kann
    sein eigenes Hobby für Kleingeld betreiben - VERBANDSFREI sonst geht auch das
    schief.

    Letztlich: was erwartest du für dich, deine eigenen Fortschritte, wenn du
    gezwungen bist jedem dahergelaufenen Bewegungs-Mutanten das gerade
    stehen beibringen zu müssen ?

    DAHER mache ich seit langer Zeit nur profitloses Privat-Training - für die
    von denen ich erkenne sie brauchen so was und für die mit denen ich mich
    auf meinem Niveau austausche.

    Grüße

    BUJUN
    Geändert von BUJUN (14-10-2015 um 08:15 Uhr)

  9. #9
    Jim Gast

    Standard

    Zitat Zitat von BUJUN Beitrag anzeigen
    Oh Mann ! falscher geht's kaum

    Selbstständige Tätigkeit = Gewerbe.

    Muß beim Ordnungsamt angemeldet werden.

    Dann kommt das Finanzamt und will wissen was voraussichtlich verdient wird
    ( und danach Steuer-Vorauszahlungnen fest setzen ).

    Umsatz-Steuer für die Einnahmen fällt IMMER an ( ggfls. abzüglich selbst
    gezahlten Vor-Steuern ) und muß in der Anfangszeit MONATLICH ans FA
    gemeldet ( gezahlt ) werden.

    Für die eigenen Verdienste ( Einnahmen - Ausgaben ) wird Einkommen-Steuer
    fällig ( ist wie Lohnsteuer - die ist "vereinfacht" und wird vom Arbeitgeber
    direkt an's FA abgeführt - daher die Steuer-Erklärungen jährlich um ev. zu
    viel gezahlte Lohnsteuer zurück zu bekommen - kann aber auch in eine
    Nachzahlung ausarten ! ).

    Gewerbesteuer gibt's "extra" - der "Anteil am Gewinn" der Gemeinde/Stadt.

    Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer ( "Frei" = Gewerbesteuerfrei ) - die
    haben reichlich Belastung durch Zahlungen an ihre Berufs-Verbände.

    Die IHK will von dir als Gewerbebetreibenden auch Beiträge haben ...

    Na - immer noch Lust einfach mal so ein Gewerbe anzumelden ( sonst wäre
    es Schwarzarbeit und da kennen die keinen Spaß ! ) ?

    Ich kenne die Idee mit "Pauschalausbildung bis zur Ausbilderbefähigung" nur
    zu gut - dann Gebiets-Lizenz erwerben und erst mal ordentlich investieren ...
    die Chancen damit Geld SELBST ZU VERDIENEN sind heutzutage .... NULL !!!

    Warum überschlagen sich denn Gruppen und Verbände damit immer tollere
    ( haltlose ) Versprechungen zu verbreiten - egal ob eine oder zwanzig Schulen
    am Ort sind - die Anzahl der möglichen Schüler bleibt gleich hoch.

    Wer so was wirklich "nebenberuflich" machen will - der möge bitte einen VEREIN
    gründen - hat viele Vorteile - auch Zugang zu Sporthallen - und man kann
    sein eigenes Hobby für Kleingeld betreiben - VERBANDSFREI sonst geht auch das
    schief.

    Letztlich: was erwartest du für dich, deine eigenen Fortschritte, wenn du
    gezwungen bist jedem dahergelaufenen Bewegungs-Mutanten das gerade
    stehen beibringen zu müssen ?

    DAHER mache ich seit langer Zeit nur profitloses Privat-Training - für die
    von denen ich erkenne sie brauchen so was und für die mit denen ich mich
    auf meinem Niveau austausche.

    Grüße

    BUJUN

  10. #10
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    Standard

    "Ausübende der klassischen freien Berufe, auch Katalogberufe genannt, sind nicht gewerbesteuerpflichtig, da sie kein gewerbliches Unternehmen betreiben § 2 GewStG. Sie sind aber umsatzsteuerpflichtig (allerdings sind bestimmte Leistungen der Humanmedizin, für Bildung und Kultur, usw., umsatzsteuerfrei) und einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt entscheidet, ob eine selbständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist."

    Quelle:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

    Was anderes hab ich in Kurzfassung auch nicht behauptet.
    Die Schule wo ich unterrichte ist keine Gewerbe. Die Tanzlehrerein ist Freiberuflerin.
    Habe mich mit ihr diesbezüglich ausgiebig unterhalten, wie das funktioniert.
    Aber ich empfehle, einmal dich einfach fachlich beraten zu lassen.
    Geändert von Abstauber (14-10-2015 um 09:17 Uhr)
    www.ifo-jeetkunedo-frankfurt.de
    "I have no confidence in classical martial arts any more. Now I'm fencing with hands and feet." -Bruce Lee

  11. #11
    Jim Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Abstauber Beitrag anzeigen
    "Ausübende der klassischen freien Berufe, auch Katalogberufe genannt, sind nicht gewerbesteuerpflichtig, da sie kein gewerbliches Unternehmen betreiben § 2 GewStG. Sie sind aber umsatzsteuerpflichtig (allerdings sind bestimmte Leistungen der Humanmedizin, für Bildung und Kultur, usw., umsatzsteuerfrei) und einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt entscheidet, ob eine selbständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist."

    Quelle:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

    Was anderes hab ich in Kurzfassung auch nicht behauptet.
    Die Schule wo ich unterrichte ist keine Gewerbe. Die Tanzlehrerein ist Freiberuflerin.
    Habe mich mit ihr diesbezüglich ausgiebig unterhalten, wie das funktioniert.
    Aber ich empfehle, einmal dich einfach fachlich beraten zu lassen.
    Ich behaupte mal mich sehr gut damit auszukennen. (Eigene Erfahrung): Eine freiberufliche Tätigkeit als Wing Chun Lehrer wird schwierig! Es ist nunmal etwas anderes als Tanzlehrer.

    Generell gilt aber: Der Sachbearbeiter entscheidet. Kannst auch Glück haben! Oder einen Rechtsstreit beginnen.

  12. #12
    BUJUN Gast

    Standard

    Also die Gewerbesteuer kann man anfangs ausklammern - die fällt erst
    an wenn Gewinne vorhanden sind.

    Da hinzukommen ist vorrangig - warum sollte man freiwillig nur
    Verluste erwirtschaften ? ( egal mit was ).

    Also mal ein paar Freiberufe:
    Ärzte
    Rechtsanwälte und Steuerberater, Notare ( soweit nicht beamtet / "ähnlich" )
    Architekten
    ...

    Was fällt auf: alles Studienberufe mit umfangreichen Standesregeln und
    Pflichtmitgliedschaft in ( teuren ) Berufs-Verbänden.

    Grundsätzlich mal eines erkennen: Selbstständigkeit bedeutet nicht dass
    man die steuerlichen Belastungen irgendwie / nachhaltig beeinflussen kann
    ( die meinsten "Steuerberater" können das nicht und beschränken sich
    auf Buchhaltung und werden DAFÜR zu hoch entlohnt ! ).

    "Echte" Steuer-Beratung - das sind hochspezialisierte Büros die für große und
    größte Unternemen weltweit nach "Lücken" suchen und entsprechende Honorare
    verlangen und bekommen.

    Wenn man schöne Freibeträge bekommen will ist der derzeit günstigste Weg:
    Unternehmergesellschaft ( haftungsbeschränkt ) gründen: mit 300 EURO
    Eigenkapital = entspricht den Gründungskosten Notar + Amtsgericht, diese
    Firma ist eine "echte" GmbH mit Gründungserleichterung und für einen
    Freibetrag muß man dann eine UG ( haftungsbeschränkt ) & Co. KG draus machen -
    hier ist die EWTO ein Beispiel = finanztechnisch gut beraten.

    Zurück zur Frage: NEBENBERUFLICH = kleine Brötchen backen, Vereinsstatus
    erwerben ( wichtigster Punkt = genügend Gründungsmitglieder und dann
    Satzung und dann eintragen lassen = e.V. ) und damit günstige Hallen-Räume
    anmieten ( Stundenweise in Turnhallen ) ... und dann schön trainieren.

    Oder

    einfach mal ausrechnen:
    was kann ich an Einnahmen ( Schüler ) erzielen
    was muß ich als Ausgaben unbedingt davon tragen
    ... WAS BLEIBT ÜBRIG
    ... und: lohnt sich der Aufwand dafür ???

    Als ich vor ca. 46 Jahren ins "Body Buiding" bin - haben wir die Gewichte
    selbst lackiert und "Dusche" ??? nix da !

    Und wir haben uns auch damals gequält.

    Wäre das heute möglich bei dem Angebot an Fitneß-Centern ?

    Die paar Schüler die nicht unbedingt wohltemperierte Räume + Saft-Bar
    brauchen um sich wirklich um die KK/KS zu kümmern .... davon kann keine
    Schule leben.

    Und jeder Bequemlichkeits-Kompromiß lockt genau die Leute an die da mMn
    gar nix zu suchen haben - und ziehen die Qualität, das Ergebnis stark runter.

    "SV" ist kein Spiel sondern immer grausam, grausame Realität !

    Und wer das kennt / erkannt hat - benötigt ganz andere Dinge wie sie
    in KS/KK erlernt werden - denn dort geht's "zivilisiert" zu !

    Läßt man "SV" weg - welche Gründe verbleiben dann eine KK/KS auszuüben -
    bei KS gibts Wettkämpfe und Pokale usw. ... bei KK ... gibt's was ????

  13. #13
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    Auch Freiberufler müssen ein Gewerbe anmelden - das wird sonst teuer!
    Gewerbesteuer zahlt man nicht. Alles sehr verwirrend, also umfassend beraten lassen.
    Trotzdem ist man mit einer Gewerbeanmeldung für 50 € immer auf der sicheren Seite, BEVOR man irgend etwas öffentlich publik macht / bewirbt.
    Die Städte freuen sonst gerne über happige Strafgebühren, Freiberufler hin oder her

  14. #14
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    Kann nur für NRW sprechen, aber die aktuelle Lage ist so, daß, wenn man KK unterrichten will, man Gewerbe anmelden muß.
    Umsatz- und Gewerbesteuer richten sich nach den Einnahmen.
    IHK meldet sich natürlich auch automatisch.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Gern in der EWTO Beitrag anzeigen
    Auch Freiberufler müssen ein Gewerbe anmelden
    Nein, wie kommst Du darauf?

    Das man nicht der Gewerbeordnung unterliegt ist ja mWn gerade einer der
    wesentlichen Punkte bei der Freiberuflichkeit; siehe auch der erste Satz hier:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Freier...hnliche_Berufe

    Für den Bereich der Kampfkunst wird es wohl tatsächlich kaum gehen,
    da mit der Freiberuflichkeit durchzukommen. Es sei denn man macht
    nur Showauftritte o.ä.
    Kämpfe nicht gegen jemanden oder etwas -
    kämpfe für jemanden oder etwas.

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